Schön, dass du den Betrag noch zurück buchen konntest.
Grds. hattest du einen Anspruch auf die Lieferung für den zugesagten Preis.
Grds. ist das Einstellen im Biete-Bereich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
Schreibst du nun den Verkäufer an und erklärt dieser, wenn auch nur konkludent, die Annahme, so besteht der erwähnte Kaufvertrag.
Daran ändert auch nichts, dass 7 Minuten später eine andere E-mail eingeht.
Zivilrechtliche Ansprüche:
In jedem Fall eine Frist zur Leistung setzen; aus einer Gesamtbetrachtung des Falles könnte auch die Entbehrlichkeit folgen, sofern man die Erhöhung des Preises als endgültige Leistungsverweigerung begreift.
Wie dem auch sei. Nach der Fristsetzung sollte dem Verkäufer klar sein, dass seine Vorgehensweise nicht iO ist. IdR ist damit die Sache vom Tisch und er liefert.
Tut er das nicht kannst du vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz des Mehrbetrages verlangen, den du für eine vergleichbare Sache aufwenden musstest.
Du kannst also bspw. nicht einfach frohen Mutes ein Neugerät kaufen und den Mehrbetrag ersetzt verlangen.