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Hochzeitsfotografie als Nebengewerbe?

Richtig. Alles andere ist Steuerhinterziehung (Gewerbesteuer). Also gleich richtig als Gewerbe klassifizieren lassen und nicht durch Tricks versuchen freiberuflich zu sein. Das ist gegen das Gesetz und kann böse Konsequenzen haben.

Wenn du Freiberufler bist, zahlst du übrigens an die IHK, also die Aussage, dass dann die Kammer nicht kommt ist zwar richtig, ändert aber nichts daran, dass du an jemanden Beiträge zahlen musst... ;-) Mal abgesehen dass du als Auftragsarbeitender immer Gewerbetreibender / IHK Mitglied bist. Vergiss übrigens auch die Berufshaftpflicht nicht, über ein Stativ stolpern mehr Leute als man denkt ;-) und ne Reha Behandlung würde ich nicht zahlen wollen, da kannst gleich Privatinsolvenz anmelden....
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Kleinunternehmer unter einem gewissen Jahreseinkommen aus dieser Tätigkeit zahlst Du gar nichts an die HWK bist aber dort gelistet und Mitglied.

Übrigens, ab einem gewissen Einkommen musst Du auch bei der Krankenversicherung etwas abdrücken.
Es sei denn Du willst Deine Arztrechnungen selber bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei meiner Handwerkskammer zahlt man immer Beiträge. Das erste Jahr ist umsonst, dann wird ein reduzierter Betrag fällig, egal ob man Verluste oder Gewinne macht. Somit ist die Aussage nicht korrekt.
 
Ich bin bei der IHK (Dienstleistung) und da zahl ich nichts als Kleinstunternehmer. Wie das bei den Künstlern oder im Medienbereich aussieht, weiß ich natürlich nicht
 
Das hab ich nie behauptet, wobei man sich ja streiten kann was eine Dienstleistung ist.

Da muss ich aber doch mal nachhaken.
Warum die IHK erst ab einem gewissen Umsatz Mitgliedsbeiträge verlangt ist klar und nachvollziehbar.
Denn Dienstleistung ist Dienstleistung aucn wenn sie gratis ausgeführt wird. Beispiel Du bringst jemandem seinen Computer wieder in die Gänge ohne dafür etwas zu bekommen. Das ist eine Dienstleistung.
Oder Du schreibst einen Fachartikel oder eine Anleitung und setzt ihn ins Internet für jeden frei Verfügbar.
Oder im gerwerblichen Fall willst Du erstmal als Kleinunternehmer sehen ob das was Du machst Zukunftsaussichten auf mehr hat b.z.w. als kleines Zubrot zu Deinem Hauptverdienst. Von der Steuer ist das ja unabhängig mit der Kammer, die musst Du eh im Fall eines Umsatzes abrechnen. Aber eben auch nur bei einem Umsatz !



Zum Thema Foto:
Alle die bei Flickr etwas hochladen bieten eine gratis Leistung an. Jeder kann die Bilder anschauen. Müsste dann nicht diese merkwürdige Handwerkskammer sofort von den Leuten verlangen Mitglied zu werden ?
Wie gesagt eine Dienstleistung oder eine künstlerische Tatigkeit ist nicht durch Geld einnehmen geregelt sondern durch das anbieten der Dienstleistung oder Tätigkeit auch wenn sie gratis ist.

Noch krasser. Alle Fotografen die bei "Ein Bild für Dich" mitmachen, müssten dann in dieser Kammer sein auch wenn sie sonst nichts damit verdienen und das nur aus Hobby machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Zauberwort lautet "gewerblich".

Aha, da kommen wir der Sache schon näher. Aber was bedeutet gewerblich ?
Nach alter Meinung muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Nach neuerer Meinung, zumindest im Zivilrecht, anscheinend nicht mehr.
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht#Privatrecht


Übrigens zu dem Poster mit der Gewerbesteuer auch davon ist man innerhalb eines Freibetrags befreit.

Ist es also ein Gewerbe wenn man Hochzeitsfotos gegen eine kleine Gebühr ohne Gewinnerzelungsabsicht macht ?
Vielleicht ist es auch nur die sogenannte Liebhaberei
 
Vielleicht ist es auch nur die sogenannte Liebhaberei

Ob Liebhaberei vorliegt oder nicht, stellt das Finanzamt fest, aber ganz sicher nicht der Fotograf selber.
Hat mit gewerblich oder nicht auch nichts zu tun, sondern ist ein Begriff aus dem Steuerrecht.

Ich schlage vor, einfach mal mit dem gefährlichen Halbwissen hier aufzuhören und Leute zu fragen, die sich wirklich auskennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob Liebhaberei vorliegt oder nicht, stellt das Finanzamt fest, aber ganz sicher nicht der Fotograf selber.
Hat mit gewerblich oder nicht auch nichts zu tun, sondern ist ein Begriff aus dem Steuerrecht.
Wenn dies aber festgestellt wird, wo bleibt dann noch Dein Recht damit ein Gewerbe betreiben zu wollen?
Und wie stellst Du vorher fest das Du eventuell als solches eingestuft wirst ?
Nochmal den Anfang lesen und darüber nachdenken. Wenn es einem "Fotograf" (Hobby) ausschließlich um Hochzeitsfotos geht und keine anderen Bilder als Einnahmequelle gemacht werden, dann ist wahrscheinlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden.
Das so etwas als Liebhaberei ( nur Hochzeit) eingestuft werden könnte, liegt auf der Hand.
Mir ist kein Gewerbefotograf bekannt der ausschließlich Hochzeitsfotos macht und anderes ablehnt.

Ich schlage vor, einfach mal mit dem gefährlichen Halbwissen hier aufzuhören und Leute zu fragen, die sich wirklich auskennen.

Das sind ziemlich tolle Antworten, andere als Deppen darzustellen.
Richtig ist allerdings, das man sich beim Finanzamt informieren kann.
Wenn die sagen das ist kein Gewerbe oder Liebhaberei, kann die HWK nicht mehr mitreden. Das Finanzamt hat die Macht ein Gewerbe zu schließen.
 
Wenn dies aber festgestellt wird, wo bleibt dann noch Dein
Recht damit ein Gewerbe betreiben zu wollen?

Gewerberecht und Steuerrecht sind verschiedene Schuhe.
Es ist durchaus möglich ein Gewerbe zu betreiben das vom
Finanzamt als Liebhaberei eingestuft wird.

Dann trägst Du alle Kosten selbst, musst aber alle Einnahmen
versteuern *OHNE* vorher die Kosten abziehen zu können.

Wenn es einem "Fotograf" (Hobby) ausschließlich um
Hochzeitsfotos geht und keine anderen Bilder als
Einnahmequelle gemacht werden, dann ist wahrscheinlich
keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden.

Dann soll er kein Geld nehmen. Wer Geld nimmt, der
hat daraus resultierend eben auch Pflichten

Richtig ist allerdings, das man sich beim Finanzamt informieren
kann. Wenn die sagen das ist kein Gewerbe oder Liebhaberei,
kann die HWK nicht mehr mitreden. Das Finanzamt hat die Macht
ein Gewerbe zu schließen.

Das FA kann ein Gewerbe bei Unzuverlässigkeit (ausbleibende
Steuererklärung/Zahlung) schliessen lassen, aber die
Einstufung als Liebhaberei schliesst ein Gewerbe nicht aus.
 
Naja, in erster Linie mal, das als Einkommen aus selbständiger
Tätigkeit in der Steuererklärung anzugeben. Wenn es gewerblich
wird, ist das ganze natürlich etwas komplexer.

Bei einer einzelnen Hochzeit für die man gefragt wird kann das
noch gehen, aber wenn man Hochzeitsfotografie nur anbietet
betreibt man bereits ohne auch nur eine einzige geschossen zu
haben bereits ein meldepflichtiges Gewerbe.

Die gewerberechtliche Einstufung als gewerbliche Tätigkeit ist
unabhängig davon ob Einnahmen erzielt werden oder wie hoch
diese sind.
 
Bei einer einzelnen Hochzeit für die man gefragt wird kann das
noch gehen, aber wenn man Hochzeitsfotografie nur anbietet
betreibt man bereits ohne auch nur eine einzige geschossen zu
haben bereits ein meldepflichtiges Gewerbe.

Ich denke, das ist nicht die Frage, um die es hier geht. Es wurde hier nach der Grenze gefragt und die ist - für das Finanzamt - eben da wo dauerhaft keine nennenswerten Gewinne erzielt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, das ist nicht die Frage, um die es hier geht. Es
wurde hier nach der Grenze gefragt und die ist - für das
Finanzamt - eben da wo dauerhaft keine nennenswerten
Gewinne erzielt werden.

Das gilt für die Absetzbarkeit der Kosten und die Einstufung
als Liebhaberei.

Es kann aber ganz übel kommen, wenn man nach gewerbeamtlich
als meldepflichtiges Gewerbe eingestuft wird, finanzamtlich
jedoch auf Liebhaberei entschieden wird. DAS wird dann richtig
teuer.


Im Übrigen findet man immer wieder die merkwürdige
Ansicht man wolle sich ja nur das Hobby finanzieren.

Mit der Logik könnte ein Maurer ja auch deutlich weniger
von seinem Arbeitslohn versteuern wenn er eine
Modelleisenbahn oder ein besonders schickes Surfbrett
finanziert. Ist ja für das Hobby, oder?
 
Im Übrigen findet man immer wieder die merkwürdige
Ansicht man wolle sich ja nur das Hobby finanzieren.

So aus der Luft gegriffen ist die ja nun bei Teilselbständigkeit nicht.

Mit der Logik könnte ein Maurer ja auch deutlich weniger
von seinem Arbeitslohn versteuern wenn er eine
Modelleisenbahn oder ein besonders schickes Surfbrett
finanziert. Ist ja für das Hobby, oder?

Es wird schwer, dem Finanzamt weiß zu machen, dass man zum Maurern unbedingt ein Surfbrett braucht.
 
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich hobbymäßig schon seit einigen Jahren mit der Fotografie. Letztes Jahr habe ich die Hochzeit von Bekannten fotografiert und nun von Freunden/Bekannten 2 weitere Anfragen für kommenden Sommer erhalten.
Ich würde das leidenschaftlich gerne tun, und habe überlegt ein kleines Nebengewerbe anzumelden......doch kann man als "Fotograf" überhaupt nebengewerblich tätig sein? Wo ist die Grenze zwischen
"Liebhaberei"/Nebengewerbe/Fotograf?

Wie sieht's denn jetzt aus, biste jetzt Nebengewerbe oder nicht?

Lass uns nicht noch dumm sterben hier::rolleyes:
 
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