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Verlassene Fabrik gefunden - fragen oder nicht?

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elzix

Themenersteller
Hi zusammen,

ich habe durch Zufall eine riesige, seit 2005 verlassene alte Fabrik gefunden, die sich prima als Location für ein anstehendes Shooting mit einer Bekannten eignen würde.

Das Gelände ist ohne große Anstrengungen zugänglich (keine zu überquerenden Zäune etc.), allerdings befindet sich der Grund natürlich in Privatbesitz, was einem zahlreiche "Betreten streng verboten"-Schilder verraten.

Mein kleiner Gewissenskonflikt besteht nun darin, ob ich versuchen soll, einen Eigentümer ausfindig zu machen und von ihm eine offizielle Erlaubnis beantragen soll, oder das Gelände einfach betreten soll, ohne nachgefragt zu haben.

Für mich sind ausschlaggebend:
-- Die Chancen für eine Einwilligung des Besitzers stehen minimal wie ich denke
-- Das Gelände wird garnicht mehr genutzt, nicht einmal als Lager, soweit ich das beurteilen kann. Dadurch kann man nicht für einen Dieb gehalten werden
-- Ich würde das Gelände nicht allein betreten, eher zu dritt oder viert


Wie haltet ihr das bei solchen Locations bzw. wie steht da die tatsächliche Rechtslage? Führt ein Betreten einer solchen Ruine zur Anzeige oder stört das eigentlich niemanden mehr wirklich?

Würde mich freuen, etwas aus euren Erfahrungen zu lesen!

Grüße,

Max
 
Zuletzt bearbeitet:
klingt interessant :D

normal rennst du ja auch net in fremde wohnungen einfach durchs fenster:lol:

also privatgrund braucht man normal eine einwilligung (vorher) des jeweiligen besitzers, dass auf sicheren seite bist den zu finden und davon zu überzeugen, dass man keine negativen absichten hat ist wieder ne ganz andre sache

ne (burg) ruine ist meist auch im privatzbesitz mancher öffentlicher komune / staat oder privaten landadels - normal dasselbe

Dadurch kann man nicht für einen Dieb gehalten werden ... ich würde das Gelände nicht allein betreten, eher zu dritt oder viert

aha mehrere diebe auf einmal - gefundenes fressen für die nachbarschaftspolizei / landwehr der dorfbevölkerung :evil:

"bärbel da rennen wieder paar halodris in der alten ziegelfabrik rum und machen alles kaputt // die pennern sandelen da drüben schon wieder"

alles auslegungssache :angel:

p.s. gib mal googlempas koordination per pm - würd mich interessieren wo genau die fabrik liegt
 
Hallo Max,

da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich Dir keine Garantie geben, ob meine Aussage so stimmt.

Was das Fabrikgelände angeht. Dies ist und bleibt Privatgelände. Ob es nun genutzt wird, oder zerfällt. Somit begehst Du auch einen Hausfriedensbruch, wenn Du das Gelände ohne Genehmigung betrittst.

Ich selber war noch nicht in einer solchen Situation, kann also nicht wirklich eine Aussage machen, wie ich handeln würde.
Ich würde aber wohl versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen, um eine Genehmigung zu bekommen. (Sollte meiner Meinung nach auch kein Problem sein)

Ansonsten... Wo kein Kläger... ;)

Gruß
Daniel
 
Würde mich freuen, etwas aus euren Erfahrungen zu lesen!

Zumindest würde ich hier erst mal die Ortsangabe entfernen - sonst ist es bald nicht mehr "verlassen" ;)

Vorher Fragen ist immer besser. Wenn der Eigentümer sieht, dass man nichts böses im Schilde führt, spricht selten etwas dagegen.
Allerdings kommt noch die Haftung ins Spiel. Wenn auf dem Gelände etwas passieren sollte, weil gefährliche Teile zugänglich sind etc. kann er haftbar gemacht werden. - Daher auch die Verbotsschilder.

In Deutschland ist es ja sogar so, dass wenn kleine Kinder über Deinen Zaun klettern, sie dann aber im Gartenteich ertrinken Du dafür einen auf den Deckel bekommst, weil der Gartenteich nicht richtig gesichert war.

Gruß

Dirk
 
wie steht da die tatsächliche Rechtslage? Führt ein Betreten einer solchen Ruine zur Anzeige oder stört das eigentlich niemanden mehr wirklich?" .....Betreten streng verboten"-Schilder
Ich habe fast genau die gleiche Situation vor Ort, habe mir aber jetzt die Telefonnummer des "neuen" Besitzers besorgt, welcher im benachbarten Land sitzt.

Es kann sein, dass es niemand stört, wenn ihr da einfach reingeht.
Es kann aber auch, wenns blöd geht, zumindest ein "Hausfriedensbruch" dabei rauskommen. Rentiert sich also nicht wirklich.

Mit den "Betretungsverboten" sichern sich die Besitzer im Allgemeinen auch gegen Ansprüche wg. Verletzungsgefahren ab.
 
Hallo Max,
schwieriges Thema und Du bist sicherlich nicht der einzige der vor dieser Fragestellung stand/steht.
Tendenziell würde ich eher versuchen, den Besucher ausfindig zu machen und um Erlaubnis bitten, damit wärst Du auf alle Fälle rechtlich auf der sichereren Seite.
Klar besteht das Risiko
a) dass Dir die Erlaubnis verweigert wird
und
b) dass Du damit "die Hunde scheu machst" und der Besitzer in der nächsten Zeit u.U. aufpaßt, ob sich hier etwas Unerlaubtes tut oder nicht.
Aber Du kannst - speziell im Fall, daß es sich beim Besitzer um eine noch aktive Firma handelt - als Argument dafür anführen, daß Du im Fall der Veröffentlichung den Besitzer in positiver Weise erwähnst. Alternativ wäre es auch denkbar, für das Shooting eine "Miete" auszuhandeln.

Sollte Sich kein Besitzer auftreiben lassen, ggf. in der Nachbarschaft mal anfragen, nicht dass jemand die Polizei ruft, wenn da plötzlich ein paar Leute auf dem Fabrikgelände herumspringen.

Sollte das GElände abgelegen genug sein, könnte natürlich auch die Frechheit siegen: Einfach hingehen, keine Heimlichtuerei, professionelles Auftreten, ein paar Kaltgetränke um ggf. Passanten zu "bestechen", ...

Eddy
 
Mit den "Betretungsverboten" sichern sich die Besitzer im Allgemeinen auch gegen Ansprüche wg. Verletzungsgefahren ab.

Was in der Praxis nach diversen Gerichtsurteilen allerdings nicht ausreicht. Das Gelände muss auch wirksam gegen das unbefugte Betreten gesichert werden. Bei den zahlreichen sich selbst überlassenen Geländen dieser Art, wo meterlange Lücken in den Maschendrahtzäunen klaffen oder diese umgeschmissen sind, dürfte das praktisch nicht der Fall sein. Dennoch soll diese Klarstellung nun keine Aufforderung sein, einfach auf dieses Gelände zu rennen und sich dort den Hals zu brechen. Im Gegenteil würde ich den Besitzer ausfindig machen und fragen. Der könnte allerdings schon genervt sein, wenn nach dem Posting hier die Reisebusse voller Schrott-Fotografen bei ihm angerollt sind. Also mach doch die Ortsangabe mal hier raus...

Und wenns keine Genehmigung gibt, wirst Du ein paar km weiter irgendwo schon was passendes marodes finden wo es klappt. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Und es gibt durchaus häufiger Genehmigungen als man denkt. Schwierig ist es nur oft bei Großkonzernen, bis man mal jemanden persönlich vor die Nase bekommt und nicht so einfach abgewimmelt werden kann. Übrigens macht es sich nach meiner Erfahrung immer gut, wenn eine nicht gerade unansehnliche und am besten sympathische Frau fragt...

Gruß
Martin
 
Mit dem was hier steht hat es nicht mal eine Minute gedauert den Eigentümer und die genaue Adresse herauszufinden.
Du solltest wirklich die konkreten Hinweise aus deinem Post entfernen.
 
Nur mal so als Frage:

Wie ist es denn wenn dort irgendwas passiert, es handelt sich ja um ein altes (baufälliges Gebäude)

Du holst dir keine Erlaubnis, es passiert was.... selber schuld hättest ja gar nicht dort sein dürfen.

Du hast eine Erlaubnis,es passiert was... ist es dann nicht so das der Besitzer dann in mithaften muss?
 
Kurzum: Kein Grundstück gehört niemanden. D.h. zum Betreten braucht du eine Erlaubnis zum Betreten. Diese kann auch am Tor aushängen, dass ist letztendlich egal. Auch wenn es wieder an die Stadt oder das Land zurück gefallen ist, darf man es nicht einfach so betreten ... gerade weil ein Gebäude drauf steht.

Daher im Einklang: Erlaubnis einholen.

Du hast eine Erlaubnis,es passiert was... ist es dann nicht so das der Besitzer dann in mithaften muss?
Kommt darauf an was die passiert. Waren deine Handlungen fahrlässig bzw. hast du deinen Unfall evtl gar verschuldet?
Stürzt das Gebäude ohne dein Verschulden ein während du dich dort drin befindest, haftet der Eigentümer - Bzw. dessen Versicherung.
 
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Die Ortsangaben hab ich entfernt, wobei ich nicht glaube, dass deswegen die Massen dort hin strömen werden, im Locations-Forum findet man davon schließlich hunderte. Außerdem: So spektakulär, dass es eine längere Anfahrt rechtfertigt, ist es nun auch wieder nicht. ;)

Ich tendiere auch wie ihr mir ratet dazu, Kontakt mit dem Besitzer aufzunehmen, auch wenn das die ganze Angelegenheit natürlich verzögert und verkompliziert. Das Risiko erwischt zu werden ist es mir wohl nicht wert, zumal es sich bei dem Shooting um einen Freundschaftsdienst handelt und daher nicht einmal Geld abwirft.
 
Mal kurz was anderes. Bei uns in der Nähe Brüggen/Großraum Mönchengladbach) ist auch so eine alte verlassene Ziegelei. Besteht interesse da mal fotografieren zu gehen?? Bei generellem Interesse würd ich da mal nachfragen und das ggf. organisieren. Natürlich in einem eigenen Thread.

Kann auch mal ein paar Fotos von der Umgebung machen.

der Joe
 
...

Du holst dir keine Erlaubnis, es passiert was.... selber schuld hättest ja gar nicht dort sein dürfen.

Du hast eine Erlaubnis,es passiert was... ist es dann nicht so das der Besitzer dann in mithaften muss?

sehe ich auch so. Solche Schilder werden oft auch nur aus dem Grund angebracht, eine Haftung des Eigentümers auszuschliessen, weil er sich bis auf Weiteres nicht um das Anwesen kümmert, da fehlen Geländer... im Winter wird kein Schnee geräumt etc.
Ich befürchte mal, du wirst keine Einwilligung bekommen.
 
Wenn die Fotos privat sind würde ich niemanden fragen.

Wenn die Fotos gewerblich sind nur wenn man den Ort in den Fotos wiedererkennen könnte.
 
Reingehn, ihr Pienzer!

Dann aber nur mit der Frau und der Kamera. Nervenkitzel beim Shooting entdeckt zu werden ist besser als jedes Aphrodisiakum.


Ernsthaft - macht ich euch wegen ein paar "Betreten Verboten" Schildern in die Hose? Als Kind hat uns das auch nie gestört, und mich juckts immer noch nicht.
 
No risc no fun

Wie viele Jugendliche treiben sich tagtäglich auf privatem Besitz rum?
Und was passiert?
Das Schlimmste was dir passieren kann ist meiner Meinung nach ein Platzverweis zu bekommen
Und die Speicherkarte musst du dann wohl nicht abgeben :evil:
 
@das_teufelchen

Gott sei dank sehe ich die Ironie in deinem Beitrag - Sonst wäre es glatt eine Aufforderung zum Verstoss gegen die Rechtsordnung, der hier auch geahndet würde.
Illegales Betreten ist böse und gefährlich!
 
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