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Nachträgliche Preiserhöhung im "Biete"-Forum

Das hängt miz dem subjektiven Tatbestand zusammen.
Wenn in dem hier geschilderten Fall nicht schon der Vorsatz bezüglich der Täuschungshandlung und der Irrtumserregung fehlt, so fehlt in jedem Fall die notwendige Bereicherungsabsicht.
Man muss das ganze auch mal aus Sicht des Verkäufers betrachten.
Er hat diverse Interessenten und sagt jetzt einem verbindlich zu. Kaufvertrag zustande gekommen.
Er bittet um Überweisung.
7 Minuten später überlegt er es sich anders und will mehr Geld.
Er geht mithin davon aus, dass noch kein Geld geflossen ist, was ja auch angesichts der kurzen Zeit nicht fernab jeglicher Erwartungshaltung liegt.

Natürlich müsste man den ganzen Sachverhalt kennen um im Einzelfall eine Entscheidung zu treffen.
Jedoch ergibt sich anhand des hier geschilderten Ablaufs mE kein bedingter Vorsatz.

@Ockham:
Wenn jemand einen Kaufvertrag zustande kommen lässt und anschließend für einen hinreichend großen Zeitraum die Gegenleistung nicht erbringt, so kann bedingter Vorsatz angenommen werden.
Für die Bereicherungsabsicht müsste man zu dem Schluss kommen, dass der Schuldner den zielgerichteten Willen der Bereicherung hatte.
Im Regelfall wird man auch dies bejahen können, da bei derartig gelagerten Fällen eine Rückbuchung nur in den seltensten Konstellationen freiwillig erfolgt (Ausnahmen mal vorgelassen).
Und selbst wenn eine Rückbuchung stattfindet, so stellt die Verzinsung die Bereicherung dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry aber ein einfaches melden + sperren würde hier reichen.

Ach, ohne Kontrolle? Ohne vorher alle Seite zu prüfen? :rolleyes:

Sorry, wenngleich die Ausführungen vom Yeti sicherlich aus juristischer Sicht richtig sind, kann ich von der Sache nur hackspechtchen zu 100% zustimmen.

Leute, wie heißt es so schön, "wer nicht will, der hat schon." Mein Gott, hier werden so viele Artikel angeboten. Wenn ein Deal platzt, den User künftig auf "ignore" setzen und gut ist. Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.

NPS
 
Das hängt miz dem subjektiven Tatbestand zusammen.
Wenn in dem hier geschilderten Fall nicht schon der Vorsatz bezüglich der Täuschungshandlung und der Irrtumserregung fehlt, so fehlt in jedem Fall die notwendige Bereicherungsabsicht.
Man muss das ganze auch mal aus Sicht des Verkäufers betrachten.
Er hat diverse Interessenten und sagt jetzt einem verbindlich zu. Kaufvertrag zustande gekommen.
Er bittet um Überweisung.
7 Minuten später überlegt er es sich anders und will mehr Geld.
Er geht mithin davon aus, dass noch kein Geld geflossen ist, was ja auch angesichts der kurzen Zeit nicht fernab jeglicher Erwartungshaltung liegt.

Natürlich müsste man den ganzen Sachverhalt kennen um im Einzelfall eine Entscheidung zu treffen.
Jedoch ergibt sich anhand des hier geschilderten Ablaufs mE kein bedingter Vorsatz.

@Ockham:
Wenn jemand einen Kaufvertrag zustande kommen lässt und anschließend für einen hinreichend großen Zeitraum die Gegenleistung nicht erbringt, so kann bedingter Vorsatz angenommen werden.
Für die Bereicherungsabsicht müsste man zu dem Schluss kommen, dass der Schuldner den zielgerichteten Willen der Bereicherung hatte.
Im Regelfall wird man auch dies bejahen können, da bei derartig gelagerten Fällen eine Rückbuchung nur in den seltensten Konstellationen freiwillig erfolgt (Ausnahmen mal vorgelassen).
Und selbst wenn eine Rückbuchung stattfindet, so stellt die Verzinsung die Bereicherung dar.

Also ich würde mal sagen, dass in keinem von beiden Fällen Vorsatz nachweisbar ist, aber in beiden Fällen ein rechtskräftiger Vertrag erstmal nicht erfüllt wird. Im zweiten Fall wird dann sogar ohne! Fristsetzung der Betrag rücküberwiesen somit ist der Fall rechtlich etwas unbedenklicher.
Wo soll den hier ein Vorsatz nachweisbar sein?! Zudem geht es immer noch um den ersten Fall.:D

@ NPS:
Natürlich müssen beide Seiten geprüft werden aber hier ist die Sache schon eindeutig. Kaufvertrag sogar schriftlich abgeschlossen und dann nicht eingehalten.

Wie wäre es den mal so:
Du möchtest dir bei Müller und Co eine Kamera kaufen. Der Verkäufer sagt dir ist die letzte geb ich dir für 1000 Euro. Du gehst zur Kasse und da steht der Verkäufer mit einem anderen Kunden. Der andere Kunde zahlt 1500 Euro.
Wer bekommt die Kamera?

Oder noch anders... du schickst einen Kunden ein Angebot über eine Lieferung im Wert von 1000 Euro. Der Kunde schreibt ok nehme ich an. 7 Minuten später schickst du eine Email April April sind jetzt 1.500 Euro hab noch andere Interessenten.
Wer hat nun welche Rechte (und ich möchte hier mal den ein oder anderen sehen, was passiert wenn der Kunde dann wirklich mit Klage droht und man mit dem Ei zur Rechtsabteilung geht und es mal nicht nur um 500 Euro geht).

Meine Güte:
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Der Kaufvertrag kommt erstmal durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Diese können entweder vom Käufer oder vom Verkäufer ausgehen.
Durch Annahme der Willenserklärung durch die jeweils andere Partei, kommt der Kaufvertrag zustande.
Dazu müssen beide Willenserklärungen inhaltlich übereinstimmen und dürfen nicht abweichen.

=> Das ist hier erfüllt! Also ist der Kauvertrag gültig!

Der Verkäufer ist somit dazu verpflichtetden Kaufgegenstand frei von Mängeln zu übergeben und dem Käufer das Eigentum daran zu verschaffen und er muß den Kaufbetrag entgegennehmen!

=> Hier NICHT erfüllt vom Verkäufer. Er verweigert sowohl die Annahme des Kaufpreises sowie dem Käufer das Recht zum Eigentumserwerb.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe grundsätzlich, was Du meinst und ich stimme auch mit denen überein, daß solche Verkäufer zum Kotzen sind, ebenso Käufer, die sich nach einer Zusage nicht daran halten.

Und dennoch: Wegen so einem Mist Anwälte bemühen ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Und zum Thema, User sperren: Ich denke, das Forum ist kostenfrei, der Marktplatz ein ebenfalls kostenfreier Bonus und es ist den ehrenamtlichen Moderatoren einfach nicht zumutbar, sich in solche Dinge einzumischen und Richter zu spielen.

NPS
 
Im zweiten Fall wird dann sogar ohne! Fristsetzung der Betrag rücküberwiesen somit ist der Fall rechtlich etwas unbedenklicher.
Wo soll den hier ein Vorsatz nachweisbar sein?! Zudem geht es immer noch um den ersten Fall.:D

Ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch ist wegen Vollendung nicht mehr denkbar.
Ansonsten verweise ich auf meine Ausführungen.
Es ist ja auch nicht so, dass bei Gericht Narren sitzen, die nicht lebensnah auslegen können.
 
Finde X isn ziemlich frecher Kerl. Würde ich nicht machen, da kack ich lieber auf die 20 Euro bevor ich mich als Verkäufer schämen muss. Immerhin könnte es ja sein, dass der Kunde, wenn zufrieden, wieder was kauft.
 
@tsbzzz: Es ist doch im Zusammenhang mit den restlichen Aussagen von Diphosphan in diesem Thread absolut eindeutig, was er meinte. Was soll diese Wortklauberei? Er drückt sich halt teilweise unverständlich aus, aber was solls, mit ein bisschen guten Willen kann man schon erkennen, was er eigentlich meint.
 
Er drückt sich halt teilweise unverständlich aus, aber was solls, mit ein bisschen guten Willen kann man schon erkennen, was er eigentlich meint.

Ah ja, dann ist´s ja gut. Ich kann mir also aussuchen, ob er sich lediglich über die Bedeutung einzelner Vokabeln nicht im Klaren ist oder es für einen Jagdschein reicht?

Mir soll es recht sein.

Gruß

tsbzzz :)
 
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