Fiktives Szenario:
Gabi(16w) moechte Uwe(17m) eine Freude machen, und beschliesst, einen Youtube-Clip zu machen. Mit schnulziger Musik, und Fotountermalung.
Gabi benutzt dazu Musik, die sie sich aus itunes geladen hat, und sucht sich mit der Google-Bildersuche Fotos zusammen.
Bis auf den von mir hervor gehobenen Part ist gegen dieses Vorgehen nichts einzuwenden. Jetzt wäre es doch aber einfach das Video auf eine CD/DVD/Blu-ray zu brennen (oder meinetwegen auf einen USB-Stick/Platte zu kopieren) und es Uwe zu überreichen. Zur Not kann sie dieses auch per Mail an Uwe schicken. Sollte der Clip zu groß sein, dann packt sie ihn in eine passwortgeschützte zip-Datei, lädt diese bei einem Filehoster up und schickt Uwe das Passwort per Mail. So kommt niemand unberechtigtes an die Datei und es findet auch keine Ver
öffentlichung statt. Und genau darum geht es doch: Das veröffentlichen!
Warum muss es unbedingt eine öffentliche Plattform wie Youtube sein?
Nebenbei: Auch bei Youtube gibt es die Möglichkeit in den Optionen einzustellen, dass nur Leute mit dem entsprechenden Link ein Video sehen können.
Damit ist (meiner Meinung nach) dem Begriff "Privatkopie" ausreichen genüge getan - anderenfalls möge man mich widerlegen.
Jetzt aber noch etwa zu den "Autovergleichen" und dem Begriff "Lizenz". In der Tat lässt sich die unberechtigte Nutzung eines Fotos/Musikstücks/Films etc. nicht mit dem physischen Entwenden eines PKW vergleichen. ABER - und da liegt glaube ich bei vielen das Missverständnis - auch mit dem Erwerb eines Gegenstands erhält man neben dem Eigentumsrecht an einem einzelnen Stück nicht das Recht damit tun und lassen zu können was man möchte. Insbesondere erhält man NICHT das Recht den Artikel nachzubauen und dann billiger zu verkaufen. Stichwort: Luxusuhr Marke A statt für 5000 Euro für nur 50 Euro. Ich höre schon wieder das Geplärre: Wo ist denn der Schaden? Ich würde mir für 5000 Euro keine Uhr kaufen... Richtig - ich auch nicht. Aber der Firma entsteht ein Schaden, da die Marke A im Hochpreissektor entwertet wird. Ber nächste Kunde ewirbt dann ein Produkt der Marke B...
Das Beispiel lässt sich beliebig auf Hochgeschwindigkeitszüge in Fernost, Sonnenbrillen etc. ausweiten. Spätestens bei gefälschten Ersatzteilen (z.B. Bremsscheibe) bei (und da sind wir auch endlich wieder beim geliebten Auto

Fahrzeugen oder gefälschten Medikamenten (ohne oder mit minderwertigen Wirkstoffen) sollte wirklich jedem klar werden warum auch mit käuflich erworbenen Gegenständen nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht erteilt wird.
Fazit: Alles was man kauft hat eine Nutzungsbeschränkung - nenne es meinetwegen Lizenz. Und schon sollte dir klar sein, dass der Begriff Lizenz keine neumodische Erfindung von Abzockern ist. Früher hat man darüber nur nie so richtig nachgedacht, da kaum einer in der Lage gewesen ist entsprechende Hardwarekopien herzustellen.
Den Rest mit den Fotos haben ja schon andere ausführlich dargestellt.