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Adobe CS5: Kurze Frage - kurze Antwort

Einfach die EULA lesen, da steht wie viele Rechner du nutzen darfst.
Na das würde mich ja interessieren, an welcher Stelle die Antwort zu der gestellten Frage steht.
 
Oh, dann haben sie's mit der CS5 geändert.
Aber: Bist du noch Student und bezugsberechtigt? Denn dann kommt ja eine CS4 innerhalb der Grace Periode günstiger. (330 statt deinen 830 EUR)

Hehe, genau so hab ich's gemacht :)
 
Nach meinem Wissen ist die Lizenz Personengebunden und darf auch nicht übertragen werden.
Übertragbarkeit ist ja nicht die Frage, aber es ist wohl kaum vorstellbar, dass ein Programm auf EINEM Rechner nicht von jedermann benutzt werden kann, der gerade an diesem Rechner sitzt. "Du darfst gerne etwas an meinem NB surfen, aber klick ja nicht PS5 an ... " :D.

Wie das kontrolliert wird, weiß ich auch nicht sicher, gehe davon aus, dass in den Bildern dann ein Wasserzeichen hinterlassen wird, das auf die Seriennummer schließen lässt.
Das sollte Adobe aber gut kommunizieren, ansonsten würde mich interessieren, wie sie begründen wollen, Werke ohne Wissen des Urhebers zu manipulieren.
 
Ich schätze es ist wie 52 km/h in der Stadt zu fahren. Es ist verboten. Wer es tut bricht das Gesetzt und schlägt sich somit auf die Seite der Gesetzlosen.

trotzdem interessiert es keinen. Es wird nicht verfolgt und nicht bestraft.

Dennoch ist es ein Bruch der Gesetze und Regeln. illegal und damit kriminell.

So gibt es unzählige Situationen wo sich kaum einer an die Gesetze, Verordnungen und Vertäge hält und es auch allen völlig egal ist.

Allerdings nur so lange die Grenzüberschreitung klein dimensioniert bleibt und die Kernabsich des Regelwerkes nicht aufgehoben wird.
 
Es geht um:

Zusätzlich wurde mir gesagt, dass ich auch die "alte" CS4 Version weiterhin nutzen dürfte - d.h. ich habe sogar noch eine (allerdings lizenztechnisch beschränkte) vollständige CS4 Suite als "Bonus".

Da das "Interaktionsdesign" scheinbar auch keine entsprechende Stelle in der EULA gefunden hat, habe ich eine Anfrage an Adobe gestellt (sehr kundenfreundlich, dass man sich erst registrieren muss und dann nichtmal ein wirklich passendes Anfragethema, geschweige denn "Sonstiges" auswählen darf. 0800 schön und gut, aber solche Aussagen hätte ich gerne schriftlich, um sie im Zweifel später verwenden zu können).

Ich hatte extra beschrieben, dass ich eine telefonische Auskunft bestätigt haben möchte, die mir beschrieb, dass ich auf meinem PC + 1 Notebook die CS5-Upgrade Version und auf einem weiteren Notebook die alte, upgegradete CS4 verwenden könne.
Die Antwort war leider ernüchternd: Ich dürfe natürlich CS4 kaufen, auf CS5 upgraden und es auf 2 Notebooks installieren...
 
Es geht um:



Da das "Interaktionsdesign" scheinbar auch keine entsprechende Stelle in der EULA gefunden hat, habe ich eine Anfrage an Adobe gestellt (sehr kundenfreundlich, dass man sich erst registrieren muss und dann nichtmal ein wirklich passendes Anfragethema, geschweige denn "Sonstiges" auswählen darf. 0800 schön und gut, aber solche Aussagen hätte ich gerne schriftlich, um sie im Zweifel später verwenden zu können).

Ich hatte extra beschrieben, dass ich eine telefonische Auskunft bestätigt haben möchte, die mir beschrieb, dass ich auf meinem PC + 1 Notebook die CS5-Upgrade Version und auf einem weiteren Notebook die alte, upgegradete CS4 verwenden könne.
Die Antwort war leider ernüchternd: Ich dürfe natürlich CS4 kaufen, auf CS5 upgraden und es auf 2 Notebooks installieren...

Sorry, aber in den EULAs darfst du natürlich selbst gucken, wolltest es ja schließlich schriftlich haben; dort steht, dass man die Suite wie beschrieben auf einem stationären Rechner und einem Notebook installieren darf. Das gilt für beide Versionen. In den EULAs steht nicht, dass man beide Versionen nicht auf demselben Rechner installiert haben darf. Werde weiter recherchieren, kann mir aber nicht vorstellen, warum das nicht möglich sein sollte. Schließlich hast du ja einmal den vollen Preis für eine Suite gezahlt; das Upgrade verstehe ich als "Treuleistung" seitens Adobe. Warum dürftest du dann nicht beide parallel nutzen? Ansonsten müsstest du dir ja zu jedem Upgrade auch noch einen Rechner anschaffen, das ist sicher nicht im Sinne Adobes – und mir aus der Praxis nicht anders bekannt.
 
Ich wollte noch sagen, bitte Frage beachten. Es geht eben nicht um den Part, der mir erlaubt, eine Suite auf 2 Rechnern zu installieren. Das weiß ich und habe es ja auch in meiner Frage verwendet, indem ich anzweifelte, dass man das Produkt auf 4 PC (je 2x pro CS4/CS5) installieren darf. Darüber steht in den EULA eben gar nichts drin.

Die Treueleistung besteht darin, dass Du ein Upgrade bekommst, kein zweites Produkt. Du darfst Deine bisherige Version upgraden. Das wird auch überall so beworben. Es heisst nirgends "Kaufen Sie CS4 und bekommen Sie CS5 später gratis dazu". Somit wird laut Angebot nur Deine erworbene Lizenz für ein neueres Produkt, als Du gekauft hattest, gültig gemacht.

Solche Verfahren gibt es bei vielen Herstellern. Ein großes Beispiel wäre Microsoft mit ihren Betriebssystemen und dort ist es eben so, dass die alte Lizenz nur upgegradet wird. Zwar wurde bei meiner Win 7 Installation nichtmal nach der alten XP Lizenz gefragt, jedoch wäre deren gleichzeitige Verwendung dennoch illegal. So kenne ich das von allen anderen Anbietern, bei denen ich jemals solche Upgrade Vorgänge miterlebt habe. Daher mein Zweifel, dass Adobe Lizenzen verschenkt.

Edith sagt noch was Generelles:
Ein Upgrade ist eine verbilligte Lizenz, die man erwerben darf, weil man eine ältere Version bereits besitzt. Ein Upgrade ist keine zusätzliche Lizenz, sondern berechtigt zur Nutzung der Upgrade-Verion, solange man die alte als Grundstock dafür sieht. Verwendet man die alte Lizenz anderweitig, zählt sie nicht mehr als Grundstock für das Upgrade. Daher muss ich Dich korrigieren, dass Du zum Nutzen von 2 Lizenzen auch 2 vollwertige Lizenzen benötigst und nicht 1 vollwertige + eine andere die die erste voraussetzt.
Das mal als generelle Anmerkung zu Upgrade-Lizenzen. Wie Adobe das nun bei ihrer Grace Period handhabt, werde ich hoffentlich noch herausfinden, wenn dort jmd. auf die gestellte Frage antwortet und nicht auf etwas anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Frank: Alle Nik Plugins laufen zumindest in der Vorabversion, die Adobe verteilt hat. Sollte somit auch in der finalen der Fall sein.
 
kurze frage, die hier hoffentlich richtig ist:
Wenn ich mir die upgrade-bare CS4 Studentenversion als Student kaufe und dann auf CS5 upgrade, kann ich die dann gewerblich (oder kommerziell? oder was ist der unterschied?) nutzen? bzw sofort oder erst nach dem studium?
 
Mal eben ein kurzes Lob an Adobe.
Letzen Samstag abend habe ich über meinen Account den Nachweis meines besuchten VHS-Kurses erbracht.
Am kommenden Montag, also heute, kam per Mail bereits die Seriennummer für CS4. :top:

Für CS5 wurde mir heute ein Liefertermin zwischen Mitte und Ende Mai genannt.
Die Version wird als Box per Post versandt.
 
Von Adobe wurde mir telefonisch der 7.5. als Erstauslieferungsdatum genannt. Amazon spricht hingegen auch von Mitte Mai. Ich hoffe, daß Adobe seinen Termin einhält und Anfang Mai ausliefert.
 
Lohnt es sich für einen Hobbyfotografen von CS4 auf CS5 umzusteigen?

..das ist mal einen gute Frage.

Ich kenne Hobbyfotografen, die haben eine Ausrüstung die sich kein Profi leisten könnte.

Machen aber immer noch keine "scharfen" Bilder...:lol:
---------------
Ich hab`s schon vorbestellt...:rolleyes:
 
weiss jemand ob der in den videos vorgestellte reshuffle algo und das neue content aware SCALE enthalten sind? bei der launch veranstaltung fiel plötzlich kein wort mehr darüber und in der white rabbit version soll es auch nicht drin sein. im internet finde ich nur "content aware fill content aware fill content aware fill content aware fill" aber kein wort zu den anderen features dir mir weitaus wichtiger wären ...
 
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