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Sylt - Gewerblich genutzte Fotos am Strand ohne Genehmigung Verboten

Ich bin Deutscher in Deutschland und da gelten doch unsere Gesetzte.

Warst Du in Deutschland, als Du den Eiffelturm fotografiert hast?
In Frankreich gelten halt die französischen Gesetze, und zwar auch für Ausländer.

Meine Fresse; so langsam weis ich schon warum ich rechtschutzversichert bin....

Welche Rechtsschutzversicherung deckt denn die Abwehr fremder Ansprüche?
 
ich würden den Quatsch schlicht ignorieren. Sollen die mal Klagen. Es ist öffentlicher Grund!
Zur gewerblichen Nutzung offentlichen Raumes gibt es so gut wie überall Regeln. Nur weil etwas öffentlicher Raum ist, kannst und darfst du dort noch lange nicht machen, was du willst.
 
Zur gewerblichen Nutzung offentlichen Raumes gibt es so gut wie überall Regeln.
[...]

Moin!
Eine Straße ist ein öffentlicher Raum, gerade auch in Fussgängerzonen!
Wenn z. B. ein Cafebesitzer Tische und Stühle auch vor seinem Cafe auf die Straße stellen möchte,
die Fläche also kommerziell nutzen möchte, kann das eine Abgaben-/Kostenpflichtige Sondernutzung sein.

mfg hans
 
Ja, eben. "Öffentlicher Raum" ist nicht "Ich kann machen was ich will". Schon gar nicht mit der Absicht, Profit aus der Nutzung zu schlagen.
 
Moin!

Wie gesagt,
bei und haben die Wirtschaftsbetriebe GmbH vom Land Niedersachsen die Nutzungsrechte für den Strand erworben.

Jedes Jahr kommen kommerzielle Fotografen/Produktionen zu uns,
um auch am Strand zu fotografieren, u.a. Hochzeits-/Landschafts-/Naturfotografen und Fotografen,
die z.B. unsere Leuchttürme für ihre Kalender fotografieren möchten.
Sie werden an ihren jeweiligen Tun nicht gehindert und Kosten und Gebühren entstehen ihnen auch nicht.

Fast alles, was dort passiert ist auch eine kostenlose Werbung für die Insel.

mfg hans
 
Doch, musst du nachkommen. Theoretisch....

Du hast natürlich recht, dass in der Praxis sich viele Ausländer sparen werden, dich zu verklagen.

Also alles wieder ganz theortisch....


Es ist aber deine Einstellung, die dazu führt, dass es für Fotografen immer schwieriger wird. Bevor sich dann zB die Verwaltung in Sylt damit rumärgern muss, wer nun gewerblich fotografiert hat und wer nicht, wird es dann eben ganz verboten. Leute mit Einstellungen wie du sind es, die uns alle mit rein reissen.

Du, ganz ehrlich: So ein Ton verbitte ich mir! Ich hab ledigtlich aus Unwissenheit eine Frage gestellt, sonst nix.

1. War und werd ich nie nach Sylt fahren!
2. Dort auch garantiert kein Bild am Strand machen!
3. Halte ich pauschale Vorverurteilungen über meine Person, von Fremden, die mich und meinen Einstellungen nicht kennen, für absolut haltlos und lächerlich!
4. Geh mal einen Entspannungstee trinken, eine rauchen oder an die frische Luft, soll echt helfen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe die Aufregung nicht. Wenn die das Recht haben, es so zu regeln, dann ist das so. Gibt es ja woanders auch. In vielen Kirchen ist ähnliches zu lesen, Schlössern, Museen und Parks auch.
Wenn jemand in meinen Garten kommen will um gewerblich zu fotografieren oder zu filmen, würde ich auch die Hand aufhalten. Macht ja sehr viel Arbeit, dass er so ist, wie er ist.
Habe ich vor als Hobby-/Stockfotograf meine Bilder für ein Almosen abzugeben, suche ich mir einen anderen, kostenfreien Strand und mache einen Bogen um Sylt. Habe ich dort einen Fotoauftrag, dann rechne ich die Kosten mit rein und fertig.
Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte einfach nein gesagt.

Vor allem, weil Gewerbe für mich so aussieht, dass man davon auch leben kann (ja, ja, ich weiß, das ist nicht die offizielle Definition, mir egal) und bei deinen Fotos ja nicht einmal für jedes sichergestellt ist, dass es überhaupt jemals für die paar Cent verkauft wird.
 
Hier ist eine Präzisierung durch die Gemeinde Sylt:
https://www.sylt1.tv/2017/03/14/gewerbliche-fotoaufnahmen/

Demnach sind professionelle Werbeaufnahmen für Drittprodukte (wo ja häufig eine Crew mitkommt) genehmigungspflichtig, während von einzelnen Fotografen gemachte Landschaftsfotos genehmigungsfrei bleiben, auch denn, wenn die Bilder anschließend doch kommerziell genutzt werden.
Damit ist die Dame am Anfang übers Ziel hinausgeschossen und hätte erstmal ihre eigenen Definitonen lesen sollen, ein Stativ macht noch keinen Profi. Und Drittprodukte waren wohl auch nicht im Spiel.
 
alle gewerblich genutzen bilder vom strand bedürfen einer genehmigung.

Sehr gute Entwicklung, die hoffentlich weiter verbreitet wird.

Das Land "gehört" allen und diese "alle" erlauben "jedem", es zum Vergnügen zu nutzen.

Jetzt geht "einer" hin und will für sich selbst mit der Ware, die zu 99,999% anderen gehört, nur für sich selbst Geld verdienen.
Melke die dumme netten anderen rücksichtslos für eigenen Profit.

Da ist es folgerichtig, kommerzielle Knipserei mit Gebühren zu beteiligen.
 
Wenn Du in den Wald gehst und einen Baum ablichtest, musst Du auch nicht bezahlen wenn du das Bild verkaufst.
Das kann man so pauschal nicht behaupten. Es kommt auf den Wald an.
In manche Wälder kommnt man ohne Eintritt zu bezahlen gar nicht erst rein. ;)


Es ist eben ein Trugschluss zu glauben, dass alles, was frei zugänglich ist, auch abgelichtet und kommerziell verwertet werden kann und darf, ohne dafür fallweise auch zur Kasse gebeten werden zu können.


Mal so, mal so.
 
Das stimmt so nicht. Wenn Du Eintritt zahlen musst, dann ist es z.B. ein Tierpark und kein Wald mehr - und die Flächen sind dann auch so gewidmet.

Wald darf auf Wegen in DE jeder betreten, es sei denn, es ist temporär aus Sicherheitsgründen z.B. wegen Holzarbeiten, gesperrt.

In § 15 Absatz 5 des Hessischen Waldgesetzes kann man zum Beispiel lesen:

"Einer Zustimmung bedürfen
insbesondere

....

6. die Durchführung von kommerziellen Veranstaltungen mit erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung

...."



Andere Bundesländer dürften ähnliche Regelungen in ihren Waldgesetzen haben. Ein allgemeines Betretungsrecht erlaubt noch lange nicht die Durchführung kommerzieller Aktivitäten.
 
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