vielleicht hat sie schwarz gearbeitet...
DER Gedanke ist mir auch spontan gekommen,
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oder sie war bei ihrem eigentlichen Arbeitgeber krankgeschrieben


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vielleicht hat sie schwarz gearbeitet...
Das kann jetzt nicht Dein Ernst sein, oder? Wenn ich das richtig sehe, war der Ausrichter der Veranstaltung der Hausherr, der TO hat im Auftrag jenes Hausherrn fotografiert und war mithin dessen Vertreter und die Reporterin war ein Gast. Ich halte es nicht für einen Akt der Höflichkeit, wenn ein Gast dem Hausherrn vorschreiben will, dass er in seinen eigenen vier Wänden nicht fotografieren darf.... Und sie wiegen schwerer als die des Veranstalters, für den es wohl keinen Grund geben dürfte, von jedem Anwesenden ein Foto haben zu müssen.
Und abgesehen von der Rechtslage ist es übrigens ein Akt der Höflichkeit und des "ich bin ein netter Mensch", wenn man derartige Wünsche respektiert statt Paragraphen zu durchforsten.![]()
Geschichte besteht aus Ereingnissen, nicht aus Personen.Ereignisse der Zeitgeschichte gibt es nicht. Es gibt nur Personen der Zeitgeschichte.
Wenn das keine Zeitgeschichte ist: Was hatte dann der NDR da zu suchen?Eine Reporterin bei einer Nagerausstellung ist kein herausragendes Ereigniss mit hohem öffentlichen Interesse sein. HIer greift eindeutig das Persönlichkeitsrecht. Ein Beispiel für eine relative Person der Zeitgeschichte wären Teilnehmer beim Mauerfall. Das ist Zeitgeschichte, keine Karnickelausstellung.
Doch. Natürlich ist das erlaubt.
Du irrst. Und zwar vollständig.Falsch. Nach gängiger Rechtssprechung erlaubt § 23 KUG Abs. 2 nicht das "Herausschießen" einzelner aus "Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen". Rechtsgrundlage dürfte hier ganz einfach Persönlichkeitsrecht sein.Zitat von TomRohwer
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die vorschreibt, es dürften nur "Personenmengen" abgebildet werden.
Du irrst. Und zwar vollständig.
Och TomDu irrst. Und zwar vollständig.
Schau einfach in die einschlägige Literatur. (Oder in Arnes Blog, ich vermute, er hat es dort auch gewohnt kompetent dargelegt.)Bitte Urteile mit Aktenzeichen anführen, die Deine Behauptung stützen.
Sonst könnte man sich Richter und Rechtsprechung schenken, stimmt.Die einzige gängige Rechtsprechung, die es zu diesem Thema gibt, sagt schlicht und einfach: es kommt immer auf den Einzelfall an.
Für diese "Regel" hätte ich gern mal Urteile. (Mit Az)In der Regel ist es nicht erlaubt.
Und genau an dieser Stelle fängt der Einzellfall an.Anders ist das nur, wenn sich jemand besonders exponiert, sich praktisch zum Aushängeschild der Veranstaltung macht.
Und in dem Augenblick, wo der einzelen Demonstrant ein Transparent trägt, und mit diesem "herausgepickt" wird, ist es wieder ein Beispiel für pro...Beispiel pro: Karneval in Rio, ein besonders exotisch gekleideter Tänzer wird fotografiert. Geht.
Beispiel contra: Aus einem Demonstrationszug wird genau ein einfach nur mitlaufender Demonstrator mit dem Tele herausgepickt.
Für diese "Regel" hätte ich gern mal Urteile. (Mit Az)
Und genau an dieser Stelle fängt der Einzellfall an. Und in dem Augenblick, wo der einzelen Demonstrant ein Transparent trägt, und mit diesem "herausgepickt" wird, ist es wieder ein Beispiel für pro...![]()
Ich war ja auch echt überrascht von der Aktion - daher auch meine Fragestellung. ...........
Man sollte einfach resoluter vorgehn und ggf. einfach mal deutlich sagen, wo der Hammer hängt und ein solches Ansinnen in seine Schranken verweisen.
Da ziehst Du nun wirklich den falschen Schluss aus diesem Thread - und läuft eventuell auf Probleme zu.Man sollte einfach resoluter vorgehn und ggf. einfach mal deutlich sagen, wo der Hammer hängt und ein solches Ansinnen in seine Schranken verweisen.
Werds mir fürs nächste Mal merken.
Das hatten wir doch schon auf Seite 1 geklärt. Ich vergesse immer, wo der Schlüssel liegt, aber sonst ist meine Erinnerung intakt@bernd krueger: Es ging nicht um Portraits - das mal zur Erklärung
Nein. Darf sie nicht. Als Reporterin schon gar nicht.
Die Arbeit der Presse steht im Mittelpunkt öffentlichen Interesses, und selbstverständlich müssen es Journalisten hinnehmen, bei ihrer Arbeit beobachtet zu werden. Wozu auch die Veröffentlichung von Journalisten bei der Arbeit zählt.
@Helmuts36: Ich persönlich gruppiere dich einfach mal in die Gruppe zu isegil. Das Thema scheint ja doch nicht so einfach zu sein, sag ich mal als Laie - zumal für mich als "in einen in die Situation hereigeratenen Newbies".
Ich bleib dabei, vor einigen Jahrzehnten war es einfacher eine Frage ggf. auch zweimal zu stellen und um es mal auf Punkt zu bringen "nicht jeder der was in die Welt schreit, hat auch was zu sagen".
erher
Ja... so ist das mit den Profis. Die meisten Dinge sind komplexer, als die Laien sich das nach ein bißchen WWW- oder Wikipedia-Lektüre so vorstellen. Profis wissen das - egal, ob sie Klempner, Reporter, Ärzte oder Anwälte sind.Hallo,
@TomRohwer: Genau dass ist der Punkt, kommt so ein "Profi" vorbei und sagt sowas, hat der Laie keine Ahnung und "zieht den Schwanz ein" - blöd, wirklich blöd wie ich mich da verhalten hab. Hab mich schon den Sonntag darüber geärgert.
Ich in der Situation (einen popeligen Lokalfototermin mit Nagetieren durch den Einbau eines NDR-Teams bildlich aufpeppen? Aber sicher! Das lässt man sich doch nicht entgehen...Ich war ja auch echt überrascht von der Aktion - daher auch meine Fragestellung. Ich war aber auch zum ersten Mal in dieser Situation und aufgrund vielfältiger Threads hier, etwas vorsichtig.
Normalerweise fotografiere ich ja meine Kleinnager und deren bereitwillige Halter, nicht irgendwelche Filmteams.
Einfach ignorieren...Man sollte einfach resoluter vorgehn und ggf. einfach mal deutlich sagen, wo der Hammer hängt und ein solches Ansinnen in seine Schranken verweisen.