Gast_59597
Guest
Die Fälle, die vor dem EuGfM landen, drehen sich regelmäßig um die Frage: wo beginnt das zu schützende Privatleben einer prominenten Person? Und wann ist das öffentliche Interesse daran so schwerwiegend, daß es Vorrang vor dem Schutz der Privatsphäre hat?Oho, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - große Worte! Und was hat der mit einer verspannten Fernsehreporterin zu tun, oder überhaupt mit den Bildjournalisten? Ist nicht dieser Vergleich, den ich jetzt für unverständlich halte, vielleicht ein wenig vermessen? Hier im Forum kann man doch an sich schon froh sein, wenn jemand wie Tom überhaupt praktische Erfahrung hat und davon berichtet. Aber gut, dann berichte doch von deinen Erfahrungen, von der ganz großen Bühne. Das ist sicher spannend.
"Eingriff ins Privatleben" wird eine NDR-Reporterin bei der Arbeit wohl nur sehr schlecht als Argument vorbringen können.
Und die Frage wiederum, ob Justin Timberlake beim Einkaufsbummel beim Luxus-Juwelier in Cannes seine Hand auf die linke oder die rechte Pobacke von Angelina Jolie gelegt hat...
Diese Frage mag ja brennende Neugierde bei Millionen von Fans auslösen ("Ist Justin Links- oder Rechtstätschler?").
Aber ein wirkliches öffentliches Interesse daran wird man nur sehr schwer konstruieren können, weshalb dann der Paparrazi, der das durchs Klofenster des aus diesem Anlaß abgeriegelten und gesperrten Juwelierladens fotografiert, rechtlich auf eher dünnen Eis steht.
Wohingegen die Frage, ob Erzbischof Dyba ein uneheliches Kind gezeugt hat und wie er mit diesem umgeht oder auch nicht, zwar ebenfalls etwas hoch privates ist, andererseits aber auch von erheblichem öffentlichen Interesse, zumindest solange sich Herr Dyba als hoher katholischer Würdenträger für das Zölibat und gegen außerehelichen Sex ausspricht.
