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Sylt - Gewerblich genutzte Fotos am Strand ohne Genehmigung Verboten

Den Onkel Herbert mit seiner DSLR der u.U. mal für 30 Cent sein Bild verscherbelt interessiert doch keinen.

Nehmen wir mal an, Onkel Herbert steht mit seiner DSLR zufällig einsam und allein am Sylter Strand und dann muss genau vor seiner Linse Chesley B. Sullenberger wieder mal notwassern.

Onkel Herbert gelingen atemberaubende Bilder, die er danach für etwas mehr als 30 Cent pro Bild ;) weltweit verkaufen kann. Dem steht imho diese Sylter Satzung nicht entgegen, denn eigentlich wollte er doch nur ein paar Möwen im Flug für sein privates Fotoalbum fotografieren.
 
Kann ja sein, dass der Hobyfotograf, der nur für sich knipst oder evtl später auch mal ein foto verkauft nicht gemeint ist. Das Problem ist aber, dass diese Satzung in der Welt ist und interpretiert wird, von Leuten, die sich mit der Thematik u.U. gar nicht auskennen und auch nicht unbedingt die ursprüngliche Intention der Satzung kennen. Und dann kann es passieren, dass die Ordnungsamtsangestellte Doris Darfstdunicht den Karl Knipser sieht, wie er Strand und Meer ablichtet. Da Karl Knipser aber nicht nur mit dem Smartphone oder einer Billg-Kompaktkamera fotografiert sondern mit einer 'Profi-Spiegelreflex' sagt die Doris "Das ist eine professionelle Ausrüstung, das darf man hier nicht ohne Genehmigung." und hält die Hand auf. Wenn der Karl dann noch einen Reflektor dabei hat um von seiner Frau ein schönes Portrait am Strand machen zu können, wird er Schwierigkeiten haben, der Doris (die von Fotografie nunmal wenig Ahnung hat) klar zu machen, dass er nicht gewerblich fotografiert.

Wer jetzt meint, das sei konstruiert, dem kann ich entgegnen, dass ich schon einmal genau so einen Fall erlebt hatte. Bei einer Veranstaltung wollte man private Fotos erlauben, gewerbliche aber nur mit vorheriger Genehmigung/Akkreditierung. Dabei kam dann heraus: Kompaktkameras erlaubt, Spiegelreflex (sic!) verboten. Ein Hobbyfotograf bekam tatsächlich Stress wegen seiner 'zu großen' Kamera während ein anderer (anscheinend gewerblicher Fotograf) mit seiner Sony munter drauf los fotografiert hat.
 
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Wer jetzt meint, das sei konstruiert, dem kann ich entgegnen, dass ich schon einmal genau so einen Fall erlebt hatte. Bei einer Veranstaltung wollte man private Fotos erlauben, gewerbliche aber nur mit vorheriger Genehmigung/Akkreditierung. Dabei kam dann heraus: Kompaktkameras erlaubt, Spiegelreflex (sic!) verboten. Ein Hobbyfotograf bekam tatsächlich Stress wegen seiner 'zu großen' Kamera während ein anderer (anscheinend gewerblicher Fotograf) mit seiner Sony munter drauf los fotografiert hat.

Das Problem ist häufig, dass Spiegelreflex nach Profi riecht und daher auf Veranstaltungen wegen Bildrechten nicht gestattet wird.
 
Auch das Beispiel hinkt.

"Sylt" ist öffentlich-rechtlich. Die übereifrige Doris (ja, solche gibt's...) kann und darf das geltende Recht nicht allein interpretieren; da gibt's noch Vorgesetzte und letztendlich neutrale Gerichte.

"Veranstaltung" ist Privatrecht. Da darf der Veranstalter ziemlich viel frei nach seinem Belieben regeln; entweder passen einem diese Regeln oder eben nicht, dagegen machen kann man meistens nix.
 
Die übereifrige Doris (ja, solche gibt's...) kann und darf das geltende Recht nicht allein interpretieren; da gibt's noch Vorgesetzte und letztendlich neutrale Gerichte.

Klar kann man sich (hinterher) gegen ungerechtfertigte Maßnahmen wehren. Ob man damit Erfolg hat ist eine andere Frage*. Aber so oder so, das nützt einem nichts denn mit dem fotografieren am Strand ist erstmal Schluß.

*Vorgesetzte neigen dazu, sich schützend vor ihre Mitarbeiter zu stellen und Richter könnten auch die Auffassung vertreten, dass die Doris korrekt gehandelt hat, weil deine Fotoausrüstung halt einen gewerblichen Eindruck machte.
 
Bei einer Veranstaltung wollte man private Fotos erlauben, gewerbliche aber nur mit vorheriger Genehmigung/Akkreditierung. Dabei kam dann heraus: Kompaktkameras erlaubt, Spiegelreflex (sic!) verboten.
Es hilft ungemein, vorher höflich beim Veranstalter nachzufragen. Hab ich kürzlich unter Hinweis auf meine professionell aussehende Ausrüstung (D750 & BG-Griff & 70-200/2,8) gemacht:

"Selbstverständlich dürfen Sie für private Zwecke fotografieren, solange Sie mit Ihrer Ausrüstung niemanden behindern und auf den Einsatz von Blitzlicht verzichten. Bitte drucken Sie diese E-Mail aus und zeigen sie bei Bedarf unserem Personal vor."

Aber selbst bei einer negativen Auskunft weiß man wenigstens, woran man ist.
 
Die Doris wird nichts vor Gericht bringen, sondern die Polizei um Amtshilfe ersuchen. Und die Poilzei wird dir dann deutlich machen, dass du den Anweisungen Folge zu leisten hast und wenn du anderer Meinung bist darfst du hinterher vor Gericht ziehen.

Nein, die Polizei ist nicht berechtigt dir das Geld mit Gewalt abzunehmen. Auch sie muss das vor Gericht durchsetzen. Das ist bei einem Bußgeld auch nicht anders. Mehr als eine Feststellung der Personalien wird die Polizei nicht vornehmen. Diese bekommt dann die Doris, damit sie ihren vermeintlichen Anspruch vor Gericht bringen kann.
 
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Das Problem ist häufig, dass Spiegelreflex nach Profi riecht und daher auf Veranstaltungen wegen Bildrechten nicht gestattet wird.

Genau dasselbe habe ich auch schon in Rom auf der Engelsburg erlebt. Wurde fast rausgeworfen, da man nicht fotografieren durfte und ich die Kamera umgehängt hatte. Als ich dann nett auf die Herren im selben Raum mit der Kompakten und den Handys hingewiesen hatte, wurde die Frau doch sehr schnell recht unfreundlich.
 
Nein, die Polizei ist nicht berechtigt dir das Geld mit Gewalt abzunehmen. Auch sie muss das vor Gericht durchsetzen. Das bei einem Bußgeld auch nicht anders. Mehr als eine Feststellung der Personalien wird die Polizei nicht vornehmen. Diese bekommt dann die Doris, damit sie ihren vermeintlichen Anspruch vor Gericht bringen kann.

Nö, lt. (der weiter oben verlinkten) Satzung hat Doris das Hausrecht am Strand; sie darf dich also tatsächlich - notfalls auch mit polizeilicher Amtshilfe - des Strandes verweisen. Das ist auch richtig so, ansonsten wäre dem Missbrauch ja Tür und Tor geöffnet wenn jeder nach Lust und Laune gegen Bestimmungen verstoßen kann ohne sofortige Konsequenzen befürchten zu müssen.

Es dürfte in solchen Fällen also tatsächlich angeraten sein, bei der Behauptung "Ich mache private Fotos!" zu bleiben. Die Abwägung "privat oder gewerblich" wird dann auch die Polizei vornehmen müssen, wenn Doris sie um Amtshilfe bei der gewaltsamen Entfernung vom Strand bittet.
 
Wenn die nicht will, dass du fotografiertst, dann kann sie das durchsetzen - unabhängig davon ob es gerechtfertigt ist oder nicht.

Aber - bei mir! - nur ein einziges Mal. Zwei Stunden später hätte die zuständige Stelle auf Sylt ein Schreiben von mir vorliegen, in dem ich darauf hinweise,
  • dass ich rein privat fotografiere,
  • dass das ein großes Hobby meinerseits ist,
  • dass die Größe meiner Ausrüstung völlig irrelevant ist, solange ich sie selbst tragen kann,
  • dass die Satzung daher einen Strandverweis nicht rechtfertigt,
  • dass ich im Wiederholungsfall wegen entgangener Urlaubsfreude Schadensersatzansprüche stellen werde.
Wir leben in Deutschland und nicht in einer Bananenrepublik.
 
Aber - bei mir! - nur ein einziges Mal. Zwei Stunden später hätte die zuständige Stelle auf Sylt ein Schreiben von mir vorliegen, in dem ich darauf hinweise,

Landet dann entweder in "Ablage, rund" oder aber es ended in "Duell: 2019" daher statt "Sie hören von meinem Sekundanten" eben "Sie hören von unserer Rechtsabteilung".

Bilder hast du dann immer noch nicht und deutsche Richter sind Beaaaaamte...
 
Landet dann entweder in "Ablage, rund" oder aber es ended in "Duell: 2019" daher statt "Sie hören von meinem Sekundanten" eben "Sie hören von unserer Rechtsabteilung".

Bilder hast du dann immer noch nicht und deutsche Richter sind Beaaaaamte...
Made my Day :D:lol::lol:

@topic: *interessiert mitliest * also dann in Zukunft nur noch ne Canon M oder was andres kleines Spiegelloses mit Mini-Kitzoom oder Pancake mitschleppen... gilt dann noch als Kompakte :p:D

cya v3g0
 
Es geht nicht ums Geld-Abnehmen, sondern um das Ende des Fotografierens. Wenn die nicht will, dass du fotografiertst, dann kann sie das durchsetzen - unabhängig davon ob es gerechtfertigt ist oder nicht.

Meine Antwort bezog sich leicht erkennbar auf das Handaufhalten, also eine Geldforderung.
 
Wenn man sich gegen falsche behördliche Entscheidungen nicht wehren will, ist das Obrigkeitsdenken pur. Ich hab mein (Berufs-) Leben lang nichts anderes gemacht, also behördliche Entscheidungen zu treffen und auch die von Anderen zu überprüfen. Es gibt viele "Doris Darfstdunicht"; solche Leute brauchen ab und zu einen Denkanstoß und Hinweis "von oben".

Aber bitte, soll jeder tun wie er mag.

Ich bin hier raus.
 
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