Hallo,
@Albert Kahn:
Wenn Du aufmerksam meine Intention studiert hättest, dann würdest Du
leicht merken, dass es hier nicht um Lynchjustiz geht, ich fasse diese
Unterstellung schon beinahe als Beleidigung auf.
Fakt ist, dass das Deutsche Rechtssystem insgesamt solche Fälle handeln
kann und auch handelt, lediglich in seiner Ausprägung der Sauberkeit der
Ermittlung gibt es Differenzen, ebenso in den Ausprägungen vor Gericht.
Das die Personalien klar sind, ist unbestritten - nur nützt das noch immer User
XYZ nichts, der in Treu und Glauben hier von einem Neu-User ZYX auf eine
Anfrage hin ein neues Objektiv, Lensbaby, Rucksack, Kamera etc. pp.
angeboten bekommt. Der kann nämlich so lange weiteragieren, bis die Polizei
ihm dem Hahn zudreht. Und das kann u.U. dauern, 14 Tage jeden Tag 3 User
abgezockt, mit Beträgen um 750 Euro macht unterm Strich: 31.500 Euro.
Ich sehe im Übrigen keinen Verstoß gegen
Rechtsvorschriften, wenn man dem Täter in diesem Forum -oder einem
anderen- unter diesen Umständen einen realen Namen gibt. Man könnte das
auch reduzieren auf "Hans M. (ustermann), 33xxx Musterstadt", damit ist die
Anonymität noch immer gewahrt, gleichzeitig aber für jeden Käufer klar, dass
er damit einen Anhaltspunkt hat.
Um es nochmal klarzustellen:
Ich bin weder für Lynchjustiz, durchaus aber für effektive Selbsthilfe bei der
Vorbeugung von Straftaten - Prävention ist der wichtigste Part bei der
Straftat, der Rest ist mehr oder minder effektives Scherbenzusammenkehren.
Da helfen auch neunmalkluge Sprüche nicht weiter, dass man das ja eigentlich
nicht macht, hier sowas kaufen und so. Das hieße dann, dass sich die breite
und faire und rechtskonforme Masse wegen einiger weniger Individuen nicht
mehr hier in hobbytechnisch höchstpraktischen An/Verkauf-Geschäften
tummeln darf, oder kurz: Die Kapitulation vor ein paar Gaunern.
Man wird auch nicht für ein offengelassenes Auto "bestraft", sondern es gibt
einen Ordnungswidrigkeitentatbestand, der sich "mangelnde Sicherung des
Fahrzeuges" nennt, da geht es um die Sicherung eines FZ vor illegalem Zugriff,
dazu ist man als Halter bzw. Führer gemäß der StVO verpflichtet.
Bezüglich des Strafantrages / Strafanzeige:
Eine Strafanzeige kann man NICHT zurückziehen, nie. In manchen Fällen gibt
es Antragsdelikte, die einen Strafantrag erfordern - Grundlage dafür ist aber
dennoch eine Strafanzeige. Der Strafantrag kann zurückgezogen werden,
womit bei absoluten Antragsdelikten ein Verfolgungshindernis eintritt, z.B.
beim Hausfriedensbruch.
Bei den meisten Antragsdelikten kann jedoch die Staatsanwaltschaft öff.
Interesse bejahen und damit den Strafantrag obsolet machen.
Bei Offizialdelikten, wozu in der Regel alle denkbaren Delikte zählen, die sich
hier im "Suche/Biete" abspielen könnten, gibt es keinen Strafantrag und somit
auch keine Option, irgendwie Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können,
maximal durch die eigene Aussage und einen auf Arbeitserleichterung gepolten
Staatsanwalt.
Also: Eine einmal erstattete Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden,
bei einem Antragsdelikt kann höchstens der Strafantrag zurückgezogen
werden, nicht aber die Anzeige.
Viele Grüße
TXLRudi