Kirchen gehören dann noch am ehesten zu den Gebäuden, die problemos fotografiert werden können, weil der Architekt schon mehr als 70 Jahre Asche ist und es folglich keinen Kläger geben kann.Gilt eine Kirche auch als Kunstwerk?
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Kirchen gehören dann noch am ehesten zu den Gebäuden, die problemos fotografiert werden können, weil der Architekt schon mehr als 70 Jahre Asche ist und es folglich keinen Kläger geben kann.Gilt eine Kirche auch als Kunstwerk?
Wenn die Gebäude nicht gesehen werden sollen, dann müssen die Architekten diese halt in eine Höhle bauen...
Mehr kann man dazu nicht mehr sagen.
Und ich werde/würde mich auch nicht in der Beziehung einschränken lassen.
Kalkwerk hatte schon darauf hingewiesen, daß es hier in Europa durchaus absurde Vorstellungen zu diesem Thema schon heutzutage gibt. Mir fällt spontan noch das Atomium in Belgien dazu ein. Das ist also schon (bitterböse) Realität.In der Regel geht es einem Architekten nicht darum, dass jemand sein Gebäude fotografiert. Im Gegenteil.
Es geht eher darum, dass nachträglich keine Änderungen am Gebäude oder der Planung vorgenommen werden.
Kirchen gehören dann noch am ehesten zu den Gebäuden, die problemos fotografiert werden können, weil der Architekt schon mehr als 70 Jahre Asche ist und es folglich keinen Kläger geben kann.
Schöne Grüße, RobertSehr geehrte Damen und Herren,
Mit Besorgnis verfolge ich die mögliche Einschränkung der Panoramafreiheit durch das Europaparlament. Die als Änderungsantrag 421 eingebrachte Verschärfung der Rechtslage würde die Nutzung von im öffentlichen Raum entstandenen Fotografien und Videomaterial stark einschränken. Zwar beschränkt sich der Änderungsantrag auf kommerzielle Nutzung, nur wären auch Privatanwender massiv betroffen, und zwar durch die heute übliche Präsentation von Bildern auf werbefinanzierten Webplattformen und in sozialen Netzen. Der Änderungsantrag 421 würde somit die Möglichkeit zur Präsentation von sowohl klassischen Urlaubsfotografien als auch privater künstlerischer Fotografie drastisch einschränken.
Ich würde Sie daher bitten die notwendigen Schritte zu unternehmen um die Panoramafreiheit nicht weiter einzuschränken.
Mit freundlichen Grüßen, Robert Pollai
Wenn so etwas durchgesetzt wird, darf man als nächstes kein Eigentum Fremder mehr fotografieren, also auch nicht in Felder, private Wildparks, usw.
Wir sollten einfach mal alle unseren Abgeordneten Emails schreiben.
Irgendwann sind wir soweit, daß schon ein durch das Bild fahrendes Auto nicht sein darf, da dessen Design urheberrechtlich geschützt ist.
Das darfst Du aber heute auch nicht. Die Panoramafreiheit gilt ja nur das, was Du von einem Standpunkt aus siehst, der öffentliche Fläche ist. Für größere private Gebiete trifft das also nicht zu. Wenn Du beispielsweise auf dem Gebiet der österreichischen Bundesforste fotografieren willst - also Wald und Wiesen -, dann brauchst Du eine Genehmigung dafür, wenn die Fotos kommerziell genutzt werden. Und die kostet auch was.
Das Logo vielleicht, aber nicht die Abbildung des Autos. Vergleichbar mit der Deutschen Bahn, bei der es kein Problem ist, den ICE abzubilden. Nur mit der Abbildung des DB-Logos muß man vorsichtig sein.
Hier der in zur Petition:
https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography
An die Mods das Thema sollte prominent angepinnt werden, es betrifft ja auch unser Forum. Bildbereich Architektur und Streetfotografie könnt ihr dann sperren.![]()