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Unerfreulich: EU will Panoramafreiheit einschränken

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Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn es als Teil eines Ensembles z.B. Als riesiges plaka in der öffentlichkeit hängt, hatte ich für meinen teil kein Problem damit. In jedem Fall besser als nichts mehr fotografieren zu dürfen... :(
Drücken wir uns allen mal die Daumen das ein so sinnloses gesetzt niemals zur Anwendung kommt :top:

Gruß Ben

Ich weiss nicht, ob du dann so erfreut bist, wenn dein Bild 1:1 abfotografiert wird (nur weil es in der Öffentlichkeit hängt) und dann bei einem Wettbewerb eingereicht wird....

Zum Thema: diese "sinnlose Gesetz" gibt es seit Ewwigkeiten in Italien, Frankreich, Griechenland und vielen anderen Ländern der Welt, nur hat vor einer Woche noch kaum jemand von dessen Existenz gewusst.
 
Hier mal die komplette Antwort eines Abgeordneten aus Österreich



Sehr geehrter Herr Schwerdtfeger!



Danke für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse an europapolitischen Themen. Als Justizsprecher der ÖVP-Delegation im Europäischen Parlament darf ich Ihnen im Namen aller ÖVP-Abgeordneten im EU-Parlament antworten.



Zunächst möchte ich einmal beruhigend ausführen, dass es bei dem fraglichen Text um einen so genannten "Initiativbericht" geht – das heißt: es liegt dem EU-Parlament in diesem Punkt KEIN GESETZ zur Abstimmung vor; es geht vielmehr um eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Thema Urheberrechte und Copyright, bevor die Europäische Kommission möglicherweise im Herbst einen EU-Gesetzesvorschlag zum Urheberrecht vorlegen wird. Die Abstimmung des Europäischen Parlaments im nächsten Plenum im Juli hat also KEINERLEI AUSWIRKUNGEN auf österreichisches Recht.



Bevor ich auf die konkrete Textstelle, die Anlass Ihrer Sorge scheint, eingehe, erlaube ich mir, grundsätzlich noch voraus zu schicken, dass es der Europäischen Volkspartei als größter politischer Kraft im Europäischen Parlament ein besonderes Anliegen ist, Urheber, Künstler, Autoren und Verwerter vor der kommerziellen Ausbeutung ihrer Werke ohne deren Einwilligung zu schützen.

Ein Beispiel: ein Fotograph kann nicht einfach in einer Ausstellung Skulpturen eines Künstlers ohne dessen Einwilligung fotografieren und dann die Bilder auf seine Homepage stellen, wo er sie kommerziell verwertet. Der Künstler, der die Skulpturen geschaffen hat, muss einen Anspruch auf Abgeltung so einer kommerziellen Verwertung haben. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Ausstellung nicht in einem Museum, sondern zum Beispiel vor dem Museum stattfindet. Umgekehrt: steht aber zum Beispiel auf einem öffentlichen Platz vor dem Museum dauerhaft eine Skulptur eines Künstlers, kann es nicht verboten sein, diese Skulptur zu fotografieren; erst recht dann nicht, wenn das Bild dann gar nicht kommerziell verwertet wird.



Ich will anhand dieser Beispiele also einmal voranschicken: Ja, ich stehe dazu, dass jemand, der/die ein künstlerisches Werk schafft, auch Anspruch auf die kommerzielle Verwertung desselben haben muss. ABER: es gibt hier (wie meistens im Rechtsbereich) wichtige Abgrenzungsfragen, die es präzise zu klären gilt.

So weit sind wir aber noch nicht – es handelt sich ja wie eingangs ausgeführt beim zur Abstimmung stehenden Text nicht um einen Rechtstext, sondern um eine allgemeine, grobe Positionierung des Europäischen Parlamentes.



Zum konkreten Text: Ja, ich stimme mit Ihnen überein, dass der vom Rechtsausschuss des Europaparlaments mehrheitliche angenommene Textpassus zu weit geht. Wie schon dargestellt: eine generelle Einschränkung der Freiheit, Gebäude (die ja von Künstlern, nämlich Architekten geschaffen wurden) zu fotografieren, kann es nicht geben; schon gar nicht kann es ein derartiges Verbot geben. Der von einem französischen liberalen Abgeordneten eingebrachte Textpassus, der nun dem Gesamtparlament vorgelegt wird, geht eindeutig zu weit und lässt die nötige Abgrenzung, die ich an oben genannten Beispielen zu illustrieren versuchte, vermissen.



Als Abgeordnete der Österreichischen Volkspartei werden wir daher bei der Abstimmung am 9. Juli gegen den fraglichen Passus zur Einschränkung der Panoramafreiheit stimmen.



Ich hoffe, Ihre Bedenken und Sorgen damit ausräumen zu können und verbleibe mit dem Angebot, dass Sie sich bei weiteren Fragen natürlich gerne melden können,



Mit freundlichen Grüßen,



Heinz K. Becker
 
Ich weiss nicht, ob du dann so erfreut bist, wenn dein Bild 1:1 abfotografiert wird (nur weil es in der Öffentlichkeit hängt) und dann bei einem Wettbewerb eingereicht wird....

Das ist in meinen Augen etwas anderes ;) Was du meinst ist das Raupkopieren eines urheberrechtlich geschützen Bildes, ohne eigene Idee und ohne eigene chreativität und ohne eige Geistesleistung.

Ich meine etwas anderes:
Würde mein Bild wie gesagt z.B. auf einer Werbetafen in der Stadt drauf sein und jmd. macht ein tolles Foto vom Straßenzug oder dem Platz davor und gewinnt viel Geld, was soll ich denn dann sagen oder gar den jenigen verklagen ?

Aber das ist nur meine Meinung ;)
Gruß Ben
 
Zuletzt bearbeitet:
das Ganze ist zum einen bedenklich (auch wenn zunächst nur eine Stellungnahme/ eine Positionierung/ eine Empfehlung beschlossen werden soll - aber das ist ja häufig der erste Schritt, wenn eine Abwicklung in einem Zug zu heikel ist. Man muss nicht in Panik verfallen, allerdings gibt es Grund genug, das ernst zu nehmen und ggf. jetzt aktiv zu werden, wenn auch mit mäßigen Einflussmöglichkeiten), zum anderen eine 'Stilblüte' der demokratischen, europäischen Herangehensweise an Interessenskonflikte.
Und Interessenskonflikt bzw. ein entsprechender Kompromiss zwischen Interessen sollte auch im Mittelpunkt einer Positionierung stehen (die ja Ausgangspunkt für weiter gehende Entscheidungen mit entsprechenden Auswikungen sein werden). Da stehen die Interessen von Architekten gegen Interessen von Fotografen. Primär finanzieller Natur.
Im vorliegenden Fall finde ich das recht grotesk, denn Architekten (und auch bildende Künstler, die Skulpturen im öffentlichen Raum erschaffen) verdienen ihr Geld und auch die Anerkennung dafür, dass sie physische Werke erschaffen. Eine Schädigung oder Einbuße durch Ablichtung und Veröffentlichung kann ich da nicht erkennen. Zumal eine persönliche Augenscheinnahme nicht durch ein Foto zu ersetzen ist und darüber hinaus öffentlich zugängliche Bauwerke keine Gewinne abwerfen. Eher im Gegenteil: Eine Veröffentlichung von Ablichtungen hat meist eine Prestigesteigerung und höhere(s) Interesse/ Bekanntheit zur Folge.

Im Gegenzug würden die Interessen und Möglichkeiten (sehr konkret auch monetär) von Fotografen erheblich eingeschränkt.

Das kann nicht Ziel einer Gesetzesregelung (und auch nicht einer Empfehlung zur Grundlage eines möglicherweise später zu diskutierenden Gesetzes) sein, die ja ihre Grundlage in der Schaffung eines Interessensausgleiches hat.

Nochmal etwas paradoxer gesehen und formuliert: Fotografen erhalten ja auch nicht Anteile am Eintrittspreis für von ihnen gemachte und verkaufte Bilder in Ausstellungen, oder?

... sehr interessant, mit welch wichtigen Problemen sich auf europäischer Politikebene auseinander gesetzt wird - als hätten wir sonst keine Probleme :lol::eek:

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin ich in deinen Augen Herr "Oberwettbewerbsfotograf" oder wen meinst du mit der Anspielung. Kann sein das ich auf dem Schlau stehen, aber ich habe es noch nicht verstanden ...

Gruß Ben
 
Bin ich in deinen Augen Herr "Oberwettbewerbsfotograf" oder wen meinst du mit der Anspielung. Kann sein das ich auf dem Schlau stehen, aber ich habe es noch nicht verstanden ...

Gruß Ben

Follow the Link: hier geht es um den obersten der oberen Wettbewerbsfotografen, den Präsidenteb des Deutschen Verbandes für Fotografie (DVF), Willy Borgfeldt, der einfach ein Bild, das auf der Straße plakatiert war, abfotografiert hat und es sich so zu eigen gemacht hat. Offenbar seine Auslegung der Panoramafreiheit..
 
Anderseits sollten wir darauf achten, dass nicht auch unsere Werke (z.B. BFotografien, die auf Plakatwänden in der Öffentlichkeite hängen), von netten Zeitgenossen einfach abfotografiert werden und als deren Werk ausgegeben werden.

Das geht am aktuellen Thema leider meilenweit vorbei: Ein 2D Bild per 2D Fotografie zu duplizieren ist ein schlichtes Plagiat und definitiv undiskutierbar verboten und wider alle guten Sitten.

Ein 3D Objekt, ggf. wie ein Bauwerk (mit noch viel wichtigerem Innenleben als Fassadenkunst) fotografisch 2D abzulichten hat nicht den Hauch eines Plagiats. Die Frage lautet: ist beim Ablichten eines 3D Objekts (und das gilt auch z.B. für die Skulptur) nicht ein Prozess erforderlich, der einer Interpretation entspricht und somit jedenfalls auch gemeinfrei ist? Auch in der Literatur haben wir das Recht des Zitats und dieser Sachverhalt geht in der aktuellen Diskussion ein bisserl unter. Nur weil ein Architekt ein Ding in die Landschaft stellt, kann die Landschaft nicht plötzlich "unfrei" sein -- vielmehr handelt es sich um ein "Bildzitat", wenn das Ding ins Bild rutscht und nicht um eine Aneignung kreativer Leistung, wie das die Vorlage versucht zu suggerieren.

Hier werden einfach einige Begrifflichkeiten in einen Topf geworfen und vermengt: wenn Skulpturen im öffentlichen Raum ausgestellt werden, haben sie einfach gemeinfrei zu sein -- das muss halt der Ausstellungsinitiator sicherstellen und ggf. die anfallenden Nutzhonorare dem Bildhauer überweisen. Wenn Skulpturen im Museumsbereich ausgestellt sind, gilt das Hausrecht und die Panoramafreiheit hat (im Wesentlichen) sowieso Pause. Ist ein Objekt außerhalb der Panoramafreiheit und so groß, dass es ins Panorama ragt, kann das davon erstellte Foto wohl kaum als Aneignung der geistigen Leistung des Schöpfers, sondern nur als Bildzitat verstanden werden.

Also eigentlich liegen die Dinge, geht man von genereller Panoramafreiheit aus, ganz einfach. Die Schwierigkeit liegt in der Harmonisierung mit anderen Staaten, wo die Dinge grundsätzlich anders geregelt sind und -- da kenne ich mich aber gar nicht aus -- die Architekten vielleicht von einer Organisation wie der GEMA einfach Pauschalhonorare für die Nutzung ihrer Werke erhalten und die natürlich um diese umfallen würden, würde dort die Panoramafreiheit eingeführt.

Es gibt eben bei praktisch allem unterschiedliche Usancen und Verfahren und es hilft dem Zusammenleben in Europa ungemein, wenn solche potenzielle Stolperfallen beseitigt werden. Klar bedeutet das eventuell Umstellungen, aber wenn's gut gemacht ist, haben wir in der Zukunft Rechtssicherheit. Es sind halt 28 Länder unter einen Hut zu kriegen …
 
Fotografen erhalten ja auch nicht Anteile am Eintrittspreis für von ihnen gemachte und verkaufte Bilder in Ausstellungen, oder?
Die Fragestellung schwimmt ein bisschen. Grundsätzlich sind da mehrere Sachverhalte denkbar:

a.) der Galerist des Fotografen veranstaltet eine Ausstellung
Dann kriegt der Fotograf vom Erlös seinen Anteil.

b.) der Fotograf zeigt seine Bilder in einer Galerie
Dann verhandelt er meist Anteile vom Eintritt (wenn er Leute anzieht) und/oder hat seinen Erlös bei allfälligen Verkäufen.

c.) Ein z.B. Museum zeigt angekaufte Fotografien
Dann ist durch den Ankauf alles erledigt, der Fotograf und/oder sein Galerist haben das Geld. Allerdings darf das Museum seinen Besuchern nicht erlauben, Bilder der Bilder anzufertigen -- weshalb in den meisten Museen und Ausstellungen eben Fotografierverbot gilt.

Vielleicht übersehe ich eine Variante, aber die drei sind mir die Geläufigsten.

In keinem Fall hat das aber etwas mit Panoramafreiheit zu tun: Die Bilder werden im Rahmen einer Ausstellung gezeigt und das meist in Innenräumen unter Fotografierverbot …
 
Die ganze Aufregung umsonst?

Sicher nicht, sondern genau das Zeichen, auf das Brüssel horcht. Wenn man apathisch in einer Ecke hockt und darauf hofft, dass Brüssel schon wissen wird, wonach einem ist, wird man halt meist übersehen. Der Nachteil der Demokratie: wer nicht klar sagt, was er will, bleibt unbeachtet.

Also: wach bleiben und aktiv werden, wann immer man meint, etwas zu sagen zu haben. Und "abgerechnet" wird erst nach der Abstimmung -- was der S*l im Vorfeld schreibt, ist de facto bedeutungslos.
 
und was wäre ohne die aktion bei change.org passiert? wahrscheinlich wäre das ding einfach durchgewunken worden.

eine andere pressestimme:

Panoramafreiheit EU-Parlament bewegt sich

Google Street View wäre damit unmöglich und für Facebook selbst - also nicht nur die User dort - wäre es schlimm. Beispielsweise. Da wird es wohl den einen oder anderen Lobbyisten geben.

Die so strikte Einschränkung der Panoramafreiheit wäre vermutlich auch nicht exkutierbar. Praktisch alle Möglichkeiten, ein Bild herzuzeigen sind irgendwie öffentlich und kommerziell.
 
Sicher nicht, sondern genau das Zeichen, auf das Brüssel horcht. Wenn man apathisch in einer Ecke hockt und darauf hofft, dass Brüssel schon wissen wird, wonach einem ist, wird man halt meist übersehen. Der Nachteil der Demokratie: wer nicht klar sagt, was er will, bleibt unbeachtet.

Die Quasi-Gesetzgebung in der EU geht aber von der Kommission und teilweise originellerweise auch vom EU-Gerichtshof aus. Das EU-Parlament ist eher sowas wie die PR-Abteilung. Demokratie gibt es nur in den Mitgliedsstaaten, die aber verpflichtet sind, den Vorgaben Gesetzeskraft zu geben.

Als besondere Pikanterie kann der EuGH sogar nationale Gesetze per sofort ändern - siehe "Roman Herzog: Stoppt den Europäischen Gerichtshof", FAZ vom 8.9.2008.

Demokratische Prozesse sind das halt nicht wirklich. Aber es ist eine nette Show für ein schönes Gefühl.
 
... Die so strikte Einschränkung der Panoramafreiheit wäre vermutlich auch nicht exkutierbar. ...

naja, ist erst ein paar jahrzehnte her, daß ich auf dem plöckenpass von zwei bersaglieri mit beretta-maschinenpistolen am fotografieren eines denkmals gehindert wurde. lass die zeiten härter werden, dann steht auf das fotografieren von taktischen zielen wieder gefängnis oder mehr.
 
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