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Relative Person der Zeitgeschichte?

  • Themenersteller Themenersteller Deine Schönheit
  • Erstellt am Erstellt am
Es gibt viele Veranstaltungen, da kann der Besucher unter vielen Fotografen zwischem einem Presse- oder Hobby-Fotografen nicht unterscheiden.
Und wo fängt eine Veröffentlichung an ? Ist das Zeigen in einem gechlossenen Forum schon eine Veröffentlichung, oder das Zeigen unter Freunden etc.?
Und Profis fragen sowieso nicht lange.
Theorie und Praxis sind,so meine ich, zwei Paar Turnschuhe.
Der threadstarter hier ist extrem vorsichtig, ich meine, das ist übertrieben.
 
Denk mal nicht so kompliziert.
Veröffentlichung ist zwar ziemlich alles - aber die Person muss ja von dieser Veröffentlichung erst erfahren. Dann seine Rechte verletzt sehen, dann klagen.

Und Streitwerte von 25.000 Teuro wie hier angegeben, dafür müsste das Foto schon erheblichen kommerziellen Wert haben, bzw das Foto sehr ehrverletzend sein.

Der Schadenersatz und damit der Streitwert ist doch normalerweise das Honorar, was ein Modell bekommen hätte... wenn...

Bleiben wir beim Beispiel München: Da gab es immer ein Original dass sich in Tracht mit imposantem Bart und Gamsbart auf dem Marienplatz rumtrieb.... Ich möchte nicht wissen auf wievielen Fotos und Filmberichten der in der ganzen Welt drauf ist. Fragte man ihn, lächelte er in die Kamera...

Also bitte: Jemanden mit einem Riesentele abzuschießen, auch auf einem öffentlichen Platz kann Ärger geben.
Beim netten Lächeln in die Kamera Ärger zu erwarten ist schon sehr theoretisch.

LG
Michael
 
Denk mal nicht so kompliziert.
Veröffentlichung ist zwar ziemlich alles - aber die Person muss ja von dieser Veröffentlichung erst erfahren. Dann seine Rechte verletzt sehen, dann klagen.

Das geht in der Praxis aber recht schnell. Wir sind hier natürlich versaut, weil hier immer die Fälle aufschlagen, bei denen es Probleme gibt. Aber das passiert alle Nase lang. Und wer das Forum hier regelmäßig liest, der weiß, dass von solchen Fällen regelmäßig berichtet wird.

Und Streitwerte von 25.000 Teuro wie hier angegeben, dafür müsste das Foto schon erheblichen kommerziellen Wert haben, bzw das Foto sehr ehrverletzend sein.

Bei 25.000 Euro fängt es häufig erst an.

Der Schadenersatz und damit der Streitwert ist doch normalerweise das Honorar, was ein Modell bekommen hätte... wenn...

Schadenersatz ja. Streitwert nein. Der Streitwert soll ja alle denkbaren - und mit der Abmahnung dann verhinderten - Verletzungen abdecken. Also auch die Zukunft. Schadenersatz betrifft aber nur die Vergangenheit. Der Streitwert für die Unterlassung wird in allen praktischen Fällen *erheblich* höher als der Schadenersatz sein.
 
Also ich bin im Allgemeinen auch eher Vorsichtig. 1000 Mal passiert nichts, aber wenn es doch mal Kracht wird es leicht teuer. Es gab ja auch eine Phase, in der findige Anwälte das Internet durchstöberten, auf der Suche nach privaten Homepages die Bilder über google gefunden und verwendet haben. Der Streitwert wurde unnötig hoch angelegt um möglichst viel Abmahnungsgebühr zu kassieren. Der Gesetzgeber wollte dem (meiner Meinung nach rechtswidrigen) treiben ein Ende setzen. Weis allerdings nicht, ob das entsprechende Gesetz schon verändert wurde.
Aber wie man sieht, man kann auf vielerlei Arten in eine Falle tappen.
 
Das geht in der Praxis aber recht schnell. Wir sind hier natürlich versaut, weil hier immer die Fälle aufschlagen, bei denen es Probleme gibt. Aber das passiert alle Nase lang. Und wer das Forum hier regelmäßig liest, der weiß, dass von solchen Fällen regelmäßig berichtet wird.

Bei 25.000 Euro fängt es häufig erst an.

Schadenersatz ja. Streitwert nein. Der Streitwert soll ja alle denkbaren - und mit der Abmahnung dann verhinderten - Verletzungen abdecken. Also auch die Zukunft. Schadenersatz betrifft aber nur die Vergangenheit. Der Streitwert für die Unterlassung wird in allen praktischen Fällen *erheblich* höher als der Schadenersatz sein.

Sehr richtig!
25.000,- sind da nicht selten noch gar nicht viel ......... :rolleyes:
Man sollte dabei auch nicht die möglichen Regressfolgen vergessen, wenn z.B. ein Bild bereits verwendet und gedruckt wurde und diese Drucksachen dann wieder eingestampft werden und neu hergestellt werden müssen (haben wir alles schon erlebt). Die betroffene Firma wird sich dann auch bei dem Fotografen schadlos halten, der die Nutzungsrechte für ein Bild verkauft hat, bei dem er keine Einverständniserklärung der abgebildeten Person/en hatte.

Sicher - 100mal passiert vielleicht nix, aber der Fotograf, den es dann doch mal erwischt, kann dann schnell ordentlich bluten. Muss jeder selbst entscheiden, ob er so ein Risiko prickelnd findet ....... :D

Andreas
 
Hallo,

zwei Anmerkungen:

Aber mal eine andere Frage: Wie würde es sich verhalten, wenn ich eine dieser Personen wäre ?
Oder wie verhält es sich, wenn Personen in die Kamera lächeln ? Kommt das einer Erlaubnis gleich ? Es ist oft so, dass sich Leute auch ungefragt vor der Kamera aufbauen.

Wenn die Personen jünger als 18 Jahre alt sind, benötigst Du die Zustimmung des Erziehungsberechtigten, wenn sie älter sind, hast du m.E. grundsätzlich kein Problem. Sie geben mit ihrem Verhalten das Einverständnis, fotografiert zu werden.


Es gibt viele Veranstaltungen, da kann der Besucher unter vielen Fotografen zwischem einem Presse- oder Hobby-Fotografen nicht unterscheiden.
Und wo fängt eine Veröffentlichung an ? Ist das Zeigen in einem gechlossenen Forum schon eine Veröffentlichung, oder das Zeigen unter Freunden etc.?
Und Profis fragen sowieso nicht lange.

Das ist m.E. eine andere Baustelle. Da Du dich auf einer öffentlichen Veranstaltung bewegst, musst Du damit rechnen, abgelichtet zu werden.

Das hat aber nicht mehr vie mit Personden der Zeitgeschichte zu tun.
 
Sicher - 100mal passiert vielleicht nix, aber der Fotograf, den es dann doch mal erwischt, kann dann schnell ordentlich bluten. Muss jeder selbst entscheiden, ob er so ein Risiko prickelnd findet ....... :D

Andreas
Über was für Fotos redest Du ?
Wenn man allgemeine Regeln und Gesetze einhält, geht man kaum ein Risiko ein.

Wenn die Personen jünger als 18 Jahre alt sind, benötigst Du die Zustimmung des Erziehungsberechtigten, wenn sie älter sind, hast du m.E. grundsätzlich kein Problem. Sie geben mit ihrem Verhalten das Einverständnis, fotografiert zu werden.

Das ist m.E. eine andere Baustelle. Da Du dich auf einer öffentlichen Veranstaltung bewegst, musst Du damit rechnen, abgelichtet zu werden.

Das hat aber nicht mehr vie mit Personden der Zeitgeschichte zu tun.
Der threadstarter meint wohl keine Foto-shootings, sondern Aufnahmen von unbekannten Menschen in der Öffentlichkeit.
Ich hatte dazu ein Beispiel gezeigt ( Strassenszene mit gehenden oder stehenden Menschen, nicht gestellt und niemand hat eine Erlaubnis erteilt bzw.wurde gefragt; das würde ja auch nicht gehen ),
welches einen Preis gewonnen hat und absolut legal zu sein scheint.
Ich hatte jetzt gefragt, was ist, wenn ich einer von diesen Menschen auf der Strasse bin, ob ich es dann z.B. hier in einem forum zeigen darf.
 
@tomph2

Hallo,

sorry, wollte dich nicht falsch oder aus dem Zusammenhang raus zitieren. Meine Anmerkungen bezogen sich auf #59 und #61.

Es geht speziell darum, dass für öffentliche Veranstaltungen, die angerissen wurden, besondere Regeln gelten. Dies gilt dann insbesondere für Jugendliche.
 
Ich hatte jetzt gefragt, was ist, wenn ich einer von diesen Menschen auf der Strasse bin, ob ich es dann z.B. hier in einem forum zeigen darf.

Kannst Du mal den Hintergrund Deiner Frage etwas näher erklären?
Bist Du der Fotograf? Wenn nein, dann hast Du eh kein Recht das Foto zu veröffentlichen, es sei denn Du hättest für diesen Zweck die Genehmigung des Fotografen.

Gruß

Andreas
 
Ich hatte doch dieses Beispiel gebracht:
http://www.worldpressphoto.org/inde...ry&task=view&id=868&Itemid=146&bandwidth=high
Ich vermute, dass Du solche Fotos meinst. oder ?
Hier wurde niemand um Erlaubnis gefragt und der Fotograf benutzt das Foto völlig frei.
Da ist mir die Frage gekommen, darf eine der abgelichteten Personen, dieses Foto jetzt zeigen, z.B. hier in einem Forum etc.. Der Fotograf hat ja auch niemanden gefragt und es zur Veröffentlichung frei gegeben.

Noch deutlicher ist dieses Beispiel, wenn ich z.B. eine Person aus dem Cabrio bin.
Der Fotograf hätte warten können, bis das Auto vorbeigefahren ist. Er hat aber ganz bewusst diesen Moment benutzt.Das ist kein Posieren, das Auto fährt nur vorbei und niemand wird um Erlaubnis gefragt.
http://www.worldpressphoto.org/inde...ry&task=view&id=869&Itemid=146&bandwidth=high
 
Wenn Du eine der abgebildeten Personen wärst könntest Du versuchen den Fotografen zu belangen. Ganz sicher kann er Dich belangen, wenn Du widerrechtlich sein Foto benutzt.

So ähnliche Fotos, aber auch mit deutlichen weniger Menschen, meine ich.

Gruß

Andreas
 
Über was für Fotos redest Du ?
Wenn man allgemeine Regeln und Gesetze einhält, geht man kaum ein Risiko ein.

Na, um was für Bilder geht es denn? Um Bilder von Personen, die man ohne deren ausdrückliches Einverständnis veröffentlicht und eventuell sogar verkauft (selbst oder über eine Bildagentur z.B.).
In dem konkreten Fall, an den ich gedacht habe, ging es z.B. um eine Aufnahme einer jungen Frau in einem Biergarten (fröhliche Stimmung, positive Ausstrahlung), das von dem Fotografen an eine Bildagentur zur Verwendung für Werbezwecke verkauft wurde. Die Frau war sogar eine Bekannte des Fotografen, aber er hatte eben kein schriftliches model release und versuchte sich auf ein mündliches Einverständnis zu berufen, für das er aber dann vor Gericht doch keinen verlässlichen Zeugen bieten konnte.
Das Ganze hat ihn ihn dann im Resultat über 25.000,- Euro gekostet. :rolleyes:

Andreas
 
Ich hatte doch dieses Beispiel gebracht:
http://www.worldpressphoto.org/inde...ry&task=view&id=868&Itemid=146&bandwidth=high
Ich vermute, dass Du solche Fotos meinst. oder ?
Hier wurde niemand um Erlaubnis gefragt und der Fotograf benutzt das Foto völlig frei.
Da ist mir die Frage gekommen, darf eine der abgelichteten Personen, dieses Foto jetzt zeigen, z.B. hier in einem Forum etc.. Der Fotograf hat ja auch niemanden gefragt und es zur Veröffentlichung frei gegeben.

Noch deutlicher ist dieses Beispiel, wenn ich z.B. eine Person aus dem Cabrio bin.
Der Fotograf hätte warten können, bis das Auto vorbeigefahren ist. Er hat aber ganz bewusst diesen Moment benutzt.Das ist kein Posieren, das Auto fährt nur vorbei und niemand wird um Erlaubnis gefragt.
http://www.worldpressphoto.org/inde...ry&task=view&id=869&Itemid=146&bandwidth=high

Da es sich bei diesen Aufnahmen um Presseaufnahmen zur nur redaktionellen Verwendung handelt, könnten die abgebildeten Personen meines Erachtens nicht dagegen vorgehen. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn diese Fotos auch für Werbung eingesetzt würden (das sind zwei ganz unterschiedliche Verwendungsarten).
(Wobei ich bei dem zweiten, bekannten Bild mit den jungen Snobs im Cabrio dem Fotografen nicht ganz abnehme, dass das keine gestellte Szene wäre ;)).

Andreas
 
Nach meinem Wissen darf ich im öffentlichen Raum grundsätzlich erstmal alles Fotografieren. Ob ich es anschließend veröffentlich darf ist etwas völlig anderes. Anders sieht es im privaten Bereich aus, dazu gehören übrigens auch schon Bahnhöfe oder Flughafen, hier benötigt man die Erlaubnis des Betreibers, da dieser Hausrecht hat (Genauso sieht es übrigens auch in Dicos aus).

Überwachungskameras (diesen Punkt gab es auf einer der ersten Seiten) sind auch solange zulässig wie ich das Material nicht veröffentliche auch die Straße vor meinem Haus darf ich so filmen, solange ich das Material nicht veröffentliche. Wenn ich meine Bilder allerdings zb ins Web stelle muss ich Sorge tragen das einzelne Personen nicht zweifelsfrei erkennbar sind.

Zum Bild beim Worldpressphotoaward. Dies sind relative Personen der Zeitgeschichte. Die jungen Leute fahren mit ihrem Cabrio nach einem Bombenangriff durch ein zerstörtes Wohnviertel. Damit sind sie Teil der Szene, anders wäres es wenn Sie mit ihrem Wagen durch ein Wohnviertel in Köln, München oder Berlin fahren bei dem es keinen Bezug zur aktuellen Zeigteschichte gibt.

Auch Einzelpersonen können relative Personen der Zeitgeschichte werden, allerdings immer nur im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung. Fan auf dem Weg zum Fussballspiel, verkleideter Narr oder halt Unfallopfer. Hier überwiegt die Berichterstattung vor dem Persönlichkeitsrecht. Aber auch hier kann Fragen Ärger aus dem Weg räumen, auch eine nachträgliche Zustimmung ist möglich, also erst Foto machen und anschließend Fragen ob man es gegebenfalls auch drucken lassen darf. Eine mündliche Zustimmung reicht hierfür aus, man sollte sich bloß darüber im klaren sein das im Fall eines Falles dann Aussage gegen Aussage steht. Ich hatte bisher (toi toi toi) damit aber noch keine Schwierigkeiten.

Gruß Philipp
 
Nach meinem Wissen darf ich im öffentlichen Raum grundsätzlich erstmal alles Fotografieren. Ob ich es anschließend veröffentlich darf ist etwas völlig anderes.
Falsch!
Wenn Du es nicht veröffentlichen dürftest, darfst Du es erst gar nicht machen. Das ist die Richtung, in die die aktuelle Rechtsauslegung geht. Und genau diese Auslegung ist die Ursache für die Ausgangsfrage.
 
@ tomph2:

Bild 1 ist übrigens ein sehr gutes Beispiel dafür, wie der eigene (westliche) Horizont die Bildwirkung beeinflusst.

http://www.spiegel.de/international/0,1518,469070,00.html

Im Rahmen einer Berichterstattung über das (seinerzeitige) Tagesgeschehen im Libanon halte ich das Bild für i.O.

Bild 2 ist wirklich klasse. Da sehe ich das Auge des Künstlers.

@AndreasB: Der Fotograf hat sich allerdings auch nicht allzu geschickt angestellt. Dieses - grundlegende- Wissen, gerade im Bereich der Werbung, sollte zum Handwerkszeug jedes professionellen Fotografen gehören.
 
Falsch!
Wenn Du es nicht veröffentlichen dürftest, darfst Du es erst gar nicht machen. Das ist die Richtung, in die die aktuelle Rechtsauslegung geht. Und genau diese Auslegung ist die Ursache für die Ausgangsfrage.

Richtig!
Diese Rechtsauslegung bei den Gerichten ist mir auch geläufig.
Gesetze werden immer in der Praxis durch die konkrete Rechtssprechung ausgelegt und konkretisiert.
Wobei man im Einzelfall auch nie 100%ig sagen kann, wie in einem konkreten Fall ein Richter einen Fall auslegt und beurteilt. Wer schon länger in der Praxis den einen oder anderen Fall im Bereich Medienrecht/Urheberrecht erlebt hat, weiß, was ich meine. :rolleyes:
Über allem gilt aber auch: wo kein Kläger, da kein Beklagter und wenn es sich um keine großen, verbreiteten Veröffentlichungen handelt, kriegen das die abgebildeten Personen meistens gar nicht mit.
Ob man aber das Risiko eingehen will oder nicht, muss jeder selbst entscheiden. Nur gewisse Grundkenntnisse der Rechtslage sollten halt vorhanden sein, damit man nicht ganz aus allen Wolken fällt, wenn mal was passiert. :D

Andreas
 
Falsch!
Wenn Du es nicht veröffentlichen dürftest, darfst Du es erst gar nicht machen. Das ist die Richtung, in die die aktuelle Rechtsauslegung geht. Und genau diese Auslegung ist die Ursache für die Ausgangsfrage.

Das ist eindeutig falsch ich darf alles Fotografieren was ich will, solange ich es halt nicht veröffentliche oder damit eine Straftat begehe, für eine Veröffentlichung gelten andere Grundsätze.

Photo- oder Drehgenehmigungen erforderlich?
In der Bundesrepublik Deutschland ist für das Erstellen von Photo- und Filmaufnahmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich. Vom öffentlichen Raum aus darf jedermann nach eigenem Gutdünken alles aufnehmen, was einsehbar ist (auch private Bereiche). Beim Aufenthalt im öffentlichen Straßenraum sind natürlich die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten.

Auf Privatgelände kann das Photographieren oder Filmen durch Willen des Eigentümers eingeschränkt werden. Der Eigentümer kann das Benutzen von Photo- und Filmapparaten allgemein oder nur die Verwendung von Blitzlicht untersagen. Unklarheit besteht in der Rechtssprechung jedoch darüber, wie ein Foto- und Filmverbot wirksam ausgesprochen wird. Bei öffentlich frei zugänglichen Anlagen wie Geschäftspassagen, Einkaufszentren oder Nahverkehrsanlagen wird das private Photographieren ohne Stativ von vielen Anwälten als üblicher Gebrauch angesehen, der nicht eingeschränkt werden kann.

Eines der wenigen Unternehmen, das eindeutig zum Photographieren und Filmen durch Kunden Stellung bezieht, ist die Deutsche Bahn AG. Mit Datum vom 22. Dezember 2000 stellt ie DB-Abteilung „Medienbetreuung Film/Fernsehen GKE 1“ fest, daß Photo- und Filmaufnahmen für private Zwecke grundsätzlich ohne Genehmigung/Legitimation jederzeit gestattet sind. Eine mündliche oder schriftliche Genehmigung durch DB-Mitarbeiter ist nur dann erforderlich, wenn Hobbyphotographen oder -filmer Bereiche einsehen wollen, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Diese Position wurde veröffentlicht in den geschäftlichen Mitteilungen der Deutschen Bahn AG, Ausgabe Nr.3 vom 19. Januar 2001.

Das Recht am eigenen Bild
Nach §22 des Kunsturhebergesetzes kann jeder Mensch selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Dabei muß jedoch die einzelne Person ein wesentliches Motiv der betreffenden Aufnahme sein, die bloße Erkennbarkeit innerhalb einer Menschenmenge, auf einer Straße, vor einem Gebäude oder einem sonstigen Hauptmotiv reicht nicht aus. Das „Recht am eigenen Bild“ ist lediglich eine Einschränkung der Veröffentlichung von Aufnahmen. Das Photographieren und Filmen als solches ist dadurch nicht eingeschränkt. Es ist frei zulässig, Photo- und Filmaufnahmen einzelner Personen auch ohne deren Einwilligung zu erstellen und zu besitzen, lediglich zur Veröffentlichung braucht man die Genehmigung der Betroffenen. Verboten ist das Photographieren oder Filmen von Personen gegen ihren Willen, wenn diese sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden und durch die Aufnahmen der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird. Dies ist bei heimlichen Aufnahmen in Toiletten- oder Umkleidekabinen der Fall. Der entsprechende Straftatbestand (§201a StGB) ist die Reaktion des Gesetzgebers auf einen Medienhype aus dem Sommerloch des Jahres 2003 um sogenannte „Handy-Spanner“.

Aufforderung zum Löschen von Photos oder Filmen?
Egal, auf welchem Weg Photo- oder Filmaufnahmen zustanden gekommen sind: Grundsätzlich gibt es keine Rechtsgrundlage, nach der bereits gemachte Photo- und Filmaufnahmen wieder gelöscht werden müssten. Wird unter Zwang oder Gewaltandrohung eine Herausgabe von Photo- oder Filmapparaten gefordert, so ist dies ein räuberischer Diebstahl gemäß §252 StGB. Werden existierende Aufnahmen gegen den Willen des Photographen gelöscht, so liegt bei herkömmlichen Filmen eine Sachbeschädigung gemäß §303 StGB vor, bei digitalen Speichermedien eine rechtswidrige Datenveränderung gemäß §303a StGB. Bereits der Versuch ist strafbar. Eine Beschlagnahme von Gegenständen (also z.B. Photo- oder Filmapparaten) ist nur durch die Staatsgewalt (Polizei) zulässig. Dabei muß die rechtliche Grundlage der Beschlagnahme genannt und eine Quittung/Protokoll ausgehändigt werden. Das Beschädigen von Gegenständen, Löschen von Daten oder die unvollständige Rückgabe beschlagnahmter Sachen ist auch für die Polizei nicht zulässig, es bedarf eines rechtskräftigen Urteils durch ein ordentliches Gericht. Ein Grund, warum Photo- und Filmapparate durch die Staatsgewalt (Polizei) beschlagnahmt werden können, ist das „Sicherheitsgefährdende Abbilden“ gemäß §109g StGB. Diese Situation ist dann gegeben, wenn Photo- oder Filmaufnahmen erstellt werden, die im Zusammenhang mit militärischen Anlagen oder Vorgängen stehen, und die die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährden.

Siehe auch http://www.mein-dortmund.de/photorecht.html

Gruß Philipp
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist eindeutig falsch ich darf alles Fotografieren was ich will, solange ich es halt nicht veröffentliche,
Du hast es nicht verstanden, oder?
Die Worte des Gesetzes und deren Auslegung durch Gerichte sind verschiedene Paar Schuhe. Aktuell werden die Worte eben sehr viel enger ausgelegt als noch vor einigen Jahren. Und diese Auslegung ist jene, die ich oben angesprochen habe.
Ist hier im Board aber auch schon etliche Dutzend Mal geschrieben, besprochen und von Juristen bestätigt worden.
 
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