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Hochzeitsfotografie als Nebengewerbe?

Wie sieht's denn jetzt aus, biste jetzt Nebengewerbe oder nicht?

Lass uns nicht noch dumm sterben hier::rolleyes:
Ich glaube kaum, dass du darauf eine Antwort bekommen wirst.
Letzte Aktivität: 02.02.2013 18:59
 
Vergiß erst einmal sämtliche Anmeldungen.

Du machst Dir unnötige Arbeit.

Du machst dem Finanzamt und anderen Behörden unnötige Arbeit.

Liste auf, was Deine Ausrüstung wert ist.

Notiere, was Du verdienst.
Noch hat niemand bezahlt.
Der Wunsch nach Fotoaufnahmen von einem Berufsfotografen ist oftmals gekoppelt mit der Bereitschaft, für die Bilder gutes Geld zu zahlen. Wenn jemand Aufnahmen aus der Bekanntschaft, oder von einem guten Amateur haben will, schwindet oft der Zahlungswille, wenn die Preise genannt werden.
Nur als Beispiel: Zu mir kommen gelegentlich "alte Bekannte", die dann nur eine Frage haben. Wenn das dann so formuliert ist, dass sie mir ihr Anliegen damit ankündigen, dass sie mich "nur privat" einmal etwas fragen wollen, weiß ich, dass meine Bemühungen für lau erwartet werden. Das kommt leider vor.

Hast Du dann irgendwann mehr Geld verdienst als Deine Ausgaben für die Ausrüstung, das Material, die Fahrtkosten und sonstige Beträge waren und Du kaufst Dir von der Einnahme neuen Fotokrams, bleibt es immer noch ein Hobby.
Erst wenn Du auf Dauer mehr verdienst als Du ausgibst und eine auf Dauer ausgerichtete Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, gehst Du zum Steuerberater und lässt alles prüfen, bevor Du etwas anmeldest.

Viele Menschen haben Angst, dass sie etwas falsch machen, oder sich gar strafbar machen, wenn sie etwas nicht anmelden.
Natürlich möchten die Mitarbeiter des Finanzamtes nicht "bemogelt" werden, wenn jemand als Fotograf echtes Geld verdient. Sie mögen es aber auch nicht, wenn jemand eine Gewinnerzielungsabsicht vortäuscht, im Grunde wenig Geld macht und eigentlich gar nichts zu versteuern hat, sondern nur Anschaffungskosten geltend machen will.
Und nur zur Klarstellung sei gesagt, dass der, der sich getürkte Quittungen beschafft über Einnahmen, die er nicht gehabt hat und diese dann dem Finanzamt zum Nachweis vorlegt, er wolle doch viel verdienen, sei auf dem besten Weg und wolle daher seine Ausgaben absetzen, sich auch strafbar macht.

Hm, ich finde da hast du nur teilweise Recht. Nach mir bekanntem Recht ist es doch so, daß man Einnahmen aus einer Tätigkeit als beauftragter Fotograf auch versteuern muß.
Nach deiner Argumentation müsste das ja erst geschehen, wenn der break-even erreicht ist. Das ist aber falsch.
Das Finanzamt erkennt zudem ja an, daß man in den ersten Jahren zunächst nur Verluste schreibt, ohne daß man dadurch als Liebhaber (=Hobby) eingestuft wird.
 
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