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Model untersagt Nutzung nach Shooting

Aus meinen Beiträgen kann man rauslesen, daß sich der AG um LR gekümmert hat?

Warst Du beim offenbar stattgefundenen Briefing des Fredstarters durch die Redaktion dabei? Wenn nicht, so würde ich mich mit Erklärungen darüber, was dort nicht besprochen wurde, einmal etwas zurückhalten und einfach hinnehmen, was der Fredstarter dazu schrieb.
 
soweit ich weiss kann man zu jedem Zeitpunkt eine Erlaubnis zur veröffentlichung gemachter Bilder wiedersprechen.
Nicht, wenn die Veröffentlichung der Bilder vertraglich geregelt war. Ein Vertrag kann nach Abschluß nicht einseitig geändert werden. Der Vertrag kann auch bei rein mündlicher Absprache wirksam zustande kommen, allerdings wird dies meist schwer beweisbar sein. ;)

Lieber TO, versuch einfach noch einmal, mit Deinem Kontrahenten vernünftig zu reden. Vlt. kann dessen Freundin ihn ja auch zur Vernunft bringen. Solltest Du die Bilder unbedingt zur Veröffentlichung brauchen und Dein Kontrahent lehnt weiter ab, dann wirst Du wohl oder übel einen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragen müssen. Und für die Zukunft: Alles schriftlich fixieren. ;)

Gruß, Mike
 
Die ganzen juristischen Diskussionen sind doch müßig.
Das ganze Shooting hat doch eher einen privaten als professionellen Charakter.
Da hat ein auch fotografierender Journalist eine Idee, was auf eigene Faust über das mountain biking zu schreiben, ohne konkreten Auftrag und trifft auf einen leidenschaftlichen Mountainbiker, der kein eigentliches Model ist, der vielleicht die Chance wittert, öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen.
Ein Honorar wird nicht gezahlt, nur die Spesen werden übernommen, was eigentlich selbstverständlich sein dürfte.
Man macht Bilder und dann zickt das Amateur-Model aus irrationalen Erwägungen herum und das shooting war wirtschaftlich ein Schuss in den Ofen. Shit happens, aber oft bei unprofessionellen Mitspielern.

Habe bereits meine Zweifel, ob man die Spesen für das Hotel als Vergütung für das modeln betrachten kann, selbst wenn das Model den Tapetenwechsel genossen hat.
Darüber vor Gericht zu streiten, kostet mehr - auch an Nerven - als es einbringt.
Da hilft nur angemessenes Honorar neben den Spesen und schriftliche Vereinbarung. Wenn sich das ganze dann nicht mehr rechnet und man dann nur mehr oder weniger auf Gefälligkeitsebene arbeiten kann, wo es mit schriftlichen Vereinbarungen freilich schwieriger wird, dann ist das Risiko deutlich höher, wegen unvorhersehbarer Launen der Amateur-Models ein Shooting in den Sand zu setzen.
Daher als Erfahrung abhaken, mit diesem Risiko weiter leben oder das shooting im vertraglichen Bereich mehr professionalisieren, mit professionellen Models arbeiten und Honorar vereinabaren.

Rainer
 
Daher als Erfahrung abhaken, mit diesem Risiko weiter leben oder das shooting im vertraglichen Bereich mehr professionalisieren, mit professionellen Models arbeiten und Honorar vereinabaren.

Rainer

Alles ganz gute Hinweise - fehlt nur noch der auf die Agentur, die Models mit ausgeprägten Erfahrungen in Extremsportarten vermittelt.

Wie wär's, Rainer? Ist bestimmt 'ne sichere Marktnische!
 


Das bezieht sich aber nur auf den Rücktritt des Urhebers von der Erlaubnis der Nutzung eines Werkes durch den Inhaber eines Nutzungsrechtes.






Da kann man davon ausgehen, daß "ein Grund von enigem Gewicht" hier fehlt und es ist ja auch nicht so, daß die Nutzung völlig anders ausfällt als vereinbart.
 
Hallo,

... ansonsten ist ne unsignierte email wie ne postkarte. absolut nicht rechtsverbindlich, da sie jeder abfangen und verfälschen kann ...

das ist so nicht richtig, die E-Mail unterliegt wie jedes andere Beweismittel der freien Beweiswürdigung des Richters und kann daher durchaus als Beweis herhalten. Es liegt im Ermessen des Richters zu entscheiden ob eine Manipulation wahrscheinlich ist oder nicht.

Insbesondere wenn es sich um einen Mailverkehr über einen längeren Zeitraum handelt mit mehreren Reply's und die Inhalte zum späteren tatsächlichen Geschehen (Reise, etc.) passen wird es dem Model sehr schwer fallen einzelne Inhalte daraus (Einwilligung zur Veröffentlichung) oder den ganzen Mailverkehr zu bestreiten.

Gerald
 
Letztlich ist das Verhalten vom Model doch eh unsinnig.

Das einzige was ihm das "Verweigern" bringen kann ist doch nur, dass man ihn in Zusammenhang mit einem eventuellen "Bikeransturm" auf "seinen" Berg bringt.

Eigentlich sollte doch der Reportage nix im Wege stehen.
Vorausgesetzt es gibt noch ein paar andere Bilder.
Da reichen doch schon welche von einem Weg in Verbindung mit einem Ausschnitt eines MTB-Rades.

Ich wüsste nicht, warum ein Model auf einem Bild eine Gegend interessanter machen sollte.
 
Ich wüsste nicht, warum ein Model auf einem Bild eine Gegend interessanter machen sollte.
nun, weil auf einer Rad-Reisereportage nunmal Räder zu sehen sein sollten. Und diese werden ja auch von Personen bewegt. ;)

ob das Verhalten sinnvoll oder nicht, könnte man ihn ja auch direkt fragen. User Lemming666 vermute ich stark.;)

Er setzt sich mal mit dem Auftraggeber in Verbindung nun.
 
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