Antwort Pentax auf meine Beschwerde
Hallo "Frühbuchergemeinde" (ich darf das sagen, ich bin selbst einer

)
Meine K-r (Body + 18-55er Kit) kam am 29.10.2010 bei mir an, am gleichen Tag stieß ich (unter andrem über dieses Forum) auf die Cacheback-Aktion.
Aufgrund meiner daraufhin "leicht" vergrößerten Kragenweite habe ich folgende Zeilen an Pentax gesandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit über 25 Jahren bin ich überzeugter und daher auch treuer Pentax-Fotogaf. Daher war ich auch auf der diesjährigen Photokina gespannt auf die Vorstellung der beiden neuen DSLRs aus ihrem Hause. Insbesondere von der K-r war ich absolut begeistert und habe daher schon im September den Entschluss gefasst, mir diese Kamera zuzulegen, sobald sie auf dem Markt erscheint.
Mitte Oktober waren bei den ersten (seriösen) deutschen Internet-Händlern hier und da erste Exemplare lieferbar, aber scheinbar nur in geringer Stückzahl, so dass die Kontigente offesichtlich schnell abverkauft waren. Ich habe daher bewusst noch einige Tage gewartet, um sicherzugehen, dass eine sichere und schnelle Lieferbarkeit gegeben ist, um dann tatsächlich Anfang der jetzt zu Ende gehenden Woche "zuzuschlagen" und eine Bestellung aufzugeben. Die Kamera wurde mir gestern (29.10.) angeliefert.
Am gleichen Tag (!) stoße ich dann im Internet auf die Ankündigung Ihrer Cashback-Aktion betreffend K-r und K-5 und lese zu meinem Erstaunen und auch zu meinem Ärger, dass diese Aktion nur für Produkte gelten soll, die ab dem 01.11.2010 gekauft wurden.
Die Festlegung des Startzeitpunkts auf den 01.11.2010 empfinde ich (und mit Sicherheit auch alle anderen sog. "early adopters"), vor dem Hintergrund, dass die Kamera bereits seit ca. zwei Wochen auf dem deutschen Markt erhältlich ist und seit dem schon mit Sicherheit in nicht geringer Stückzahl "über die Theke gegangen ist", gelinde gesagt als höchst ärgerlich!
Alle diejenigen, die (zumindest bisher) mit Begeisterung die Produkte aus Ihrem Hause genutzt haben und mit frühen Käufen gleich nach der Markteinführung auch dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen angesichts der hohen und schnellen Marktakzeptanz Erfolgsmeldungen verbeiten kann, müssen die Ausgrenzung aus dieser Aktion als Schlag ins Gesicht empfinden!
Man kann doch daher in einer solchen Situation aus Sicht des Kunden nur verägert feststellen: Wer zu früh kauft, wird bestraft!
Was wird die Folge sein? Ich denke, dass es gerade bei der für ein Unternehmen wie Ihres wichtige Klientel der bereits genannten "early adopters" empfindliche Einbußen hinsichtlich des Akzeptanz der Marke PENTAX geben wird.
Ein weiterer Effekt ist naheliegend: Ein nicht geringer Anteil der Kunden, die in den letzten beiden Wochen vor dem 01.11.2010 die genannten Produkte per Internet gekauft haben, werden von Ihrem gemäß Fernabsatzgesetz garantierten Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Kameras an die Händler zurücksenden, um dann im Anschluss bei einer erneuten Bestellung in den Genuss der Cashback-Aktion kommen zu können. Auf die Händler wird - ohne dass diese sich zur Wehr setzen könnten - auf Grund der mit Sicherheit deutlich erhöhten Rücksendequote erheblicher Zusatzaufwand und damit Gewinneinbußen zukommen. Auch dies wird nicht unbedingt zur Steigerung des Ansehens der Marke PENTAX beitragen!
Kurzum: Ich bitte Sie, meine o.a. Argumente ernsthaft und sorgfältig zu prüfen und gehe davon aus, dass Sie sich anschließend hinsichtlich der Festlegung des Beginns der Cacheback-Aktion entgegenkommend zeigen. Entgegekommend insofern, dass auch die Kunden, die gleich zu Beginn der Marktverfügbarkeit (die ja kaum zwei Wochen zurückliegt!) gerne (und auch unter Inkaufnahme eines ggf. höheren Marktpreises!) eine der beiden o.g. Produkte erworben haben, nicht von der Aktion ausgeschlossen bleiben!
Ich bin überzeugt davon, dass die negativen Effekte einer strikten Auslegung des Startzeitpunktes 01.11.2010 für die Cashbackaktion definitiv nicht in Ihrem Interesse sein kann!
In Erwartung einer kurzfristigen, positiven Rückantwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Und hier die Antwort von Pentax (die die Internet-Händler sich einrahmen dürfen!):
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir werden Ihre Beschwerde intern zur Kenntnis weiterleiten.
Bitte beachten Sie Punkt 8 der Teilnahmebedingungen.
Es liegt Ihnen frei vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Kamera an Ihren Händler zurücksenden, um dann im Anschluss bei einer erneuten Bestellung in den Genuss der Cashback-Aktion kommen zu können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Pentax Promotion Team
Muss man nicht mehr kommentieren, oder?
Gruß
Foenix