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Hochzeitsfotografie als Nebengewerbe?

Ansonsten hoffe ich sehr, daß libifax das ernst gemeint hat. Es trifft nämlich durchaus zu. Je nach Betrag/Jahr, den sie so einnimmt im Nebengewerbe neben einer anonsten ganz normalen (vereinfacht: sozialversicherten) Tätigkeit nicht einmal zur Steuer veranlagt.

Ob sich etwas steuerlich auswirkt oder nicht, ergibt sich aus der Steuererklärung, sofern diese, wie vom Steuerpflichtigen versichert, wahrheitsgemäß und vollständig ist.

Im übrigen gibt es da noch den § 1 Abs. 2 SchwarzArbG. Und wer in Anbetracht dessen Lektüre feststellt, daß dieser Paragraph auch einen Abs. 3 hat, muß den Beamten im Zweifel zugestehen, daß sie die offen zugänglich bei myHammer gebotenen Preise als marktübliches Entgelt für diese Dienstleistung einstufen. Da kann man nur noch viel Spaß dabei wünschen, diese noch erheblich zu unterbieten.
 
Künstler, Journalisten, Dozenten - das war's. Der Rest sind Gewerbetreibende.

Ich habe als Auto technischer Texte auch freiberuflich gearbeitet. Mit Journalismus hatte das nichts zu tun.

Wir sind hier - soweit ich das überblickes - alles Laien mit ergoogeltem Halbwissen. So gesehen war mein Rat "Einfach fragen" sicher nicht fachlich-unseriös.
 
Ich habe als Auto technischer Texte auch freiberuflich gearbeitet. Mit Journalismus hatte das nichts zu tun.

Wir reden hier über Fotografie. Lichtet der Kollege die Dinger ab, die Du in Deinen Werken beschrieben hast, damit man die von Dir gefertigten Handbücher bebildern kann, ist er -

Gewerbetreibender.

Wir sind hier - soweit ich das überblicke - alles Laien mit ergoogeltem Halbwissen.

Nö.
 
Seine Liste war sicher nicht vollstädnig im allgemeinen Sinn. Sonst würden u.a. IT-Berater, Unternehmensberater, Ärzte, Anwälte, Architekten ... fehlen.

Das sind halt alles keine Fotografen. Wer hauptsächlich mit Fotografie Geld verdient, kann sich im Freiberuflerstatus als Künstler, Bildberichterstatter oder Dozent betätigen. Und als Bildberichterstatter kann er Familienfeiern von Personen der Zeitgeschichte für die Unterrichtung der Öffentlichkeit fotografieren.

Aber auch die von Dir genannten Leute lassen sinnvollerweise nicht das Finanzamt dumm sterben, wie das hier wieder mal vorgeschlagen wurde. Eine Steuererleichterung nimmt man in Anspruch, indem man die von ihr erfaßten Tatbestände erklärt und nicht, indem man im Umfange des Freibetrages schwarz arbeitet.
 
Wir reden hier über Fotografie. Lichtet der Kollege die Dinger ab, die Du in Deinen Werken beschrieben hast, damit man die von Dir gefertigten Handbücher bebildern kann, ist er -

Gewerbetreibender.
Er kann aber auch Werbefotograf sein mit akademischen Abschluss und schon ist man auch Freiberufler :cool:
Natürlich muss dann auch die "Qualität" stimmen *hust*
 
Er kann aber auch Werbefotograf sein mit akademischen Abschluss und schon ist man auch Freiberufler :cool:

Nö. Wenn der Augenarzt ein paar Kontaktlinsen zuviel verkauft, ist er auch Gewerbetreibender (wie der Optikermeister). Es kommt nicht nur auf den Zettel an, den Du in der Tasche hast, sondern auch darauf, was Du machst.
 
Pauschalaussagen und Steuern und Forum geht allgemein nicht gut zusammen. Selbst wenn man etwas detailliert beschreibt, findet sich ein Besserwisser, der einen Fall konstruiert, in dem ein Detail dann nicht so ganz genau zutrifft.

Ansonsten hoffe ich sehr, daß libifax das ernst gemeint hat. Es trifft nämlich durchaus zu. Je nach Betrag/Jahr, den sie so einnimmt im Nebengewerbe neben einer anonsten ganz normalen (vereinfacht: sozialversicherten) Tätigkeit nicht einmal zur Steuer veranlagt.

Das wäre mir ganz neu. Klingt interessant, deckt sich allerdings überhaupt nicht mit den Aussagen meines Steuerberaters. Der hat mir das komplett anders erklaert. Und da passt der Ratschlag von Libifax gar nicht. Wo liegt denn der Betrag an Einnahmen oder Gewinn, unter dem man beim Finanzamt gar keine Angaben zu machen braucht?
 
Das wäre mir ganz neu. Klingt interessant, deckt sich allerdings überhaupt nicht mit den Aussagen meines Steuerberaters. Der hat mir das komplett anders erklaert. Und da passt der Ratschlag von Libifax gar nicht. Wo liegt denn der Betrag an Einnahmen oder Gewinn, unter dem man beim Finanzamt gar keine Angaben zu machen braucht?

Einnahmen und Gewinn.

Wenn Du den Unterschied erst erfragen musst, oder beides gleichermaßen nennst, ist es ein weiter Weg.

Hast Du bei zwei Aufträgen viel Geld verdient (wie Klein-Moritz meint) und € 500.- eingenommen, so hast Du Einnahmen von € 500.-.

Diese Einnahmen interessieren die Steuer überhaupt nicht.

Für das Finanzamt wird es vielleicht erst interessant, wenn Du Gewinn machst.
Hast Du für Anschaffung Deiner Ausrüstung + weitere Kosten (Reisespesen, Material, ... ) € 500.- ausgegeben und hast € 500.- eingenommen, ist Dein Gewinn = Null.

Hast Du € 3.500.- eingenommen und das mit einfachen Mittteln und Kosten für € 500.- geschafft, so hast Du einen Gewinn von € 3.000.-

Diesen Gewinn müßtest Du versteuern, wenn Deine Tätigkeit auf eine "dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht" (so heißt das nun einmal) ausgerichtet ist.
Mit anderen Worten: Waren Deine Aufträge Eintagsfliegen, interessiert auch nicht.
Hast Du mit einem Rutsch ein Riesengeschäft gemacht und mit dem Auftrag des Scheichs 5 Millionen verdient, ist das anders. Hier ging und geht es um ein bis zwei Aufträge (die noch nicht einmal sicher sind) im Freundes- und Bekanntenkreis, wo ein Honorar von € 500.- kaum bis nie erreicht wird.

Daher mein Rat: Erstmal schauen, ob auf Dauer (!) etwas überbleibt.

Merke: Viele Leute verdienen mit anderen Tätigkeiten Geld und müssen dafür Steuern zahlen.

Überlege: Ein Nebenerwerbsfotograf hat mit zwei Aufträgen für € 500.- eine Einnahme, meldet dies dem Finanzamt und rechnet:

Einnahmen:

01.03. € 500.-
15.08. € 500.- pro anno : € 1.000.-

Ausgaben:

02.02. Fotokamera € 1.500.-
04.06. Objektiv € 500.- - anno : € 2.000.-

Ergibt einen Verlust von € 1.000.-

Dieser Verlust könnte in der Steuerklärung als Verlust aus sonstigen Einnahmen geltend gemacht werden.

Dazu haben die Finanzämter und deren Bedienstete keine Lust.

Die Steuer möchte einnehmen, nicht Steuern durch Verlust herunterrechnen müssen.
Sonst würde doch fast jeder Hobbyknipser, der nur einigermaßen rechnen kann, sich beim Finanzamt eintragen lassen und vorrechnen:

Gewinn aus Beruf/anno € 30.000.-
Verlust aus Nebenerwerb als Fotograf € 15.000.-

Zu versteuern/anno € 15.000.-

Das macht kein Finanzamt mit.
 
Manche von Euch haben Angst, einen Verdienst nicht anzugeben.

Ein Verdienst ist eine Einnahme, aber kein Gewinn.

Die Finanzämter "mögen" nur Gewinn + auf Dauer.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ libifax
Und nochmal, das ist ein merkwuerdiges und gefâhrliches Eigengebräu. Mit ein wenig Pech zahlst du damit richtig drauf. Es gibt dafür nur einen vernünftigen Ratschlag: Geh zu einem Steuerberater. Jemanden der sich im Gegensatz zu dir mit Steuergeschichten wirklich auskennt. So kompliziert ist das alles nicht, aber eine vernünftige Erklärung beim Finanzamt ist schon ratsam. Bei keiner erkennbaren Gewinnerzielungsabsicht müssen die Einnahmen dennoch angegeben und gegebenenfalls versteuert werden.
 
... Es gibt dafür nur einen vernünftigen Ratschlag: Geh zu einem Steuerberater. Jemanden der sich im Gegensatz zu dir mit Steuergeschichten wirklich auskennt. So kompliziert ist das alles nicht, aber eine vernünftige Erklärung beim Finanzamt ist schon ratsam. Bei keiner erkennbaren Gewinnerzielungsabsicht müssen die Einnahmen dennoch angegeben und gegebenenfalls versteuert werden.

Spaßvogel: Die Erkenntnisse sind von meinem Steuerberater - ich hätte es gerne anders.

Und noch einmal: Einnahmen müssen nicht versteuert werden.

Schau doch einmal in einer Kinderfibel nach und suche den Unterschied zwischen Einnahmen und Gewinn.
 
... Jemanden der sich im Gegensatz zu dir mit Steuergeschichten wirklich auskennt. So kompliziert ist das alles nicht, aber ...

Erzähl doch nur etwas, wenn Du auch nur irgendwie Salz in die Suppe bringst.

Übrigens kennst Du mich wohl kaum und Deine Unterstellung, ich würde mich in Steuersachen nicht auskennen, wie kommst Du dazu?
 
Spaßvogel: Die Erkenntnisse sind von meinem Steuerberater - ich hätte es gerne anders.

Einnahmen im Jahr 1000,00€ Ausgaben einmalig 2500,00€ Abschreibung so auf 5 Jahre ungefähr sind 500,00€ zu versteuernder Gewinn jährlich. Bitte frag mich nicht nach den genauen Fristen für die Abschreibung, für mich macht das immer mein Bruder, der kennt sich aber aus. Auf jeden Fall ist nix mit der vollen Abschreibung im Anschaffungsjahr.

Manch einer hat es schon geschafft die Kameras schneller abzuschreiben, dafür haben dann teilweise die Objektive ne längere Abschreibungsdauer, seis egal, voll im Anschaffungsjahr ist nicht.

Thomas
 
Spaßvogel: Die Erkenntnisse sind von meinem Steuerberater - ich hätte es gerne anders.

Und noch einmal: Einnahmen müssen nicht versteuert werden.

Schau doch einmal in einer Kinderfibel nach und suche den Unterschied zwischen Einnahmen und Gewinn.

Einnahmen müssen bei der Steuer angegeben werden. Auch die Ausgaben. Was du dann an Steuern zahlst entscheidet das Finanzamt, das nennt man dann Steuerbescheid. Das findest du eher nicht in Kinderfibeln. Ein seriöser Steuerberater wird dir das sicher bestätigen.
 
Einnahmen im Jahr 1000,00€ Ausgaben einmalig 2500,00€ Abschreibung so auf 5 Jahre ungefähr sind 500,00€ zu versteuernder Gewinn jährlich. Bitte frag mich nicht nach den genauen Fristen für die Abschreibung, für mich macht das immer mein Bruder, der kennt sich aber aus. Auf jeden Fall ist nix mit der vollen Abschreibung im Anschaffungsjahr.

Manch einer hat es schon geschafft die Kameras schneller abzuschreiben, dafür haben dann teilweise die Objektive ne längere Abschreibungsdauer, seis egal, voll im Anschaffungsjahr ist nicht.

Thomas

Richtig. Das ist aber alles etwas für Berufsfotografen.

Das geht aber nur - eben - wenn Du auf Dauer Gewinnerzielungsabsicht hast.
Mit der Abschreibung kommen wir aber vom Thema ab. Das hängt dann unter anderem wieder davon ab, welcher Wert abgeschrieben werden soll. Eine Kamera im Wert von € 2.500.- kannst Du über länger abschreiben. Kleinkram wie Filme, Filter, Schutzkappen, Putztücher und dergl. geht nicht für länger zu strecken - aber das führt zu weit.

Hier ging es um eine Nebenerwerbsfotografin und die kann nicht € 2.500.- auf Jahre abschreiben, wenn sie nur Einnahmen von wenig hat.
 
Hol dir Fachliteratur zu dem Thema. Vielleicht hilft es ja zu verstehen :)

Mach mal. Wer ein Gewerbe betreibt (Hochzeits- oder Produktfotografie) ist Gewerbetreibender, auch wenn er irgendwas studiert haben sollte. Der § 18 EStG ist in seiner Aufzählung abschließend, da gibt es nichts hinzuzudichten.
 
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