1. du mußt in den ersten 6 monaten GAR NICHTS beweisen.ich will schon, nur was soll ich machen??
mit nem anwalt drohen? ohne rechtsschutzversicherung?
wenn der händler sagt: das objektiv ist nicht defekt und ich sage: doch ist es
dann muss es wohl oder übel von canon durchgemessen werden!
wie soll ich es sonst beweisen?
2. genau auf solche leute, die vor dem klageweg angst haben, setzen unseriöse händler.