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Rechtliche Frage

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Jetzt mal ne ganz blöde Frage wo wir grad beim Thema sind:

Kann man "Nutzungsbedingungen" der Bilder selber schreiben, also das was man erlaubt (z.B. Verbreitung mit Copyright Hinweis) und nicht erlaubt (z.B. weiter Verkauf )
Selbiges die Zahlungsbedingungen? Anwalt machen lassen oder selber schreiben wie man es gerne möchte?
 
Jetzt mal ne ganz blöde Frage wo wir grad beim Thema sind:

Kann man "Nutzungsbedingungen" der Bilder selber schreiben, also das was man erlaubt (z.B. Verbreitung mit Copyright Hinweis) und nicht erlaubt (z.B. weiter Verkauf )
Selbiges die Zahlungsbedingungen?

Kannst du selber bestimmen und auch schreiben. Muster kriegt man bei den Verbänden/Kammern. Anwalt kann sowas auch (Muster downloaden, hehe) und sachverständig (um-)formulieren.

Ich war mal in einer Ausstellung, da musste man als Besucher sein/e/n Sakko/Jacke/Mantel ausziehen, weil der Künstler/Urheber das so bestimmt hatte. Sogar das geht...

C.
 
Mich würde mal interessieren warum der Typ die Fotos nicht entfernt.
Ist er...
  • ...zu untalentiert um nochmal Fotos in dieser Qualität zu schießen.
  • ...so reich oder ausgebucht das er sich negative Mundpropaganda leisten kann
  • ...einfach nur ein Querulant der auch seine Nachbarn anzeigt wenn sie um 14:59 den Rasenmäher anmachen oder 3mm zu nah an der Kurve parken.
 
Mich würde mal interessieren warum der Typ die Fotos nicht entfernt.
Ist er...
  • ...zu untalentiert um nochmal Fotos in dieser Qualität zu schießen.
  • ...so reich oder ausgebucht das er sich negative Mundpropaganda leisten kann
  • ...einfach nur ein Querulant der auch seine Nachbarn anzeigt wenn sie um 14:59 den Rasenmäher anmachen oder 3mm zu nah an der Kurve parken.

Er hält sich bei 100 EUR Honorar für eine Profi, Künstler, Fotografen.
Und ich würde jetzt sehr gern das Blumenstrauß- oder Füße-Foto sehen...
Wahrscheinlich Magnum-Qualität.

Mannomann,

C.
 
Er hält sich bei 100 EUR Honorar für eine Profi, Künstler, Fotografen.
Oder er geht davon aus, daß seine Rechtschutzversicherung auch solche Fälle abdeckt (falls ja würde ich mich über die Nennung der Versicherung freuen, gerne auch per PN). Bei den rieisigen Einnahmen kann die ja nciht allzu teuer sein.
 
Vertrag:

Fotos von der Hochzeit gegen Geld und das Recht mit den Fotos der Hochzeit indirekt (als Referenz), werben zu dürfen.

Insofern wäre das Honorar (außen vor, ob Dienst- oder Werkleistung) höher gewesen, wenn von vornherein eine eigene Nutzung des Urhebers zu Refenzzwecken ausgeschlossen gewesen wäre.

Wird Dir jetzt das Recht zur Referenzierung - soweit dies überhaupt in Nachhinein so ohne weiteres geht, denn die Einwilligung/Zustimmung lag zumindest mündlich ja vor - verweigert, so müßte dieses Recht durch ein höheres Honorar wieder ausgeglichen werden.

Soweit korrekt. Nur wird, wer sich solche Gedankengänge zu eigen macht

1. von allein auf die Idee kommen, das so schriftlich festzuhalten,
2. eher nicht eine Hochzeit für 100 Euro fotografieren.

Aber so ist das Leben halt. Die Leute hören "Geld", kriegen glänzende Augen und vergessen alles um sich herum. Und geraten dabei vorhersehbar an Auftraggeber, bei denen sie zufrieden sein können, daß die für den Hunni und das Glas Cola nicht auch noch die Fotoausrüstung haben wollen.

Inwieweit Du beweisen kannst, dass ein Teil des Honorars durch die Referenzierung abgedeckt wenn sollte kann nur anhand der Höhe, mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung, entschieden werden.

War Dein Honorar so hoch, dass das Recht zu Referenzen Nennung ein Entgegenkommen der Auftraggeber war, dann kann man Dir das Recht wohl eher wieder entziehen. War Dein Honorar offensichtlich eher niedrig, dann kann man Dir das Recht wohl nicht ohne weiteres entziehen.

Liebe Grüße!

Die Zeiten dürften leider vorbei sein, da das allgemeine Marktgeschehen solche Schlüsse zugelassen hat. Man wird mit Sicherheit auch Brautpaare finden, die TfP ganz toll finden und deren Anwalt im Brustton der Überzeugung dann in die Klagebegründung schreibt, daß die Vertraugsklausel zum Ausstellen der Bilder auf die Internetseite des Fotografen überraschend und infolgendessen unwirksam sei.
 
Hallo Peter,

Du hast diesbezüglich sicherlich Recht, jedoch habe ich mir persönlich, als von diesen ominösen 100 Euro gelesen habe, keine weiteren Gedanken gemacht, denn wer eine Hochzeit für 100 Euro fotografiert, hat

-sich entweder auch keine Gedanken gemacht und sollte sich die eigenen und die Dritter auch nachträglich sparen
-oder soviel Wert auf die Möglichkeit die Bilder als Referenz für die Akquise zukünftiger Aufträge zu nutzen gelegt, dass eine fehlende, weil unterlassene Regelung, schon grob fahrlässig ist
-oder so richtig gar keine Ahnung, so dass nur der Rat bleibt, wenn man damit Geld verdienen will langt es nicht gerade mal den Auslöser drücken zu können.

Liebe Grüße!
 
Bei Zeitungen, Verlagen etc. ist es in der Regel so - haben die einmal das Nutzungsrecht (exklusiv und umfassend) erworben, kann der Urheber selbst nicht mehr anderweitig veröffentlichen.
C.

Mal kurz OT.

Bei der Bildzeitung ist das wohl so. Aber die haben ja auch fiktive Polizeisprecher und imaginäre Interviepartner. Bei einer normalen Tageszeitung steht im Vertrag, dass die Bilder und Texte nur bis zur ersten Veröffentlichung exklusiv und bereits am Folgetag verwertbar sind.

BTT

Zitat Fotorecht bei fotografieren.net (hab keine Lust, selbst zu tippen):

"3.2.a Rechte am eigenen Bild

...die abgebildete Person/-en müssen deutlich erkennbar sein. Dabei kann unter Umständen auch die Abbildung eines Körperteils ausreichen, wenn die abgelichtete Person bereits durch diesen Körperteil von Bekannten eindeutig identifiziert werden kann. ..."
 
Ui:eek:
Das wusste ich nicht. Gibt es denn da einen bestimmten Grund dafür?
Der Vergleich mit der Feuerversicherung ist ja schon hart.

Der Grund ist ein unüberschaubares und damit unkalkulierbarkeit Risiko;)

Solche Risiken werden von Versicherungen immer ausgeschlossen.

Dies war aber schon vor der Abmahnungswelle in Folge von File Sharing der Fall
 
Der Grund ist ein unüberschaubares und damit unkalkulierbarkeit Risiko;)

Solche Risiken werden von Versicherungen immer ausgeschlossen.

Zu Zeiten des Internets kann man davon ausgehen, daß jemand, der so eine Versicherung abschließen könnte, sie auch binnen weniger Wochen in Anspruch nähme. Marions Kochbuch läßt grüßen.
 
Der Grund ist ein unüberschaubares und damit unkalkulierbarkeit Risiko;)

Solche Risiken werden von Versicherungen immer ausgeschlossen.

Dies war aber schon vor der Abmahnungswelle in Folge von File Sharing der Fall


Das ist völliger Quatsch !

Wenn explizit Risiken vertraglich ausgeschlossen werden,handelt es sich immer um "Hungerleiderpolicen". Mittels Nachlass in Euro versucht man auch noch dem kleinsten Kleinunternehmer ,dem billigsten Nebenerwerbshandwerker oder dem baföglosesten Bettelstudenten ein Gefühl von Wehrhaftigkeit bei Justitia zu verkaufen.
Jede Versicherung prüft erst mal ihre Leistungspflich,so auch jede Rechtschutzversicherung.Beurteilt der Hausjurist deinen Fall als ausichtslos,gibt es keine Kostenübernahmeerklärung,streiten wüürden sie sich aber für dich.Allerdings erst nach dem du die volle Kostenübernahme unterschrieben hast und einen nicht unerheblichen Vorschuß geleistet hast.
Konsequent zu Ende gedacht müßte dann die Erkenntnis gereift sein dass .
solch eine Versicherung rausgeschmissenes Geld ist.
Der Anwalt an der Ecke sagt dir in einem Beratungsgespräch für nen "Fuffi" deine Aussichten auch....;)
...und wie oft kommt das vor,vorrausgestzt du bist kein "Streithansel" ?
 
Das ist völliger Quatsch !

Wenn explizit Risiken vertraglich ausgeschlossen werden,handelt es sich immer um "Hungerleiderpolicen". Mittels Nachlass in Euro versucht man auch noch dem kleinsten Kleinunternehmer ,dem billigsten Nebenerwerbshandwerker oder dem baföglosesten Bettelstudenten ein Gefühl von Wehrhaftigkeit bei Justitia zu verkaufen.
Jede Versicherung prüft erst mal ihre Leistungspflich,so auch jede Rechtschutzversicherung.Beurteilt der Hausjurist deinen Fall als ausichtslos,gibt es keine Kostenübernahmeerklärung,streiten wüürden sie sich aber für dich.Allerdings erst nach dem du die volle Kostenübernahme unterschrieben hast und einen nicht unerheblichen Vorschuß geleistet hast.
Konsequent zu Ende gedacht müßte dann die Erkenntnis gereift sein dass .
solch eine Versicherung rausgeschmissenes Geld ist.
Der Anwalt an der Ecke sagt dir in einem Beratungsgespräch für nen "Fuffi" deine Aussichten auch....;)
...und wie oft kommt das vor,vorrausgestzt du bist kein "Streithansel" ?

Wie auch immer. Jedenfalls wirst Du wohl keine private Rechtschutzversicherung finden, bei der diese Thematik abgedeckt ist.
 
Das ist völliger Quatsch !

Wenn explizit Risiken vertraglich ausgeschlossen werden,handelt es sich immer um "Hungerleiderpolicen". Mittels Nachlass in Euro versucht man auch noch dem kleinsten Kleinunternehmer ,dem billigsten Nebenerwerbshandwerker oder dem baföglosesten Bettelstudenten ein Gefühl von Wehrhaftigkeit bei Justitia zu verkaufen.
Jede Versicherung prüft erst mal ihre Leistungspflich,so auch jede Rechtschutzversicherung.Beurteilt der Hausjurist deinen Fall als ausichtslos,gibt es keine Kostenübernahmeerklärung,streiten wüürden sie sich aber für dich.Allerdings erst nach dem du die volle Kostenübernahme unterschrieben hast und einen nicht unerheblichen Vorschuß geleistet hast.
Konsequent zu Ende gedacht müßte dann die Erkenntnis gereift sein dass .
solch eine Versicherung rausgeschmissenes Geld ist.
Der Anwalt an der Ecke sagt dir in einem Beratungsgespräch für nen "Fuffi" deine Aussichten auch....;)
...und wie oft kommt das vor,vorrausgestzt du bist kein "Streithansel" ?

Lieber Gepixelter, ich kann Dir nur ein ehem. Programm von Dieter Nuhr empfehlen, dessen Titel wohl recht gut den Kern trifft.;)

Die Allg. Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherungen sehen vor, dass Urheberrechtliche Streitigkeiten ausgeschlossen sind.

Es gab und gibt zwar immer wieder sogenannte (Medien)Versicherungen, ausschließlich im gewerblichen Bereich (sogenannte Gewerbe- oder Firmen Rechtsschutzversicherungen), die auch Urheberrecht als mitversichertes Risiko anbieten, zumindest behaupten, dies anzubieten, jedoch sind hier Zweifel angebracht.

Insofern beinhalten Deine Ausführungen auch richtige Ansätze, vor allem die Feststellung, die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung ist zumindest kritisch zu hinterfragen.:top:

Selbstverständlich wird geprüft, ob eine Einstandspflicht seitens der Versicherung besteht.

Hierbei ist die Prüfungsreihenfolge:

1. Handelt es sich um ein versichertes Risiko -> wenn ja, weiter mit Prüfungspunkt 2., wenn nein, kurze Mitteilung an den VN, dass selbstverständlich ein Rechtsstreit geführt werden kann, dies aber auf eigene Kosten.:grumble:
2. Besteht eine irgendwie geartete Aussicht auf Erfolg, wenn ja, Erklärung der Kostenübernahme möglich, wenn offensichtlich nein, Mitteilung an den VN, dass selbstverständlich eine Rechtstreit geführt werden kann, dies aber nur auf eigene Kosten:grumble:
3. Hat der VN seinen Obliegenheiten entsprechend gehandelt, insbesondere ist eine aussergerichtliche Einigung versucht worden, wenn ja Kostenübernahme in der Regel erklärt:), wenn nein, kommt es auf die Versicherung an, ob eine Mitteilung ergeht, dass infolge der Obliegenheitenverletzung ein Versicherungsschutz abgelehnt wird:ugly: (netter Versuch) oder aber eine Mitteilung, dass zunächst eine aussergerichtliche Klärung angestrebt werden sollte.:)

Die Rechtschutzversicherung ist schon etwas anders als die PKV, bei der mittels eingeschränkter und damit "kostengünstigerer" Tarife die VN gelockt werden sollen.:o

Letztlich gibt es bei allen Versicherungen Risiken, die grundsätzlich nicht versichert werden.:evil:

In der Regel ist der Grund die behauptete Unüberschaubarkeit der Risiken.:confused:
Selbstverständlich steht es jedem frei, einen RA aufzusuchen, ob eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde oder nicht.

Bei bestehen einer solchen Versicherung werden die Kosten der Erstberatung in der Regel dann nicht übernommen, wenn nicht im Vorfeld der Schadenfall bzw. das Risiko eines Schadenfall an die Versicherung gemeldet wurde.:grumble:

Daher Vorsicht, wenn man den vollmundigen Werbeaussagen von Anwalts Liebling vertraut.;)

Einfach Ball flachhalten, bevor man behauptet, die Aussage eines anderen sei Quatsch.:):angel:

Liebe Grüße!
 
Die Allg. Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherungen sehen vor, dass Urheberrechtliche Streitigkeiten ausgeschlossen sind.

Es gab und gibt zwar immer wieder sogenannte (Medien)Versicherungen, ausschließlich im gewerblichen Bereich (sogenannte Gewerbe- oder Firmen Rechtsschutzversicherungen), die

Ich denke man kann das hier viel näher an der Basis, als an den Details der Versicherungsverträge abhandeln.

1.
Wird die private Rechtsschutzversicherung ganz sicher keine Dinge abdecken, die auftauchen, wenn man für Geld, also gewerblich, fotografiert.

2.
Jemand der für 100,- € eine Hochzeit fotografiert hat sicher keine gewerbliche Rechtsschutzversicherung, Haftpflicht etc. abgeschlossen.

Damit wäre das Thema durch.

Ganz abgesehen davon, daß Forderungen aus einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Vertragspflichten, denn das ist es um, das es hier wirklich gehen würde, wenn das Brautpaar klagt, was anderes sind als eine Urheberrechtsverletzung.

Urheberrrechstverletzung durch den Urheber des Werkes selbst ist eher eine exotische Idee.
 
Nein, denn Brandstiftung ist ein Offizialdelikt und infolgedessen mit einer gewissen Hemmschwelle für die potentiellen Täter verbunden.

Der Unterschied ist eher das man bei Brandstiftung vorsätzlich einen Versicherungsbetrug begeht. Aber das ist wohl zu weit Off Topic.

Bilderklau ist dagegen so etwas wie den Hund Gassi führen. Deshalb ist das Risiko für die Feuerversicherung geringer.

Das leuchtet wiederum ein.

2.
Jemand der für 100,- € eine Hochzeit fotografiert hat sicher keine gewerbliche Rechtsschutzversicherung, Haftpflicht etc. abgeschlossen.

Das bringt mich zur nächsten doofen Anfängerfrage. Solange Bis u einem gewissen Punkt gilt es doch als Liebhaberei. Greift die private Rechtschutzversicherung dann nicht?
Also nur rein aus Interesse. Für meine Bilder würde niemand etwas zahlen:D
 
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