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Wie haltet ihr es mit Hotel-Shoots?

Status
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klar können sie das (klagen geht immer)

Und ja, das ist eine reine Behauptung (wie Deine, und jede andere hier, ja
auch).

auch das gilt für jede Art der Fotografie

vg, Festan

Ich denke Du kannst durchaus verstehen, was gemeint ist, wenn Du Dich bemühst.

Ich dachte das man für Außen- und Innenaufnahmen von Gebäuden, sofern sie nicht nur Beiwerk sind, immer eine Erlaubnis benötigt

Zum einen sind sie doch wohl unwiderlegbar Beiwerk bei solchen Aufnahmen, zum anderen können sich Hotels ja noch nichtmal dagegen wehren, wenn Bilder des Zimmers auf ein Bewertungsportal hochgeladen werden (Ausnahme: es entspricht nicht der Wahrheit).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke Du kannst durchaus verstehen, was gemeint ist, wenn Du Dich bemühst.

ich habe das auch ganz ohne Mühe verstanden, sonst könnte ich ja nicht dagegen argumentieren

Zum einen sind sie doch wohl unwiderlegbar Beiwerk bei solchen Aufnahmen, zum anderen können sich Hotels ja noch nichtmal dagegen wehren, wenn Bilder des Zimmers auf ein Bewertungsportal hochgeladen werden (Ausnahme: es entspricht nicht der Wahrheit).

Äpfel, Birnen,...

vg, Festan
 
Ich sehe hier keine rechtliche Handhabe des Hotels. Ich stelle mir nur regelmäßig die Frage, welchen Sinn die Veröffentlichung solcher Bilder überhaupt hat. Ich meine sind wir doch mal ehrlich: eigentlich ist es immer ein und das selbe Bild: eine leicht bekleidete Dame schaut missmutig bzw. zumindest mit seltsamem Gesichtsausdruck in die Kamera und wird i.d.R. von jemandem fotografiert, mit dem sie sich nicht abgeben würde, wenn sie keine Fotos von dieser Person bekommen würde. Der Fotograf benutzt die Bilder umgekehrt als Trophäe, bemerkt in aller Regel aber nicht, dass der zwischenmenschliche Zauber, den er beim Shooting ev. empfunden hat für andere in den Bildern nicht transportiert wird. Was stattdessen transportiert wird ist der Subkontext „Hotelshooting“. Klingt hart, ist aber so... ;)

Man darf ja keine Fremdfotos verlinken, daher bitte mal mein Beispiel googeln unter Christoph Anderson; Marion on bed...(ist übrigens gerade im Magnum-Shop):

Ich verstehe, was du meinst, Jens und bin auch skeptisch, aber das mit dem Gesicht stimmt nicht immer. :D

Und nebenbei halte ich das Foto für ziemlich gut. Ist zwar nicht im Hotelzimmer, aber wenn man nicht so wohnt, könnte man durchaus mal ein Hotelzimmer dafür zweckentfremden. Ich verstehe das Anliegen sehr gut und werde wohl auch demnächst mal so etwas machen. Allerdings ohne zu fragen!
 
Zum einen sind sie doch wohl unwiderlegbar Beiwerk bei solchen Aufnahmen,
(...)

Wenn es das wäre, dann könnte man ja problemlos in der
eigenen Besenkammer fotografieren.

Tatsächlich aber nutzen die Hotelknipser Ambiente und
Einrichtung um das eigene Geknipse aufzuwerten, das
im Vergleich zur eigenen Bude luxuriöse Ambiente ist also
wesentlicher Teil der Bilder.

Es reicht wenn man einen "durchschnittlich verständigen
Betrachter" vorweisen kann der das Hotel/die Kette wiedererkennt.
Ab dem Moment bewegen wir uns im Markenrecht, ggf
Wettbewerbsrecht, ggf bei Geschäftsschädigung.
 
ich habe das auch ganz ohne Mühe verstanden, sonst könnte ich ja nicht dagegen argumentieren

Du hast nicht dagegen argumentiert, Du widersprichst einfach allem, was man sagt ohne wirkliche Argumente.

Selbst wenn jedes Foto etwas über den Fotografen aussagt, so wirst auch Du verstehen, dass es über Landschaftsfotografen was anderes als über Hotelfotografen sagt.
 
Ich dachte das man für Außen- und Innenaufnahmen von Gebäuden, sofern sie nicht nur Beiwerk sind, immer eine Erlaubnis benötigt - gemeinhin als Property Release Vertrag bezeichnet. Ob das nun ein Museum, ein Bahnhof oder eben ein Hotel ist sollte gleich sein. Gerne kannst du es uns aber näher erklären.

Ja, dachte ich auch. ;)
Willst du die Bilder verwerten, brauchst du eine Genehmigung des Eigentümers.
Das Hotel vermietet seine Zimmer zu Wohnzwecken (AGB lesen), nutzt du es anderweitig, brauchst du eine Genehmigung, zahlst dann mehr oder auch weniger oder gar nichts, je nach Vereinbarung, je nach guten oder schlechten Erfahrungen des Eigentümers. Der kann via Hausrecht die Zustimmung verweigern.

Das gleiche gilt, wenn man ein Haus oder eine Wohnung für Aufnahmen anmietet.
 
Wenn es das wäre, dann könnte man ja problemlos in der
eigenen Besenkammer fotografieren.

Tatsächlich aber nutzen die Hotelknipser Ambiente und
Einrichtung um das eigene Geknipse aufzuwerten, das
im Vergleich zur eigenen Bude luxuriöse Ambiente ist also
wesentlicher Teil der Bilder.

Es reicht wenn man einen "durchschnittlich verständigen
Betrachter" vorweisen kann der das Hotel/die Kette wiedererkennt.
Ab dem Moment bewegen wir uns im Markenrecht, ggf
Wettbewerbsrecht, ggf bei Geschäftsschädigung.

Es ergibt einfach keinen Sinn. Dann dürftest Du auch kein Bild von einem Erotikmodel auf der Motorhaube einer S-Klasse veröffentlichen, weil es rufschädigend für Mercedes sein könnte.

Das ist aber selbst dann kein Problem, wenn die Marke bzw. das Logo im Bild ist. In einem Hotel ist es aber darüber hinaus noch so, dass eine Bett/Couchkombination keine Marke darstellt und in 99% aller Fälle wohl auch kaum geschützt ist.

Die Ablehnung von Hotels ist in aller Regel darauf zurückzuführen, dass sie keine Zimmer für gewerbliche Zwecke vermieten bzw. dies ausschließlich zum Zweck der Übernachtung tun. Das wirkt sich aber nicht auf eine spätere Veröffentlichung aus.

Zum thema Marken fotografieren:
https://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/marken-auf-fotos-was-geht-und-was-nicht

http://www.aufrecht.de/beitraege-un...was-darf-ich-fotografieren-und-was-nicht.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, dachte ich auch. ;)
Willst du die Bilder verwerten, brauchst du eine Genehmigung des Eigentümers.
Das Hotel vermietet seine Zimmer zu Wohnzwecken (AGB lesen), nutzt du es anderweitig, brauchst du eine Genehmigung, zahlst dann mehr oder auch weniger oder gar nichts, je nach Vereinbarung, je nach guten oder schlechten Erfahrungen des Eigentümers. Der kann via Hausrecht die Zustimmung verweigern.

Das gleiche gilt, wenn man ein Haus oder eine Wohnung für Aufnahmen anmietet.

Das bedeutet aber eben nicht, dass Bilder, die so entstanden sind nicht veröffentlicht werden dürften. Allenfalls kann Dir das Hotel vorwerfen gegen die AGB verstoßen zu haben.
 
Hm.
Wenn Bilder erst gar nicht entstanden sein dürfen, darf ich sie trotzdem verwerten?

Seltsam.
 
Du hast nicht dagegen argumentiert, Du widersprichst einfach allem, was man sagt ohne wirkliche Argumente.

tut mir leid, wenn Dich das überfordert

Selbst wenn jedes Foto etwas über den Fotografen aussagt, so wirst auch Du verstehen, dass es über Landschaftsfotografen was anderes als über Hotelfotografen sagt.

ja, und? Das Grundprinzip ist aber das Selbe.

Es ist absolut überflüssig nach Sinn und Unsinn von Bildern zu fragen- und erst recht, das mit Subjektivität begründen zu wollen.

Bilder sind immer subjektiv- und auch überflüssig- zumindest in einem allgemeinen/objektiven Sinne.

Ich stelle mir nur regelmäßig die Frage, welchen Sinn die Veröffentlichung solcher Bilder überhaupt hat.

keinen- gilt aber eben für alle Bilder

Ich meine sind wir doch mal ehrlich: eigentlich ist es immer ein und das selbe Bild: eine leicht bekleidete Dame schaut missmutig bzw. zumindest mit seltsamem Gesichtsausdruck in die Kamera und wird i.d.R. von jemandem fotografiert, mit dem sie sich nicht abgeben würde, wenn sie keine Fotos von dieser Person bekommen würde.

gilt für alle Personenfotos mit fremden Menschen. Persönlich bekannte haben vielleicht eine andere Motivation, das Ergebnis bleibt dennoch gleich (beliebig)

Der Fotograf benutzt die Bilder umgekehrt als Trophäe

gilt auch immer (und hier dann auch für alle Genres)

bemerkt in aller Regel aber nicht, dass der zwischenmenschliche Zauber, den er beim Shooting ev. empfunden hat für andere in den Bildern nicht transportiert wird.

gilt ebenfalls für alle anderen Bilder und für alle anderen Genres

Was stattdessen transportiert wird ist der Subkontext „Hotelshooting

hier ist ein wenig Transferleistung des Gehirns nötig. Hotelshooting, um das es hier geht, und von mir auf alle Bilder angewandt wurde, muss man hier dann eben auf alle Genres ausweiten

Ist nicht so schwer- bei Aktbilder einfach:

"Was stattdessen transportiert wird ist der Subkontext „Aktshooting""

oder bei Eisbären

"Was stattdessen transportiert wird ist der Subkontext „Eisbärshooting""

oder Arktisshooting

"Was stattdessen transportiert wird ist der Subkontext „Arktisshooting""

vg, Festan
 
Das bedeutet aber eben nicht, dass Bilder, die so entstanden sind nicht veröffentlicht werden dürften. Allenfalls kann Dir das Hotel vorwerfen gegen die AGB verstoßen zu haben.

klar- und Du hast die darauf entstehenden Folgen zu tragen.

Bei einem Gesetzesverstoß wird Dir auch "nur" ein Gesetzesverstoß vorgeworfen.

Du kannst ja auch Bilder von Personen ungefragt veröffentlichen- dann kann Dir die Person auch nur vorwerfen, Persönlichkeitsverletzungen begangen zu haben.

Seltsame Argumentation :confused:

vg, Festan
 
Die Herumargumentiererei bringt doch nichts, dient nur der Selbstberuhigung, man kann doch reden, oder?
Blöd nämlich, wenn der Eigentümer Aufstand macht und dir den ganzen Tag versaut und ev. ist dein Ruf bei den Models auch futsch.

Ich würde das lieber vorher klären, wenn es nicht erwünscht ist, suchst dir was anderes.
a050.gif
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aber selbst dann kein Problem, wenn die Marke bzw.
das Logo im Bild ist.

Das erzähl mal den Leuten die für Mercedesschlüssel oder
LC2-Sessel im Bild erfolgreich verklagt wurden.

In einem Hotel ist es aber darüber hinaus noch so, dass eine Bett/Couchkombination keine Marke darstellt und in 99% aller
Fälle wohl auch kaum geschützt ist.

Die Marke ist das Hotel selbst. Es reicht wenn der "durchschnittlich
verständige Betrachter" erkennt welches Hotel das ist.

Die Ablehnung von Hotels ist in aller Regel darauf zurückzuführen,
dass sie keine Zimmer für gewerbliche Zwecke vermieten bzw. dies
ausschließlich zum Zweck der Übernachtung tun. Das wirkt sich
aber nicht auf eine spätere Veröffentlichung aus.

Aber klar. Wir vermieten z.B. auch ein Apartment. Das war schon
in "verbotene Liebe" und "Marienhof" zu sehen. Wir haben ein
vitales Interesse daran, daß das nicht in Zusammenhang mit
Hobbyschmuddel gebracht wird. Abseits davon haben wir durchaus
signifikante Mengen islamischer Messebesucher unter den Gästen.
Deren Familien gucken online wo sie übernachten. Auch da wollen
wir nicht den leisesten Anschein von Missverständnissen.

Wenn wir eine ungenehmigte Nutzung feststellen, dann wird
mindestens Locationmiete nachberechnet und je nachdem
was auf dem Bild zu sehen ist, geht der Tanz danach erst so
richtig los.


"Bei einer ausschließlich privaten Nutzung kann
markenrechtlich nichts passieren."

Die Veröffentlichung im Internet ist davon zu 99% nicht gedeckt.
 
Praktisch interessiert sowas keine Sau, ich übernachte und fotografiere locker 100 Nächte auswärts im Jahr.

VisualPursuit schrieb:
Wenn wir eine ungenehmigte Nutzung feststellen, dann wird mindestens Locationmiete nachberechnet und je nachdem
was auf dem Bild zu sehen ist, geht der Tanz danach erst so
richtig los.

Wieviele Kunden haben denn die Location Miete in 2017 / 2018 bisher nachbezahlt und in welcher Höhe? Hört sich für mich nach dem Sturm im Wasserglas an.

mfg
cane
 
Praktisch interessiert sowas keine Sau, ich übernachte und fotografiere locker 100 Nächte auswärts im Jahr.

moralisch und rechtlich fragwürdiges Verhalten sieht man leider sehr oft. So beschei*n ja auch viele bei der Steuer und werden seltenst erwischt. Leider verbietet es meine Kinderstube und die Regeln dieses Forums, das hier entsprechend verbal zu würdigen.
Ist aber schon unverblümt, damit auch noch zu argumentieren.

vg, Festan
 
Ist nicht so schwer- bei Aktbilder einfach:

"Was stattdessen transportiert wird ist der Subkontext „Aktshooting""

oder bei Eisbären

"Was stattdessen transportiert wird ist der Subkontext „Eisbärshooting""

oder Arktisshooting

"Was stattdessen transportiert wird ist der Subkontext „Arktisshooting""

vg, Festan

Diese Feststellung ist - wie alle Deine in dem Post getätigten Feststellungen trivial und trägt nicht das geringtste zu einer Diskussion bei.

Es geht darum, dass das Transportieren des Subkontextes "Hotelshooting" im Gegensatz zum Transportieren der Subkontexte "Eisbärshooting" und "Arktisshooting" mir keinen positive Mehrwert bietet und lediglich negative Assoziationen weckt. Mir sagt es, dass der Fotograf die Fotografie dazu benutzt um eine gute Gelegenheit zu bekommen um sich leicht bekleidete Frauen zu berachten, was ihm mit anderen Mitteln nicht gelingen würde. Ob das stimmt oder nicht ist gar nicht entscheidend - es ist das, was diese Bilder mir vermitteln.

Was das mit Eisbären oder der Antarktis zu tun haben soll, kannst hingegen nur Du wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Bei einer ausschließlich privaten Nutzung kann
markenrechtlich nichts passieren."

Die Veröffentlichung im Internet ist davon zu 99% nicht gedeckt.

Jetzt zitierst Du aber absichtlich bruchstückhaft:
"Aber auch wenn Sie Berufsfotograf sind oder Ihre Bilder verkaufen und damit im geschäftlichen Verkehr handeln, ist eine Markenverletzung unwahrscheinlich. Denn hierfür müsste die Marke im Foto „markenmäßig“ genutzt werden, nämlich zur Kennzeichnung eines Produkts. Benutzen Sie die Marke auf dem Foto, um damit Ihre Produkte – z. B. Bildbände oder fotografische Dienstleistungen – zu kennzeichnen, begehen Sie eine Markenverletzung. Dafür müsste die Marke auf dem Foto konkret dafür genutzt werden, dass Ihre Kunden das Produkt Ihnen zuordnen können. Diese Fälle sind eher selten. Dafür reicht es nämlich nicht schon aus, dass eine Marke irgendwie auf dem Foto abgebildet ist. "

Und damit sind genügend Behauptungen ausgetauscht. Wäre nett, wenn mich jemand durch das Verlinken eines rechtskräfigen Urteils, wo die Veröffentlichung aufgrund der Erkennbarkeit eines Hotelzimmers untersagt wurde, vom Gegenteil überzeugen könnte. Ansonsten brauchen wir die Diskussion nicht fortzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ergibt einfach keinen Sinn. Dann dürftest Du auch kein Bild von einem Erotikmodel auf der Motorhaube einer S-Klasse veröffentlichen, weil es rufschädigend für Mercedes sein könnte.

Das ist aber selbst dann kein Problem, wenn die Marke bzw. das Logo im Bild ist. In einem Hotel ist es aber darüber hinaus noch so, dass eine Bett/Couchkombination keine Marke darstellt und in 99% aller Fälle wohl auch kaum geschützt ist.

Die Ablehnung von Hotels ist in aller Regel darauf zurückzuführen, dass sie keine Zimmer für gewerbliche Zwecke vermieten bzw. dies ausschließlich zum Zweck der Übernachtung tun. Das wirkt sich aber nicht auf eine spätere Veröffentlichung aus.

Die Haupteinnahmequelle von Rechtsanwälten ist der felsenfeste pauschale Irrtum des Laien.:evil: Über die moralische Verdorbenheit von Abmahnanwälten im besonderen möchten wir uns gar nicht erst im Detail auslassen.
 
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