kann ich mir nicht vorstellen, wenn die garantie eh nur 1 jahr beträgt.
Wie ich schon sagte, die aussage der werkstatt ist wohl ziemlich unglück, ein einfaches "garantie ist abgelaufen" wäre wohl besser gewesen. (bei 4 monaten drüber erwartet ja auch keiner ernsthaft kulanz)
für die gewährleistung ist der händler zuständig, die beweislast liegt in dem fall ja auch beim kunden. Egal wie da ein gericht entscheiden würde, Canon kann das egal sein, denn das ist Sache zwischen Händler und Kunden.
Interessant wäre der Fall, wenn Canon wirklich so eine Reparatur
innerhalb der Garantiezeit mit dieser Begründung ablehnen würde.
Werden sie aber wohl nicht tun, was man so hört sind sie ja wohl recht kulant im allgemeinen.
Und wo steht denn eigentlich, für wieviel auslösungen eine kamera jeweils ausgelegt sind. Wenn das wirklich so sein sollte, müsste es ja irgendwo in der anleitung oder auf der garantiekarte stehen.
Irgendwelche aussagen von service mitarbeitern am telefon oder in interforen sind ja vor gericht wahrscheinlich auch nicht sonderlich aussagekräftig
Und die Frage bleibt auch immer noch, inwieweit dann ein defekt am blitzschuh mit den auslösungen zusammenhängt.