Es gibt ja neben dem "Privatmenschen" auch immer die sog. "relative Person der Zeitgeschichte".
Über "Personen der Zeitgeschichte" darf generell mit Foto berichtet werden, zum Beispiel Politiker bei einer Rede, Prominente auf dem "Roten Teppich", und so weiter. Das wären sog. "absolute Personen der Zeitgeschichte" - wobei das eingeschränkt wurde, im Caroline-Urteil (vgl. arne9001's Rechtsblog).
Es gibt also sinngemäss nur noch relative Personen der Zeitgeschichte, das sind solche Personen, die zum Beispiel ihre "15 Minuten" durchmachen (vgl. Warhol). Beispiel: Frau Merkel schüttelt einem G8-Demonstranten die Hand.
Der Hand-geschüttelte wäre hier eine relative Person der Zeitgeschichte, da es ein öffentliches Interesse an diesem Vorfall gibt. Lebensretter oder Lotteriegewinner wären ähnliche Fälle.
"Relative Personen der Zeitgeschichte" sind immer Grenzfälle, die wenig exakt definiert sind. Über diese darf aber im Rahmen der Berichterstattung zugunsten der Öffentlichkeit berichtet werden. Hier wird abgewogen Pressefreiheit/Recht gegen Persönlichkeitsrecht.
Ein Eindringen in die Privatsphäre (Privatgrundstück, der private Gang in die Stadt (seit dem Caroline-Urteil)) ist aber weder bei absoluten noch relativen PdZg gestattet.
Soviel zur Presse. Die tun zwar eher etwas "grenzwertiges" als es ein Privatmann tun würde/dürfte, bewegen sich aber in der Regel durchaus im rechtlich zulässigen Bereich. Dafür gibts ja auch diese Presse-Aufsichtsrat zur Selbstkontrolle etc...
@Deine Schönheit: hast du dir mal arnes blog angeschaut? Dann würden viele deiner Missverständnisse in Rauch aufgehen. Aber ich glaube du stehst hier auch ziemlich auf eine Gegenrede, die wenig mit der Faktenlage zu tun hat. Dafür ist es natürlich generell hilfreich, sich mit den tatsächlichen Fakten nicht objektiv auseinander zu setzen.
Richtig. Alles die bekannte, normale Rechtslage und Praxis. Gehört eigentlich alles zu den rechtlichen Grundlagen, die man kennen sollte, wenn man sich irgendwie mit dem Veröffentlichen von Fotos beschäftigt.
Wenn sich ale mit solchen rechtlichen Gundlagen beschäftigen würden, gäbe es solche langen Rechtsfragen-Threads erst gar nicht.

Andreas