klar können sie das (klagen geht immer)
Und ja, das ist eine reine Behauptung (wie Deine, und jede andere hier, ja
auch).
auch das gilt für jede Art der Fotografie
vg, Festan
Ich denke Du kannst durchaus verstehen, was gemeint ist, wenn Du Dich bemühst.
Ich dachte das man für Außen- und Innenaufnahmen von Gebäuden, sofern sie nicht nur Beiwerk sind, immer eine Erlaubnis benötigt
Zum einen sind sie doch wohl unwiderlegbar Beiwerk bei solchen Aufnahmen, zum anderen können sich Hotels ja noch nichtmal dagegen wehren, wenn Bilder des Zimmers auf ein Bewertungsportal hochgeladen werden (Ausnahme: es entspricht nicht der Wahrheit).
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