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Und was macht der Händler vorher mit seiner wahrheitswidrigen Behauptung, der Kunde möchte vom Verkauf zu treten? Da findet sich sicherlich auch was dazu im StGB.

Einer wahrheitswidrigen Behauptung sollte trotzdem nicht mit einer Nötigung o.ä. entgegen getreten werden. Höflich, aber bestimmt bleiben und die von eBay zur Verfügung gestellten Wege beschreiten.
Wenn das alles nichts hilft, sachkundigen Rat einholen und den Rechtsweg beschreiten - so man das möchte. Ein Anwalt für Medienrecht wird sicherlich schon nach wenigen Sekunden einschätzen können, wie groß die Erfolgsaussichten sind.
 
Ein Anwalt für Medienrecht wird sicherlich schon nach wenigen Sekunden einschätzen können, wie groß die Erfolgsaussichten sind.

Wohl eher einer für Kaufvertragsrecht...

Und ich verstehe hier immernoch nicht, warum die Androhung einer legal zur Verfügung stehenden Konsequenz (negative Bewertung, rechtliche Schritte etc.) eine Nötigung oder Erpressung darstellen sollte...

Verdammt, ich muss das Finanzamt anzeigen, ich habe von denen nämlich eine Mahnung bekommen, weil ich dusseliger weise vergessen habe, die Hundesteuer zu überweisen; in dieser (wohlgemerkt ersten!) Mahnung wurden mir rechtliche Schritte bis hin zur Pfändung angedroht - nach der hier vertretenen Meinung ganz klar eine Nötigung / Erpressung :eek::evil:

Also, nochmal: die Androhung einer negativen Bewertung bei Nichterfüllung eines Vertrages dürfte keine Nötigung sein. Man macht darauf aufmerksam, im Falle des Falles von den zur Verfügung stehenden Mitteln gebrauch zu machen; kommt eher einer Mahnung gleich.

Übrigens: Jeder Vertragspartner darf mahnen. Schriftlich kann jeder die Erfüllung vertraglicher Pflichten anmahnen... Sollte man aber per Einschreiben-Rückschein tun. Dafür gibt es sogar Formulare, die im gut sortierten Schreibwarenhandel käuflich erworben werden können.

Gruß, Jan
 
Macht's doch nicht so kompliziert.
Man schreibt in solchen Fällen einfach etwas im Stile von "Wenn ich das Teil nicht umgehend geliefert bekomme, wäre ich ausgesprochen unglücklich über die Transaktion und würde mir rechtliche Schritte vorbehalten."
Da wird gar nix erpresst und selbst ein Blinder sieht die Botschaft. Weder das Konstatieren, dass man sehr unzufrieden ist noch der Hinweis auf Rechtsfolgen sind unerlaubt.
 
... Verdammt, ich muss das Finanzamt anzeigen, ich habe von denen nämlich eine Mahnung bekommen, weil ich dusseliger weise vergessen habe, die Hundesteuer zu überweisen; in dieser (wohlgemerkt ersten!) Mahnung wurden mir rechtliche Schritte bis hin zur Pfändung angedroht - nach der hier vertretenen Meinung ganz klar eine Nötigung / Erpressung :eek::evil: ...
Mit dem "kleinen" Unterschied, das deine Mahnung vom Finanzamt nirgends öffentlich zugänglich erscheint ;)
 
Soweit aus dem Fenster zu lehnen und es als Straftatbestand Erpressung zu bezeichnen würde ich mich auch nicht. Auch die Drohung, den Rechtsweg zu beschreiten ist definitiv keine Erpressung und nie strafbar (wo kämen wir denn sonst hin? :D).

Gegen die Nutzungsbedingungen von ebay wird es aber wohl sein.
 
Macht's doch nicht so kompliziert.
Man schreibt in solchen Fällen einfach etwas im Stile von "Wenn ich das Teil nicht umgehend geliefert bekomme, wäre ich ausgesprochen unglücklich über die Transaktion und würde mir rechtliche Schritte vorbehalten."
Da wird gar nix erpresst und selbst ein Blinder sieht die Botschaft. Weder das Konstatieren, dass man sehr unzufrieden ist noch der Hinweis auf Rechtsfolgen sind unerlaubt.

Danke, dass Du das so treffend in kurze Worte fasst... Im Prinzio habe ich das gleiche geschrieben, es halt bloß kompliziert gemacht :rolleyes:
 
Mit dem "kleinen" Unterschied, das deine Mahnung vom Finanzamt nirgends öffentlich zugänglich erscheint ;)

:confused:

Die Androhung einer negativen Bewertung erscheint auch nirgendwo öffentlich, dafür gibt es ja in der Bucht die Möglichkeit, mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten...

Nur die schlussendliche Bewertung wird öffentlich und die darf bei Nichterfüllung eines Vertrages ruhig negativ ausfallen, da sollten wir uns alle einig sein...

VG Jan
 
Da das hier immer mehr in eine allg. Handelsdiskussion abgleitet, die im DSLR-Forum nichts zu suchen hat, mache ich den Thread nun dicht. Verbraucherschutzportale gibt es im Netz reichlich und soweit ich weiß, unterhält ebay selbst ein Forum für derartige Diskussionen.
 
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