• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum September-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Abmahnung - jetzt hat es mich erwischt

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ich sehe dort nicht das Wort Ehre sondern die beiden Worte berechtigtes Interesse. Soweit ich weiß, ist das kein Synonym für Ehre.

Und jetzt hör bitte mal auf, immer auf dem "berechtigten Interesse" herumzuhacken, ohne deine Auslegung dazu zu definieren. Dieses "Interesse" bezieht sich ganz eindeutig auf die (zu recht) geschützte Privat- und Intimsphäre, das kannst du in der einschlägigen Literatur nachlesen. Es ist in der Tat (auch) ein Synonym für "Ehre", weil es gegenüber der Öffentlichkeit kein "ich präsentiere mich vor 1000 Zuschauern will aber nicht fotografiert werden" gibt. Würdest du aber beispielsweise währenddessen mit gerissenem Oberteil fotografiert werden und das würde dann verbreitet, wäre deine Ehre verletzt - und du kannst ein berechtigtes Interesse geltend machen, dass dies eben nicht geschieht.
Somit ist das berechtigte Interesse klar definiert, alles andere wäre Willkür - und genau deswegen haben wir ja die passenden Gesetze. In diesem Fall bedingen sie sich sogar hübsch gegenseitig.
 
@Schwabenpfeil: Zum Beispiel im Caroline-Fall hat das Gericht nur darauf abgestellt, ob die Veröffentlichung von Fotos gerechtfertigt war. Ob und wie oft die Fotos vor oder nach der Veröffentlichung "gehandelt" wurden, hat das Gericht überhaupt nicht untersucht. Es ist ohne Belang.

Fakt ist, dass der TO die Fotos auf seiner Website zeigt. Damit hat er sie veröffentlicht, und zwar nur im Zusammenhang mit jener Veranstaltung. Mag ja sein, dass er mit dem Verkauf gegen irgendwelche Regeln verstößt. Das wären dann aber Regeln, die nichts mit der Frage zu tun haben, ob eine Veröffentlichungs stattgefunden hat. Diese Veröffentlichung würde nicht dadurch rechtswidrig, wenn er zum Beispiel bezüglich der Steuer unredlich wäre. Was ich ihm ausdrücklich nicht unterstellen will! Der Verkauf an sich ist meiner Ansicht nach nicht zu beanstanden. Das macht auch jedes Zeitungsarchiv. Dass der TO Geld mit den Fotos verdient, ist ebenfalls nicht verwerflich. Jeder Journalist, jeder Fotograf kassiert Geld für seine Arbeit. Ist es denn unredliche Gewinnsucht, für seine Arbeit bezahlt werden zu wollen?

MfG

Ja, als Verteidiger des TO wärst du wohl gar nicht übel. Aber mir brauchst du das nicht erzählen. Ich lebe als Foto-Journalist ebenso vom Verkauf meiner Fotos. Und vielleicht folgt ein Gericht ja deiner Argumentation. Aber gerade weil ich Journalist bin (und kein Jurist und kein Richter), mag ich deiner Argumentation nicht folgen. Es geht auf dieser Interseite eben nicht um die Äußerung einer Meinung oder um Informationen. Es geht um rein gewerbliche (und nicht journalistische) Nutzung von Fotos. Ob man diese Unterschiede in die veralteten Gesetzestexte hineininterpretieren kann, ist tatsächlich nicht so einfach zu beantworten. Mit Journalismus hat die Geschichte aber eben nichts zu tun. Deshalb nützt dir das Caroline Urteil hier meiner Meinung nach nicht weiter.
 
Ich persönlich finde die Foto-Veröffentlichungswut viel merkwürdiger. "Jeder" meint im Zeitalter des Internets und der Digicams auf einmal "alles und jeden" fotografieren und veröffentlichen zu dürfen/müssen. Und nur weil man sich eines Risikos bewusst ist, heißt das nicht, dass man dessen Verwirklichung hinnehmen muss. Mir fallen gerade so schöne Beispiele ein, um dies zu verdeutlichen, aber sowas kommt hier ja nicht so gut an.

Aha...

Also hier auch ein schönes Beispiel: Ich fotografiere seit 30 Jahren für Medien. Bin ich mit einer Kamera vor 30 Jahren irgendwo auf der Straße aufgetaucht haben die Leute gefragt: Komm ich jetzt in der Zeitung. Wann und wo? Und wenn ich aufgehört habe zu fotografieren haben sie gesagt: He mich hast du noch nicht fotografiert. Warum nicht, ich will auch.
Gleiche Szene 30 Jahre später: Äh, ich will jetzt aber lieber nicht in die Zeitung.
Das finde ich merkwürdig, verstehen kann ich das nicht. Was hat sich verändert?
An sich hasse ich Buttons. Nach dieser Diskussion würde ich mir aber gerne einen Button anstecken mit der Aufschrift: Ja du darfst mich fotografieren, und wegen mir darfst du die Fotos auch veröffentlichen.
 
siehe hier
 
Ja ne, is klar. Jeden Tag werden tausende Menschen anhand ihrer Marathonfotos von brutalen Stalkerhorden gemeuchelt.
Was Schwabenpfeil da sagt ist auf den Punkt. In die Zeitung will keiner mehr, auf Fotos an sich auch kaum noch. Schade.
 
Was Schwabenpfeil da sagt ist auf den Punkt. In die Zeitung will keiner mehr, auf Fotos an sich auch kaum noch. Schade.

Kann ich nicht bestätigen.

Ein Bekannter von mir macht Fotos von Radrennen und versucht jeden Teilnehmer abzubilden. Die E-Mails die er bekommt haben typischerweise etwa folgenden Inhalt: Warum bin ich auf keinem Foto drauf?
 
Es ist wohl nen Unterscheid wenn man die Teilnehmer einer Sportveranstaltung ablichet oder wenn man einfach nur in eine belebte Fussgängerzone geht und dort fotografiert.

Gerade bei der Veranstaltung möchte man vielleicht gesehen werden und damit auch Belegen können wie sportlich man doch ist.
Beim Bummeln in der Fussgängerzone sieht das wieder anders aus.
 
Tagchen ...

...

Die einzig entscheidenden Fragen lauten: Handelt es sich bei dem Volkslauf um ein Ereignis der Zeitgeschichte und stellt die Website des TO eine Form der Berichterstattung dar?

und hierzu hätte ich eben zwei Punkte.

1.) Ist es für die Entscheidung ob es Berichterstattung ist oder nicht unrelevant welches die offensichtlichen Hintergründe der Veröffentlichung sind. Wenn eine Bilderstrecke (mit oder ohne Text egal *grins*) offensichtlich nur mit der Absicht erstellt wird sie zu verkaufen, kann doch die Motivation der Berichterstattung für den der sie veröffentlicht ausgeschlossen werden?

2.) Sagen wir die Bilderstrecke ist Berichterstattung. Wird dann nicht weiter unterschieden zwischen "herausportraitieren" und "dokumentieren".

Grüße
Joh
 
Ich sehe in meinen Sportbildern nicht in erster Linie den Sinn und Zweck, diese gewinnbringend an den Mann / die Frau zu bringen. Ich gebe den Läufern ja nur die Möglichkeit, Fotos von sich selbst zu erhalten. Sinn und Zweck ist in erster Linie die Berichterstattung. Das sieht man auch darin, dass im Kalender (siehe Navigationsleiste) die Veranstaltungen lange vorangekündigt werden und auch dem Veranstalter zur Werbung dienen. Sicherlich wird das nicht jeder so sehen, aber ich kann nur von meiner Seite aus sprechen.

Mein Anwalt hat in meinem Auftrag der Abmahnung widersprochen. Warten wir ab, wie's weiter geht. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Gruss
Holger
 
Hallo, Joh!
1.) Ist es für die Entscheidung ob es Berichterstattung ist oder nicht unrelevant welches die offensichtlichen Hintergründe der Veröffentlichung sind. Wenn eine Bilderstrecke (mit oder ohne Text egal *grins*) offensichtlich nur mit der Absicht erstellt wird sie zu verkaufen, kann doch die Motivation der Berichterstattung für den der sie veröffentlicht ausgeschlossen werden?
Wie schon mehrfach angerissen, ist die Frage der Bezahlung nicht relevant. Ebenso die Frage nach der Motivation des TO.

1: Das Gesetz erwähnt den Begriff Berichterstattung gar nicht. Es regelt nur, dass eine ungefragte Verbreitung zulässig ist, wenn Zeitgeschichte, Veranstaltung, Beiwerk oder Kunst vorliegt. Es werden keine weiteren Bedingungen genannt - etwa dass die Verbreitung kostenfrei erfolgen müsse. Mit seiner Website hat der TO unzweifelhaft "verbreitet". Das KUG regelt ausschließlich die Verbreitung von Fotos, nicht den Handel damit. Es soll ja schließlich negative Folgen abwenden, die entstehen könnten, weil alle Welt die Fotos sieht - nicht weil jemand sie kaufen muss.

2: Jede Tageszeitung macht es genauso wie der TO. Sie veröffentlicht im Printprodukt, meist auch im Internet, übernimmt die Fotos dann ins Archiv und verkauft sie auf Wunsch an Leser, Agenturen oder andere Zeitungen. Der nachträgliche Verkauf stellt die Rechtmäßigkeit der Verbreitung nicht in Frage.

3. Agenturen gehen noch weiter. Sie verkaufen die Fotos nur und verbreiten nicht mal selbst. Trotzdem gilt ihre Tätigkeit als journalistische Tätigkeit, ist also ein Teil des Systems zur Verbreitung von Nachrichten.

2.) Sagen wir die Bilderstrecke ist Berichterstattung. Wird dann nicht weiter unterschieden zwischen "herausportraitieren" und "dokumentieren".
Vorsicht. Vermisch nicht die vier Sätze des §23. Meiner Ansicht nach unterfallen Teilnehmer von Sportwettkämpfen dem Bereich Zeitgeschichte. Da ist es nicht erforderlich, sie zusätzlich noch nur als Beiwerk abzubilden. Differenzierter muss man das bei Teilnehmern öffentlicher Veranstaltungen sehen. Hier ist es nicht statthaft, beliebige Individuen aus der Menge herauszuheben. Wobei "herausheben" hier ein treffendes Wort ist, denn man muss diesen Satz des KUG folgendermaßen verstehen:

Bildnisse von Teilnehmern öffentlicher Veranstaltungen zu veröffentlichen, ist nur dann zulässig, wenn dem Betrachter die Teilnahme des Abgebildeten an der Veranstaltung offensichtlich bleibt, wenn das Bild also nicht in einen anderen Zusammenhang gestellt wird.

Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Veranstaltungsteilnehmer durch sein Auftreten den Charakter der Veranstaltung deutlich symbolisiert, kann ich jenen Teilnehmer selbstverständlich portraitieren. Beispiele:
- der Demonstrant, der das Transparent mit der zentralen Forderung der Demo trägt
- das Kind, das sich auf dem Kinderfest am Schinkstand ein Tigergesicht malen lässt (hier wüsste ich gar nicht, wie man das anders als mit einem Portrait machen sollte)
- der Fußballfan, der - mit den Farben seines Vereins geschmückt - beim Siegtor jubelt

Ein prominentes Beispiel dafür war die Titelseite des Spiegel während der Fußballweltmeisterschaft. Das war ein Portrait einer Frau, die lauter Fanartikel in Schwarz-Rot-Gold trug und begeistert jubelte. Inzwischen ist bekannt, dass sie nicht mal gemerkt hat, dass sie fotografiert worden ist.

Genau deshalb sehe ich die Internetseiten des TO auch als Form der Berichterstattung. Er zeigt klar abgegrenzt Fotos von bestimmten Wettbewerben. Keines der Bilder wird aus dem Zusammenhang des jeweiligen Wettkampfs herausgerissen. Anders wäre das, wenn er zum Beispiel bei verschiedenen Läufen Sportler fotografiert hätte und auf seiner Website nur die Läufer zeigen würde, die Nike-Klamotten tragen.

MfG
 
@ SirSani70:

Da von manchen hier die Auffassung vertreten wird ein Anbieten der Fotos zum Kauf auf deiner Website wäre nicht "journalistisch" genug (obwohl mMn noch nicht schlüssig begründet werden konnte warum ein Gericht danach unterscheiden müsste), könnte folgendes zu überlegen sein:

Lass dir vom Veranstalter die Ergebnislisten geben, und veröffentliche sie (auch nachträglich) mit seiner Erlaubnis auf deiner Website und schreibe halt ein paar Zeilen dazu - falls es nicht schon so gemacht wurde. ;)
 
Da von manchen hier die Auffassung vertreten wird ein Anbieten der Fotos zum Kauf auf deiner Website wäre nicht "journalistisch" genug (obwohl mMn noch nicht schlüssig begründet werden konnte warum ein Gericht danach unterscheiden müsste), könnte folgendes zu überlegen sein:

Lass dir vom Veranstalter die Ergebnislisten geben, und veröffentliche sie (auch nachträglich) mit seiner Erlaubnis auf deiner Website und schreibe halt ein paar Zeilen dazu - falls es nicht schon so gemacht wurde. ;)

Dann käme ich IMHO mit dem Datenschutz in Konflikt. Das möchte ich lieber nicht machen, aber danke für den Tipp.

Ich habe heute mit einem Laufsportveranstalter (kleiner Verein) telefoniert und gefragt, ob man in die Laufausschreibung einfügen könnte, dass bei der Veranstaltung auch Fotos veröffentlicht werden. Bei ihm ist es etwas sauer aufgestossen und er hat nicht verstanden, warum man sowas überhaupt schreiben muss. Ich dürfe gerne fotografieren, er möchte es mir auch nicht verbieten, aber die rechtliche Lage müsste ich allein abklären und entscheiden. Soviel zum Thema. :(

Gruss
H.
 
Ich dürfe gerne fotografieren, er möchte es mir auch nicht verbieten, aber die rechtliche Lage müsste ich allein abklären und entscheiden. Soviel zum Thema. :(

Wie wir in diesem Thread schon einmal erläutert haben: Solange die Veranstaltung auf öffentlichen Grund und Boden stattfindet, kann der Veranstalter auch kein Hausrecht ausüben und Genehmigungen erteilen. Das geht nur auf einem Vereinsgelände oder zeitlich begrenzt abgesperrten Bereichen, wie etwa dem Zielbereich. Den Hinweis kann er natürlich mit in die Ausschreibung einfügen, allerdings ist das bei öffentlichen Wettkämpfen meines Erachtens sinnlos, da dürften auch meine Kollegen die hier mitschreiben einer Meinung sein.
 
@ SirSani70:

Da von manchen hier die Auffassung vertreten wird ein Anbieten der Fotos zum Kauf auf deiner Website wäre nicht "journalistisch" genug (obwohl mMn noch nicht schlüssig begründet werden konnte warum ein Gericht danach unterscheiden müsste), könnte folgendes zu überlegen sein:

Lass dir vom Veranstalter die Ergebnislisten geben, und veröffentliche sie (auch nachträglich) mit seiner Erlaubnis auf deiner Website und schreibe halt ein paar Zeilen dazu - falls es nicht schon so gemacht wurde. ;)

Zugegeben, die Rechtslage ist nicht eindeutig. Aber in einem Puntk besteht ja wohl gar kein Zweifel: Journalismus ist das keiner. An dieser Seite ist aber gar nichts journalistisches zu erkennen. Das ist nicht böse gemeint, das ist auch nicht abwertend der Seite gegenüber. Ein grünes Auto ist ein grünes Auto und es ist nicht schlechter als ein rotes Auto. Aber man sollte nicht zu einem grünen Auto sagen, es wäre rot.
 
Dieses Thema ist immer wieder heiß und daher interessant zu verfolgen.
Auch wenn ich keine 30 Seiten Kommentare durchgelesen habe ...

Ich halte es in solchen Fällen immer so ...

Wenn ich auf einer öffentlichen Veranstaltung mit mehr als 10 Teilnehmern (um ganz sicher in der "Gruppen-Regel" zu sein) fotografiere, dann hole ich mir immer schriftlich die Fotografier-Erlaubnis des Veranstalters ein.

Damit ist noch nicht zwangsläufig das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Akteurs geregelt.

Wenn ich beabsichtige einzelne Akteure aufs Korn zu nehmen, dann lasse ich dem Veranstalter eine Genehmigung unterschreiben, in welcher er dafür verantwortlich ist, dass er die Akteure über das mögliche Fotografieren Ihrer Person informiert hat.

Wenn ich das unterschrieben bekomme, dann hat der Veranstalter das Problem und ich selbst bin fein raus.

Wenn sich der Veranstalter wegen diesem Punkt aufregt, dann lass ich mir die Teilnehmerliste vom Veranstalter geben und kontaktiere ALLE Teilnehmer, welche ich als einzeln fotografiert habe per Rund-Mail mit einer sehr großzügen Frist, welche als Antwort bei NICHT-Erwünschung einzuhalten ist.

Außerdem habe ich einen Nachweis darüber, welche Fotos an wen verkauft worden sind.
Somit kann ich ebenfalls klar nachweisen, dass im Nachhinein Untersagungen nicht greifen, weil deren Fotos nicht veröffentlich oder verkauft wurden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten