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Neue 5D Mark 2 vom Händler mit ca 1050 Auslösungen?

Wie bereits beschrieben, hatte ich den Händler heute nach meinem Besuch bei Canon Willich telefonisch kontaktiert. Der hat am Telefon direkt behauptet, dass es heute üblich ist, dass Kameras 4000 bis 5000 Auslösungen auf dem Bukel haben bevor sie in den Handel kommt. Wie ich bei der Eröffnung des Threads geschrieben habe, habe ich den Händler mit keinerlei Werten konfrontiert.

Da mir Willich keinerlei Info gegeben hat, mit wieviel Auslösungen Kameras ausgeliefert werden können, brauche ich irgendetwas mit dem ich den Händler klar festnageln kann. Beweisen kann ich konkret, dass der Sensor mehr als 1000 mal das Licht der Welt gesehen hat.

Wenn er von sich aus direkt was von 4000-5000 Auslösungen faselt, scheint er mir doch etwas abgebrüht zu sein.

Für alle die Ihre Auslösungen auslesen wollen:
http://astrojargon.net/40dshuttercount.aspx

.

Beweisen musst du doch gar nichts, das wäre nur was für vor Gericht. Aber der mögliche Nachlass ist zu klein, als dass 'ne Klage lohnt.
Ich würde ihn nochmal anrufen und stinkfrech behaupten, der Canon Service hätte dir jetzt mitgeteilt, dass es keine Testausfnahmen gibt und dass du dir sicher bist, dass er dir keine Neuware verkauft hat. Fordere einen preisnachlass. Geht er nicht darauf eun, dann sag ihm nur noch, dass du seinen Laden nur noch für Grantie und Inanspruchnahme anderer kostenloser Leistungen, die dir zustehn, betreten wirst. D.h. dass er dich als zahlenden Kunden sobene verloren hat.
Unbedingt zu vermeiden sind jedoch Formulierungen wie "Wenn Sie nicht Preisnachlassgeben, dann....", denn das könnte als Nötigung interprätiert werden. leiber den Preisnachlass ohne die Drohung verlagen, und wenn er nicht drauf eingeht, ihn vor vollendete Tatsachen stellen.
 
Hi,
gilt da nicht erstmal die "schöne" Beweislastumkehr? Ich meine in den ersten 6 Monaten ist das so. D.h. bei einem Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt (die Frage ist, ob die schon vorhandenen Auslösungen als Mangel gelten), müsste der Händler beweisen, dass dieser Mangel bei Verkauf noch nicht vorlag. Erst nach 6 Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht.

Gruß

Matthias
 
. . . und soviel ich weiß, darf ein Auto auch mit einer gewissen km Zahl noch als "neu" beworben werden . . .

eben nicht, ein Neuwagen ist so lange ein Neuwagen, als er nicht gefahren ist.
(Überführungskilometer ausgenommen) ein Probefahrzeug/Vorführwagen oder s.g. Tageszulassung ist ein neuwertiges Auto, kein Neuwagen.

Um zurück zur Kamera zu kommen, rein Rechtlich gesehen ist die Kamera Mangelbehaftet, wenn Sie technisch und Optisch nicht einer neuen entspricht, aber als solche Verkauft wird. Aber auch das Fehlen vertraglich vereinbarter Eigenschaften ist ein Mangel. Dazu zählen z.B. falsche Angaben über das Alter / Auslösungen der Kamera.
Der TO hat also eine Recht auf Nachbesserung/Wandlung.
Und Beweisen muss er dies übrigens nicht, da in den ersten 6 Monaten nach kauf die Beweislast beim Verkäufer liegt, erst danach dreht sich die Beweislast um. Sprich der Käufer muss Beweisen das ein Mangel Bereits von Anfang an Bestand oder eben nicht.
 
...müsste der Händler beweisen, dass dieser Mangel bei Verkauf noch nicht vorlag...

Oh Mann! Jetzt läuft das Thema ja komplett aus dem Ruder. Wo ist denn Deiner Ansicht nach der Mangel?
 
Der TO hat also eine Recht auf Nachbesserung/Wandlung.
Und Beweisen muss er dies übrigens nicht, da in den ersten 6 Monaten nach kauf die Beweislast beim Verkäufer liegt, erst danach dreht sich die Beweislast um. Sprich der Käufer muss Beweisen das ein Mangel Bereits von Anfang an Bestand oder eben nicht.

Selbst wenn der Händler beweisen muss, dass sie neu war (ich bin nicht ishcer, ob er das muss): Wenn der auf stur stellt, dann landet die Sache vor Gericht. Wegen 'nem relativ kleinen Preisnachlass.
Wenn der Händler nicht völlig bekloppt ist (oder schon kurz vor dem Konkursverfahren ist), müsste er doch erkennen, dass nur schon das näcshte Objektiv, was ein 5D MkII Kunde mal kaufen würde, ein grösseren Gewinn bringen würde, als das, was er sich jetzt hier vermutlich erschwindelt hat.
 
eben nicht, ein Neuwagen ist so lange ein Neuwagen, als er nicht gefahren ist.
(Überführungskilometer ausgenommen) ein Probefahrzeug/Vorführwagen oder s.g. Tageszulassung ist ein neuwertiges Auto, kein Neuwagen.


Das meinte ich mit "kann Kilometer auf dem Tacho haben:

Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Überführung und dabei nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren wurden. ......., so kann der Kunde nach der Lieferung mit einem Kilometerstand "452" die Abnahme nicht mit der Begründung verweigern, das Fahrzeug sei ja gar nicht "neu". Davon könnte erst gesprochen werden, wenn der Tachometer mehr als 1.000 Kilometer anzeigt

(Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28.06.2000, Aktenzeichen: 4 U 53/00).
 
Hi,
@Bilderkombinat
Hast die Antwort auf deine Frage schön aus meinem Zitat rausgeschnitten...... wer Lesen kann ich klar im Vorteil ;)

Gruß

Matthias
 
Hi,
gilt da nicht erstmal die "schöne" Beweislastumkehr? Ich meine in den ersten 6 Monaten ist das so. D.h. bei einem Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt

Welcher Mangel? Die Cam funktioniert doch offenbar ohne Probleme? Also mit Gewährleitung hat dieser Fall rein gar nichts zu tun . . .

Der einzige Streitpunkt ist: neu oder gebraucht!

Wenn jetzt ein Body mit über 1.000 Auslösungen als gebraucht definiert werden kann (wovon ich jetzt mal ausgehe), kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Dann geht der Body zum Händler und das Geld wieder zum Käufer. Ende.
 
Aber mal was anderes: Bei Onlinekauf ist man ja berechtigt, eine erworbene Kamera ohne Angabe von Gruenden innert 2 Wochen zurueck zu schicken. Der Haendler wird die selbstverstaendlich an den Naechsten als "neu" verkaufen. Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Muesste der Onlineshop darauf aufmerksam machen, dass sie beabsichtigen, eine derart gebrauchte Kamera zu verkaufen? In 2 Wochen kann man eine Kamera ja ganz schoen rannehmen.
Die Rechtslage ist, dass man die Ware eben nicht "rannehmen" darf, sondern sie nur so testen darf, wie das auch im Geschäft möglich wäre. Bei vielen hundert Auslösungen kann der Händler einen Ausgleich der Wertminderung verlangen.
 
Hallo Fak, ich habe vielleicht nicht alles gelesen, aber hattest du den Namen der firma in DDorf auch genannt?

Wo hast du sie gekauft, denn ich bin etwas stutzig geworden, da ich vor kurzem in DDorf eine zurück gebracht habe. Mit dem Zähler kommt es auch wohl hin. Würd mich nicht wundern wie die die cam nicht zu Canon geschickt sondern sofort wieder vertickt haben. Ich habe meine wegen DeadPixels zu Calumet zurück gebracht. An der seriennummer könnte ich es auch feststellen, die sind ja in den pics mitgespeichert, oder?
Falls Sie es wäre, wünsche ich dir schon mal viel spaß beim stempeln:D:o

Gruß
 
Welcher Mangel? Die Cam funktioniert doch offenbar ohne Probleme? Also mit Gewährleitung hat dieser Fall rein gar nichts zu tun . . .
Der einzige Streitpunkt ist: neu oder gebraucht!
Wenn jetzt ein Body mit über 1.000 Auslösungen als gebraucht definiert werden kann (wovon ich jetzt mal ausgehe), kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Dann geht der Body zum Händler und das Geld wieder zum Käufer. Ende.

Nicht ganz so. Es gibt hier die Beschaffenheitsvereinbarung "neu". Jede Abweichung davon ist ein Sachmangel (434 I 1 BGB).

Die Beweislastumkehr hilft ihm aber trotzdem nicht: er muss immnoch beweisen, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Die Kamera also nicht neu ist.
Anfechtung wegen arglistischer Täuschung ist schlecht. Dann muss er zusätzlich noch beweisen, dass der Händler ihn bewusst getäuscht hat. Schwierig.
 
Anfechtung wegen arglistischer Täuschung ist schlecht. Dann muss er zusätzlich noch beweisen, dass der Händler ihn bewusst getäuscht hat. Schwierig.

Die Aussage vom Händler, die Dinger haben immer bis zu 4.000 Testauslösungen drauf, ist unhaltbar und aus meiner Sicht eine vorsätzliche Verschleierung!
 
Hallo Fak, ich habe vielleicht nicht alles gelesen, aber hattest du den Namen der firma in DDorf auch genannt?

Wo hast du sie gekauft, denn ich bin etwas stutzig geworden, da ich vor kurzem in DDorf eine zurück gebracht habe. Mit dem Zähler kommt es auch wohl hin. Würd mich nicht wundern wie die die cam nicht zu Canon geschickt sondern sofort wieder vertickt haben. Ich habe meine wegen DeadPixels zu Calumet zurück gebracht. An der seriennummer könnte ich es auch feststellen, die sind ja in den pics mitgespeichert, oder?
Falls Sie es wäre, wünsche ich dir schon mal viel spaß beim stempeln:D:o

Gruß

Das wäre in der Tat dreist!
 
Hallo Fak, ich habe vielleicht nicht alles gelesen, aber hattest du den Namen der firma in DDorf auch genannt?

Wo hast du sie gekauft, denn ich bin etwas stutzig geworden, da ich vor kurzem in DDorf eine zurück gebracht habe. Mit dem Zähler kommt es auch wohl hin. Würd mich nicht wundern wie die die cam nicht zu Canon geschickt sondern sofort wieder vertickt haben. Ich habe meine wegen DeadPixels zu Calumet zurück gebracht. An der seriennummer könnte ich es auch feststellen, die sind ja in den pics mitgespeichert, oder?
Falls Sie es wäre, wünsche ich dir schon mal viel spaß beim stempeln:D:o

Gruß

Schick doch einfach die Seriennummer per PN an FAK!
 
Übrigens scheint 40DShutterCount tatsächlich mit 5DmarkII zu funktionieren. Man muss nach dem Auslesen die Kamera ausschalten, da das tool sonst keine weiteren Aufnahmen addiert. Meine Zahl war 1222 und nach sechs Auslösungen mehr stand tatsächlich 1228 dort.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Hier win kurzes update.
Habe die 5DM2 gerade gestauscht bekommen.
Lief alles ohne wenn und aber.

Ich habe die cam ausgelesen -> null Ausloesungen
Menu war direkt in der Konfig.Seite.

Gruss FAK
 
Hallo zusammen,

Hier win kurzes update.
Habe die 5DM2 gerade gestauscht bekommen.
Lief alles ohne wenn und aber.

Ich habe die cam ausgelesen -> null Ausloesungen
Menu war direkt in der Konfig.Seite.

Gruss FAK

Und wieder greift als alte chinesische Sprichwort: Ente gut, alles gut!

Viel Spaß mit der neuen Cam! ;)

Gruß, Sascha
 
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