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17-55 2.8 mehr als schlecht oder defekt? Vergleich zu 70-200

ich will schon, nur was soll ich machen??

mit nem anwalt drohen? ohne rechtsschutzversicherung?
wenn der händler sagt: das objektiv ist nicht defekt und ich sage: doch ist es
dann muss es wohl oder übel von canon durchgemessen werden!
wie soll ich es sonst beweisen?
1. du mußt in den ersten 6 monaten GAR NICHTS beweisen.
2. genau auf solche leute, die vor dem klageweg angst haben, setzen unseriöse händler.
 
1. du mußt in den ersten 6 monaten GAR NICHTS beweisen.
2. genau auf solche leute, die vor dem klageweg angst haben, setzen unseriöse händler.

Wenn aber auch Canon sagt, das Objektiv sei in Ordnung, wie soll man dann den Fehler vor Gericht nachweisen?
 
Wenn aber auch Canon sagt, das Objektiv sei in Ordnung, wie soll man dann den Fehler vor Gericht nachweisen?
unabhängiger gutachter, was sonst?
aber das ist, wie gesagt, sache des händlers, nicht die, des kunden.
geht doch mal endlich von der sichtweise "ich als kunde muß beweisen, daß es defekt ist" weg.
zumindest in den ersten 6 monaten der gewährleistung.
 
1. du mußt in den ersten 6 monaten GAR NICHTS beweisen.
2. genau auf solche leute, die vor dem klageweg angst haben, setzen unseriöse händler.


die beweislast bezieht sich doch nur darauf, ob der mangel bereits bestand oder erst durch meine nutzung entstanden ist. diese beweislast wechselt nach 6 monaten.


aber das überhaupt ein mangel vorliegt muss ich als käufer doch beweisen.

§ 363 Beweislast bei Annahme als Erfüllung
Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei.

Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen
 
ich gebe es auf...
laßt euch doch weiter von den händlern verarschen.

Ich werde mich bestimmt nicht verarschen lassen, aber zeige mir doch mal ganz klar die Stelle im Gesetz wo steht, dass ich einen Sachmangel NICHT beweisen muss sondern sofortiges Recht auf Austausch habe??

WENN ein BEWIESENER Mangel vorliegt, dann habe ich 100%ig das Recht auf Nacherfüllung, aber auch nur dann...?!?

Ich will ja gerne genau so argumentieren wie du, nur wenn das Gesetz etwas anderes sagt bringt mir das relativ wenig....
 
nochmal CANON:
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wenn Sie ein Objektiv neu kaufen haben Sie Anspruch darauf dass es ordentlich funktioniert. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir per E-Mail keinen Austausch des Objektives veranlassen können. Wenden Sie sich daher bitte erneut an Ihren Händler. Dieser kann das Objektiv zum Reparaturservice einsenden und Ihnen als Austausch ein neues Objektiv geben. Dies obliegt jedoch dem Händler wie er Kulanzleistungen handhabt.
 
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