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Wie haltet ihr es mit Hotel-Shoots?

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Für weitere Antworten geschlossen.
Mir sagt es, dass der Fotograf die Fotografie dazu benutzt um eine gute Gelegenheit zu bekommen um sich leicht bekleidete Frauen zu berachten, was ihm mit anderen Mitteln nicht gelingen würde. Ob das stimmt oder nicht ist gar nicht entscheidend - es ist das, was diese Bilder mir vermitteln.

oh je- und Du meinst, das hättest Du da oben zum Ausdruck gebracht? :eek:

Ob Du das wolltest oder nicht, ist gar nicht entscheidend- es ist nicht das, was Deine Worte vermittelt haben.
Vielleicht mal einen Deutschkurs "wie sage ich das, was ich meine und wie verstehe ich an an der Reaktion meines Gegenübers, dass ich mal wieder was ganz anderes gesagt habe als ich meinte"?

Und, ach ja: wenn bei der großen Menge an wirklich sehr guten Boudoirbilder Du in den allermeisten Fällen so einen Eindruck hast, dann liegt das ganz sicher nicht an den Bildern, sondern an Dir.
Ich weiß, das klingt hart, ist aber so.

Wäre nett, wenn mich jemand durch das Verlinken eines rechtskräfigen Urteils, wo die Veröffentlichung aufgrund der Erkennbarkeit eines Hotelzimmers untersagt wurde, vom Gegenteil überzeugen könnte.

ist mir egal, ob Du überzeugt wirst oder nicht.

Seltsam nur zu meinen, dass nur ein rechtskräftiges Urteil das Vorhandensein eines Gesetzes nachweisen würde- selbst dann, wenn einen ein Rechtsbruch nicht interessiert und man sich nur dann rechtliche Regen hält, wenn eine Sanktionierung droht.

Die allermeisten Delikte werden außergerichtlich beigelegt. Zeigt gerade der Fall des §219a. Zu einer Verurteilung kam es erstmals kürzlich nach Jahrzehnten der Praxis, solche Fälle gegen Auflagen/Zahlung einer Geldstrafe beizulegen.

Und auch die großen, immer wiederkehrenden Abmahnwellen zeigen, dass es auch andere Bedrohungsszenarien gibt, als ein Gerichtsverfahren.

Auch Urheberrechtsverletzungen bei unrechtmäßiger Nutzung von Bildern oder aufgrund Persönlichkeitsverletzungen werden eher anders gelöst als durch ein Gerichtsverfahren- da könnte man ja auch mal nachfragen, wo es denn Gerichtsurteile gibt.
Wobei es im letzteren Fall sicher sogar einige geben wird, das aber nur ganz wenige sind gegenüber der Vielzahl an einvernehmlichen Lösungen durch Zahlen eines Betrages- es gibt ja eigene anwaltliche Dienstleister, die nichts anderes machen, als solche Fälle aufzuspüren und abzumahnen.

Ansonsten brauchen wir die Diskussion nicht fortzusetzen.

:lol:

vg, Festan
 
oh je- und Du meinst, das hättest Du da oben zum Ausdruck gebracht? :eek:

Ob Du das wolltest oder nicht, ist gar nicht entscheidend- es ist nicht das, was Deine Worte vermittelt haben.
Vielleicht mal einen Deutschkurs "wie sage ich das, was ich meine und wie verstehe ich an an der Reaktion meines Gegenübers, dass ich mal wieder was ganz anderes gesagt habe als ich meinte"?

Hier nochmal mein erstes Posting zu dem Thema von gestern, 15:12, keine Ahnung was Du daran nicht verstanden hast:

"Ich sehe hier keine rechtliche Handhabe des Hotels. Ich stelle mir nur regelmäßig die Frage, welchen Sinn die Veröffentlichung solcher Bilder überhaupt hat. Ich meine sind wir doch mal ehrlich: eigentlich ist es immer ein und das selbe Bild: eine leicht bekleidete Dame schaut missmutig bzw. zumindest mit seltsamem Gesichtsausdruck in die Kamera und wird i.d.R. von jemandem fotografiert, mit dem sie sich nicht abgeben würde, wenn sie keine Fotos von dieser Person bekommen würde. Der Fotograf benutzt die Bilder umgekehrt als Trophäe, bemerkt in aller Regel aber nicht, dass der zwischenmenschliche Zauber, den er beim Shooting ev. empfunden hat für andere in den Bildern nicht transportiert wird. Was stattdessen transportiert wird ist der Subkontext „Hotelshooting“. "

Und, ach ja: wenn bei der großen Menge an wirklich sehr guten Boudoirbilder Du in den allermeisten Fällen so einen Eindruck hast, dann liegt das ganz sicher nicht an den Bildern, sondern an Dir.

Natürlich liegt das an mir. Ich folge dem Narrativ, dass es bei solchen Hoteltreffen dem Fotografen in erster Linie um große Kunst geht einfach nicht. Und ich spreche das aus, was niemand sagt, aber trotzdem jeder denkt. Das ist meine persönliche Meinung und Du darfst gerne eine andere haben. :)


Seltsam nur zu meinen, dass nur ein rechtskräftiges Urteil das Vorhandensein eines Gesetzes nachweisen würde- selbst dann, wenn einen ein Rechtsbruch nicht interessiert und man sich nur dann rechtliche Regen hält, wenn eine Sanktionierung droht.

Du darfst mir auch gerne das Gesetz selbst nennen, wenn es kein Urteil gibt.
 
Und ich spreche das aus, was niemand sagt, aber trotzdem jeder denkt. Das ist meine persönliche Meinung und Du darfst gerne eine andere haben. :)

ja, und weil ich was anderes denke, beweist das alleine schon, dass Deine falsch ist.

Ist so gut wie immer falsch, absolute Aussagen zu treffen :ugly:

Und selbst nach Deiner Klarstellung, was Du denn nun gemeint hattest, gestern um 15:12 (und da noch nicht zum Ausdruck gebracht hattest), gilt das dann zwar nicht für alle Genres, aber auf jeden Fall für alle Akt/Dessous und evtl. Portraitshootings- oder gibt es da für Dich irgendeinen Grund, alleine die Location für Deine seltsame Unterstellung aller Fotografen heran zu ziehen?
(ich bin aber bei Dir, dass es generell solche Motivationen gibt- aber eben bei weitem nicht bei allen und immer)

vg, Festan
 
ja, und weil ich was anderes denke, beweist das alleine schon, dass Deine falsch ist.

Ist so gut wie immer falsch, absolute Aussagen zu treffen :ugly:

Und selbst nach Deiner Klarstellung, was Du denn nun gemeint hattest, gestern um 15:12 (und da noch nicht zum Ausdruck gebracht hattest), gilt das dann zwar nicht für alle Genres, aber auf jeden Fall für alle Akt/Dessous und evtl. Portraitshootings- oder gibt es da für Dich irgendeinen Grund, alleine die Location für Deine seltsame Unterstellung aller Fotografen heran zu ziehen?
(ich bin aber bei Dir, dass es generell solche Motivationen gibt- aber eben bei weitem nicht bei allen und immer)

vg, Festan

Irgendwie ist mir nicht klar, was Du von mir willst. Ich habe *meine Meinung* geschrieben. Ich habe verstanden, dass Du eine andere hast und akzeptiere die auch, deswegen macht es trotzdem keinen Sinn zu versuchen meine Meinung zu ändern.
 
Irgendwie ist mir nicht klar, was Du von mir willst. Ich habe *meine Meinung* geschrieben.

ja, und ich habe belegt, dass sie falsch ist.

vg, Festan

edit: und genau genommen hast Du Aussagen getroffen. Meinungsäusserungen gehen anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe hier keine rechtliche Handhabe des Hotels.

[...]

Ich folge dem Narrativ, dass es bei solchen Hoteltreffen dem Fotografen in erster Linie um große Kunst geht einfach nicht. Und ich spreche das aus, was niemand sagt, aber trotzdem jeder denkt.

Du vermischt hier aber zwei Dinge. Was du über fotografierende alte Lustgreise und leichtbekleidete Damen denkst sei dir unbenommen. Was das aber mit dem Sachverhalt der Nutzung eines Hotelzimmers zu tun hat weißt nur du.

Der Betreiber überlässt dir gegen Geld ein Zimmer für eine bestimmte Zeit zum Zwecke des temporären Wohnen. Das ist ganz offensichtlich. Den genauen Umfang der Nutzungsrechte kann man den AGB entnehmen oder der Rechnung oder sie sind schon Bestandteil des Angebotes. (Rauchen oder nicht, Nutzung des Schwimmbades, Nebenleistungen wie Nutzung der Minibar, Verköstigung usw. usf.)
 
Jens, wenn Du glaubst zu wissen was jeder denkt ist das widerlegt.
Ich denke es übrigens auch nicht.

Als nächste denkst Du 1+1 ist 3 und erklärst das als eigene Meinung, folglich bitte nicht widersprechen? Merkst was? .:confused:

Ansonsten lasst Dinge doch einfach mal stehen, kein Mensch zwingt euch überein zu kommen, Rechthaberei nervt, oder habt ihr sonst zu wenig Gelegenheit zu debattieren?:D
 
Du vermischt hier aber zwei Dinge. Was du über fotografierende alte Lustgreise und leichtbekleidete Damen denkst sei dir unbenommen. Was das aber mit dem Sachverhalt der Nutzung eines Hotelzimmers zu tun hat weißt nur du.

Es sind zwei getrennte Sachverhalte zu dennen ich mich geäußert habe. Ich habe nie behauptet, dass das was miteinander zu tun hat.

Der Betreiber überlässt dir gegen Geld ein Zimmer für eine bestimmte Zeit zum Zwecke des temporären Wohnen. Das ist ganz offensichtlich. Den genauen Umfang der Nutzungsrechte kann man den AGB entnehmen oder der Rechnung oder sie sind schon Bestandteil des Angebotes. (Rauchen oder nicht, Nutzung des Schwimmbades, Nebenleistungen wie Nutzung der Minibar, Verköstigung usw. usf.)

Das sehe ich ganz genauso. Meine Aussage ist lediglich die, dass Dich der Hotelbesitzer zwar nachträglich dafür belangen kann, dass Du sein Hotel nicht gemäß der AGB genutzt hast, daraus folgt aber eben nicht, dass er Dir die Veröffentlichung der Bilder untersagen kann.
 
Jens, wenn Du glaubst zu wissen was jeder denkt ist das widerlegt.
Ich denke es übrigens auch nicht.

Als nächste denkst Du 1+1 ist 3 und erklärst das als eigene Meinung, folglich bitte nicht widersprechen? Merkst was? .:confused:

Ansonsten lasst Dinge doch einfach mal stehen, kein Mensch zwingt euch überein zu kommen, Rechthaberei nervt, oder habt ihr sonst zu wenig Gelegenheit zu debattieren?:D

Ersetze “jeder” durch “manche” und alles ist gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es sind zwei getrennte Sachverhalte zu dennen ich mich geäußert habe. Ich habe nie behauptet, dass das was miteinander zu tun hat.



Das sehe ich ganz genauso. Meine Aussage ist lediglich die, dass Dich der Hotelbesitzer zwar nachträglich dafür belangen kann, dass Du sein Hotel nicht gemäß der AGB genutzt hast, daraus folgt aber eben nicht, dass er Dir die Veröffentlichung der Bilder untersagen kann.

Ok das klang so als ob 1. was mit 2. zu tun hat. Tja und zum 2. Fakt kann ich nur sagen einklassisches Jein.:D

Der Tankstellenbetreiber und der Staatsanwalt kann dich zwar nachträglich belangen, aber er kann dir nicht untersagen einen bewaffneten Raubüberfall zu begehen.
 
Das sehe ich ganz genauso. Meine Aussage ist lediglich die, dass Dich der Hotelbesitzer zwar nachträglich dafür belangen kann, dass Du sein Hotel nicht gemäß der AGB genutzt hast, daraus folgt aber eben nicht, dass er Dir die Veröffentlichung der Bilder untersagen kann.

warum sollte das denn nicht gehen? Wobei es natürlich letztendlich nicht der Hotelbetreiber ist, der nachträglich die Konsequenzen eines Verstoßes festlegt, sondern ein Richter.

Und ob man nun seine Bilder nicht veröffentlichen kann oder wieder löschen muss, oder ob man nachher (horrende) Nutzungsrechte entrichten muss plus Gerichts/Anwaltskosten und evtl. einen Strafbefehl erhält, ist doch wurst- über konkrete Sanktionen wurde doch gar nichts weiter gesagt/gefragt, sondern nur, dass es verboten ist, ohne Genehmigung in einem Hotelzimmer Bilder zu machen und diese dann bei Erkennbarkeit des Zimmers zu veröffentlichen.


Ersetze “jeder” durch “manche” und alles ist gut.

ja, mach mal

Und dann vielleicht noch Begriffe wie "ich glaube" oder "IMHO"/"mMn"- dann erkennt man auch, dass es Deine persönliche Meinung ist und keine allgemeine Aussage (*).

vg, Festan

(*) ist übrigens ein weit verbreitetes Phänomen, von sich auf andere zu schließen- in diesem Sinne finde ich es gut, dass Du selber keine Hotelshootings machst
 
Das hier oft beschworene Restrisiko würde mich mal interessieren.

Da in den AGBs vermutlich keine Vertragsstrafe wirksam vereinbart wurde, könnte das Hotel höchstens Unterlassung oder Schadenersatz verlangen.

Bleibt die Frage, ob ich für unberechtigte Veröffentlichungen Dritter meiner Fotos dann haftbar wäre, d.h. jemand klaut mein Bild und veröffentlich es, obwohl ich eine Unterlassungserklärung abgegeben habe.

Für Schadenersatz muss auch erstmal ein Schaden eingetreten sein. Solange ich keine Serienkiller-Fotoserie im Romantikhotel mache oder das Markenrecht verletzte, fällt mir es schwer, da einen Schaden zu sehen.

Der interessante Teil aus diesem alten Thread ist aber meiner Meinung nach vor allem, dass es etliche Hotels gibt, die mit Fotosessions im Zimmer einfach kein Problem haben. Also mal ein paar anrufen, fragen und dann eins nehmen, das zusagt.
 
Wir halten fest:

1) Das Fotografieren in Hotels ist grundsätzlich erlaubt, es gibt keine Gesetze die es verbieten.

2) Eine einfache Erwähnung in den AGBs dürfte nicht ausreichen.

3) Sollte im Einzelfall ein Hotelier mit einem veröffentlichten Bild unzufrieden sein, so hat er den Nachweis zu führen und gerichtlich durchzusetzen das diese Veröffentlichung gegen ein Gesetz verstößt.


Es ist und bleibt also ein Sturm im Wasserglas.


mfg
cane
 
1) Das Fotografieren in Hotels ist grundsätzlich erlaubt, es gibt keine Gesetze die es verbieten.

Der Hotelbetreiber hat das Hausrecht, kann also grundsätzlich bestimmen, was Du im Hotel tun darfst und was nicht. Das wird auch genutzt z.B. mit einem Rauchverbot.

Bleibt die Frage, ob das Verbot auch nicht-kommerzieller Fotoveröffentlichungen mit Verweis auf die Beschränkung in den AGBs auf "Beherbergung" nicht als überraschende und damit ungültige Klausel zu werten ist. Für Urlaubsfotos vom Frühstück auf dem Hotelbalkon würde ich das schon stark vermuten.
 
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