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Unerfreulich: EU will Panoramafreiheit einschränken

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Gilt eine Kirche auch als Kunstwerk?
Kirchen gehören dann noch am ehesten zu den Gebäuden, die problemos fotografiert werden können, weil der Architekt schon mehr als 70 Jahre Asche ist und es folglich keinen Kläger geben kann.
 
Wenn die Gebäude nicht gesehen werden sollen, dann müssen die Architekten diese halt in eine Höhle bauen...

Mehr kann man dazu nicht mehr sagen.
Und ich werde/würde mich auch nicht in der Beziehung einschränken lassen.

In der Regel geht es einem Architekten nicht darum, dass jemand sein Gebäude fotografiert. Im Gegenteil.
Es geht eher darum, dass nachträglich keine Änderungen am Gebäude oder der Planung vorgenommen werden.
 
In der Regel geht es einem Architekten nicht darum, dass jemand sein Gebäude fotografiert. Im Gegenteil.
Es geht eher darum, dass nachträglich keine Änderungen am Gebäude oder der Planung vorgenommen werden.
Kalkwerk hatte schon darauf hingewiesen, daß es hier in Europa durchaus absurde Vorstellungen zu diesem Thema schon heutzutage gibt. Mir fällt spontan noch das Atomium in Belgien dazu ein. Das ist also schon (bitterböse) Realität.
 
Kirchen gehören dann noch am ehesten zu den Gebäuden, die problemos fotografiert werden können, weil der Architekt schon mehr als 70 Jahre Asche ist und es folglich keinen Kläger geben kann.

Leider nicht ganz so einfach, egal, ob innen oder aussen.
Kirchen haben innen Kunstwerke, die meist zwangsläufig mit aufs Bild kommen - und deren rechtliche Situation ist vom normalen Fotografen nicht abschätzbar (älter als 70 Jahre oder nicht?, Vorhandensein von Rechteinhabern oder nicht?).
Zusätzlich ist zu sehen, daß es lediglich ein einziges Kirchenfenster braucht, an dem sich ein Kunstglaser innerhalb der letzten 70 Iahre verewigt hat. Schon ist dieses Fenster ein eigenständiges Kunstwerk, das nicht ohne die Zustimmung des Künstlers im Bild verbreitet werden darf............
Das Thema ist vielfältigst und würde -wenn es zu solchen gesetzlichen Einschränkungen kommen sollte- die Fotografie vollständig verändern.

Schon der Upload auf Plattformen wie Facebook oder Flickr wäre höchst bedenklich bzw. ein Gesetzesverstoß, da diese Medien die Bilder auch dazu nutzen, für die eigene Plattform Werbung zu machen - und schon ist es kommerziell und illegal.

Jeder Betreiber einer Bilddatenbank müsste sich intensivst Gedanken machen, Bilderdienste wie Pixelio, Pixabay, Fotolia und Co. wären zutiefst betroffen, dürften mit keinem der Bilder mehr für sich selbst werben, jede kommerzielle Freigabe von Bildern durch die Fotografen würde zudem massivsten Restriktionen unterworfen.

Irgendwann sind wir soweit, daß schon ein durch das Bild fahrendes Auto nicht sein darf, da dessen Design urheberrechtlich geschützt ist.

Der Weg, der mit dieser Gesetzesvorlage bzw. diesem Beschluss betreten werden soll, ist derart weitreichend, daß wir uns alle über die Auswirkungen auf unsere Fotografierverhalten und die Bildernutzung massivst Gedanken machen sollten.

Wikipedia bspw. läuft derzeit Sturm gegen diese Entwicklung, da mehr als 80% aller derzeit dort zu sehenden Bilder zu löschen wären, ebenso ginge es den Fotoagenturen, deren Geschäft massivst beeinträchtigt würde.
Von den Auswirkungen auf professionelle Fotografen und Videofilmer ganz zu schweigen.
Fotografie nur noch für den Familienkreis, das wäre das Ende einer ganzen Industrie.
 
Vielleicht sollte man eine weltweite Aktion ins Leben rufen.
Einfach weiter fotografieren, beim Präsentieren sollte man dann mit groben Pinsel diese Sehenswürdigkeiten einfach möglichst hässlich übermalen und diese Bilder dann zu Tausenden in alle möglichen Kommunikationskanäle im Netz stellen. :ugly::evil:
 
Die Idee ist so verrückt, daß sie vermutlich besser funktionieren würde als noch so lange Unterschriftenlisten.
 
Jean Claude Juncker:
“Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab ob etwas passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen was da beschlossen wurde dann machen wir weiter. Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ – Jean Claude Juncker, (Euro-Gruppenchef) :ugly:
 
Wir sollten einfach mal alle unseren Abgeordneten Emails schreiben.

Für die Österreicher unter uns, hier die Liste der österreichischen Abgeordneten mit Email-Adressen:

http://www.europarl.at/de/abgeordnete-osterreich.html

Wer eine Vorlage braucht, hier mein Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Besorgnis verfolge ich die mögliche Einschränkung der Panoramafreiheit durch das Europaparlament. Die als Änderungsantrag 421 eingebrachte Verschärfung der Rechtslage würde die Nutzung von im öffentlichen Raum entstandenen Fotografien und Videomaterial stark einschränken. Zwar beschränkt sich der Änderungsantrag auf kommerzielle Nutzung, nur wären auch Privatanwender massiv betroffen, und zwar durch die heute übliche Präsentation von Bildern auf werbefinanzierten Webplattformen und in sozialen Netzen. Der Änderungsantrag 421 würde somit die Möglichkeit zur Präsentation von sowohl klassischen Urlaubsfotografien als auch privater künstlerischer Fotografie drastisch einschränken.

Ich würde Sie daher bitten die notwendigen Schritte zu unternehmen um die Panoramafreiheit nicht weiter einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen, Robert Pollai
Schöne Grüße, Robert
 
Wenn so etwas durchgesetzt wird, darf man als nächstes kein Eigentum Fremder mehr fotografieren, also auch nicht in Felder, private Wildparks, usw.

Das darfst Du aber heute auch nicht. Die Panoramafreiheit gilt ja nur das, was Du von einem Standpunkt aus siehst, der öffentliche Fläche ist. Für größere private Gebiete trifft das also nicht zu. Wenn Du beispielsweise auf dem Gebiet der österreichischen Bundesforste fotografieren willst - also Wald und Wiesen -, dann brauchst Du eine Genehmigung dafür, wenn die Fotos kommerziell genutzt werden. Und die kostet auch was.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Logo vielleicht, aber nicht die Abbildung des Autos. Vergleichbar mit der Deutschen Bahn, bei der es kein Problem ist, den ICE abzubilden. Nur mit der Abbildung des DB-Logos muß man vorsichtig sein.
 
Das darfst Du aber heute auch nicht. Die Panoramafreiheit gilt ja nur das, was Du von einem Standpunkt aus siehst, der öffentliche Fläche ist. Für größere private Gebiete trifft das also nicht zu. Wenn Du beispielsweise auf dem Gebiet der österreichischen Bundesforste fotografieren willst - also Wald und Wiesen -, dann brauchst Du eine Genehmigung dafür, wenn die Fotos kommerziell genutzt werden. Und die kostet auch was.

Das ist, soweit ich weiß, auch in D so. Öffentlich zugänglich ist nicht gleich öffentlich.
 
Das Logo vielleicht, aber nicht die Abbildung des Autos. Vergleichbar mit der Deutschen Bahn, bei der es kein Problem ist, den ICE abzubilden. Nur mit der Abbildung des DB-Logos muß man vorsichtig sein.

Das ist Quatsch. Ob Logo oder nicht, spielt keine Rolle.

Ich habe jetzt keine Lust das hier darzulegen. Stichpunkte zum selber googlen: "markenmäßige Benutzung"
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier der in zur Petition:

https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography

An die Mods das Thema sollte prominent angepinnt werden, es betrifft ja auch unser Forum. Bildbereich Architektur und Streetfotografie könnt ihr dann sperren. :grumble:

Ich fände da sogar einen Newsletter an die Mitglieder und einen angepinten Link zu der Petiton / Petitionen in jedem Unterforum angemessen.

Immerhin geht es da um konkrete Anliegen aller Mitglieder und den Schutz ihrer Rechte.

Mit freundlichen Grüßen
christian
 
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