Hi,
Selbst im öffentlichen Raum in Fussgängerzone kann es problematisch sein. Wenn ein Polizist meint, du störst den (Fussgänger)Verkehr, kann es sein, dass er dich nur mit einer Sondernutzungsgenehmigung weitermachen lässt.
Genaugenommen darf man den "Verkehr" sowieso nie stören. Also auch nicht z.B. auf der Mittelspur einer Ringstrasse mit ´ner Kompakten in der Hand "ewig" herumstehen und Fotos machen.
Ich kenne jedoch in .de keinen öff. Platz, auf dem ein(!) Fotostativ explizit verboten wäre. Was Anderes ist es sicher mit umfangreichen Licht-Setups für z.B. ein Model-Shooting oder Filmaufnahmen. Sowas kann je nach Stadt schon mal genehmigungs- (und gebühren-) pflichtig sein.
Auf öff. Flächen muss man eben darauf achten, dass diese Flächen für Alle da sind und man kein Recht hat, z.B. einfach so einen engen Gehweg in der Altstadt mal für 10 Minuten mit seinem Stativ und nur für sich vollständig zu blockieren. Eigentlich reicht dafür schon der gesunde Menschenverstand ;-)
Was in Gebäuden aller Art erlaubt ist und was nicht, entscheidet deren Besitzer (und/oder Eigentümer), daran muss man sich eben halten oder mit Ärger rechnen.
In den USA liegt die Sache manchmal wohl anders. Da geht es nicht immer nur um den Platzbedarf, den ein 3-Bein hat, sondern auch um die Annahme, dass ein "solches Ding" auch als Waffe (oder deren Versteck, z.B. Sprengstoff etc.) benutzt werden kann. Und da sind die Amis seit 9/11 oft extrem empfindlich. Eine Kollegin war im Oktober in NY und auf´m Empire-State-Building sind Stative nicht erlaubt. Auf die Frage warum bekam sie die Antwort "das könnte eine Waffe sein".