Hallo.
Du hast nur den Weg beschritten, den wir dem TO sofort geraten haben.
Man kann Probleme lösen oder den Konflikt suchen, das ist alles.
Deshalb habe ich auch erst meinen Beitrag kundgetan, NACHDEM die Sache über die Bühne gelaufen war.
Vor allem beim Händler kommt es darauf an, welche Musik man zum Tanz auflegt. Ich bin eigentlich immer gut damit gefahren, erst einmal höflich, freundlich und sachlich auf das Problem einzugehen und den Verkäufer in einen Dialog einzubeziehen. Erst wenn mein Gegenüber dann zickt und versucht, sich auf meine potentielle Unwissenheit in Sachen Verbraucherrecht zu verlassen, werde ich ruhig und bestimmt meinen Rechtsanspruch argumentativ geltend machen - erst als letztes Mittel sollte man dann ein wenig Druck ausüben.
Naja, habe immerhin mehrere Jahre beruflich auch mit Reparaturannahmen (auch U-Elektronik) bei direktem Kundenkontakt zu tun gehabt. Und bei Schreihälsen und Aggronauten ist die Motivation, auch einmal seine Kompetenzen zu dehnen bzw. sich proaktiv für den Kunden einzusetzen, eher gering. Sehe ich, dass ein Kunde mit mir zusammen an einer Lösung arbeiten will und nicht auch noch versucht, die Situation dazu zu missbrauchen oder mich abzuzocken (Rabatt trotz kulanter Erstattung aushandeln, Neuware nach 20 Monaten Gebrauch verlangen und andere nette Dinge), dann engagiert man sich halt wohlwollender - ist halt menschliche Natur. Daher verhalte ich mich als Reklamierender auch immer intersubjektiv, also so, wie ich mir den neutralen Optimalkunden als Verkäufer so vorstelle....
@Zackspeed:
Danke für die netten Wünsche

Leider ist solch ein kulantes Verhalten in der U-Elektronik-Branche ganz und gar nicht selbstverständlich. Da wird oft von vielen Verkäufern nach eigener Aufwandskompensation hin operiert - von vielen Vorgesetzen sogar bewußt Druck ausgeübt, den Kunden mehr oder weniger um seine Rechte zu bringen - "Umtausch - nö, müssen wir einschicken", ist wohl der Klassiker, selbst wenn Tonnen von identischer Ware im Geschäft aufgetürmt liegen. Es kommt halt ganz auf die Service-Kultur an, die jede Firma anders lebt.
Was die rechtlichen Belange / Ansprüche betrifft, hier mal ein paar Infos:
Rein rechtlich wäre ich in meinem Fall auch auf der sicheren Seite gewesen: Offensichtlicher, vom Hersteller anerkannter Mangel, Beweislast liegt beim Händler, also "Recht auf Nacherfüllung" (§437 BGB) und bei vorhandener, identischer Ware habe ich ein "Recht auf Lieferung einer mangelfreien Sache" - wenn die Ware in identischer Form in ausreichender Stückzahl vor Ort erhältlich ist, habe ich den Rechtsanspruch, die Ware vor Ort getauscht zu bekommen (§439 BGB) - der Händler hat nur die Möglichkeit, zu belegen, dass der Austausch der Ware gegenüber einer Reparatur unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, um seinerseits eine Reparatur durchzusetzen. Eine Nachbestellung fällt bei einem Objektiv >600€ m.E. nicht in diesen Bereich, da das Porto hier zu vernachlässigen ist. Also sollte man sich da nicht einlullen lassen.
Anders sieht das allerdings bei Schärfeproblemen aus - hier kann nicht immer zweifelsfrei argumentiert werden, dass es sich hierbei um einen Mangel handelt (könnte ja auch an der Kamera oder an überzogenen Vorstellungen der durchschnittlichen Abbildungsleistung handeln). Daher wird ein Tausch hier eher von der Servicekultur des Händlers (Kulanz) abhängen.
Nach 6 Monaten sieht es jedoch anders aus - dann müsst Ihr beweisen, dass der Mangel schon von vorne herein vorhanden ist. Erst wenn dann nach 2x Nachbesserung keine vertretbare Lösung eingetreten ist, kann man Geld oder Neuware verlangen. Übrigens: Der vielbeschworene Nutzungsabzug, den der Händler nach der Reform von 2002 nach mehr als 6 Monaten erheben konnte, wurde Ende letzten Jahres gekippt, da beugte sich die deutsche Rechtsgebung einer europäischen Regelung - nach aktuellem Recht kann der Händer nicht mehr den üblichen Abzug verlangen ((Kaufpreis / 24) * Nutzungsdauer in Monaten).
Von alldem rechtlichen Gemurxe musste ich zum Glück nicht mal Gebrauch machen - nach Schilderung des Fehlers wurde ich gleich gefragt, was ich denn nun wünschen würde - ich hätte auch ein anderes (auch nicht Sigma) Objektiv nehmen können, vielleicht sogar Rückerstattung meines Geldes - aber das stand von meiner Seite aus eh nicht zur Debatte.
Wäre mal interessant, ob die o.gen. Rechtsansprüche auch beim Fernabsatz-Kauf (Versandhandel) bindend sind - Besonderheit ist ja das Recht auf Widerruf und Geldretoure innherhalb von 14 Tagen.
Am Wochenende werd ich den neuen Trümmer dann mal beim Nürnberger Fassnachtsumzug einweihen, mal sehen, wie es sich schlägt

Will ja schließlich fotografieren und nicht ein Testlabor nachahmen
