In einer schwarz-weißen Welt wäre das so. Ist sie aber nicht. Sie ist voller Farbe.Mach mal. Wer ein Gewerbe betreibt (Hochzeits- oder Produktfotografie) ist Gewerbetreibender, auch wenn er irgendwas studiert haben sollte. Der § 18 EStG ist in seiner Aufzählung abschließend, da gibt es nichts hinzuzudichten.
Ich bezog mich auf dein Bsp.. Also geht es schon mal nicht um Hochzeitsfotografie. Denn die ist gewerblich und das steht außer Frage. Spannend wird es bei Produktfotografie und die kann man auch als Freiberufler ausführen, wenn man gewisse Vorrausetzungen erfüllt. Diese werden dann von jedem Bundesland von einer Kommission überprüft und das Finanzamt stuft einen dann als Freiberufler oder Gewerbetreibenden ein.
Google dir mal die Grundsatzentscheidung des Bundes Finanzhofs aus dem Jahre 1976. Auch BStBl. II 1977, 474 genannt.