Gast_406740
Guest
Mir sagt es, dass der Fotograf die Fotografie dazu benutzt um eine gute Gelegenheit zu bekommen um sich leicht bekleidete Frauen zu berachten, was ihm mit anderen Mitteln nicht gelingen würde. Ob das stimmt oder nicht ist gar nicht entscheidend - es ist das, was diese Bilder mir vermitteln.
oh je- und Du meinst, das hättest Du da oben zum Ausdruck gebracht?

Ob Du das wolltest oder nicht, ist gar nicht entscheidend- es ist nicht das, was Deine Worte vermittelt haben.
Vielleicht mal einen Deutschkurs "wie sage ich das, was ich meine und wie verstehe ich an an der Reaktion meines Gegenübers, dass ich mal wieder was ganz anderes gesagt habe als ich meinte"?
Und, ach ja: wenn bei der großen Menge an wirklich sehr guten Boudoirbilder Du in den allermeisten Fällen so einen Eindruck hast, dann liegt das ganz sicher nicht an den Bildern, sondern an Dir.
Ich weiß, das klingt hart, ist aber so.
Wäre nett, wenn mich jemand durch das Verlinken eines rechtskräfigen Urteils, wo die Veröffentlichung aufgrund der Erkennbarkeit eines Hotelzimmers untersagt wurde, vom Gegenteil überzeugen könnte.
ist mir egal, ob Du überzeugt wirst oder nicht.
Seltsam nur zu meinen, dass nur ein rechtskräftiges Urteil das Vorhandensein eines Gesetzes nachweisen würde- selbst dann, wenn einen ein Rechtsbruch nicht interessiert und man sich nur dann rechtliche Regen hält, wenn eine Sanktionierung droht.
Die allermeisten Delikte werden außergerichtlich beigelegt. Zeigt gerade der Fall des §219a. Zu einer Verurteilung kam es erstmals kürzlich nach Jahrzehnten der Praxis, solche Fälle gegen Auflagen/Zahlung einer Geldstrafe beizulegen.
Und auch die großen, immer wiederkehrenden Abmahnwellen zeigen, dass es auch andere Bedrohungsszenarien gibt, als ein Gerichtsverfahren.
Auch Urheberrechtsverletzungen bei unrechtmäßiger Nutzung von Bildern oder aufgrund Persönlichkeitsverletzungen werden eher anders gelöst als durch ein Gerichtsverfahren- da könnte man ja auch mal nachfragen, wo es denn Gerichtsurteile gibt.
Wobei es im letzteren Fall sicher sogar einige geben wird, das aber nur ganz wenige sind gegenüber der Vielzahl an einvernehmlichen Lösungen durch Zahlen eines Betrages- es gibt ja eigene anwaltliche Dienstleister, die nichts anderes machen, als solche Fälle aufzuspüren und abzumahnen.
Ansonsten brauchen wir die Diskussion nicht fortzusetzen.

vg, Festan