Gast_89207
Guest
Wenn es viele User gibt die das gleiche Problem mit der 1D MK III haben dann könnten sich diese ja auch zusammen tun um ihre Probleme mit ihrer Canon Kamera zu lösen.
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Nur: Ist das den Aufwand und die Kosten wert? Zudem hat er die ganze Zeit keine Kamera, die funktioniert. Jetzt also 1-2 Jahre prozessieren, Geld fuer Gutachten und Anwalt hinlegen, die ganze Zeit keine Bilder machen und alles, um evtl. mal irgendwann (!) recht zu bekommen?
Na da wuesste ich besseres mit meiner Zeit und Geld anzufangen, ganz sicher.
Chris
Verkaufen.aber was soll er machen wenn die Kohle für einen weiteren Body nicht (?) vorhanden ist und Canon sich sperrt seine Kamera zurück zu nehmen oder zu tauschen?
Verkaufen.
In Ebay reinstellen, Beschreibung entspr. formulieren (Kamera funktioniert innerhalb der Toleranz, in Servo erhoehter Ausschuss durch evtl. Fotografenfehler) und fertig.
Da täuschst du dich!In der ganzen Zeit hätte Armin ganze Bilderserien schießen können, aber was soll er machen wenn die Kohle für einen weiteren Body nicht (?) vorhanden ist und Canon sich sperrt seine Kamera zurück zu nehmen oder zu tauschen?
Sehe ich ebenso...Lies mal § 434 I Satz 3
Möglicher Hebelpunkt
Dann halt gleich als defekt reinstellen. Gibt immernoch genuegend Leute, die Phantasiepreise dafuer bezahlen, alles schon gesehen.Wahrscheinlich kein Betrug, aber moralisch sicher nicht mit Armins hohen Werten vereinbar.
Dann halt gleich als defekt reinstellen. Gibt immernoch genuegend Leute, die Phantasiepreise dafuer bezahlen, alles schon gesehen.
Genau, man verklagt ja nicht Canon, den CPS oder eine person, sondern ein Gehäuse wird reklamiert.
wo denn jetzt ?
das scheint das Problem
der Händler ist fein raus nachdem der Body schon von C getauscht wurde....
mit C hat man ja bei Kauf kein Vertrag geschlossen und auch nicht nach dem Tausch erhalten, also gegen wen ?
was will man genau einklagen ?
auf Gewährleistung ? geht nicht wegen Tausch
auf Garantie ? geht nicht wegen fehlender Spez.
auf die Werbung ? ohne Spez. ?
für alle diese möglichen Fallstricke Kohle zu vernichten gibt es nur einen sicheren funktionierenden Weg
III verkaufen IV neukaufen, schlimm, aber es ist so
Achso... also wieder zu Canon weil es da ja so gut für ihn lief!?
DAS würde ich an Armins Stelle nicht machen.
Was man machen will?
§ 434 => Sachmangel:
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,...
...wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann..."
So und da habe ich so meine Bedenken ob die Sache frei von Sachmängeln ist...
Und um das zu beweisen braucht man wieder einen Gutachter ... da beißt sich die Katze in den Schwanz ... ohne diesen Punkt kommt man nicht weiter... fertig
Ich liebe AutovergleicheDas ganze mal auf einen PKW übertragen wäre in etwa so.
Man reklamiert den klemmenden und nicht normal nutzbaren Rückwärtsgang. Der Hersteller sagt bei uns fährt der Wagen aber vorwärts ohne Probleme, sie müssen das akzeptieren weil bei uns intern fährt man nur vorwärts. Auf die Rückfrage warum den dann der Rückwärtsgang ausgewiesen wird in der Werbung antwortet der Hersteller, was?![]()
Fuer Dich ok, Aber fuer einen zu urteilenden Richter stellt sich das evtl. ganz anders da.Für mich ist das ein klarer Sachmangel und die Canon Gutachter müssen erstmal unter reproduzierbaren Bedingungen zu anderen Ergebnissen kommen.
Mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen wuerde ich dem Richter nicht kommen wollen.Das halte ich aufgrund von Armins "Können" und der Erfahrung der anderen User hier die seine Kamera getestet haben für äußerst unwahrscheinlich.
Mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen wuerde ich dem Richter nicht kommen wollen.
Der Richter schaut sich die Sachlage nuechtern an. Dann blaettert er das/die Gutachten durch. Wobei ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, wie ein Gutachter nun _zweifelsfrei_ nachweisen will, dass die Kamera ausserhalb der Specs laeuft (gibt es ueberhaupt welche???). Dann faellt der Hammer.
Chris
Ein Gutachter muß nur nachweisen, dass der Servo AF nicht so funktioniert wie er sollte und so wie es in der Werbung ausgewiesen wird.![]()
Ja genau hier scheint doch das Problem zu sein... es gibt keinen Gutachter bisher der das beweisen könnte ... solange hier keiner hinzugegezogen wird sondern nur was von unwahrscheinlich ... kann ich mir nicht vorstellen, ist aber so geredet wird .... fehlt der eindeutige Beweis das die Kamera nicht das macht was sie soll.. und das wird dann auch der Richter sagen...
"Nur" ist gut...Ein Gutachter muß nur nachweisen, dass der Servo AF nicht so funktioniert wie er sollte bzw wie es üblich ist. Hier kann er sich auf die Werbung von Canon berufen.
Achja, ich bin juristische Laie aber nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
Chris
deutliche
Nun ja evtl. kennst du sog. statistische Verfahren die bei der Verhaltensforschung verwendet werden. Die entsprechenden Programme beantworten dir die Fragen wann etwas reiner Zufall ist und wann es eine deutliche Abweichung von der Testgruppe darstellt.Definiere eine eine eindeutige mathmatische sowie jursistisch haltebare Erklärung für deutlich !