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Abmahnung - jetzt hat es mich erwischt

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ich habe hier nur die erste und die zehnte seite gelesen. warum diskutiert ihr noch?

die läuferin hat dem fotografen keine genehmigung zur kommerziellen nutzung gegeben. damit darf er kein geld mit den bildern verdienen.
in jeder bildagentur wird genau aus diesem grund, ein modelrelease vertrag eingefordert!
das hat der TO nicht, also ist er der dumme. die kosten muss er tragen und wird sich hoffentlich das nächste mal mehr mit rechtsgrundlagen der fotografie vertraut machen.
 
die kosten muss er tragen und wird sich hoffentlich das nächste mal mehr mit rechtsgrundlagen der fotografie vertraut machen.

Na dann hoffe ich für dich, dass du eine Erlaubnis von Apple hast ihr Logo hier als Benutzerbild zu verwenden :evil:
Man sollte nicht mit Steinen... im Glashaus... Porzellanladen mit Elephant :D
 
Sind sie weniger schützenswert als andere Berufsgruppen? :ugly:

Wie gesagt: nahezu jede Berufssparte jault, dass sie für ihre Existenzsicherung irgendwelche Unterstützung braucht, bzw. Gesetze übertreten müsse. Und nein, der Fotograf ist sicherlich genauso viel wie wenig schützenswert. Siehe Paparazzoproblem.

Naja, sorry langsam wirds lächerlich.

Nein, diese Aussage von Dir ist dagegen bedenklich:

weil dieses "Weib" ja wieder irgendwo rumstehen könnte und sich neuerdings ein Hobby darauf macht, jeden zu verklagen, der sie (auch zufällig) ablichtet.

Sie macht sich anscheinend daraus ein Hobby, sportliche Wettbewerbe zu bestreiten. In der Ausschreibung des Veranstalters wirst Du sicherlich nicht den Passus finden, dass die Veranstaltung für hauptberufliche oder nebenberufliche Verschacherer von tausender DalliKlick Bildern der Teilnehmer ins Leben gerufen wurde.

Ich würde zu der Frau sagen: "Beschneiden Sie sich in ihrer Freizeit, und laufen sie bei öffenlichen Veranstaltungen nicht mehr mit" als dass ich sage: "sorry, Fotograf, gib deinen Job auf und mach ne Lehre als Postmann!"

Das ist eine egoistische Perversion des Sinns von Sportveranstaltungen :(

Aber das Recht auf Persönlichkeitswahrung muss bei der Frau liegen. Sie muss die Bilder kontrollieren (denn das ist ihr Interesse) die Fotographen anschreiben und die Löschung fordern.

Da hast Du ein grundsätzlich falsches Verständnis des strapazierten Begriffs des Persönlichkeitsrechtes.

Sportveranstaltungen in dieser Art werden seit der Antike durchgeführt. Ich würde sagen, da bestehen die älteren Rechte ;) Nur die bloße Möglichkeit von Fotos, Filmen oder in letzter Konsequenz der Nacktscanner an Flughäfen bedeutet nicht, dass der Einsatz nach Gutdünken zu persönlichen Zwecken durchgeführt werden sollte/darf.

Aber ein generelles Verbot eine bestimmte Person aus der Masse nicht mehr ablichten zu dürfen, ist dämlich hoch 3 und unpraktikabel hoch 10.

Da liegt der Knackpunkt. Die Masse ist ok, die bestimmte Person ohne öffentliche Bedeutung als Einzelablichtung zu gewerblichen Zwecken grundsätzlich erstmal porblematisch und nicht erlaubt.

Wieso ist das "dämlich"? Diese Bezeichnung hört sich nicht gerade differenziert und überlegt an. Ich bin zwar durchaus auch der Meinung, dass man sich im gewissen Maße nicht an Fotografen stören darf, die nun mal heute zu Sportveranstaltungen dazu gehören.

Hier aber ist der Fall so, dass es keine journalistische Berichterstattung ist, sondern ein Verkaufsportal für direkte Einzelaufnahmen der Sportler. Auch wenn die Masse der Bilder eine Differenzierung der Sportler recht aufwendig macht, so kann man das nicht einfach mit der Aussage abhaken, dass irgendeine finanzielle Existenz davon abhängt.

Wenn man das überall so akzeptieren würde, dann würde es keinen einzigen Fisch in den Meeren mehr geben, oder sämtliche bedrohten Tierarten wären zur "Existenzsicherung" der Wilderer ausgerottet.
 
Die Masse ist ok, die bestimmte Person ohne öffentliche Bedeutung als Einzelablichtung zu gewerblichen Zwecken grundsätzlich erstmal porblematisch und nicht erlaubt.

Diesen Satz verstehe ich nicht (ganz). Bedeutet das nun, die Frau darf irgendwo im Hintergrund fotographiert werden? Oder bedeutet das, dass der Fotograf z.B. in einem Fußballstadion in der 200% Ansicht am Computer die gesamten Leute scannen muss um zu verhindern, dass das Konterfei der Frau dort abgebildet ist?

Also zusammengefasst: "Frau als zentrales Motiv" = Verboten
"Frau irgendwo im Hintergrund zu sehen" = erlaubt?

Gruß
laurooon
 
Ich bin durchaus der Meinung, dass die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen über dem Recht der Berufsausübung eines anderen stehen, sofern die beiden kollidieren. Gar keine Frage.

Aber die Fotografin hat durch die Fotografiegenehmigung des Veranstalters im guten Glauben gehandelt, diesbezüglich nichts Falsches zu tun. Das war in der heutigen Zeit vielleicht naiv, aber in meinen Augen zumindest nicht vorsätzlich.
UND sie hat durch die Löschung bzw. Schwärzung der Bilder auch gezeigt, dass sie bereit war, dem Wunsch der abgelichteten Sportlerin nachzukommen.

Für mich stellt sich in der Sache die Frage nach richtig und falsch eigentlich gar nicht, denn inwieweit eine Erlaubnis zum Fotografieren dieser Veranstaltung für welchen Zweck und in welchem Umfang was auch immer einschließt oder eben auch nicht, das dürfte ein Fall für Spezialisten sein und kaum in diesem Forum entschieden werden können.

Für mich stellt sich dabei lediglich die Frage nach der finanziellen Verhältnismäßigkeit. Und diese ist bei diesem Vorgang (vor allem nach dem anstandslosen Tätigwerden der Fotografin) nicht mehr gegeben.
 
Hallo,

heute bekam ich Post von einem Anwalt. Doch lest erst die Vorgeschichte:

Ich fotografiere u.a. bei Sportveranstaltungen (Marathon, Volksläufe).
[...]
Nun hat eine Läuferin über ihren Anwalt mir eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung (Kostennote: 900 Euro) zukommen lassen, da sie nicht veröffentlicht werden möchte und weil ich ihre Persönlichkeitsrechte nicht achte.

Meine Frage: Würdet ihr die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Moin!
Auf jeden Fall solltest Du das tun, was Dir Dein Anwalt[!] rät und prüfen lassen,
ob es sich bei der fotografierten Person nicht zumindest temporär um eine Person der Zeitgeschichte handelt,
hat sie doch an einer Veranstaltung von/mit öffentlichem Interesse teilgenommen.

http://www.photoscala.de/node/6691/pdf
http://www.photoscala.de/Artikel/Das-Recht-am-eigenen-Bild

Zitat on

»Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, bei denen üblicherweise fotografiert wird, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen, Pressekonferenzen oder auch öffentliche Auftritte. Hier muss die fotografierte Person, wie zum Beispiel ein Politiker bei einer Pressekonferenz, typischerweise damit rechnen, fotografiert zu werden. Diese Person willigt durch ihre Teilnahme stillschweigend darin ein, fotografiert zu werden.«

Zitat off

mfg hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin!
Auf jeden Fall solltest Du das tun, was Dir Dein Anwalt[!] rät und prüfen lassen,
ob es sich bei der fotografierten Person nicht zumindest temporär um eine Person der Zeitgeschichte handelt,
hat sie doch an einer Veranstaltung von/mit öffentlichem Interesse teilgenommen.

Das ist nämlich eine Frage, die ich mir auch stelle. Wir haben hier einige Sportler, die ganz normal ihren Job nachgehen, aber locker an bis zu 30 Wettkämpfen im Jahr teilnehmen. Teilweise mit Deutsche Meistertitel in ihrer Klasse, etc. Und ich denke, da stellt sich die Situation dann anders dar, als bei einer reinen Hobbyläuferin, die vll. erstmalig an einem Wettbewerb teilnimmt.
 
ich habe hier nur die erste und die zehnte seite gelesen. warum diskutiert ihr noch?

die läuferin hat dem fotografen keine genehmigung zur kommerziellen nutzung gegeben. damit darf er kein geld mit den bildern verdienen.
in jeder bildagentur wird genau aus diesem grund, ein modelrelease vertrag eingefordert!
das hat der TO nicht, also ist er der dumme. die kosten muss er tragen und wird sich hoffentlich das nächste mal mehr mit rechtsgrundlagen der fotografie vertraut machen.

So eindeutig scheint mir das nicht.

Wenn ich das richtig verstanden habe, war die Ausgangssituation war ja folgende:

„Die Läuferinnen und Läufer können für kleines Geld Bilder von sich bestellen. Vom Veranstalter liegen mir die Fotografiererlaubnis jeweils vor“

Ähnlich also Eventfotografen oder jenen die ihre Brötchen in irgendwelchen Vergnügungsparks verdienen und ihre (teilweise auch automatisch geknipsten ) Bilder am Ausgang kurz ausstellen um sie an Interessierte zu verkaufen. Wenn das eine erlaubt (und millionenfach angewendet und kommerziell verwurstet wurde) ist nicht einzusehen weshalb das in diesem Fall anders sein soll ...

... vorausgesetzt dass diese Bilder nicht anderweitig vermarket und diesbzgl. auch keine Absicht erkennen lässt. Falls auf der Internetseite dies auch entsprechend eindeutig dargestellt wurde, umso besser ....
 
Wir reden nicht von jemandem, der mit nem Teleobjektiv als Spanner unterwegs ist, sondern jemand der mit seinem Beruf Geld verdient (Existenzsicherung).

Das sagt sich der Auftragsmörder auch. Allein, der Richter mag seiner Einlassung nicht folgen... :rolleyes:

Grüße
Ingo

P.S. Achtung: dieses Posting könnte Überhöhungen enthalten!
 
Ähnlich also Eventfotografen oder jenen die ihre Brötchen in irgendwelchen Vergnügungsparks verdienen und ihre (teilweise auch automatisch geknipsten ) Bilder am Ausgang kurz ausstellen um sie an Interessierte zu verkaufen. Wenn das eine erlaubt (und millionenfach angewendet und kommerziell verwurstet wurde) ist nicht einzusehen weshalb das in diesem Fall anders sein soll ...

Ja, da fällt mir etwas ein! Im Phantasialand gibts ja die Wildwasserbahn. Und immer wenn man da runterfährt wird von der kreischenden Bande ein Bild geschossen! :D

Dies kann man anschließend im Souvenierladen kaufen. Warum kam noch niemand auf die Idee, das Phantasialand zu verklagen. Eine Erlaubniserklärung muss man nämlich nicht unterschreiben, wenn man da einsteigt. ;)

Gruß
laurooon
 
Ja, da fällt mir etwas ein! Im Phantasialand gibts ja die Wildwasserbahn. Und immer wenn man da runterfährt wird von der kreischenden Bande ein Bild geschossen! :D

Dies kann man anschließend im Souvenierladen kaufen. Warum kam noch niemand auf die Idee, das Phantasialand zu verklagen. Eine Erlaubniserklärung muss man nämlich nicht unterschreiben, wenn man da einsteigt. ;)

Gruß
laurooon


So ist es.
 
Ja, da fällt mir etwas ein! Im Phantasialand...Warum kam noch niemand auf die Idee, das Phantasialand zu verklagen. Eine Erlaubniserklärung muss man nämlich nicht unterschreiben, wenn man da einsteigt. ;)

Gruß
laurooon

vielleicht weil es nur kurz gezeigt wird und relativ nichtöffentlich ? ohne Spuren wie Google Cache ?

bedenke diese Wildwasserbahnbilder u.ä. werden nur an Terminals, für eine kurze Zeit nach der Fahrt gezeigt, nicht ins Internet gestellt und eh nicht jeder kann die sehen, auch der nicht der zwar auf dem Gelände ist, zeitnah aber an einem entgegengesetzem Ort auf dem Gelände Bahnen fährt, na ja nicht alles was hinkt ist ein Vergleich :lol:
 
vielleicht weil es nur kurz gezeigt wird und relativ nichtöffentlich ? ohne Spuren wie Google Cache ?

bedenke diese Wildwasserbahnbilder u.ä. werden nur an Terminals, für eine kurze Zeit nach der Fahrt gezeigt, nicht ins Internet gestellt und eh nicht jeder kann die sehen, auch der nicht der zwar auf dem Gelände ist, zeitnah aber an einem entgegengesetzem Ort auf dem Gelände Bahnen fährt, na ja nicht alles was hinkt ist ein Vergleich :lol:

Das ist egal. Ich bin mit einer kreischenden Fratze auf dem Bild zu sehen und meine "Desperate Housewife-Freundinnen" haben mich gesehen, die haben nämlich draußen vor der Bahn gewartet. Zudem hat das Spritzwasser mein Makeup verwischt! :D

Nun bin ich bis auf die Knochen blamiert! Meine Freundin kauft das Bild und zeigt es glatt im Bekanntenkreis rum. Oh Gott, ich kann mich nicht mehr auf der Straße sehen lassen, mein Ruf ist komplett ruiniert für den Rest meines Lebens! :lol:

Meine Eitelkeit, ähhh ich meine Persönlichkeitsrecht wurde mit Füßen getreten. Dafür muss das Phantasialand büßen!!! :evil:

Gruß
laurooon

PS: Nicht ZU ernst zu nehmen.
 
ich habe hier nur die erste und die zehnte seite gelesen. warum diskutiert ihr noch?

die läuferin hat dem fotografen keine genehmigung zur kommerziellen nutzung gegeben. damit darf er kein geld mit den bildern verdienen.
Das ist in dieser Absolutheit schlicht falsch.
 
Den Unterschied zwischen "Bekanntenkreis" und "Welt" erkennst Du aber schon, oder?

Öffentlichkeit ist Öffentlichkeit. Dürfte bekannt sein. Und WIE öffentlich etwas sein muss, ist Auslegungssache. Ein Bild welches "durch die Hände wandert", dürfte manchem Grund genug sein, mal den Anwalt anzurufen. ;)

Was irgendwo in Amerika auf den Computern landet, ist mir herzlich Einerlei! Was jedoch in meinem direkten Bezugs- und Bekanntenkreis umhergeistert unter Umständen weit weniger.
 
Das Thema Vergnügungsparks könnt Ihr hier denke ich ausklammern.
Wenn man sich auf den entsprechenden Internetseiten die AGB´s bzw. Parkregeln durchliest findet man bei allen einen Punkt der dieses Regelt.
Bei allen mehr oder weniger gleichlautend. Wenn man nicht auf ein Foto will sollte man diese Stellen meiden oder Aktiv bekannt geben das dieses Bild nicht verwendet werden darf. Andernfalls wird das Einverständniss vorausgesetzt.

Ähnliche Formulierungen findet man übrigens auch auf den Anmeldungen zu den bekannten Läufen wie Hamburg Marathon, J.P. Morgan Lauf und so weiter.

Sollten dieser Passus aus der Anmeldung zu diesem Lauf gefehlt haben sollte man den Veranstallter für die Zukunft darauf hinweisen.

Wie die genaue Rechtslage in diesem Falle liegt können sicher nur die Anwälte, oder im schlimmsten Falle nur ein Richter entscheiden.

Jedenfalls sollte sich der TO in Zukunft besser ganauestens informieren ob das Recht am eigenen Bild bei der Anmeldung abgetreten wird oder nicht und entsprechend die Veranstalltung vieleicht meiden.

Jedenfalls wünsche ich Dir viel Glück das sich das gütlich regeln läßt.
 
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