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... und noch ne Rechtsfrage

vielleicht hat sie schwarz gearbeitet...

DER Gedanke ist mir auch spontan gekommen,
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oder sie war bei ihrem eigentlichen Arbeitgeber krankgeschrieben :ugly::ugly:
 
... Und sie wiegen schwerer als die des Veranstalters, für den es wohl keinen Grund geben dürfte, von jedem Anwesenden ein Foto haben zu müssen. :rolleyes:

Und abgesehen von der Rechtslage ist es übrigens ein Akt der Höflichkeit und des "ich bin ein netter Mensch", wenn man derartige Wünsche respektiert statt Paragraphen zu durchforsten. :grumble:
Das kann jetzt nicht Dein Ernst sein, oder? Wenn ich das richtig sehe, war der Ausrichter der Veranstaltung der Hausherr, der TO hat im Auftrag jenes Hausherrn fotografiert und war mithin dessen Vertreter und die Reporterin war ein Gast. Ich halte es nicht für einen Akt der Höflichkeit, wenn ein Gast dem Hausherrn vorschreiben will, dass er in seinen eigenen vier Wänden nicht fotografieren darf.

Dass es für den Veranstalter natürlich Gründe gibt, seine eigene Veranstaltung zu dokumentieren, weiß jeder, der einem Verein angehört, den er mit ehrenamtlicher Arbeit am Laufen halten muss. Ohne Öffentlichkeitsarbeit existieren solche Vereine nicht lange. Bei kommerziellen Veranstaltern sieht das nicht viel anders aus. Da fällt nur der Faktor der Ehrenamtlichkeit weg, dafür hängt aber die ökonomische Existenz von der Öffentlichkeitsarbeit ab.

Ereignisse der Zeitgeschichte gibt es nicht. Es gibt nur Personen der Zeitgeschichte.
Geschichte besteht aus Ereingnissen, nicht aus Personen.

Eine Reporterin bei einer Nagerausstellung ist kein herausragendes Ereigniss mit hohem öffentlichen Interesse sein. HIer greift eindeutig das Persönlichkeitsrecht. Ein Beispiel für eine relative Person der Zeitgeschichte wären Teilnehmer beim Mauerfall. Das ist Zeitgeschichte, keine Karnickelausstellung.
Wenn das keine Zeitgeschichte ist: Was hatte dann der NDR da zu suchen?

Grüße
 
Doch. Natürlich ist das erlaubt.

In der Regel ist es nicht erlaubt. Anders ist das nur, wenn sich jemand besonders exponiert, sich praktisch zum Aushängeschild der Veranstaltung macht.

Beispiel pro: Karneval in Rio, ein besonders exotisch gekleideter Tänzer wird fotografiert. Geht.
Beispiel contra: Aus einem Demonstrationszug wird genau ein einfach nur mitlaufender Demonstrator mit dem Tele herausgepickt.
 
Zitat von TomRohwer
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die vorschreibt, es dürften nur "Personenmengen" abgebildet werden.
Falsch. Nach gängiger Rechtssprechung erlaubt § 23 KUG Abs. 2 nicht das "Herausschießen" einzelner aus "Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen". Rechtsgrundlage dürfte hier ganz einfach Persönlichkeitsrecht sein.
Du irrst. Und zwar vollständig.

Es gibt keine "gängige Rechtsprechung", die dies so sagt. (Bitte Urteile mit Aktenzeichen anführen, die Deine Behauptung stützen.)

Die einzige gängige Rechtsprechung, die es zu diesem Thema gibt, sagt schlicht und einfach: es kommt immer auf den Einzelfall an.
 
Du irrst. Und zwar vollständig.

Ihr habt beide Recht oder auch nicht. Um solche Fragen streitet man sich immer wieder gern in der Jurisprudenz. Da ich hier keine Lust habe, alles seit dem Reichsgericht nachzuvollziehen: den Meinungsstand (unentschieden) kann man gern nachlesen im Schricker UrhG, 3. Auflage, § 23 KUG/60 UrhG, Rn. 50, 51, 54, 60 mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum.

Richtig ist, dass am Ende des Tages alles miteinander abgewogen wird. Wichtig ist aber auch der Grundsatz: nur, weil jemand zufällig auf einer Demo / einer Veranstaltung zugegen ist, wird er *nicht* automatisch zur (relativen) Person der Zeitgeschichten. Anders beim Anführer einer Demo.
 
Du irrst. Und zwar vollständig.
Och Tom :rolleyes:
Bitte Urteile mit Aktenzeichen anführen, die Deine Behauptung stützen.
Schau einfach in die einschlägige Literatur. (Oder in Arnes Blog, ich vermute, er hat es dort auch gewohnt kompetent dargelegt.)
Die einzige gängige Rechtsprechung, die es zu diesem Thema gibt, sagt schlicht und einfach: es kommt immer auf den Einzelfall an.
Sonst könnte man sich Richter und Rechtsprechung schenken, stimmt.
 
In der Regel ist es nicht erlaubt.
Für diese "Regel" hätte ich gern mal Urteile. (Mit Az)
Anders ist das nur, wenn sich jemand besonders exponiert, sich praktisch zum Aushängeschild der Veranstaltung macht.
Und genau an dieser Stelle fängt der Einzellfall an.

Beispiel pro: Karneval in Rio, ein besonders exotisch gekleideter Tänzer wird fotografiert. Geht.
Beispiel contra: Aus einem Demonstrationszug wird genau ein einfach nur mitlaufender Demonstrator mit dem Tele herausgepickt.
Und in dem Augenblick, wo der einzelen Demonstrant ein Transparent trägt, und mit diesem "herausgepickt" wird, ist es wieder ein Beispiel für pro... :D

Davon abgesehen: das KUG stellt nur fest, daß bei "öffentlichen Versammlungen, Umzügen" usw. das "Recht am eigenen Bild" nicht gilt.

Das KUG zielt bei den "Ausnahmetatbeständen" vom "Recht am eigenen Bild" nie auf die abgebildete Person und ihre Stellung ab, sondern stets nur auf die Situation der Aufnahme. "Ereignis der Zeitgeschichte", "Beiwerk", "öffentliche Versammlung, Umzug" etc.pp.

Dieses Foto hier:


25FEB09_01-0063.JPG


kann selbstverständlich veröffentlicht werden, ohne daß das "Recht am eigenen Bild" der Demonstrantin dem auch nur im Hauch eines Ansatzes entgegenstünde.

Und zwar im Zusammenhang mit

a) der ver.di-Streikdemo, auf der es aufgenommen wurde,
b) den Themen ver.di, Gewerkschaften, Streiks, Lohnforderungen, öffentlicher Dienst etc.pp.
und
c) auch zum Beispiel hier in der Diskussion über die Grenzen des "Recht am eigenen Bild" für Demonstrationsteilnehmer.

Die Rechtsgrundlage ist ganz simpel: es handelt sich um ein Foto von einem "öffentlichen Umzug" und einem "Ereignis der Zeitgeschichte", es besteht - wie immer - ein solchen ein berechtigtes öffentliches Interesse und werden nicht ansatzweise schwerwiegende berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt.
(Zu sagen: "Ich will nicht, daß man sieht, daß ich auf einer ver.di-Demo mitgelaufen bin!" ist kein berechtigtes Interesse im Sinne des KUG oder des "allgemeinen Persönlichkeitsrechts"...)

Solche Fotos finden sich jeden Tag zu Dutzenden in den Bildangeboten von Nachrichten- und Bildagenturen, sie finden sich zu zigtausenden in den Archiven der Agenturen, und sie werden regelmäßig von Zeitungen und Zeitschriften gedruckt (und entsprechende Bilder auch von Fernsehsendern gesendet).

Jeder Agentur-, Zeitungs- oder Fernsehredakteur weiß, daß die Veröffentlichung eines solchen Fotos in den besagten Zusammenhängen rechtlich vollkommen unproblematisch ist und käme noch nicht mal auf die Idee, deshalb sicherheitshalber bei seinem Verlagsjustitiar nachzufragen, der ihm bei einer solchen Frage schlicht 'ne Meise zeigen würde. (Ok, würde er nicht, Verlagsjustitiare sind ja höfliche Menschen...)

Aber eines ist in der Tat richtig: man fragt sich manchmal, warum man eigentlich immer wieder auf's neue versucht, WWW-Forums-Amateuren mühselig zu erklären, warum sie viele Dinge, die sie für furchtbar verboten halten, unbesorgt tun können (und andere dagegen, die sie unbesorgt tun, besser nicht tun sollten, weil die eindeutig nicht erlaubt sind)...

Profis kennen ihr Geschäft und wissen, was geht und was nicht. Und jeder Foto-Amateur, der ängstlich durch die Welt läuft und lange Listen mit sich führt, was alles angeblich verboten ist und wo welche Spinne in welcher Yucca-Palme ein Netz gebaut hat, kann einem in Zeiten von "Micro-Stock"-Konkurrenz eigentlich nur recht sein.

Witzigerweise sind es ja zu einem beträchtlichen Teil die Fotos, von denen manche glauben, sie wären hochgradig verboten, mit denen Agenturen und Fotografen den größeren Teil ihres Geldes verdienen. Und manchmal kommt ja auch ein fassungsloser Bedenkenträger-Amateur in ein WWW-Forum gestolpert, verlinkt ein paar Fotos von Spiegel.de oder sonstwo und fragt entgeistert: "Wieso können die das veröffentlichen?? Aber das dürfen die doch gar nicht... :eek:"

Doch. Dürfen sie. Und tun sie deshalb auch. Und ihre Rechtsabteilungen warten gelassen darauf, daß irgendwer, der meint im Internet kluge Ratschläge gefunden zu haben, sie verklagt, weil sich ein Rechtsanwalt sagt: "Ich kriege mein Geld immer. Auch wenn mein Klient einen herzlich aussichtslosen Prozess verliert. Ich kann ja immer sagen: theoretisch könnte es sein, daß im Einzelfall das ja auch mal nicht..."

Bis auf den armen Gutgläubigen wissen alle anderen schon beim Betreten des Gerichtssaales, wie die Sache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgehen wird. Den speist man dann mit der Floskel "Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand" ab.

Was alles nix daran ändert, daß man die Zahl der erfolgreichen Prozesse gegen solche Fotos (Einzelperson als Teil eines Ereignisses der Zeitgeschichte oder einer öffentlichen Veranstaltung usw.) an den Fingern eines Tischlers abzählen kann. (Wobei die Zahl der Prozesse, die überhaupt wegen sowas geführt werden, ohnehin sehr gering ist - vermutlich sagen eben doch viele rechtschaffene Anwälte ihren Klienten: "Vergessen Sie's gleich wieder...")

Und dann lag's auch noch meistens nicht am Bild selbst, sondern an einem wirklich etwas dusseligen (und oft nicht mal beabsichtigten) Gesamtzusammenhang.

So what...

(Und ich bekenne mich offen und ehrlich zu einem gewissen "80er-Jahre-BI-Syndrom" - ich komme aus einer Generation, die irgendwie notorisch davon überzeugt ist, man könne Irrtümer und Fehleinschätzungen durch beharrliche Aufklärung aus der Welt schaffen.

Was natürlich nicht funktioniert. Nichts pflegt der Mensch so beharrlich und liebevoll wie sein unzutreffendes "Faktenwissen"...)
 
Hallo,

danke nochmals für die vielfältigen Antworten - ich geb das Foto mal raus - was solls. Es waren keine Portraits nur Gruppenfotos - warum auch, wenn sich das Team immer wieder ins Bild "drängelt", ich sollte Viechzeug und Personen zusammen fotografieren - fertig aus.

@Photobjörn: netter Tipp - werds im Ernstfall mal so machen - meine Schwester würd sich freuen - meine Anwältin halt :) - denke ich bin ohne meine Einwilligung schon in der ein oder anderen Sequenz zu sehen.

Werds mir aber fürs nächste Jahr merken, den Vorstand jetzt mal darauf hinweisen und ggf. anwesende Filmteams dann nachdrücklich aus den Blickwinkel verscheuchen, resp. darauf hinweisen, dass sie auf meinen Fotos nichts zu suchen haben.
Dachte nicht, dass solche Nebensächlichkeiten solch eine Rolle spielen können.

@Helmuts36: Ich persönlich gruppiere dich einfach mal in die Gruppe zu isegil. Das Thema scheint ja doch nicht so einfach zu sein, sag ich mal als Laie - zumal für mich als "in einen in die Situation hereigeratenen Newbies".
Ich bleib dabei, vor einigen Jahrzehnten war es einfacher eine Frage ggf. auch zweimal zu stellen und um es mal auf Punkt zu bringen "nicht jeder der was in die Welt schreit, hat auch was zu sagen".

erher
 
Für diese "Regel" hätte ich gern mal Urteile. (Mit Az)

Mei, oben stehen doch die Verweise. Im Übrigen hast Du ja Recht: man muss nicht weit zählen können, wenn man die Urteile durchnummeriert. Am Weitesten kommt man vermutlich mit BGH NJW 1975, 2075 f. "Demonstrationszug". Da steht auch schön die Abwägung. Da steht auch schön drin, dass das Herauspicken in besonderer Weise geeignet ist, das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten zu verletzen (und daher, so dann der Schluss, auch eine besondere Rechtfertigung braucht). Das ist die von Dir gewünschte Regel.

Und genau an dieser Stelle fängt der Einzellfall an. Und in dem Augenblick, wo der einzelen Demonstrant ein Transparent trägt, und mit diesem "herausgepickt" wird, ist es wieder ein Beispiel für pro... :D

Das schreibe ich oben. Daher stimme ich Deiner Analyse zum konkreten Bild durchaus zu.
 
Hallo,

@TomRohwer: Genau dass ist der Punkt, kommt so ein "Profi" vorbei und sagt sowas, hat der Laie keine Ahnung und "zieht den Schwanz ein" - blöd, wirklich blöd wie ich mich da verhalten hab. Hab mich schon den Sonntag darüber geärgert.

Ich war ja auch echt überrascht von der Aktion - daher auch meine Fragestellung. Ich war aber auch zum ersten Mal in dieser Situation und aufgrund vielfältiger Threads hier, etwas vorsichtig.
Normalerweise fotografiere ich ja meine Kleinnager und deren bereitwillige Halter, nicht irgendwelche Filmteams.

Man sollte einfach resoluter vorgehn und ggf. einfach mal deutlich sagen, wo der Hammer hängt und ein solches Ansinnen in seine Schranken verweisen.

Werds mir fürs nächste Mal merken.

erher
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,


Ich war ja auch echt überrascht von der Aktion - daher auch meine Fragestellung. ...........
Man sollte einfach resoluter vorgehn und ggf. einfach mal deutlich sagen, wo der Hammer hängt und ein solches Ansinnen in seine Schranken verweisen.

also: Ich fand, dass Du Dich richtig verhalten hast, auch wenn Du "das Recht" zum Fotografieren gehabt hättest.

Man sollte halt abwägen und nicht (immer) auf Konfrontation aus sein. Was soll´s?
Okay, anders wäre es, wenn Dir die nicht gemachten Foto echt weh tun,
Du z.B. auf der gesamten Ausstellung nicht hättest fotografieren sollen.

Grüsse
 
Man sollte einfach resoluter vorgehn und ggf. einfach mal deutlich sagen, wo der Hammer hängt und ein solches Ansinnen in seine Schranken verweisen.

Werds mir fürs nächste Mal merken.
Da ziehst Du nun wirklich den falschen Schluss aus diesem Thread - und läuft eventuell auf Probleme zu.

Tom ist von sich mächtig überzeugt und macht daraus keinen Hehl. Richtiger werden seine Aussagen dadurch nicht.

Das ver.di-Foto mag in der tagesaktuellen Berichterstattung wirklich völlig harmlos sein. Steht es dagegen ein Jahr später auf irgendeiner Seite im Netz, dann sind zig gute Gründe denkbar, aufgrund derer ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt.

Der Zeitungsjustiziar, den ich kenne, bläut den Fotografen ein, dass sie eine Einwilligung der Fotografierten einholen müssen, wenn sie z.B. im Frühling mal wieder die Porträts der ersten Eisesser der Saison anschleppen. Er rät dies aus Erfahrung ;)

Bei einer Tageszeitung kann man sich sehr, sehr viel erlauben. Im Netz sieht das schon ganz anders aus.

Lies Arnes Law-Blog, lies eins der leicht konsumierbaren Bücher zum Thema. Toms Gebrüll dagegen würde ich schnell wieder vergessen ;)
 
(Amazon Partnerlink des Forums)
Hallo,

@bernd krueger: Es ging nicht um Portraits - das mal zur Erklärung - warum auch, es gab keinen Auftrag den Mitarbeiter des NDR im Portrait abzulichten.
Ich denke aber schon, dass, wenn solche Problematiken auftreten, man den "gutbekannten" Ausrichter der Veranstaltung zukünftig instruieren kann, solche Teams explizit darauf hinzuweisen, die Tätigkeiten der anwesenden Fotografen nicht einzuschränken und dann ggf. selbst diesbezüglich mit klaren Worten vorstellig zu werden. Immerhin hat der Ausrichter da das Hausrecht - ggf. schickt man bei Mißachtung dann das Filmteam vor die Tür.

Ich habe mich ja nicht auf jedwede Konfrontation eingelassen, werde aber im nächsten Fall, sicherlich nicht so verschüchtert reagieren - aus Unwissenheit, das wäre meines Erachtens falsch reagiert - zumal nach Lesen der verschieden Statements zu der konkreten Situation.

Das Recht an den Fotos bleibt wie bisher bei mir - mit allen Konsequenzen, und als Betreiber zweier Sites mit diversen Fotos, kann ich dir nur sagen, dass mein Anwalt diesbezüglich schon einige Male gegen unzulässige Nutzung meiner Fotos im Net erfolgreich tätig war, von daher sehe ich da kein Problem - dem Verein überlasse ich nur die Rechte zur Veröffentlichung auf deren Site bis zum Ende meiner Mitgliedschaft.

Ausserdem ist es mir bis dato reichlich egal, ob jemand "meint" sich etwas erlauben zu können (Bilderklau oder/und Tageszeitungen-Justiziare). Eine sehr rigide Vorgehensweise hat da bisher die besten und schnellsten Resultate gebracht. Da lass ich es doch immer wieder gern drauf ankommen.

@jackrabbit: Es war wirklich zu vernachlässigen mit den nicht gemachten Fotos, aber ich wollte hier mal schon nachfragen, wie es um die rechtliche Lage aussieht - (Anwalt ist im Urlaub in FernOst die nächsten zwei Wochen und nur teuer telefonisch zu erreichen) - und für solche Fragen ist dieses Forum mit seinen vielen Mitgliedern doch recht hilfreich.

erher
 
Die Diskussion beweist doch mal wieder, das man allein mit juristischen Kenntnissen dem Problem nicht beikommt. Meine Reaktion wäre in diesem Falle die Frage gewesen: Was ist denn mit Ihnen los? Schlecht gefrühstückt? Beim falschen Sender auf Nebenjobs unterwegs? Oder nur schlechte Laune? Und schnell wird man merken, wo das Problem liegt. Und ich hätte wahrscheinlich ebenso schnell einen großen Bogen um die verspannte Fernsehdame gamacht. Toms Ausführungen zu diesem Thema sind lustig, nett zu lesen und sicherlich zeugen sie von großer Kompetenz, einem enormen juristischen Wissenschatz und so weiter. Der praktische Nutzen hält sich dagegen in sehr engen Grenzen. In dem Fall schätze ich ist ein wenig gesunder Menschenverstand weitaus hilfreicher.
 
@bernd krueger: ... und ich hab heute morgen schon wieder meinen Autoschlüssel gesucht - Mist aber auch ;)

@schwabenpfeil: sicherlich hast du recht mit deinen Ausführungen - konnte mir nicht vorstellen, dass meine Frage als Neuling in diesem Bereich sowas lostritt.
Werde einfach mal das nächste Mal resuluter auftreten - trotzdem die bisherigen Kommentare waren für mein weiteres zukünftiges Vorgehen schon sehr hilfreich. In solchen Situationen ist halt "Vor-"Wissen Macht, leider hatte ich sie nicht.
Deine möglichen Fragen sind allerdings nicht schlecht :rolleyes: und ich werd sie mir sicherlich merken und ggf. beim nächsten Mal berichten.

So das wars aber denn auch - und ich denke der Thread kann geschlossen werden - immerhin gings nur um nen Kleinnagerverein und ner Dame vom NDR, die den Mund zu voll genommen hat.

erher
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Darf sie nicht. Als Reporterin schon gar nicht.

Die Arbeit der Presse steht im Mittelpunkt öffentlichen Interesses, und selbstverständlich müssen es Journalisten hinnehmen, bei ihrer Arbeit beobachtet zu werden. Wozu auch die Veröffentlichung von Journalisten bei der Arbeit zählt.

Ist das nicht auch ein bißchen kurzgedacht? Reporter sind doch in der Regel vom Goodwill derer abhängig, über die sie berichten wollen. Wenn man dann selber so reagiert (man berichtet über eine Veranstaltung, aber behindert den Veranstalter selbst, umfassend die Veranstaltung zu dokumentieren), dann ist das mit dem Goodwill doch auch schnell vorbei.
 
@Helmuts36: Ich persönlich gruppiere dich einfach mal in die Gruppe zu isegil. Das Thema scheint ja doch nicht so einfach zu sein, sag ich mal als Laie - zumal für mich als "in einen in die Situation hereigeratenen Newbies".
Ich bleib dabei, vor einigen Jahrzehnten war es einfacher eine Frage ggf. auch zweimal zu stellen und um es mal auf Punkt zu bringen "nicht jeder der was in die Welt schreit, hat auch was zu sagen".

erher

Ich glaub, da hast Du mich gründlich falsch verstanden. :(

Erstens hoffe ich nicht zu schreien und zweitens würde ich niemals niemandem sein Recht auf Fragen absprechen. :angel:

Ich wollt zum Ausdruck bringen, daß Du hier keine erschöpfende Antwort bzw. abschliessende Rechtssprechung bekommen kannst.
Alle Standpunkte sind genannt und werden vehement verteidigt. Mit dem üblichen sich die Urteile und §§ um die Ohren geschlage.
Was fehlt ist der endgültige Richter, der sagt so und nicht anders. Und auch da kann ein zweiter gaaanz anderer Meinung sein, deshalb diese Floskel von mir.
Und um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, gibts nur eins: Wenn die Dame es wünscht, kommt sie nicht aufs Bild, das gebühren Anstand und Höflichkeit. Im Gegenzug soll sie jedoch bitte ebenfalls aufpassen, dass ich nicht auf ihren Aufnahmen bin. Gleiches Recht für alle. :D

Und Du kannst sicher sein, ich würde garantiert bei jeder zweiten Einstellung im Bild stehen! :evil:
 
Hallo,

@Helmut36: verstanden was du meinst, konnte erst jetzt schreiben, und ich hoffe da nicht falsch verstanden zu sein, es ging einfach nur darum ggf. schon behandelte Fragen in einem anderen Zusammenhang stellen zu können - das solle jeden hier im Forum erlaubt sein, zumal wenn er unsicher ist, das war der Kritikpunkt. Mit "in die Welt schreien" meinte ich eigentlich eine Nachfrage - auch aus Unwissenheit meinerseits - und ein in Abrede stellen diesbezüglich, da möglicherweise ähnliche Thematiken von Teilnehmern dieses Forums angespochen wurden.

Denke trotzdem im gleichen Fall, nicht nochmals in diese Fallen zu tappen.
Mit einem etwas resoluterem Auftreten, welches mittlerweile mit dem Ausrichter der Veranstaltung für zukünftige "Events" abgesprochen ist, kann man aufgrund der umfangreichen Informationen - hier - etwas anders auftreten, und da danke ich erstmal für alle Antworten.

.. so und nun kann das Thema wirklich geschlossenen werden.

erher
 
Hallo,

@TomRohwer: Genau dass ist der Punkt, kommt so ein "Profi" vorbei und sagt sowas, hat der Laie keine Ahnung und "zieht den Schwanz ein" - blöd, wirklich blöd wie ich mich da verhalten hab. Hab mich schon den Sonntag darüber geärgert.
Ja... so ist das mit den Profis. Die meisten Dinge sind komplexer, als die Laien sich das nach ein bißchen WWW- oder Wikipedia-Lektüre so vorstellen. Profis wissen das - egal, ob sie Klempner, Reporter, Ärzte oder Anwälte sind.

Und als Profi stehst Du in einem Zwiespalt. Einerseits denkst Du Dir: "Meine Güte - was da wieder für ein Unsinn erzählt wird. Das kann man ja nicht unkommentiert lassen, das ist ja Volksverdummung!" Sagst Du dann was dazu, musst Du damit rechnen, daß die von einem Dutzend beleidigter Nicht-Profis erstmal angepflaumt wirst, weil Du deren liebgewordene Spinnen in der Yucca-Palme zu töten versuchst. (Und die Viecher sind unsterblich!)

Andererseits denkst Du Dir: "Sollen die doch den Unfug glauben - mir kann es nur recht sein, dann kommen sie mir wenigstens nicht bei meiner Arbeit in die Quere." (Das denke ich immer beim Thema "Markenzeichen auf Fotos" - warum versucht man eigentlich den Leuten ihre falschen Vorstellungen auszureden? Schlauer wäre es doch, sie das glauben zu lassen, dann machen sie einem wenigstens keine Konkurrenz.)

Aber irgendwann erlebst Du es eben dann auch wieder, daß Dir bei Deiner Arbeit Krethi und Plethi mit genau diesen abstrusen Vorstellungen entgegentreten. Seit es das Internet gibt, hat sich in der rechtlichen Lage des "Recht am eigenen Bild" nichts wirklich wesentliches verändert, das ist alles noch genauso wie vor 20 oder 30 Jahren. Aber die Zahl der Hanseln, die Dir aufgeregt herumhüpfend erklären "Sie dürfen mein Auto nicht fotografieren! Sie dürfen mein Haus nicht fotografieren! Sie dürfen ohne Erlaubnis überhaupt nicht in der Fußgängerzone fotografieren!" hat sich in den letzten 5 bis 10 Jahren locker verzehnfacht.

Also denkste: sollte man mal ein bißchen gegensteuern.

Und dann irgendwann gibst Du mal der Versuchung nach und nervst zurück. Vielleicht hat jene NDR-Reporterin auch nur zu viel in WWW-Foto-Foren gelesen und wollte mal ausprobieren, ob man die Leute wirklich so leicht ins Bockshorn jagen kann.

Ich war ja auch echt überrascht von der Aktion - daher auch meine Fragestellung. Ich war aber auch zum ersten Mal in dieser Situation und aufgrund vielfältiger Threads hier, etwas vorsichtig.
Normalerweise fotografiere ich ja meine Kleinnager und deren bereitwillige Halter, nicht irgendwelche Filmteams.
Ich in der Situation (einen popeligen Lokalfototermin mit Nagetieren durch den Einbau eines NDR-Teams bildlich aufpeppen? Aber sicher! Das lässt man sich doch nicht entgehen... :D Ich meine, das muß man doch mal realistisch sehen: da soll man also eine lokale Nagetierveranstaltung bildlich für die Lokalpresse abfeiern. Was kommt da besser als: NDR-Kamera beäugt kleinen Hamster? Kaum etwas...)...

Ich in der Situation hätte die Tante völlig entgeistert angeglotzt und dann gesagt: "Kollegin - das meinen Sie jetzt nicht ernst, oder???"

Ich meine - Journalisten, die sich darüber echauffieren, daß Menschen zum Gegenstand von Berichterstattung werden, sind ja schon ziemlich dubios. Aber Journalisten, die sich darüber beschweren, daß sie selbst in ihrer Tätigkeit zum Gegenstand von Berichterstattung werden - die sind einfach nur lächerlich und bigott.

Die NDR-Tante verbringt schließlich selber 25 Prozent ihrer Arbeitszeit damit, Leute vor die Kamera zu zerren, die da eigentlich eher nicht hin wollen... :evil:

Man sollte einfach resoluter vorgehn und ggf. einfach mal deutlich sagen, wo der Hammer hängt und ein solches Ansinnen in seine Schranken verweisen.
Einfach ignorieren...

Ein schlichtes "Doch, darf ich." als Antwort auf ein "Sie dürfen hier/das/mich nicht fotografieren!!!" ist immer noch die wirksamste Reaktion. Und sogar in Deutschland wirksamer als ein Vortrag "Gemäß § sowienoch des Gesetzes über und laut Urteil des BGH vom dannten dannten..."

Mein Lieblingsspruch und eine wirklich lehrrreiche Erfahrung vom Beginn meiner beruflichen Tätigkeit verdanke ich dem Argus-Fotografen Hartmut Klenke. Eines Tages standen wir mit einem Haufen Fotografen im Hamburger Rathaus, es war irgendeine Senatskrise, es zog sich, und dauerte, und irgendwann fing Klenke an, Features zu fotografieren. Weil dauernd irgendwelche Leute mit Aktenordnern durch die Gänge liefen und die Treppen rauf und runter... Und man die Zeit ja irgendwie sinnvoll nutzen muß, als Freelancer.

Plötzlich kommt ein Senatsdiener um die Ecke, und verkündet mit strengem Ton: "Sie können hier nicht fotografieren!"

Woraufhin Klenke ihn freundlich von oben bis unten anguckt und dann sagt: "Doch, das geht schon, danke. Aber wenn Sie mal das Licht anmachen könnten, das wäre gut!"

Worauf dem Senatsdiener nichts mehr einfiel, und er wortlos verschwand.

Und die Moral von der Geschicht'? Just do it. Hunde, die bellen, beißen nicht. Oder jedenfalls nur so extrem selten, daß man das Risiko eingehen kann.

Und wenn Du was werden willst, in der Branche, geht's eh nicht anders.

(Das wirksamste Argument ist es immer, Selbstverständlichkeit zu vermitteln.

Du willst bei MediaMarkt einen Flachbild-Fernsehen klauen?

Versuch nicht, ihn heimlich rauszuschmuggeln... :evil: Zieh Dir nen Arbeitskittel an, nimmt einen Transportkarren, marschier vorne rein und sag: "Voorrrsicht!!! Könnensemalmitanfassn?" Aufladen, und rausfahren.

Mit dem Fotografieren ist es letztlich genauso. Wer viel fragt, kriegt viel Anwort. Wer fragt: "Dürfte ich vielleicht eventuell mal?" wird oft hören "Hmm... ich weiß nicht, ne, lieber doch nicht..." Wer's mit der Aura der Selbstverständlichkeit macht, wird erleben, daß die Leute es fast immer auch als ganz selbstverständlich hinnehmen.

Das übrigens genau das, was wirklich den professionellen Reporter und Pressefotografen vom "Möchtegern" unterscheidet. Er hat seine Selbstverständlichkeit immer im Hinterkopf. Und trägt sie bei Bedarf sichtbar vor sich her.)
 
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