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Rechtliche Frage

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aber es geht für mich mal um das Prinzip.

Deshalb ist das auch gar kein rechtliches Problem, sondern ein soziales.
 
Das bringt mich zur nächsten doofen Anfängerfrage. Solange man nur den Betrag den die Ausrüstung kostet einimmt gilt das doch als Liebhaberei. Greift die private Rechtschutzversicherung dann nicht?

Vielleicht solltest Du mal mit Deinem Steuerberater sprechen, denn solange man Einnahmen nicht bei der Steuererklärung angibt, nennt das Finanzamt das Schwarzarbeit.

Und, nein? Schwarzarbeit wird von Versicherungen nicht besonders gefördert.
 
Was genau hat das jetzt mit meiner Frage zu tun:confused:

Du hast lustige Ansichten dazu, wer entscheidet, was zu versteuern ist und welche Konsequenzen das für Versicherungen haben sollte.
 
Du sprichst in Rätseln.
Ich wollte lediglich wissen ob bei Liebhaberei (also wenn man etwas nicht gewerblich macht) die private Rechtschutzversicherung greift.
Ich habe da keine Meinung dazu, weder eine lustige noch sonst eine, weil ich mich da nicht auskenne. Ich habe auch nicht vor mit einem meiner Hobbys Geld zu verdienen. Da du offenbar auch keine Ahnung hast, sonst würdest du sinnvolle Kommentare schreiben, darfst du dich gerne an Diether Nuhr halten.
Ich finde auch die Passage nicht wo ich geschrieben habe wer was entscheidet.
 
Sorry, aber welchen Teil von NEIN hast Du nicht verstanden.;)

1. Es wird, wenn es im eigentlichen Sinne auch kein wirklicher Urheberrechtsstreit ist, wie einer gedeutet und daher nicht von der Rechtsschutzversicherung als Risiko übernommen.
2. Wird Dir die Rechtsschutzversicherung mitteilen, dass auch für den Fall, dass Du Deinen Lebensunterhalt weder aktuelle, noch zukünftig aus solcherlei erfolglosen Aufträgen bestreiten willst, dies eine wirtschaftliche Betätigung ist, die eher einer Unternehmung oder einer freiberuflichen Tätigkeit nahesteht, als einer privaten Betätigung und insofern ist die private Rechtsschutzversicherung nichteinstandspflichtig
3. Letztlich sind selbstverständlich Tätigkeiten, auch wenn man Geld dafür bekommt, bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei, jedoch muss man gerade, wenn man dann aus Aufträgen einen Rechsstreit führen will, immer doppelt aufpassen.

Zusammengefasst, NEIN.

Liebe Grüße!
 
Sorry, aber welchen Teil von NEIN hast Du nicht verstanden.;)

Den mit dem i :D
Nein quatsch.

1. Es wird, wenn es im eigentlichen Sinne auch kein wirklicher Urheberrechtsstreit ist, wie einer gedeutet und daher nicht von der Rechtsschutzversicherung als Risiko übernommen.

Das eine Rechtschutzversicherung bei Urheberrechtsverstößen nicht greift merkt man schon alleine an der Anzahl der Threads zu diesem Thema.

2. Wird Dir die Rechtsschutzversicherung mitteilen, dass auch für den Fall, dass Du Deinen Lebensunterhalt weder aktuelle, noch zukünftig aus solcherlei erfolglosen Aufträgen bestreiten willst, dies eine wirtschaftliche Betätigung ist, die eher einer Unternehmung oder einer freiberuflichen Tätigkeit nahesteht, als einer privaten Betätigung und insofern ist die private Rechtsschutzversicherung nichteinstandspflichtig

Das ist die Antwort auf meine eigentliche Frage. Danke :top:

jedoch muss man gerade, wenn man dann aus Aufträgen einen Rechsstreit führen will, immer doppelt aufpassen.

Das ist im vorliegenden Thread ja der Fall. Vor allem da es ums Prinzip geht ist der Ausdruck will passend.
 
Sorry, aber welchen Teil von NEIN hast Du nicht verstanden.;)

1. Es wird, wenn es im eigentlichen Sinne auch kein wirklicher Urheberrechtsstreit ist, wie einer gedeutet und daher nicht von der Rechtsschutzversicherung als Risiko übernommen.
2. Wird Dir die Rechtsschutzversicherung mitteilen, dass auch für den Fall, dass Du Deinen Lebensunterhalt weder aktuelle, noch zukünftig aus solcherlei erfolglosen Aufträgen bestreiten willst, dies eine wirtschaftliche Betätigung ist, die eher einer Unternehmung oder einer freiberuflichen Tätigkeit nahesteht, als einer privaten Betätigung und insofern ist die private Rechtsschutzversicherung nichteinstandspflichtig
3. Letztlich sind selbstverständlich Tätigkeiten, auch wenn man Geld dafür bekommt, bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei, jedoch muss man gerade, wenn man dann aus Aufträgen einen Rechsstreit führen will, immer doppelt aufpassen.

Zusammengefasst, NEIN.

Liebe Grüße!



Dein Punkt 2. ist leider erneut völlig falsch
und dein Punkt 3. größtenteils "Koklores" ;)

Natürlich kannst du jetzt wieder in entspechenden Foren nachfragen und deren Antworten per "copy und paste" hier einfügen.
An deinem wilden Rumrudern wird das aber auch nichts ändern..:lol:

Du könntest ein kleiner Internetstar werden .....


Studenten der verschiedensten Fachrichtungen beknieen mich inständigst,dich als Studienobjekt zu gewinnen.
Ich habe mal hier her verlinkt und vorgeschlagen das Interessierte sich selbst mit dir in Verbindung setzen sollen ,da ich davon ausgehe das du mit mir eher schlechter klar kommst..:)
 
Wenn explizit Risiken vertraglich ausgeschlossen werden,handelt es sich immer um "Hungerleiderpolicen". Mittels Nachlass in Euro versucht man auch noch dem kleinsten Kleinunternehmer, dem billigsten Nebenerwerbshandwerker oder dem baföglosesten Bettelstudenten ein Gefühl von Wehrhaftigkeit bei Justitia zu verkaufen.

Es steht Dir erst einmal vollkommen frei, eine Rechtsschutzversicherung zu gründen und Dich auf diese Marktlücke zu spezialisieren. Allerdings befürchte ich, daß die dann binnen Kurzem als Schneeballsystem enttarnt und behördlich geschlossen wird.

Jede Versicherung prüft erst mal ihre Leistungspflicht, so auch jede Rechtschutzversicherung. Beurteilt der Hausjurist deinen Fall als ausichtslos, gibt es keine Kostenübernahmeerklärung, streiten würden sie sich aber für dich. Allerdings erst nach dem du die volle Kostenübernahme unterschrieben hast und einen nicht unerheblichen Vorschuß geleistet hast.

Aha. Und was ist das dann anderes als der Betrieb einer gewöhnlichen Anwaltskanzlei? Da kann man dann auch gleich die um die Ecke beauftragen. Nach meiner Erfahrung holen die Rechtsschutzversicherungen die Einschätzung des mit dem Fall beauftragten Anwaltes vor Ort ein. Sie müßten anderenfalls quer durch die Republik fahren und bei jeder involvierten Ermittlungsbehörde Akteneinsicht nehmen, was "den Hausjurist" - wenn der Laden halbwegs floriert - zeitlich etwas überfordern dürfte. Sprich die Entscheidung der Versicherung über die Kostenübernahme würde sich einige Wochen oder Monate hinziehen und die Beiträge dürften sich außerhalb des Rahmens bewegen, die auch gut genährte Zeitgenossen zu zahlen bereit sind.

Konsequent zu Ende gedacht müßte dann die Erkenntnis gereift sein dass
solch eine Versicherung rausgeschmissenes Geld ist.

Dann suchst Dir halt ein anderes Geschäftsmodell. Freilich sind Dir dann Kost und Logis vielleicht nicht ganz so sicher wie bei diesem ...
 
Der Unterschied ist eher das man bei Brandstiftung vorsätzlich einen Versicherungsbetrug begeht. Aber das ist wohl zu weit Off Topic.

Darum ging es nicht. Es geht hier darum, daß das Geschäftsmodell einer Versicherung schlechterdings nicht funktionieren kann, wenn sie mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu 100% in Anspruch genommen wird. Dann muß sie den Versicherten um ihre eigenen Betriebskosten höhere Beiträge abknöpfen, als diese für eine Schadensregulierung ohne Versicherungsschutz aufbringen müssten.

Das bringt mich zur nächsten doofen Anfängerfrage. Solange Bis u einem gewissen Punkt gilt es doch als Liebhaberei. Greift die private Rechtschutzversicherung dann nicht?
Also nur rein aus Interesse. Für meine Bilder würde niemand etwas zahlen:D

Zum einen bedeutet ja Deine Einschätzung, daß für Deine Bilder keiner etwas zahlen würde, nicht daß sie auch keiner klaut.

Und zum anderen wirfst Du hier zwei völlig verschiedene Sachen durcheinander:
1. Das Finanzamt will nicht, daß Du mit den Ausgaben für Deine Briefmarkensammlung die Lohnsteuer drückst, indem Du ihm vorgaukelst, einen permanent erfolglosen Briefmarkenhandel zu betreiben.
2. Die Versicherung geht es nichts an, ob der Unternehmer, der eine Police abgeschlossen hat, erfolglos ist oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Punkt 2. ist leider erneut völlig falsch
und dein Punkt 3. größtenteils "Koklores" ;)

Anstelle hier fortgestzt Rundumschläge unter die Gürtellinie zu setzen, würde ich an Deiner Stelle fundierte Argumente vortragen, sofern Du welche hast.

Studenten der verschiedensten Fachrichtungen beknieen mich inständigst, dich als Studienobjekt zu gewinnen.

Gute Idee. Sie wollen Dich vorführen, ohne dabei durch Deine Rache ihre Abschlüsse zu riskieren. Merke: Du wärest nicht der einzige Dozent Deutschlands ohne einen offensichtlich recht lockeren Praxisbezug.

Ich habe mal hier her verlinkt und vorgeschlagen das Interessierte sich selbst mit dir in Verbindung setzen sollen ,da ich davon ausgehe das du mit mir eher schlechter klar kommst..:)

Das Problem haben Deine Studenten offenbar auch.
 
Es steht Dir erst einmal vollkommen frei, eine Rechtsschutzversicherung zu gründen und Dich auf diese Marktlücke zu spezialisieren. Allerdings befürchte ich, daß die dann binnen Kurzem als Schneeballsystem enttarnt und behördlich geschlossen wird.

Dieser Absatz ist völlig unverständlich....:confused:
Dein 12 Uhr mittags Post hast in der prallen Sonne verfasst ?




Aha. Und was ist das dann anderes als der Betrieb einer gewöhnlichen Anwaltskanzlei? Da kann man dann auch gleich die um die Ecke beauftragen. Nach meiner Erfahrung holen die Rechtsschutzversicherungen die Einschätzung des mit dem Fall beauftragten Anwaltes vor Ort ein. Sie müßten anderenfalls quer durch die Republik fahren und bei jeder involvierten Ermittlungsbehörde Akteneinsicht nehmen, was "den Hausjurist" - wenn der Laden halbwegs floriert - zeitlich etwas überfordern dürfte. Sprich die Entscheidung der Versicherung über die Kostenübernahme würde sich einige Wochen oder Monate hinziehen und die Beiträge dürften sich außerhalb des Rahmens bewegen, die auch gut genährte Zeitgenossen zu zahlen bereit sind.

Eben !
Das ist die Qintisenz meiner Ausführung !!



Dann suchst Dir halt ein anderes Geschäftsmodell. Freilich sind Dir dann Kost und Logis vielleicht nicht ganz so sicher wie bei diesem ..

:confused::confused:
Meide die Mittagssonne sie scheint noch recht stark zu strahlen über dir:cool:

.


Gute Idee. Sie wollen Dich vorführen, ohne dabei durch Deine Rache ihre Abschlüsse zu riskieren. Merke: Du wärest nicht der einzige Dozent Deutschlands ohne einen offensichtlich recht lockeren Praxisbezug.
Das Problem haben Deine Studenten offenbar auch.

Mit keinem Wort habe ich behauptet selbst Student oder gar Dozent zu sein.
Verantwortlich bin ich für das was ich schreibe ,aber nicht für das was du daraus zusammen reimst/ machst !
Meide zusätzlich berauschende Getränke :cool:

Für das OT bitte ich um Vergebung ,es wird nicht mehr vorkommen !!
 
Es steht Dir erst einmal vollkommen frei, eine Rechtsschutzversicherung zu gründen und Dich auf diese Marktlücke zu spezialisieren. Allerdings befürchte ich, daß die dann binnen Kurzem als Schneeballsystem enttarnt und behördlich geschlossen wird.

Dieser Absatz ist völlig unverständlich....
Dein 12 Uhr mittags Post hast in der prallen Sonne verfasst ?

Ich hab' nicht gesagt, daß Du alles verstehen können mußt, auch wenn Du erklärst, irgendeine Respektsperson für Studenten darzustellen bzw. mit Studenten mehr oder weniger häufig Umgang zu haben.


Eben !
Das ist die Qintisenz meiner Ausführung !!

Nein, ist es nicht. Du setzt irgendeine abstruse Beschreibung davon, wie Rechtsschutzversicherungen nicht funktionieren können in die Welt und schlußfolgerst daraus, daß sie unsinnig seien. Eine Quintessenz Deiner Ausführungen zu schreiben erspare ich lieber dem Forum.


Meide zusätzlich berauschende Getränke :cool:

Jetzt, wo Du das sagst, verstehe ich Deine Beiträge.
 
Zuletzt bearbeitet:
... es geht schlicht weg ums Prinzip. Ist er im Recht oder das Paar.

Sie sagen er würde nächste Woche Post vom Anwalt bekommen...:angel:

Naja ich bin mal gespannt was da raus kommt :)

Vielleicht nichts, vielleicht ein Brief von irgendeinem Anwalt ...
Der Anwalt will mindestens soviel Vorschuß, wie die beiden für das Hochzeitsshooting bezahlt haben, bevor er sich ihre Geschichte überhaupt erst anhört. Nun kann man sich fragen, wie wahrscheinlich es ist, daß die Leute überhaupt zum Anwalt gehen und selbst wenn dem so wäre, daß sie nach der Information, was der Spaß kostet, dableiben. Auf jeden Fall sollte Dein Bekannter beobachten, was die über ihn rumerzählen.
 
Vor dem Hintergrund, dass es nun genug Meinungsäußerungen gibt und eine wirkliche Rechtsberatung hier weder machbar noch sinnvoll ist, schließe ich hier mal ab.

Steffen
 
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