Und was macht der Händler vorher mit seiner wahrheitswidrigen Behauptung, der Kunde möchte vom Verkauf zu treten? Da findet sich sicherlich auch was dazu im StGB.
Einer wahrheitswidrigen Behauptung sollte trotzdem nicht mit einer Nötigung o.ä. entgegen getreten werden. Höflich, aber bestimmt bleiben und die von eBay zur Verfügung gestellten Wege beschreiten.
Wenn das alles nichts hilft, sachkundigen Rat einholen und den Rechtsweg beschreiten - so man das möchte. Ein Anwalt für Medienrecht wird sicherlich schon nach wenigen Sekunden einschätzen können, wie groß die Erfolgsaussichten sind.