Im Fall einer Urheberrechtsverletzung spricht man auch vom "Diebstahl geistigen Eigentums".
"Man" ?
Wer ist "man" ?
Der Volksmund, die Medien ?
Wann etwas rechtlich einen Diebstahl darstellt, ist in den objektiven Tatbestandsmerkmalen zum § 242 genau definiert (Wegnahme, bewegliche Sache)
Nun denk noch einmal darüber nach, ob das Kopieren von elektronischen Bildern mit der rechten Maustaste eine "Wegnahme einer beweglichen Sache ist"...
Sieste !
Das geht nicht, weil für mich dieses "Klauen der Bilder" gleichzusetzen ist mit einem "Pimmel"-Fall.Und dann erklär? uns bitte nocheinmal den Unterschied zwischen "Klauen" und diesem "Pimmel"-Fall.