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Verlassene Fabrik gefunden - fragen oder nicht?

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Yepp schon komisch, dass bei vielen um so älter sie werden die Angst immer großer wird.Nur noch Angsthasen unterwegs. Was für ein Leben..
Wie sagt Tarantino so schön liegt wohl am "Eierschrumpfphenomen"...
 
Hi,

was würdet Ihr sagen wenn auf einmal einer mit einer Kamera in Euren Garten, bzw. Haus herumläuft und eine Fotosession veranstaltet.
Manchmal muss man sich über die Einstellung mancher Leute wundern.

Es gehört sich einfach ,den Besitzer zu Fragen ob man das darf oder nicht, und wenn er es verbietet so hat man das zu respektieren.
Es handelt sich schliesslich um Privatbesitz und nicht um irgend eine öffentliche Loaction wo jeder einfach hineinkann.

Wenn er es verbietet und etwas passiert ist das Geschrei auch gross, warum man da einfach so hinein kann, warum nicht sauber abgesichert usw.
Gerade alte Fabriken sind nicht ungefählich.

Ich denke auch, wenn man den Besitzer freundlich frägt er nichts dagegen hat, und wenn er ablehnt freundlich nachfragen was die Gründe sind um so hier einen Weg zu finden.

Gruss Nasi
 
Hi,

was würdet Ihr sagen wenn auf einmal einer mit einer Kamera in Euren Garten, bzw. Haus herumläuft und eine Fotosession veranstaltet.
Manchmal muss man sich über die Einstellung mancher Leute wundern.

Es gehört sich einfach ,den Besitzer zu Fragen ob man das darf oder nicht, und wenn er es verbietet so hat man das zu respektieren.
Es handelt sich schliesslich um Privatbesitz und nicht um irgend eine öffentliche Loaction wo jeder einfach hineinkann.

Wenn er es verbietet und etwas passiert ist das Geschrei auch gross, warum man da einfach so hinein kann, warum nicht sauber abgesichert usw.
Gerade alte Fabriken sind nicht ungefählich.

Ich denke auch, wenn man den Besitzer freundlich frägt er nichts dagegen hat, und wenn er ablehnt freundlich nachfragen was die Gründe sind um so hier einen Weg zu finden.

Gruss Nasi

Wie macht man eigentlich den Besitzer einer seid Jahren verlassenen Fabrik ausfindig????? Gibt es überhaupt noch einen??
 
Wie macht man eigentlich den Besitzer einer seid Jahren verlassenen Fabrik ausfindig????? Gibt es überhaupt noch einen??

Es muss immer einen geben. In D ist es "fast" unmöglich, das etwas niemandem gehört.
Das einfachste ist immernoch das Internet, dann die lokale Zeitung (Archiv) und natürlich die Gemeinde. Letztere weiss es in dem Fall definitiv :)

Ansonsten einfach im Grundbuch nachschauen. Da steht jeder Besitzer drin.
:):)
 
In D ist es "fast" unmöglich, das etwas niemandem gehört.

Nicht fast, es gibt immer einen Besitzer. Die einzigen Dinge die niemandem "gehören" sind internationale Lufträume und Gewässer.

Ansonsten einfach im Grundbuch nachschauen. Da steht jeder Besitzer drin.:):)

Nennt sich Grundstücksdatenbank, dazu hat jeder Bürger bezahlbaren Zugang. Ich würde dazu aber nicht zu einem Grundbuch gehen sondern auf ein Vermessungsamt oder direkt, wiegesagt, zur jeweiligen Gemeinde.

Zur Threadfrage: Natürlich vorher Fragen, sowas nennt sich Anstand. Es gibt nur gewisse Leute die ohne zu Fragen auf anderer Leute Grundstücke rumlaufen dürfen, und ich geh mal davon aus, dass du nicht dazugehörst weil sonst würdest du das wissen ;)
 
Nennt sich Grundstücksdatenbank, dazu hat jeder Bürger bezahlbaren Zugang. Ich würde dazu aber nicht zu einem Grundbuch gehen sondern auf ein Vermessungsamt oder direkt, wiegesagt, zur jeweiligen Gemeinde.


*smile*
Diese Grundstücksdatenbank gibt es leider nur in Österreich :-))

In D heisst diese Datenbank ALB, Automatisierte Liegenschaftsbuch, welches aber im Datenschutzregister aufgenommen ist. Daher kein Zugang für Aussenstehende.
Das Grundbuch wiederum lässt in berechtigen Fällen zu eingesehen zu werden. Dieses liegt in D auf dem Grundbuchamt, nur in BW bei den Gemeinden und Amtsgerichten.
 
*smile*
Diese Grundstücksdatenbank gibt es leider nur in Österreich :-))

In D heisst diese Datenbank ALB, Automatisierte Liegenschaftsbuch, welches aber im Datenschutzregister aufgenommen ist. Daher kein Zugang für Aussenstehende.
Das Grundbuch wiederum lässt in berechtigen Fällen zu eingesehen zu werden. Dieses liegt in D auf dem Grundbuchamt, nur in BW bei den Gemeinden und Amtsgerichten.

Wieder was gelernt :p Dachte das is bei euch auch so wie bei uns :)
 
Also ich habe auch mal mit mehreren Leuten für ein Shooting eine verlassene Irrenanstalt betreten. Nach ca. einer Stunde kam ein Sicherheitstyp mit gezogenem Pfefferspray und hat uns weggeschickt. Mehr war nicht... Ob dir das jetzt hilft, weiß ich nicht, aber ich wollte es gesagt haben. ;)
 
ich gehe davon aus, das Du NIEMALS ein offizielles OK vom Besitzer bekommen wirst, denn dann wäre er haftbar, würde euch auf dem Gelände etwas passieren.
 
ich gehe davon aus, das Du NIEMALS ein offizielles OK vom Besitzer bekommen wirst.

Genauso sieht es aus. Daher hast Du die Wahl: Kein Shooting oder eines ohne Erlaubnis.

Ich weiß aber ganz sicher, wie ich mich entscheiden würde. Aber ich sage es besser nicht, da ich dann bestimmt eine gelbe Karte bekäme. :D
 
Also mal so aus eigener Erfahrung: Alter Güterbahnhof, reinspaziert, rauspaziert und von der Polizei in Zivil in Empfang genommen.

Resultat: Eine Ermahnung, das doch in Zukunft besser sein zu lassen, nachdem sich rausstellte, daß wir nicht die gesuchten Leergutdiebe sind, wegen denen das Gelände observiert wurde. :D

Man könnte jetzt ja sagen, wenn man wollte: ein gutes Bild muß einem auch mal eine Nacht im Bau wert sein. :angel:
 
Den Gedanken find ich grundsätzlich gar nicht so abwegig.

Die "blöde Frage" sei beiläufig erwähnt nur an diejenigen gerichtet, die diese nicht als solche auffassen. In diesem Sinne vielen Dank für die vielen Meinungen!
 
Ich bin ja irgendwie Pragmatiker...

Auch aus Fairness dem Model gegenüber - ich würde fragen. Und da ich auch der Meinung bin, dass eine offizielle Erlaubnis nicht zu bekommen sein dürfte (Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers), nach folgendem Schema:

Ich würde auf Ihrem Gelände gerne einige Fotos machen zum Privatgebrauch. Da ich mir bewusst bin, dass sich daraus für Sie nur Pflichten ergäben, bin ich mit einem inoffiziellen Abnicken Ihrerseits selbstverständlich völlig einverstanden; unser Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.

Das gibst Du ihm schriftlich. Haus/Landfriedensbruch dürfte kaum ein Offizialdelikt sein, d.h. ohne Anzeige passiert da nichts, selbst wenn ein Anlieger petzt. Und der Anzeige kommst Du so sicher zuvor. Gleichzeitig gibst Du dem Eigentümer das Gefühl, Verständnis für seine Lage zu haben.

Unbefugtes betreten NACH dem Fragen scheidet im Ablehnungsfall natürlich aus.

Grüße, Uwe
 
Die Frage ist wirklich ausreichend beantwortet uns so langsam bewegt sich das immer mehr in eine Richtung die wir hier nicht haben "dürfen".
Grundsätzlich rechtliches ist geklärt - im Argen liegt dort also nichts und die Fragestellung ist aus diesem Gesichtspunkt auch eher banal.

Wir werden hier keinem vorschreiben können wie er sich in der angetragenen Situation verhalten muss - doch können wir hier auch keine Aufforderungen zum Rechtsverstoß so hin nehmen

Daher beende ich die Diskussion an diesem Punkt.
 
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