Ich schlage vor, irgendwer zeigt den Finder an, wegen Unterschlagung und Diebstahl....
Das Gelächter bei der Staatsanwaltschaft dürfte ihm sicher sein.
Diebstahl kommt keinesfalls in Frage, denn die Sache wurde ja gefunden.
Bleibt die Fundunterschlagung.
Formal müsste bei einem Wert von über 10 Euros (in D) die Behörden informiert werden (allerdings muss die Sache nicht abgegeben werden)
Die Frage bleibt, ob eine auf einem Gletscher verlorenen (und in entsprechendem Zustand befindliche) Kompaktknipse mit Speicherkarte (alles gebraucht) diesen Wert übersteigt....
Die darauf befindlichen Bilder dürften jedenfalls keinen wirtschaftlichen Wert aufweisen.
Des weiteren hat der Finder weltweit auf geeignete Weise auf seinen Fund aufmerksam gemacht. Eine Anklage wegen Unterschlagung (also bewusstes Zurückhalten einer Sache vor dem rechtmäßigen Eigentümer) steht wohl auf sehr sehr wackeligen Beinen.
Die einzige Sache, wegen der man dem TO ans Bein pinkeln könnte, wäre eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild. Das ist aber ein Antragsdelikt, und es stellt sich die Frage, ob hier nicht schlichtwegs Geringfügigkeit vorliegt, insbesondere da der Sinn der Aktion, nämlich die (verpflichtende) Rückgabe des Eigentums vollständig und zeitnah erreicht wurde.
Liebe Reichsbedenkenträger, seht das doch mal ein bisschen entspannter. Da verliert jemand seine wertvollen Erinnerungsbilder an einen sicherlich einmaligen Urlaub, und bekommt sie kurz vor Weihnachten zurück...
und ihr sagt Ähhhhh Nääääää na ja... als ehrlich, dass ist nicht OK so.... Diebstahl, unterschlagung, Knast, hängt ihn höher....
Frage: hätte das auch solche Wellen im Netz geschlagen, wenn der To ein dröges "ich habe am soundsovieletn auf dem Karl Napf Gletscher eine schwer lädierte Kompaktklickibunti Ser Nr.08154711 Typ Caniso Superblitzi 1000 mit einer Speicherkarte mit 1500 Bildern gefunden, der rechtmäßige Eigentümer möge sich bitte innerhalb von 3 Monaten bei der Polizei in Arschkartenhausen/Amendederwelt melden, da habe ich das Teil abgegeben."
Der To hätte sich gemäß unserer rechtsverdrehenden Rumunker vollkommen korrekt verhalten und der Eigentümer seine Bilder vermutlich niemals wiedergesehen.
Wenn ihr mal eine Revolution anzettelt, dann löst ihr vermutlich auch Bahnsteigkarten, wenn ihr die Münchener U-Bahn besetzt....
Gratulation an den TO! Ich finde diese Aktion wirklich gut gemacht mit einem glücklichen Ende!
Mike