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User Rauhi

Das finde ich aber sehr optimistisch :o In der Regel wissen solche Leute ganz genau was sie da machen und auch das dies nicht folgenlos bleibt. Meist ist dann im Anschluss ohnehin nichts mehr zu holen, da nichts mehr da ist. Können ja die unterschiedlichsten Gründen sein (Drogensucht, Spielsucht, Schulden bei anderen....).

Meine persönliche Einschätzung ist, dass ihr das Geld nie wieder seht und alle Bemühungen nur weiteres Geld und Nerven kostet.

Wenn es anderes für euch ausgeht (was ich euch wünschen würde) umso besser, aber allein mir fehlt der Glaube....


Da liefert Schwarze Katze doch den Grund, wieso die Personalien von "solchen Strolchen" hier nicht veröffentlicht werden dürfen. Aus den Personalien und Schwarze Katzes Beitrag schnippelt die Suchmaschine dann "Vorname, Name, Wohnort, Drogensucht, Spielsucht, Schulden..." zusammen. :rolleyes:
 
Man kann sehr wohl einen Strafantrag zurückziehen.
Nur gibt es sogenannte "Offizialdelikte" - zu denen unter anderem auch Betrug ( §263 ff. StGB) zählt.
Hier ist der Staatsanwalt verpflichtet, zu ermitteln - egal ob ein Strafantrag zurückgezogen wird oder nicht.

Deswegen ist das als Druckmittel nicht wirklich geeignet - wenn die Anzeige zurückgezogen wird, hilft das dem Betroffenen auch nicht wirklich weiter.

Der Richter, bei dem ich damals als Zeuge saß, hat mir auch - und das definitiv nicht zu unrecht - eine Teilschuld gegeben.
Er sagte sinngemäß, dass man in nicht unbeträchtlichem Maße selbst schuld ist, wenn man einem wildfremden Menschen, den man in der anonymität des Internet "kennengelernt" hat, einen Geldbetrag auf gut Glück vorab überweist.

Wenn im Real-Life jemand vorbeikommt und sagt "hallo, mein Name ist Franz Müller - und wenn Du mir jetzt 200 EUR gibst, laufe ich schnell nach Hause und hole Dir ein Objektiv für Deine Kamere" - wer von Euch würde ihm das Geld geben?

Seitdem bin ich extremst vorsichtig geworden - ich fühle mich hier im Forum sehr sicher, aber wenn ich doch wieder einmal einem Betrüger aufsitze, bin ich selbst dran schuld. Das sollten sich auch alle Opfer einmal kurz vor Augen führen. "Selbst dran schuld" ist natürlich etwas hart - aber das es ein großes Risiko ist, unbekannten einfach auf Vertrauen Geld zu überweisen, sollten jetzt wieder einige mehr wissen...
 
Da liefert Schwarze Katze doch den Grund, wieso die Personalien von "solchen Strolchen" hier nicht veröffentlicht werden dürfen. Aus den Personalien und Schwarze Katzes Beitrag schnippelt die Suchmaschine dann "Vorname, Name, Wohnort, Drogensucht, Spielsucht, Schulden..." zusammen. :rolleyes:

Täterschutz at his best :evil:
An so was könnte man ja denken, bevor man versucht, im mittelgroßen Stil
gutgäubige Menschen abzuzocken ...

Dann sieht's ja so aus, der Richter sagt "dududu", der &#§%$+! streckt die Hufe,
und das Geld ist weg. Strafe Fehlanzeige.
 
Täterschutz at his best :evil:

Jo, auch der Täter hat Rechte, auch wenn dich das überraschen sollte, was mich wiederum überraschen würde.
 
Jo, auch der Täter hat Rechte, ..

Ja leider, denn daran krankt ja das deutsche "Rechtsystem", denn immer öfter heißt es ja Täterschutz vor Opferschutz.:grumble:



Ich finde es indes nicht verwerflich, wenn ein Täter im oder übers Internet seine Taten verübt, diese dann auch genau da dokumentiert werden.Genauso wie ich dafür bin, dass alle Nachbarn vor einem Kinderschänder, der sich in ihrer Nähe niederläßt, aktiv gewarnt werden, aber das ist ja wieder ein anderes Thema.
 
Dann sieht's ja so aus, der Richter sagt "dududu", der &#§%$+! streckt die Hufe,
und das Geld ist weg. Strafe Fehlanzeige.

Welche Strafe schwebt Dir denn vor?
Er wird mindestens ne Geldstrafe bekommen - wenner die nicht bezahlt, wandert er in den Knast.
Oder er bekommt ne Bewährungsstrafe - und im Gegensatz zu dem was landläufig gedacht wird, ist auch ne Bewährungsstrafe nicht zu verachten.
Und wenn er schon vorbestraft ist, kann er auch in den Knast gehen.

Und das dafür, dass andere Leute so unvorsichtig sind, wildfremden Menschen Geld zu überweisen.

Wusstet ihr, dass man auch bestraft werden kann, wenn man sein Auto nicht abschließt und Wertgegenstände drin liegen hat?
Für mich ist das nix anderes...

spice schrieb:
Ich finde es indes nicht verwerflich, wenn ein Täter im oder übers Internet seine Taten verübt, diese dann auch genau da dokumentiert werden.Genauso wie ich dafür bin, dass alle Nachbarn vor einem Kinderschänder, der sich in ihrer Nähe niederläßt, aktiv gewarnt werden, aber das ist ja wieder ein anderes Thema.
Ich finde es schon verwerflich. Der Täter ist dem Rechtsstaat gegenüber schuldig und muss nicht für immer in der Öffentlichkeit gebrandmarkt sein.
Irgendwo ist dann das Mittelalter doch schon ne Weile her. Und vermeintlichen "Täterschutz" hätte ich gerne mal ein paar Beispiele... Das man die Täter vor Selbstjustiz und Mobs schützt finde ich nicht verkehrt.
 
Ja leider, denn daran krankt ja das deutsche "Rechtsystem", denn immer öfter heißt es ja Täterschutz vor Opferschutz.:grumble:

wusstest du, dass du auch ein täter bist, wenn du einen unfall verursacht und sich dabei jemand verletzt? fahrlässige körperverletzung im straßenverkehr. soein unfall kann auch dir passieren. würdest du dann auf deine rechte, die du als täter hast verzichten wollen?
 
Hallo,

@Albert Kahn:

Wenn Du aufmerksam meine Intention studiert hättest, dann würdest Du
leicht merken, dass es hier nicht um Lynchjustiz geht, ich fasse diese
Unterstellung schon beinahe als Beleidigung auf.

Fakt ist, dass das Deutsche Rechtssystem insgesamt solche Fälle handeln
kann und auch handelt, lediglich in seiner Ausprägung der Sauberkeit der
Ermittlung gibt es Differenzen, ebenso in den Ausprägungen vor Gericht.

Das die Personalien klar sind, ist unbestritten - nur nützt das noch immer User
XYZ nichts, der in Treu und Glauben hier von einem Neu-User ZYX auf eine
Anfrage hin ein neues Objektiv, Lensbaby, Rucksack, Kamera etc. pp.
angeboten bekommt. Der kann nämlich so lange weiteragieren, bis die Polizei
ihm dem Hahn zudreht. Und das kann u.U. dauern, 14 Tage jeden Tag 3 User
abgezockt, mit Beträgen um 750 Euro macht unterm Strich: 31.500 Euro.


Ich sehe im Übrigen keinen Verstoß gegen
Rechtsvorschriften, wenn man dem Täter in diesem Forum -oder einem
anderen- unter diesen Umständen einen realen Namen gibt. Man könnte das
auch reduzieren auf "Hans M. (ustermann), 33xxx Musterstadt", damit ist die
Anonymität noch immer gewahrt, gleichzeitig aber für jeden Käufer klar, dass
er damit einen Anhaltspunkt hat.

Um es nochmal klarzustellen:

Ich bin weder für Lynchjustiz, durchaus aber für effektive Selbsthilfe bei der
Vorbeugung von Straftaten - Prävention ist der wichtigste Part bei der
Straftat, der Rest ist mehr oder minder effektives Scherbenzusammenkehren.

Da helfen auch neunmalkluge Sprüche nicht weiter, dass man das ja eigentlich
nicht macht, hier sowas kaufen und so. Das hieße dann, dass sich die breite
und faire und rechtskonforme Masse wegen einiger weniger Individuen nicht
mehr hier in hobbytechnisch höchstpraktischen An/Verkauf-Geschäften
tummeln darf, oder kurz: Die Kapitulation vor ein paar Gaunern.

Man wird auch nicht für ein offengelassenes Auto "bestraft", sondern es gibt
einen Ordnungswidrigkeitentatbestand, der sich "mangelnde Sicherung des
Fahrzeuges" nennt, da geht es um die Sicherung eines FZ vor illegalem Zugriff,
dazu ist man als Halter bzw. Führer gemäß der StVO verpflichtet.

Bezüglich des Strafantrages / Strafanzeige:

Eine Strafanzeige kann man NICHT zurückziehen, nie. In manchen Fällen gibt
es Antragsdelikte, die einen Strafantrag erfordern - Grundlage dafür ist aber
dennoch eine Strafanzeige. Der Strafantrag kann zurückgezogen werden,
womit bei absoluten Antragsdelikten ein Verfolgungshindernis eintritt, z.B.
beim Hausfriedensbruch.

Bei den meisten Antragsdelikten kann jedoch die Staatsanwaltschaft öff.
Interesse bejahen und damit den Strafantrag obsolet machen.

Bei Offizialdelikten, wozu in der Regel alle denkbaren Delikte zählen, die sich
hier im "Suche/Biete" abspielen könnten, gibt es keinen Strafantrag und somit
auch keine Option, irgendwie Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können,
maximal durch die eigene Aussage und einen auf Arbeitserleichterung gepolten
Staatsanwalt.

Also: Eine einmal erstattete Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden,
bei einem Antragsdelikt kann höchstens der Strafantrag zurückgezogen
werden, nicht aber die Anzeige.

Viele Grüße

TXLRudi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

@Albert Kahn:

Wenn Du aufmerksam meine Intention studiert hättest,...

Das hört sich doch gleich deutlich differenzierter an als "solche Strolche..."

Natürlich ist es eine Abwägung möglich zwischen dem Persönlichkeitsrecht einerseits und den offenbar begangenen Betrügereien sowie der wünschenswerten Vermeidung weiterer Taten andererseits.

In geeigneter Weise anonymisiert, können sicher zweckdienliche Daten auch veröffentlicht werden.

Was allerdings im weiteren Verlauf der von Dir in recht flapsigem Ton eröffneten Debatte von Anderen teilweise so abgesondert wurde ( "Täterschutz", Forderung nach öffentlicher Anprangerung), ist schon erschütternd.
 
Hallo Albert,

ich würde statt solche Strolche auch noch kraftvollere Ausdrücke verwenden,
letzten Endes haben die genau den Respekt verdient, den Artikel 1 unseres
heiligsten Gesetzes ihnen zugesteht - aber mehr auch nicht, in meinen Augen.

Ich kann die öffentliche Forderung nach dem Pranger durchaus verstehen, denn
wir hier in Deutschland sind in gewisser Hinsicht "Perverse", was den Schutz und
die Bewertung der Rechte von Beschuldigten angeht. Damit ist weniger gemeint,
dass ich Pranger oder ähnliches befürworte, aber Staat und Gesellschaft dürfen
nicht in die Situation geraten, dass der Täter nach dem Rechtsbruch in den
Mittelpunkt kommt und das Opfer außen vor bleibt.

Das ist leider die derzeitige Situation, die ich beruflich leider viel zu oft erlebe.

Das ekelt mich an, dass man sich einerseits hier von mehrerer Seite Gedanken
drüber macht, dass ja die Identität des Täters genauso schützenswert wäre,
gleichzeitig aber die potentielle Gefahr für weitere, gutgläubige Käufer mit
einem Handschütteln abtut. Oder eben den Betroffenen sogar ein latentes
"selber schuld" mit auf den Weg gibt.

Dafür gibt es einen allgemein in der Kriminologie gültigen Begriff: "Viktimisierung".

Es wird dargestellt, als hätte das Opfer etwas falsch gemacht. Es ist quasi
mitschuldig, dass es zum Betrug kam, wie kann man einem Wildfremden Geld
überweisen? Aufreizend gekleidet durch den Park gehen, als Mädel, und dann
auch noch allein? Das Navigationssystem im Auto lassen, ein billiges Haustür-
schloss benutzen, Fenster offen stehen lassen etc. pp.

Falsch!

Da hat keiner was falsch gemacht, sich auch nicht falsch verhalten. Die Ur-
sache für eine Tat setzt allein der Täter, der dieses, möglicherweise leicht-
sinnige Verhalten ausnutzt. Punkt. Und ein Richter, der sich so äußert, wie
hier beschrieben, gehört entlassen.

Um den Bogen zurück zum Topic zu schlagen:

Ich fordere:

Nennung des Vornamens, Initiale des Nachnamen und die PLZ in eine
schwarze Liste aufzunehmen, um weitere Käufer vor Schaden zu schützen.
Ferner fordere ich, dazu die 1. und letzte Ziffer von jeweils der angegebenen
Kontonummer und BLZ dazu zu veröffentlichen.

Bedingung: Eintrag, wenn sich mindestens der 2. Geschädigte meldet, um
unberechtigten Behauptungen entgegen zu wirken.


Und wollte man wirklich was tun, böte sich der Austausch mit dem DFORUM
an, auch wenn man die potentiell als Konkurrenz betrachtet. Aber die Sicher-
heit der User sollte auch Tellerränder schmelzen lassen.

Mit diesen Informationen ist zumindest der Betrug auf die bezeichnete Masche
erschwert und jeder kann sich zumindest selbst rückversichern, ob er nicht
auf einen bereits agierenden Betrüger reinfällt.

Über die Legalität dieses Vorgehens will ich mich nicht auslassen, wer mir
aber per legis beweisen kann, dass sie illegal ist, darf sich gerne melden.

Viele Grüße

TXLRudi
 
Ich fordere:

Nennung des Vornamens, Initiale des Nachnamen und die PLZ in eine
schwarze Liste aufzunehmen, um weitere Käufer vor Schaden zu schützen.
Ferner fordere ich, dazu die 1. und letzte Ziffer von jeweils der angegebenen
Kontonummer und BLZ dazu zu veröffentlichen.

Bedingung: Eintrag, wenn sich mindestens der 2. Geschädigte meldet, um
unberechtigten Behauptungen entgegen zu wirken.

Hhmmm, interessante Forderung. Meine Vermutung: Du kannst das gerne fordern - erfüllt werden kriegst Du es nicht. ;)

Welche Zeitung, die private Kleinanzeigen abdruckt, geht denn so gegen einmal identifizierte Betrüger vor? Veröffentlicht etwa eBay Anhaltspunkte bezüglich der RL-Daten eines wegen Betrügereien gesperrten Mitglieds? :confused:

Mit anderen Worten: Ich würde mal die church im village lassen ... :o
 
Der Richter, bei dem ich damals als Zeuge saß, hat mir auch - und das definitiv nicht zu unrecht - eine Teilschuld gegeben.
...
Wenn im Real-Life jemand vorbeikommt und sagt "hallo, mein Name ist Franz Müller - und wenn Du mir jetzt 200 EUR gibst, laufe ich schnell nach Hause und hole Dir ein Objektiv für Deine Kamere" - wer von Euch würde ihm das Geld geben?

Ich kann die öffentliche Forderung nach dem Pranger durchaus verstehen, denn
wir hier in Deutschland sind in gewisser Hinsicht "Perverse", was den Schutz und
die Bewertung der Rechte von Beschuldigten angeht.
...
Das ist leider die derzeitige Situation, die ich beruflich leider viel zu oft erlebe.

Dafür gibt es einen allgemein in der Kriminologie gültigen Begriff: "Viktimisierung".
...
Die Ursache für eine Tat setzt allein der Täter, der dieses, möglicherweise leichtsinnige Verhalten ausnutzt. Punkt. Und ein Richter, der sich so äußert, wie hier beschrieben, gehört entlassen.

Vorweg: den Vorschlag in Rot halte ich für recht ausgewogen. Problematisch könnten lediglich sehr seltene Vornamen sein, die innerhalb eines Postleitbereichs die Anonymisierung de facto aushebeln.

Ich halte die Analogie von Trueheimer für sehr aufschlussreich.
Natürlich bleibt es Betrug, dennoch halte ich die um sich greifenden Vorkasse-Forderungen im Internethandel für problematisch.
Würdest Du auch bei beliebig riskantem Verhalten (mit einer transparenten Plastiktüte voller Hundert-Euro-Scheine durch die FuZo tigern) eine Mitschuld verneinen ?

Deine konkreten (aber natürlich anonymisierten:cool:) beruflichen Erfahrungen, die Dich zu Deinen recht dezidierten Ansichten gebracht haben, würden mich natürlich sehr interessieren.

Viktimisierung, im kriminalistischen Kontext eher hier http://de.wikipedia.org/wiki/Viktimologie erläutert, ist ein interessanter Aspekt, dem sicherlich weniger öffentliche Aufmerksamkeit zuteil wird, als der Tat selbst...
 
Hi Albert,

Postleitzahlenbereiche dürften groß genug sein, um selbst seltenen Vornamen
Rechnung zu tragen. Und selbst wenn nicht - bleibt immer die Frage, ob das
immer automatisch "unser" Problem sein müsste.

Natürlich hast Du Recht, das Thema Vorkasse ist belastet. Auf der anderen
Seite aber: Welche Alternativen gibt es? Persönliche Übergabe, scheidet in
den meisten Fällen leider aus. Erst Ware und dann Geld? Dann haben wir den
gleichen Effekt, nur umgekehrt. Klar, ein Ausstieg aus dem Onlinehandel oder
aber irgendeine Art Treuhand wie bei Ebay, aber wer will das leisten?

Die berufliche Erfahrung ist mitnichten anonym, ich bin seit 14 Jahren
Polizeibeamter, denke also ziemlich genau zu wissen, wovon ich spreche.

Bezüglich der "Viktimisierung" und des Wikipedia-Artikels ist in dem Kontext,
den ich ansprach, die "sekundäre Viktimisierung" wichtig. Das ist ein ganz
großes Problem, wenn nämlich dem Opfer Schuld eingeredet wird. Der
Klassiker meiner Kollegen beim Einbruch: "Mit dem Schloss war das ja klar".

Das ist leider eine schnell gesprochene Bemerkung, die jedoch ganz üble
Folgen haben kann: Die Menschen geben sich selbst eine Schuld, obwohl sie
überhaupt keine Schuld trifft, selbst Leichtsinn ist weder strafbar noch recht-
fertigt er die Straftat des eigentlichen Täters.

@Amat08:

Ich kann Deinen Beitrag nicht einordnen, finde aber nicht, dass man das
DSLR-Forum mit EBay vergleichen kann und sollte. Wenn Du aber der Meinung
bist, dass ein effektiver Schutz von Käufern in unser aller Gemeinschaft hier
dem Grundsatz widerspricht, die Kirche im Dorf zu lassen, werde ich Dich nicht
vom Gegenteil überzeugen.

Ich denke, es wird wirklich Zeit, etwas den Betrügern entgegenzusetzen. Und
zwar ergänzend zur Strafverfolgung, die zwar wirksam ist aber leider erst am
repressiven Ende zuschlägt und nicht am präventiven, dass deutlich besser wär.

Viele Grüße

TXLRudi
 
@Amat08:

Ich kann Deinen Beitrag nicht einordnen, finde aber nicht, dass man das
DSLR-Forum mit EBay vergleichen kann und sollte. Wenn Du aber der Meinung
bist, dass ein effektiver Schutz von Käufern in unser aller Gemeinschaft hier
dem Grundsatz widerspricht, die Kirche im Dorf zu lassen, werde ich Dich nicht
vom Gegenteil überzeugen.

Ich versuche bei der Einordnung meines letzten Postings zu helfen. Was wollte ich kurz zum Ausdruck bringen?

Das DSLR-Forum ist ein Internetforum zum Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen zum Themenkomplex "Fotografie mit Digitalen Spiegelreflexkameras". Nach vielfacher Darstellung der Forumsleitung ist der Handelsbereich v. a. deshalb da, weil er nicht stört - er ist alles andere als ein Kernbereich des DSLR-Forums und darf der Administration wohl möglichst wenig Arbeit machen. Mit anderen Worten: Das DSLR-Forum soll nicht zu einer ausgewiesenen, spezialisierten Handelsplattform werden. Solche gibt es (eben z. B. eBay) und selbst da gibt es m. W. keine Vorkehrungen gegen Betrüger in dem Sinne, dass einmal auffällig gewordene Mitglieder mit teilanonymisiertem RealLife-Namen veröffentlicht werden um eine erneute Wiederanmeldung unter anderem Nick zu unterbinden. Meine Frage ist also: Warum sollte in diesem Forum - wo der Handelsbereich von der Leitung mehr geduldet als explizit gewünscht ist - mehr Energie in den Käuferschutz gelegt werden als auf einer spezialisierten Handelsplattform wie eBay? Außerdem: Vielmehr versteht sich der Handelsbereich dieses Forums als privater Kleinanzeigenmarkt, wie man ihn in jeder Provinzpostille findet. Auch dort findet man nicht einen wie von Dir angedachten Käuferschutz, oder?
 
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