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Nachträgliche Preiserhöhung im "Biete"-Forum

Was hat der Boardbetreiber mit Geschäftsproblemen zwischen zwei erwachsenen, mündigen Bürgern zu tun? Löst eure Probleme doch alleine. Wenn ich auf'm Wochenmarkt statt bezahlter 3 Äpfel nur zwei eingepackt bekomme, beschwere ich mich doch auch nicht beim Bürgermeister, nur weil der Marktplatz der Stadt gehört.

Nun ja das sehe ich anders, denn soweit ich weiß hat der Boardbetreiber schon ein interesse an unlauteren Verkäufern.

Und solche nicht gerade juristisch treffende Beweise liebe ich ja. Stammtischnievau vom feinsten...:top:
 
P.S: Ich würde diesen Fall den Boarbetreiber melden, denn es handelt sich ja hierbei um einen Vertragsbruch.

Nein, das möchte ich nicht so handhaben.
Es sollte den Betreiber zwar schon interessieren, wie sauber auf seinem Marktplatz gehandelt wird, aber schlussendlich kann er sich nicht um jedes einzelne schwarze Schaf kümmern. Das ist so wie im echten Leben: Da trifft man ja manchmal auch Zeitgenossen, die offenbar 'nicht ganz rund' laufen. Im Reallife muss man sich dann hin und wieder mit solchen Leuten herumschlagen. Im Forum geht ausweichen aber relativ gut.

Ich war gestern einfach ziemlich perplex und wollte mal wissen, ob ich auf dem falschen Gleis stehe, oder was andere Foristi dazu sagen.

Ich weiss, dass der Mensch im Grunde schlecht ist. :evil:
Deswegen sind die Guten ja auch so wertvoll... :angel:

Gruss, Lordobi
 
Deine Entscheidung, ich würde sagen wenn man die Leute mit sowas durchkommen lässt, dann passiert es dem nächsten wieder so.
Und dann haben wir wieder so eine Thread...;)

Somit die juristische Sichtweise kennst du nun. Das BGB gibt dir das Recht auf Vertragserfüllung zu pochen.
Ob du das machen willst oder nicht deine Sache aber dann schreib einfach:
"Sache hat sich erledigt, Danke für die Ratschläge und close...", denn mehr gibt es zu dem Thema einfach nicht zu sagen.;)
 
Ja manche Verkäufer machen sich da wohl weniger Gedanken, und meinen das ganze sei wahrscheinlich noch lustig. Ich habe aktuell leider auch einen unschönen Fall, wo mir echt fast der Kragen geplatzt ist. Ich wollte eine NEX-3 inkl. Standard Objektiv kaufen, und habe mich mit dem Verkäufer auf einen Preis und die Bezahlung per Paypal geeinigt. Mit der bitte mir die Paypal Adresse mitzuteilen fingen die Probleme an, die Antworten kamen nur sehr zögerlich und beantworteten alles außer die Frage nach der Paypal Adresse. Plötzlich bringe ich in Erfahrung das der Verkäufer in einem anderen Forum erst noch am überlegen ist ob er sich eine NEX kaufen soll, oder lieber zu einem anderen Modell greifen soll. Darauf wurde ich skeptisch, und schrieb im nochmals eine PN mit allen mir etwas kurios vorkommenden Dingen. Als Antwort bekam dann er sei nun mal nicht 24 Stunden Online (war es aber in dieser Zeit definitiv des öfteren), und seine Frage im anderen Forum wäre unglücklich gewählt gewesen, er würde mir anbei noch ein Foto von der Kamera senden. Das Foto war auch dabei, mit Rechnung und Zettel auf dem sein Namen stand. Darauf habe ich ihn zum 4. mal gebeten mir dann doch endlich mal die benötigten Daten für die Überweisung zu geben, aber wieder ist keine Antwort gekommen (und wir reden nicht nur von 24 Stunden).

Die Kamera steht natürlich immer noch im Forum zum verkauf, wirklich unglaublich.
 
Ich habe es auch schon mal erlebt, daß ein "Verkäufer" regelrecht eine Art "Versteigerung" per PN unter mehreren Interessenten gemacht hat, was definitiv den Boardregeln widerspricht. Ich habe mich auf sein Affentheater aber nicht eingelassen, sondern mir mit kräftigen Worten "Luft" verschafft und ihn fortan ignoriert... :p Es gibt Wichtigeres, als mit solchen Deppen seine Zeit zu verschwenden.
 
Auf der anderen Seite kommt es leider auch immer wieder vor, dass Leute einen Artikel "nehmen", dann hört man aber nix mehr von denen und hat aber jeder Menge anderer Interessenten abgesagt.

Für mich ist es so, wenn jemand die Zusage als Käufer gibt, er meine Bankverbindung hat und ich die Versandadresse, dann ist das Ding reserviert.
Wenn ich zuwenig verlangt habe, ist das mein Problem.

Sei froh, dass Du Deinem Geld nicht hinterherlaufen musstest
 
Auf der anderen Seite kommt es leider auch immer wieder vor, dass Leute einen Artikel "nehmen", dann hört man aber nix mehr von denen und hat aber jeder Menge anderer Interessenten abgesagt.

Für mich ist es so, wenn jemand die Zusage als Käufer gibt, er meine Bankverbindung hat und ich die Versandadresse, dann ist das Ding reserviert.
Wenn ich zuwenig verlangt habe, ist das mein Problem.

Sei froh, dass Du Deinem Geld nicht hinterherlaufen musstest

Das ist alles 100% so richtig.
Das Problem bei der ganzen Diskussion hier ist, daß wegen so etwas niemand zum Anwalt rennt.
Klar sind bei Willenserklärungen per PN Kaufverträge zustande gekommen aber wenn es dann aus den genannten Gründen nicht klappt - wer geht damit vor Gericht?
Insofern: Schade, daß es sowas gibt (ist mir zum Glück hier noch nie passiert) aber der Boardbetreiber/Moderation sollte sowas schon wissen und eine Sperre wäre sicher angemessen. Sauerei halt :mad:

Chris
 
(...)aber der Boardbetreiber/Moderation sollte sowas schon wissen und eine Sperre wäre sicher angemessen.

Wenn ich in der Zeitung ein altes Sofa annonciere, und der Deal platzt... rufst du dann auch bei der Zeitung an und beschwerst dich über mich?;)

Mal wieder: Der Handelsbereich ist nur ein Goodie zum eigentlich Forenbetrieb. Möchtest du eine größere Sicherheit bei Kauf und Verkauf, dann mach es über eine "richtige" Verkaufsplattform inkl. Bieterschutz, Treuhandservice etc... DA kann man dann auch die Leute melden, die einen besche**en wollen.
 
Schön, dass du den Betrag noch zurück buchen konntest.
Grds. hattest du einen Anspruch auf die Lieferung für den zugesagten Preis.
Grds. ist das Einstellen im Biete-Bereich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
Schreibst du nun den Verkäufer an und erklärt dieser, wenn auch nur konkludent, die Annahme, so besteht der erwähnte Kaufvertrag.
Daran ändert auch nichts, dass 7 Minuten später eine andere E-mail eingeht.

Zivilrechtliche Ansprüche:

In jedem Fall eine Frist zur Leistung setzen; aus einer Gesamtbetrachtung des Falles könnte auch die Entbehrlichkeit folgen, sofern man die Erhöhung des Preises als endgültige Leistungsverweigerung begreift.
Wie dem auch sei. Nach der Fristsetzung sollte dem Verkäufer klar sein, dass seine Vorgehensweise nicht iO ist. IdR ist damit die Sache vom Tisch und er liefert.
Tut er das nicht kannst du vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz des Mehrbetrages verlangen, den du für eine vergleichbare Sache aufwenden musstest.
Du kannst also bspw. nicht einfach frohen Mutes ein Neugerät kaufen und den Mehrbetrag ersetzt verlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön, dass du den Betrag noch zurück buchen konntest.
Grds. hattest du einen Anspruch auf die Lieferung für den zugesagten Preis.
Grds. ist das Einstellen im Biete-Bereich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
Schreibst du nun den Verkäufer an und erklärt dieser, wenn auch nur konkludent, die Annahme, so besteht der erwähnte Kaufvertrag.
Daran ändert auch nichts, dass 7 Minuten später eine andere E-mail eingeht.

Zivilrechtliche Ansprüche:

In jedem Fall eine Frist zur Leistung setzen; aus einer Gesamtbetrachtung des Falles könnte auch die Entbehrlichkeit folgen, sofern man die Erhöhung des Preises als endgültige Leistungsverweigerung begreift.
Wie dem auch sei. Nach der Fristsetzung sollte dem Verkäufer klar sein, dass seine Vorgehensweise nicht iO ist. IdR ist damit die Sache vom Tisch und er liefert.
Tut er das nicht kannst du vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz des Mehrbetrages verlangen, den du für eine vergleichbare Sache aufwenden musstest.
Du kannst also bspw. nicht einfach frohen Mutes ein Neugerät kaufen und den Mehrbetrag ersetzt verlangen.

Richtig! (Bei einer D3 tut das so richtig weh, bei einer D2xs noch vielllll mehr).
Zudem wenn mehr Leute bei so eindeutigen Fällen zum Anwalt gehen würden,
würde es weniger Leute geben die sowas für einen Kavaliersdelikt halten, da dass Risiko wirklich rechtlich belangt zu werden so gering ist.

Zudem dem Boardbetreiber geht das aus mehreren Gründen was an...:D
Es ist letztendlich das gleiche wie Ware zusagen und nicht senden (und dann erst nach Wochen das Geld wieder zurückzahlen).
Dazu gibt es zig Threads hier...

Somit ich wäre schon für eine "black list" vom Forumsbetreiber.
Jeder der das macht bekommte eine "Dauerhafte Sperre".

Wenn man die Ware versteigern möchte kann man gerne zu Ebay gehen.:top:
 
Zudem dem Boardbetreiber geht das aus mehreren Gründen was an...:D

Aus welchen Gründen geht es ihn was an?

Somit ich wäre schon für eine "black list" vom Forumsbetreiber.
Jeder der das macht bekommte eine "Dauerhafte Sperre".

Sorry, aber bevor ich mir dieses Kindergartentheater antäte, würde ich den Bereich zumachen. Wenn zwei erwachsene, mündige Mitteleuropäer nicht in der Lage sind, ohne eine Aufsichtsperson einen Handel abzuwickeln, dann ist ihnen echt nicht mehr zu helfen und man sollte es ihnen in ihrem eigenen Interesse verbieten. Oder, da das kaum möglich ist, sollen sie ihre "Geschäfte" besser woanders machen.

Wenn man die Ware versteigern möchte kann man gerne zu Ebay gehen.

Angebote auf eBay sind keine Versteigerungen im Sinne einer Versteigerung.
 
Sorry, aber bevor ich mir dieses Kindergartentheater antäte, würde ich den Bereich zumachen. Wenn zwei erwachsene, mündige Mitteleuropäer nicht in der Lage sind, ohne eine Aufsichtsperson einen Handel abzuwickeln, dann ist ihnen echt nicht mehr zu helfen und man sollte es ihnen in ihrem eigenen Interesse verbieten. Oder, da das kaum möglich ist, sollen sie ihre "Geschäfte" besser woanders machen.

Diesen Vorschlag gab es schon mehr als einmal.
Wegen ein paar Leuten die sich nicht an das Gesetz halten alle anderen bestrafen.
Tolle Idee, weiter so...:top:
 
Wenn du eine Blacklist brauchst, Aufpasser und Schiedsrichter möchtest, dann wende dich doch vetrauensvoll an Thomas und biete ihm an, den Bereich zu übernehmen. Moderatoren sind hier teilweise Mangelware und Leute mit tollen Ideen sind immer gefragt.
 
Und wieso ist der beschriebene Vertragsbruch dann anders zu betrachten obwohl im zweiten von mir genannten Fall sogar eine Rückzahlung der Kaufsumme erfolgt? Oder besser gesagt wo soll nun §263 einmal erfüllt sein und das andere mal nicht?!


§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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