Deine Schönheit
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Verstehen tu ich das mit den Paragraphen nicht wirklich - ich deute mal bei den drei mit der Quetschkomode den Versuch einer Unkenntlichmachung. Vieleicht vor dem hintergrund hier immer wieder aufkommender Diskussionen?
Seit wann verfremdest Du denn Deine Bilder mittels EBV?
Mir ist klar, dass man für die Veröffentlichung das Einverständnis haben muss, außer es besteht ein höheres Interesse der Kunst. Und das ist auch gut so.
Kunst kommt von Können, nicht von Wollen, sonst wärs Wunst.
mfg Daniel
Kunst kommt von Können, nicht von Wollen, sonst wärs Wunst.
Und was hat nun dieser unsinnige Spruch mit dem Recht am eigenen Bild zu tun?
Ich glaube nicht das du hierbei die Einwilligungen hast, oder?
naja ich gehe mal davon aus das du nicht die Einwilligung zur Veröffentlichung hast. Oder hast du von jeder abgebildeten Person ein Schriftstück das du sein Bild hier veröffentlichen darfst? Wenn ja will ich nichts gesagt haben.
Ich wüßte nicht, dass man hier bei der Veröffentlichung den Vertrag anhängen müßte.
@ all
Können wir mal wieder zum Thema kommen.
Es ging mir darum einmal anhand dieser Fotos anzudeuten, welche Folgen das Recht am eigenen Bild haben kann. Es scheint sich ja dahingehend auszuweiten, dass selbst das ungefragte Fotografieren als solches von sich in der Öffentlichkeit befindlicher Menschen nicht mehr statthaft sein soll.
das fotografieren nicht, sondern das puplizieren!
Genau darum dreht es sich!!! Du kannst in der Öffentlichkeit so viel Fotografieren wie du willst auch einzelne Personen auch als Portraitaufnahme nurVeröfentlichendarfst du es nicht. Und das hast du getan. Wenn du die Erlaubnis hast ist doch alles i.O.
Ich wüßte nicht, dass man hier bei der Veröffentlichung den Vertrag anhängen müßte.
hallo,
also beim letzten bild hast du ein paar §§ vergessen...
LG, PG
Da dürften dann wohl die Gerichte entscheiden, ob ein Paar $$Zeichen in ein Gesicht montiert als "Kunst" durchgehen.