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In eigener Sache!
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Die geäußerten Bedenken, Du seist gar kein Polizist, ließen sich ja durch Weiterleitung der Daten an eine @polizei.berlin.de-email oder den Anruf in Deiner Dienststelle ausräumen.
Ich hab auch Neuigkeiten:
Ich habe hier seit 10min. eine Kopie eines Überweisungsbeleges liegen!
Soweit ich es erkennen kann, kann ich keinen Stempel der Bank erkennen...
Bei meiner Bank kann ich genau diesen Stempel selbst aufbringen,
ohne den Überweisungsauftrag abzugeben.....
Moin,
so, bin seit gestern aus dem wohlverdienten Urlaub zurück und "der rauhi" hat das Geld tatsächlich zurücküberwiesen. Waren in meinem Fall aber auch nur 65 Euro.
Darum bin ich heute zur Polizei um nachzufragen wie das denn mit der Anzeige jetzt weitergehen muß. Es wurde mir erklärt das ich die Anzeige natürlich zurückziehen könne, sie aber auch erst einmal problemlos weiter bestehen lassen könnte. Das wurde mir von dem Polizisten, der Dienst hatte, auch erst einmal angeraten, da 1. mehrere Geschädigte vorhanden sind, 2. die Gesamtsumme kein Kavaliersdelikt mehr ist und 3. eine gewisse kriminelle Energie nicht von der Hand zu weisen ist.
Da ich jetzt erst einmal nicht genau wußte wie weiter habe ich mich dazu entschlossen, die Anzeige weiter laufen zu lassen. Ich werde jetzt die nächsten Tage von dem Polizisten kontaktiert, der die Sache bearbeitet und von mir auch aufgenommen hat.
Darum bin ich heute zur Polizei um nachzufragen wie das denn mit der Anzeige jetzt weitergehen muß. Es wurde mir erklärt das ich die Anzeige natürlich zurückziehen könne, sie aber auch erst einmal problemlos weiter bestehen lassen könnte. Das wurde mir von dem Polizisten, der Dienst hatte, auch erst einmal angeraten, da 1. mehrere Geschädigte vorhanden sind, 2. die Gesamtsumme kein Kavaliersdelikt mehr ist und 3. eine gewisse kriminelle Energie nicht von der Hand zu weisen ist.
Das ist ja interessant ;-) Bei wem warst Du, beim Dorfsherrif als Hilfspolizisten?
Man kann eine Anzeige nicht zurückziehen, das ist in Deutschland schlicht und
ergreifend strafprozessual nicht vorgesehen.
Vielleicht könnte es ja auch schlichtweg einfach und ergreifend auch nur so sein, dass landläufig und umgangssprachlich vielfach nicht zwischen Strafanzeige und Strafantrag unterschieden wird und dass man den einen zurückziehen kann und die andere nicht und dass hier offensichtlich formell das eine gestellt wurde und nicht die andere - dass aber, wie gesagt, beides umgangssprachlich als "Anzeige" bezeichnet" wird.
Vielleicht könnte es ja auch schlichtweg einfach und ergreifend auch nur so sein, dass landläufig und umgangssprachlich vielfach nicht zwischen Strafanzeige und Strafantrag unterschieden wird und dass man den einen zurückziehen kann und die andere nicht und dass hier offensichtlich formell das eine gestellt wurde und nicht die andere - dass aber, wie gesagt, beides umgangssprachlich als "Anzeige" bezeichnet" wird.
Sicher, das die Auskunft genaus so ausfiel oder könnte es auch sein, dass der Kollege hier im Forum den genauen Wortlaut nicht wiedergegeben hat?Soso, Ihr findet also so eine Auskunft nicht so schlimm?
Es wurde mir erklärt das ich die Anzeige natürlich zurückziehen könne, sie aber auch erst einmal problemlos weiter bestehen lassen könnte.
Nein, dreht es sich eben nicht. Das wäre - wenn überhaupt - ein Thema für den Small-Talk. Hier ist "Support" und es geht um den User "Rauhi", wie Du deutlich im Threadtitel lesen kannst.... da
es sich nach wie vor um das Thema "Anzeige zurückziehbar oder nicht" dreht.