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Stativverbot

screation

Themenersteller
Hallo,

die Suchanfrage liefert hierzu nur ein Thema in Bezug auf New York.
Wie sieht es aber in Deutschland aus? In Google findet man nichts allgemeines darüber.
Weiß jemand in welchen Einrichtungen, Orten etc. ein generelles Stativverbot gilt?

Danke und Grüsse
screation
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Stativverbot herrscht immer dort, wo ein Hausherr es aufstellt (z.B. Museen, Kirchen etc.). So etwas lässt sich nicht verallgemeinern.

Ansonsten sollte man mit dem Ding nicht mehr im Weg herumstehen als unbedingt sein muss (mitten auf einem Zebrastreifen während des Berufsverkehrs ist demzufolge kein guter Plan).
 
Danke sehr!
In Kirchen kann ich es noch verstehen, aber im Museum?! Also sollte man sich am besten vor einem Museumsbesuch informieren bzw. sich die Hausordnung genauer durchlesen.
Wie sieht es bei Architekturfotografie aus, bei bekannteren Gebäuden?
 
Danke sehr!
Wie sieht es bei Architekturfotografie aus, bei bekannteren Gebäuden?
Solange das Motiv unter die Panoramafreiheit fällt, ist ein Stativ kein Problem.
 
Hi,

die Suchanfrage liefert hierzu nur ein Thema in Bezug auf New York.
Wie sieht es aber in Deutschland aus? In Google findet man nichts allgemeines darüber.
Weiß jemand in welchen Einrichtungen, Orten etc. ein generelles Stativverbot gilt?

Im Deutschen Museum in München dürfen keine Stative verwendet werden. Gleiches gilt für die Paulskirche, deren Turm man während des Oktoberfestes besteigen kann und von dort einen super Ausblick auf die Wiesn hat.

Ein generelles Stativverbot (z.B. "in allen Kirchen", "in allen Schlössern" oder "in München") gibt es in Deutschland nicht.

Ob und wie jemand Fotografieren erlaubt, bleibt dem jeweiligen Hausherrn/Eigentümer überlassen. (3-Bein)-Stative sind i.d.R. dort verboten oder zumindest nicht gerne gesehen, wo sie andere Besucher des Gebäudes/Platzes behindern oder das "Ambiente" stören könnten (z.B. in Schlössern, Museen oder Kirchen) Manchmal sollen wohl damit auch "Profifotos" verhindert werden.

Auf Städtetouren sollte man ein Einbein als Reserve dabeihaben. Oft "geht" das auch dort, wo Stative ansonsten verboten oder aus Platzgründen nicht möglich sind.
 
Wenn man weiß wonach man googlen muss sieht die Welt doch ganz anders aus :)
Danke Jesse!

Stimmt, aber Panoramafreiheit bringt aber nur was für Außenaufnahmen.
Zu beachten ist außerdem: Öffentlicher Grund ist nicht das gleiche wie öffentlich zugänglicher Grund.

Du kannst zwar durchaus ein Grundstück betreten dürfen, das macht es aber nicht zu öffentlichem Grund, auf dem du fotografieren dürftest.
 
Hi,

Danke sehr!
In Kirchen kann ich es noch verstehen, aber im Museum?!

In Museen sind "Besucherwege" fast immer so angelegt, dass mehrere Leute an einer Vitrine, Objekt etc. vorbeigehen können - nicht aber, dass dort auch irgendwelche Stativstangen im Weg stehen.

Also sollte man sich am besten vor einem Museumsbesuch informieren bzw. sich die Hausordnung genauer durchlesen.

In vielen Fällen kann man auch "reden". Wer z.B. für Studium, als Künstler etc. in einem Museum Bilder machen "muss", wird nicht immer abgewiesen. Man kann sich dafür z.B. auf einen Termin einigen, zu dem kaum andere Besucher gestört werden. Evtl. darf man dafür sogar vor oder nach den öffentlichen Öffnungszeiten kurz rein. Auch Einbeinstative werden oft trotz allgemeinem Stativverbot zugelassen wenn man nett fragt.
 
Solange das Motiv unter die Panoramafreiheit fällt, ist ein Stativ kein Problem.

Das eine hat mit dem anderen nicht allzuviel zu tun, denn bei der Frage nach dem Stativ geht es eher um die Sondernutzung öffentlichen Raums, Verkehrsgefährdung und z.B. in Museen Hausrecht, Brandschutzvorschriften (Flucht- und Rettunsgwege), versicherungsrechtliche Fragen (Risiko der Beschädigung von versicherten Werke, Personenschäden...) usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kölner Dom:
Bilder aus der freien Hand ohne Blitz erlaubt,
Stativ verboten.

Dort steht ein freundlicher Herr in Kirchentracht, der darauf hinweist und das Einhalten des Verbots einfordert.

Ob es (gegen Cash) Genehmigungen für Stative gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Wir hatten hier mal ne Diskussion, das auch viele Städte im Prinzip ein Stativverbot haben, was aber in der Praxis meist nicht kontrolliert wird (wie auch). Ich meine, es ging um die Münchner Fussgängerzone? :confused:

Die Idee war, dass man dann eine Sondernutzung betreibt und diese anmelden und bezahlen muss. Was mehr für TV Aufnahmen mit Lampenstativen etc gedacht war, aber IM PRINZIP eben theoretisch auch für unseren Fall gilt. :eek:

Grüße, Torsten
 
In Kirchen kann ich es noch verstehen, aber im Museum?

Wenn Du Pech hast, gilt im Museum sogar totales Fotoverbot. Möglicherweise musst Du sogar alle Taschen - auch die Fototasche mit dem kompletten Inhalt! - an der Garderobe abgeben (und hoffen dass nachher noch alles drinnen ist).

Das wird ganz unterschiedlich gehandhabt: z.B.
New York: Guggenheimmuseum - totales Fotoverbot, Naturhistorisches Museum - Fotos mit Blitz erlaubt
Budapest: Historisches Museum - totales Fotoverbot, Parlament - bis auf einen Raum Fotos mit Blitz erlaubt
London: British Museum - Fotos mit Blitz erlaubt

In Schlössern ist es genauso.
Siehe auch https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=941593
 
Ein Stativverbot wird sehr oft verhängt, wenn in Gebäuden starker Besucherandrang herrscht und die Platzverhältnisse beengt sind, das ist ja auch logisch. Ich habe aber sehr oft schon fotografieren können, aber ein wenig Vorbereitung ist notwendig: vorher anrufen und den Grund erklären, warum man mit Stativ fotografieren will. Im Regelfall ist es dann möglich, zu Zeiten mit geringer Besucherfrequenz oder an Sperrtagen zu fotografieren.
 
Selbst im öffentlichen Raum in Fussgängerzone kann es problematisch sein. Wenn ein Polizist meint, du störst den (Fussgänger)Verkehr, kann es sein, dass er dich nur mit einer Sondernutzungsgenehmigung weitermachen lässt. Das wird dir aber vor allem passieren, wenn du mit Blitzstative etc. unterwegs bist, die sich auch nicht so schnell abbauen lassen.
 
Ich behaupte ja, die Stativnutzungsverbote an touristisch Attraktiven Orten (bekannte Kirchen, Museen etc.) beruht zu 99,9% darauf, dass sie ihre Postkarten und Bildbände verkaufen wollen.
 
Hi,

Selbst im öffentlichen Raum in Fussgängerzone kann es problematisch sein. Wenn ein Polizist meint, du störst den (Fussgänger)Verkehr, kann es sein, dass er dich nur mit einer Sondernutzungsgenehmigung weitermachen lässt.

Genaugenommen darf man den "Verkehr" sowieso nie stören. Also auch nicht z.B. auf der Mittelspur einer Ringstrasse mit ´ner Kompakten in der Hand "ewig" herumstehen und Fotos machen.

Ich kenne jedoch in .de keinen öff. Platz, auf dem ein(!) Fotostativ explizit verboten wäre. Was Anderes ist es sicher mit umfangreichen Licht-Setups für z.B. ein Model-Shooting oder Filmaufnahmen. Sowas kann je nach Stadt schon mal genehmigungs- (und gebühren-) pflichtig sein.

Auf öff. Flächen muss man eben darauf achten, dass diese Flächen für Alle da sind und man kein Recht hat, z.B. einfach so einen engen Gehweg in der Altstadt mal für 10 Minuten mit seinem Stativ und nur für sich vollständig zu blockieren. Eigentlich reicht dafür schon der gesunde Menschenverstand ;-)

Was in Gebäuden aller Art erlaubt ist und was nicht, entscheidet deren Besitzer (und/oder Eigentümer), daran muss man sich eben halten oder mit Ärger rechnen.

In den USA liegt die Sache manchmal wohl anders. Da geht es nicht immer nur um den Platzbedarf, den ein 3-Bein hat, sondern auch um die Annahme, dass ein "solches Ding" auch als Waffe (oder deren Versteck, z.B. Sprengstoff etc.) benutzt werden kann. Und da sind die Amis seit 9/11 oft extrem empfindlich. Eine Kollegin war im Oktober in NY und auf´m Empire-State-Building sind Stative nicht erlaubt. Auf die Frage warum bekam sie die Antwort "das könnte eine Waffe sein".
 
Hi,

Ich behaupte ja, die Stativnutzungsverbote an touristisch Attraktiven Orten (bekannte Kirchen, Museen etc.) beruht zu 99,9% darauf, dass sie ihre Postkarten und Bildbände verkaufen wollen.

Postkarten usw. werden eh weniger verkauft, seit fast jedes Handy eine Kamera hat und man Urlaubsgrüsse "modern" via MMS, EMail oder Facebook-Upload verschickt. Da fallen ein paar "Stativfotografen" nicht mehr ins Gewicht...
 
Ich kenne jedoch in .de keinen öff. Platz, auf dem ein(!) Fotostativ explizit verboten wäre.
Doch, es gibt in Deutschland ganz viele öffentliche Plätze wo es ein solche Verbot gibt : Auf Gelände der Deutschen Bahn AG (also in den Bahnhöfen, auf den Bahnsteigen, in den Unterführungen u.ä.) gilt mittlerweile überall Stativ-Verbot. Die aktualisierte allgemeine Fotogenehmigung der DB beinhaltet das mittlerweile.
 
Doch, es gibt in Deutschland ganz viele öffentliche Plätze wo es ein solche Verbot gibt : Auf Gelände der Deutschen Bahn AG (also in den Bahnhöfen, auf den Bahnsteigen, in den Unterführungen u.ä.) gilt mittlerweile überall Stativ-Verbot. Die aktualisierte allgemeine Fotogenehmigung der DB beinhaltet das mittlerweile.

Die Einrichtungen der Bahn sind ja auch Privatgelände und kein öffentlicher Platz.
 
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