• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

recht am bild vs. erpressung - was würdet ihr tun?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_16852
  • Erstellt am Erstellt am
beta_ schrieb:
hier der wortlaut:
"...was soll ich bitte schön mit fotos anfangen, deren mitte mit einem wasserzeichen versehen sind."
Dass das so ist, habe ich schon fast vermutet.
Ich denke mal, du hast du ihm die Bilder nicht in voller Auflösung gegeben? Wenn er sagt, er will sie nur für privat, kann ich verstehen, dass er sich an einem Wasserzeichen mitten im Bild stört. Setz doch einfach deinen Namen klein ins Eck und gib ihm die Bilder in einer Bildschirmbetrachtungsauflösung. Wahrscheinlich wird er mit ca. 800*500 Pixel bei 100 kb zufrieden sein?!
 
der veranstalter macht die regeln. entweder du akzeptierst diese und bist auf der gästeliste, oder du akzeptierst sie eben nicht, bezahlst deinen eintritt und darfst wahrscheinlich nicht fotografieren
 
Ich würde auch die 10x15-Abzüge in Betracht ziehen. Wenn er das nicht möchte, dann digitale mit gut sichtbarem Wasserzeichen.

Take it or leave it. Die paarmal 15? wäre mir der Ärger mit dem nicht wert.
 
Meine Sicht der Dinge:

  • dickes wasserzeichen durchs bild nervt
  • wenn du einfach gerne fotos machst, für deine journalistische tätigkeit auch noch umsonst reinkommst, ist doch alles bestens
  • besprech die sachlage in ruhe PERSÖNLICH mit ihm und sage ihm das du ihm die bilder für PRIVATE zwecke zur verfügung stellst (mit kleinem wasserzeichen evtl auch ein unsichtbares) aber für promotionzwecke eben eine vergütung möchtest die nicht mit der gästeliste abgegolten ist

gib ihm von jedem gig 3 -5 schicke bilder je band und hab freude am knipsen.. mach da kein riesen tamtam drum wenns dir spaß bringt, für deine sammlung schicke bilder bei rumkommen, du witzige leute kennenlernst (und viele bands sind echt gut drauf..) und einfach spaß an der sache hast.

wenn du dann im nachhinein feststellst das er deine bilder für etwas verwendet was du nicht erlaubt hast kannst du ja immer noch rechtliche schritte unternehmen, vor allem wenn ihr schriftlich festgehalten habt das er die nur privat nutzen darf.

ich selber habe auch schon auf konzerten von freunden und bekannten gefilmt. diese videos habe ich selbst bearbeitet und auf meine homepage gepackt und stelle die dort zur verfügung. die bands verweisen auf ihren seiten darauf das es auf meiner seite videos gibt..
1. werbung für meine seite
2. kommen ich und meine freundin auf allen konzerten auf die gästeliste weil die bands wissen das dann foto/videomaterial entsteht..
3. werden meine freundin und ich mit getränken versorgt
4. sind die bands glücklich das material entsteht
5. machts spaß :)
 
wookie_berlin schrieb:
Hi,

also auf so eine Mail würde ich auch sehr alergisch reagieren!
Für private Fotos in seinem Archiv sollte das WZ nicht stören.

also mich würde das ganz extrem stören. Bilder mit großem mittigen Wasserzeichen sind doch für nichts weiter brauchbar, als als für eine verkrüppelte Vorschau. Wer will den sowas im Album kleben haben?

Ich würds halt schriftlich fixieren, dass es rein für private Zwecke ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ multicoated:
machs Dir doch nicht so arg einfach, indem Du einen kurzen Gesetzestext einkopierst und daraus den Vorwurf des "Humbugs" konstruierst.
Die Rechtssprechung lässt sich nicht auf solche einfachen Sätze reduzieren.
Ich empfehle:
www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/ hnr/materialien/strafBT/13%20-%20Noetigung.doc -

Facetten gibt es viele.
 
Guenter H. schrieb:
@ multicoated:
machs Dir doch nicht so arg einfach, indem Du einen kurzen Gesetzestext einkopierst und daraus den Vorwurf des "Humbugs" konstruierst.
Die Rechtssprechung lässt sich nicht auf solche einfachen Sätze reduzieren.
Ich empfehle:
www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/ hnr/materialien/strafBT/13%20-%20Noetigung.doc -

Facetten gibt es viele.

Dein Link funktioniert nicht.

Wo willst Du bitte eine Rechtswidrigkeit sehen? Den Umstand, nicht mehr auf Gästelisten zu stehen, wird man wohl kaum als empfindliches Übel ansehen können...
 
ich werde ihn nochmals suchen, war aus einer Vorlesung.
Hier aber eine andere Textstelle zum gleichen Thema "Nötigungsmittel":

Drohung = in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt Täter Einfluss hat o. zu haben vorgibt
- Drohung soll wahr werden, wenn sich Opfer nicht beugt

Übel = jeder Nachteil, der über bloße Unannehmlichkeit hinausgeht.. - BGH stellt dabei auf individuell Bedrohten in konkreter Situation ab
- nach h.M. genügt auch Drohen mit Unterlassen, egal ob Pflicht dazu besteht o. nicht, Opfer muss
durch Unterlassen Nachteil erleiden

Die Grenzen der Nötigung sind weit, wesentlich weiter jedenfalls, als Du durch das Einstellen des reinen -kargen- Gesetzestextes (StGb) zu vermitteln versuchtest.
 
Guenter H. schrieb:
ich werde ihn nochmals suchen, war aus einer Vorlesung.
Hier aber eine andere Textstelle zum gleichen Thema "Nötigungsmittel":

Drohung = in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt Täter Einfluss hat o. zu haben vorgibt
- Drohung soll wahr werden, wenn sich Opfer nicht beugt

Übel = jeder Nachteil, der über bloße Unannehmlichkeit hinausgeht.. - BGH stellt dabei auf individuell Bedrohten in konkreter Situation ab
- nach h.M. genügt auch Drohen mit Unterlassen, egal ob Pflicht dazu besteht o. nicht, Opfer muss
durch Unterlassen Nachteil erleiden

Die Grenzen der Nötigung sind weit, wesentlich weiter jedenfalls, als Du durch das Einstellen des reinen -kargen- Gesetzestextes (StGb) zu vermitteln versuchtest.

Jo - schön, gut und richtig. Hier aber IMHO immer noch kein wirklicher Bezug, rein privatrechtliche Sache zwischen den Beiden.
Jede Fahrpreiserhöhung der Bahn wäre sonst Nötigung am Kunden...:rolleyes:


DirkDirk schrieb:
töte ihn doch einfach..... geht natürlich nicht. Ich würd die Zusammenarbeit beenden.

DAS (Hervorhebung durch mich) ist dafür wohl wesentlich deutlicher...:wall:
 
multicoated schrieb:
Jede Fahrpreiserhöhung der Bahn wäre sonst Nötigung am Kunden...:rolleyes:

Danke.
Wieviele Menschen werden da eigentlich täglich genötigt, weil ein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz nur nach einem zwei wöchigen, unverbindlichen Praktikum vergibt?
 
multicoated schrieb:
Jede Fahrpreiserhöhung der Bahn wäre sonst Nötigung am Kunden...:rolleyes:
DAS (Hervorhebung durch mich) ist dafür wohl wesentlich deutlicher...:wall:

Moin,
den Unterschied zu einer Fahrpreiserhöhung siehst Du aber schon, oder?:rolleyes: Danke.

Guenter
 
Menhir schrieb:
Danke.
Wieviele Menschen werden da eigentlich täglich genötigt, weil ein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz nur nach einem zwei wöchigen, unverbindlichen Praktikum vergibt?

Moin,
auch da sind die Grenzen fliessend. Es kommt ganz darauf an, was der Arbeitgeber von seinen Praktikanten verlangt, damit sie diesen Arbeitsplatz bekommen bzw. unter welchen Bedingungen er ihn verspricht.
Je nach Vorgehensweise kann dies völlig legal sein oder ebenso auch bereits die Grenzen des Zulässigen überschreiten.
Da geht es oft um auszuformulierende Feinheiten. Gerade zu diesem Thema kannst Du Dich mal mit versierten Arbeitsrechtlern unterhalten, Du wirst Erstaunliches hören.
Und wenn die Gepeinigten den Mut hätten und sich wehren würden, würde mancher Richter darüber zu einem Urteil kommen -das zwar den Betroffenen keinen Dauerarbeitsplatz verschafft, aber manchen Peiniger in seine Schranken weisen würde und ihm vielleicht eine Lehre wäre.

Aber die kleinen Nötigungen des Alltags (oft sind es leider keine kleinen mehr), werden immer mehr zur Normalität, mit der vermeintlich Stärkere sich Vorteile zu verschaffen versuchen. Und die vermeintlich Schwächeren kuschen, um sich diese Vorteile nicht zu zerstören - auch wenn sie sie im Endeffekt dann garnicht erhalten.

Nachsatz: der Vergleich mit der Fahrpreiserhöhung bei der Bahn ist aufgrund der völlig anderen -auch juristischen- Basis lächerlich.

Aber wir sind weit ab vom Thema. Die Fragestellerin hat ja offensichtlich nicht wenig Interesse daran, dort weiter zu fotografieren und kostenlosen Einlass zu finden. DAS versucht er für sich auszunutzen.
Da helfen natürlich auch solch absurde Ratschläge wie in einem der vorangegangenen Postings nicht (ich wiederhole es lieber nicht), da hilft ausschliesslich ein Abwägen der eigenen Interessen gegenüber denen des Kontrahenten. Nur so kann die Fragestellerin zu einer für sie befriedigenden Antwort kommen.
Im Übrigen habe ich auf den juristischen Tatbestand hingewiesen, ganz sicher aber NICHT zu einer Anzeige geraten - weil genau diese in dieser Angelegenheit zu einem Schlusspunkt führen würde, der offenbar nicht gewollt ist. Mein Hinweis auf den Sachverhalt erfolgt ausschliesslich deshalb, um der Threaderöffnerin klarzumachen, dass sie sich keineswegs in der Position der Schwächeren befindet und daher durchaus ihre Rechte mit etwas mehr Nachdruck als in Form eines Bittstellers durchsetzen kann.
Vielleicht sollte man dies bei der Betrachtung meiner Zeilen nicht vergessen und mal ein ganz klein Wenig darüber nachdenken- statt nur Gesetzestexte zu zitieren oder Fahrpreiserhöhungen als Argument zu missbrauchen.
 
Guenter H. schrieb:
den Unterschied zu einer Fahrpreiserhöhung siehst Du aber schon, oder?:rolleyes: Danke.

Ja aber ohne Mist, wo ist das denn bitte Nötigung?
Der Mensch hat doch die freie Wahl wen er auf die Gästeliste setzt und wen nicht. Welches Gericht der Welt sollte ihm denn verbieten, jemanden nichtmehr einzuladen, wenn er dafür nicht eine Gegenleistung bekommt? Welcher Schaden entsteht denn der netten Dame?
 
Okay - also nochmal - wenn ich jemandem gestatte zu mir zu kommen um meine Tiere zu photographieren und im Gegenzug verlange, dass ich die Bilder davon bekomme, dann ist das Nötigung?
Das ist absurd! In ihrem Fall bekommt sie sogar noch die Möglichkeit kostenlos einer kostenpflichtigen Veranstaltung beizuwohnen.
 
Menhir schrieb:
Ja aber ohne Mist, wo ist das denn bitte Nötigung?
Der Mensch hat doch die freie Wahl wen er auf die Gästeliste setzt und wen nicht. Welches Gericht der Welt sollte ihm denn verbieten, jemanden nichtmehr einzuladen, wenn er dafür nicht eine Gegenleistung bekommt? Welcher Schaden entsteht denn der netten Dame?


Siehst Du denn wirklich nicht, dass er sie durch das Vorspiegeln angeblicher zukünftiger Gafälligkeiten zu einer ihm genehmen Handlung zu zwingen versucht?

Um es mal ganz einfach zu formulieren:
Er ist bemüht, sich einen -vermutlich auch wirtschaftlichen- Vorteil zu verschaffen, in dem er sie durch Aufzeigen der ihr ansonsten entstehenden Nachteile dazu zu zwingen versucht, das zu tun, was er will.

Wenn Dir das nicht aufgefallen ist, dann gebe ich es jetzt wirklich auf.
Gehe mal in ein paar Vorlesungen der juristischen Fakultät.

Falss Du das alles nicht glaubst -es bleibt Dir ja unbelassen- dann mache Dich mal bei einem guten Rechtsberater schlau oder lass es.
Für mich ist das Thema jetzt nach all den Erklärungen und Aufzeigen der juristischen Definition von Nötigungsmitteln anhand von Kommentars- und Urteilstexten vollständig durch, ich habe keine Lust, mich hier in juristische Grundsatzdiskussionen hineinzusteigern, die einfach nichts mehr bringen und zudem in dieser Form auch völlig an der Frage der Threaderöffnerin vorbeigehen.
 
Guenter H. schrieb:
Um es mal ganz einfach zu formulieren:
Er ist bemüht, sich einen -vermutlich auch wirtschaftlichen- Vorteil zu verschaffen, in dem er sie durch Aufzeigen der ihr ansonsten entstehenden Nachteile dazu zu zwingen versucht, das zu tun, was er will.

sorry, aber das sehe ich anders. ihr entstehen keine nachteile, sondern ihr werden nur die bisher gewährten vorteile nicht weiter zuteil!
 
ach Rüdiger, dann halt noch ein letzter Nachsatz in dieser Angelegenheit:
er hat doch laut ihrer Auskunft klar formuliert, dass er ihr, wenn sie seinen Wünschen nachkomme, durchaus auch in Zukunft mal andere Aufträge verschaffen könne, dass er durchaus ein für sie wichtiger Auftraggeber sein könne, wenn sie sich ihm füge. Und dass dies nicht der Fall wäre, wenn sie seine Wünsche ablehnt. Er übt doch Druck aus. Und durch diesen Druck versucht er seine Ziele zu erreichen.
Und das völlig unabhängig vom kostenlosen Einlass, der in diesem Zusammenhang praktisch keine Rolle spielt.
Hätte er eine vernünftige Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien vorgeschlagen, wäre das doch was anderes. Aber er formuliert seine Wünsche bzw. Forderungen und zeigt im unmittelbaren Gegenzug die bei Nichtbefolgung zu erwartenden Repressalien und Nachteile auf.

So, jetzt ist aber wirklich Schluss.

Gruesse
Guenter
 
Lange Rede kurzer Sinn: Er woll Fotos von Dir haben, nimmt dich aber als Geschäftspartner nicht ernst. Das wird er auch in Zukunft nicht tun.
Die Fotos sind ihm nicht mal die 15 Euro wert, da er diese nicht zahlen muss, sondern nur einen Gästelistenplatz anbietet. Der kostet ihn gar nichts.
Er wird dir niemals Aufträge verschaffen, da du die dumme, kleine Maus bist, die die Fotos ja umsonst macht. Fotos gegen Eintritt ist kein Deal...jedenfalls nicht für Amateurbands. Bei Pearl Jam würde ich mich darauf einlassen. :lol:
 
Guenter H. schrieb:
Hätte er eine vernünftige Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien vorgeschlagen, wäre das doch was anderes. Aber er formuliert seine Wünsche bzw. Forderungen und zeigt im unmittelbaren Gegenzug die bei Nichtbefolgung zu erwartenden Repressalien und Nachteile auf.
Das ist doch Gang und gäbe in der Wirtschaft und auf der Strasse, jeder denkt nur an die eigene Interessen; nicht mal auf persönlicher Ebene (Menschen die sich gut kennen) werden im Alltag Interessen zwei Parteien berücksichtigt. Was glaubst du wie Hersteller von Endprodukte mit den Zulieferer umspringen? Oder Produzenten mit Künstler? Oder Männer mit ihren Frauen wenn sie Geld nach hause bringen oder auch nicht etc...Auch der Staat tut es. Wer auf der einen oder anderer Weise Macht hat, versucht es immer zu seinem alleinigen Vorteil oft zum Nachteil von anderen einzusetzen, wohlwissend dass eigentlich beide Seite gut wegkommen könnten. Dieser Fall spiegelt nur die Realität dadraussen wieder. In manchen Fälle ist es legal, auch wenn unmoralisch; aber Business und Moral waren nie kompatibel miteienander, wie im vorliegenden Fall. In anderen illegal und natürlich unmoralisch.
MaxiGEwinn auf einer Seite bedeutet leider oft, wenn überhaupt Minigewinn bei der Gegenpartei.

Echte Nötigung ist für mich z.B. die GEZ Gebühren.

gruss
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten