Kann ja sein, dass der Hobyfotograf, der nur für sich knipst oder evtl später auch mal ein foto verkauft nicht gemeint ist. Das Problem ist aber, dass diese Satzung in der Welt ist und interpretiert wird, von Leuten, die sich mit der Thematik u.U. gar nicht auskennen und auch nicht unbedingt die ursprüngliche Intention der Satzung kennen. Und dann kann es passieren, dass die Ordnungsamtsangestellte Doris Darfstdunicht den Karl Knipser sieht, wie er Strand und Meer ablichtet. Da Karl Knipser aber nicht nur mit dem Smartphone oder einer Billg-Kompaktkamera fotografiert sondern mit einer 'Profi-Spiegelreflex' sagt die Doris "Das ist eine professionelle Ausrüstung, das darf man hier nicht ohne Genehmigung." und hält die Hand auf. Wenn der Karl dann noch einen Reflektor dabei hat um von seiner Frau ein schönes Portrait am Strand machen zu können, wird er Schwierigkeiten haben, der Doris (die von Fotografie nunmal wenig Ahnung hat) klar zu machen, dass er nicht gewerblich fotografiert.
Wer jetzt meint, das sei konstruiert, dem kann ich entgegnen, dass ich schon einmal genau so einen Fall erlebt hatte. Bei einer Veranstaltung wollte man private Fotos erlauben, gewerbliche aber nur mit vorheriger Genehmigung/Akkreditierung. Dabei kam dann heraus: Kompaktkameras erlaubt, Spiegelreflex (sic!) verboten. Ein Hobbyfotograf bekam tatsächlich Stress wegen seiner 'zu großen' Kamera während ein anderer (anscheinend gewerblicher Fotograf) mit seiner Sony munter drauf los fotografiert hat.