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Mark III: schon wieder AF-Probleme

Wenn es viele User gibt die das gleiche Problem mit der 1D MK III haben dann könnten sich diese ja auch zusammen tun um ihre Probleme mit ihrer Canon Kamera zu lösen.
 
Nur: Ist das den Aufwand und die Kosten wert? Zudem hat er die ganze Zeit keine Kamera, die funktioniert. Jetzt also 1-2 Jahre prozessieren, Geld fuer Gutachten und Anwalt hinlegen, die ganze Zeit keine Bilder machen und alles, um evtl. mal irgendwann (!) recht zu bekommen?
Na da wuesste ich besseres mit meiner Zeit und Geld anzufangen, ganz sicher.


Chris

Hallo und guten Tag,

@Chris,
der Thread ist inzwischen ja wirklich ziiiiemlich lang und dauert schon eine kleine Ewigkeit.
Was die Kosten betrifft (Post #282) den muss Armin wohl nicht bezahlen... mit dem Zeitfaktor gebe ich Dir aber 100% Recht.
In der ganzen Zeit hätte Armin ganze Bilderserien schießen können, aber was soll er machen wenn die Kohle für einen weiteren Body nicht (?) vorhanden ist und Canon sich sperrt seine Kamera zurück zu nehmen oder zu tauschen?
Ist einfach eine :grumble: saublöde Situation für Ihn.

euer Reigam
 
aber was soll er machen wenn die Kohle für einen weiteren Body nicht (?) vorhanden ist und Canon sich sperrt seine Kamera zurück zu nehmen oder zu tauschen?
Verkaufen.
In Ebay reinstellen, Beschreibung entspr. formulieren (Kamera funktioniert innerhalb der Toleranz, in Servo erhoehter Ausschuss durch evtl. Fotografenfehler) und fertig.
Dann noch 2 Wochen wegen Wertverlust aergern und neue (gebrauchte) Kamera kaufen, das Leben geht weiter...

Chris
 
Verkaufen.
In Ebay reinstellen, Beschreibung entspr. formulieren (Kamera funktioniert innerhalb der Toleranz, in Servo erhoehter Ausschuss durch evtl. Fotografenfehler) und fertig.

Wahrscheinlich kein Betrug, aber moralisch sicher nicht mit Armins hohen Werten vereinbar.
 
In der ganzen Zeit hätte Armin ganze Bilderserien schießen können, aber was soll er machen wenn die Kohle für einen weiteren Body nicht (?) vorhanden ist und Canon sich sperrt seine Kamera zurück zu nehmen oder zu tauschen?
Da täuschst du dich!
Armin hatte in der Zeit von 7D, 5DmkII, noch ne 1DmkII (oder gar 3), Ds, wohl auch ne Nikon, ziemlich alles was es so gab!

Es geht also UM DEN BODY, UM DAS GEHÄUSE, es geht darum, das diesr nicht so funktioniert, wie beschreiben und gekauft!
 
Lies mal § 434 I Satz 3
Möglicher Hebelpunkt
Sehe ich ebenso...:cool:
Versuch mach klug...

Unabhänigen Gutachter einschalten, Gutachten erstellen und mit dem Anwalt gemeinsam genau diesen Punkt nutzen.

Schon versucht? (hab jetzt nicht alles gelesen)...

Da kann Canon intern testen was die wollen, denn das zählt wiederum eher weniger vor Gericht.;)
 
Genau, man verklagt ja nicht Canon, den CPS oder eine person, sondern ein Gehäuse wird reklamiert.

wo denn jetzt ?

das scheint das Problem

der Händler ist fein raus nachdem der Body schon von C getauscht wurde....
mit C hat man ja bei Kauf kein Vertrag geschlossen und auch nicht nach dem Tausch erhalten, also gegen wen ?

was will man genau einklagen ?
auf Gewährleistung ? geht nicht wegen Tausch
auf Garantie ? geht nicht wegen fehlender Spez.
auf die Werbung ? ohne Spez. ?

für alle diese möglichen Fallstricke Kohle zu vernichten gibt es nur einen sicheren funktionierenden Weg

III verkaufen IV neukaufen, schlimm, aber es ist so
 
wo denn jetzt ?

das scheint das Problem

der Händler ist fein raus nachdem der Body schon von C getauscht wurde....
mit C hat man ja bei Kauf kein Vertrag geschlossen und auch nicht nach dem Tausch erhalten, also gegen wen ?

was will man genau einklagen ?
auf Gewährleistung ? geht nicht wegen Tausch
auf Garantie ? geht nicht wegen fehlender Spez.
auf die Werbung ? ohne Spez. ?

für alle diese möglichen Fallstricke Kohle zu vernichten gibt es nur einen sicheren funktionierenden Weg

III verkaufen IV neukaufen, schlimm, aber es ist so

Achso... also wieder zu Canon weil es da ja so gut für ihn lief!?
DAS würde ich an Armins Stelle nicht machen.:lol:

Was man machen will?
§ 434 => Sachmangel:
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,...

...wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann..."


So und da habe ich so meine Bedenken ob die Sache frei von Sachmängeln ist...

Oder wenn man das nicht machen will, die defekte Kiste mit dem Defekt verkaufen und eine D3 oder D3s sich holen;) (und das im Canon Forum) :D
Ne Quatsch beiseite die MIV wäre sicherlich dann auch eine Lösung aber letztendlich muß man sich schon überlegen was die Konsequenzen sind wenn dann mal an der IV was dran wäre. Ob das alles bei Nikon anders laufen würde wage ich zu bezweifeln, denn letztendlich scheint es ja doch eher in die Richtung konstruktionsbedingter Fehler zu gehen und das will sich bei einer bereits ausgelaufenen Serie niemand mehr antun hier noch Berge von Reklamationen die natürlich von anderen folgen würden zu bearbeiten. Ich denke deshalb und weil es eben schon so öffentlich ist verweigert Canon hier den Tausch und läßt es darauf ankommen...
Normalerweise wird genau so ein Fall eher kulant abgewickelt deshalb verwundert mich das ganz ein klein wenig...
 
Zuletzt bearbeitet:
Achso... also wieder zu Canon weil es da ja so gut für ihn lief!?
DAS würde ich an Armins Stelle nicht machen.:lol:

Was man machen will?
§ 434 => Sachmangel:
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,...

...wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann..."


So und da habe ich so meine Bedenken ob die Sache frei von Sachmängeln ist...

Und um das zu beweisen braucht man wieder einen Gutachter ... da beißt sich die Katze in den Schwanz ... ohne diesen Punkt kommt man nicht weiter... fertig
 
Und um das zu beweisen braucht man wieder einen Gutachter ... da beißt sich die Katze in den Schwanz ... ohne diesen Punkt kommt man nicht weiter... fertig

Richtig und wenn dann geht nur dieser Weg.
=> Gutachter.
Wieso beißt sich da die Katze in den Schwanz?!
Ich vermute mal eher, bei Canon wird darauf gepokert, dass man diesen Weg eben als Normalverbraucher eben nicht einschlagen will.
Umsonst schicken die keine Tests nur mit Einzelbildauslösung und versteifen sich darauf, dass dies Canon intern eine Regelung wäre.
Das ganze mal auf einen PKW übertragen wäre in etwa so.
Man reklamiert den klemmenden und nicht normal nutzbaren Rückwärtsgang. Der Hersteller sagt bei uns fährt der Wagen aber vorwärts ohne Probleme, sie müssen das akzeptieren weil bei uns intern fährt man nur vorwärts. Auf die Rückfrage warum den dann der Rückwärtsgang ausgewiesen wird in der Werbung antwortet der Hersteller, was?;)

Für mich ist das ein klarer Sachmangel und die Canon Gutachter müssen erstmal unter reproduzierbaren Bedingungen zu anderen Ergebnissen kommen.
Das halte ich aufgrund von Armins "Können" und der Erfahrung der anderen User hier die seine Kamera getestet haben für äußerst unwahrscheinlich.

Woran das ganz liegt muß niemand nachweisen nur dass es eben so ist und ein Tausch notwendig ist.

So nun meine persönliche Meinung:
Man kann durchaus den juristischen Weg gehen und ich denke er hat auch eine Wahrscheinlichkeit auf Erfolg aber da ich bei Armin ja auch den Hintergund ein klein wenig kenne und ich weiß, dass er ja im Augenblick gar keine Knifte hat bringt es ihm persönlich wenig wieder ein Verfahren mit einer Dauer von mind. 12 Monaten anzustreben.
Das heißt für ihn wieder mind. 12 Monate keine Bilder mit eigener Ausrüstung.
Somit ist denke ich für ihn das beste Schwanz einziehen und die Kiste mit Zähneknirschen zu verkloppen inkl. Wertverlust...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ganze mal auf einen PKW übertragen wäre in etwa so.
Man reklamiert den klemmenden und nicht normal nutzbaren Rückwärtsgang. Der Hersteller sagt bei uns fährt der Wagen aber vorwärts ohne Probleme, sie müssen das akzeptieren weil bei uns intern fährt man nur vorwärts. Auf die Rückfrage warum den dann der Rückwärtsgang ausgewiesen wird in der Werbung antwortet der Hersteller, was?;)
Ich liebe Autovergleiche ;)
In diesem Fall ist die Lage aber denkbar einfach aufzuloesen: Reinsetzen, Kupplung treten, Gang einlegen.

Für mich ist das ein klarer Sachmangel und die Canon Gutachter müssen erstmal unter reproduzierbaren Bedingungen zu anderen Ergebnissen kommen.
Fuer Dich ok, Aber fuer einen zu urteilenden Richter stellt sich das evtl. ganz anders da.

Das halte ich aufgrund von Armins "Können" und der Erfahrung der anderen User hier die seine Kamera getestet haben für äußerst unwahrscheinlich.
Mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen wuerde ich dem Richter nicht kommen wollen. ;)
Der Richter schaut sich die Sachlage nuechtern an. Dann blaettert er das/die Gutachten durch. Wobei ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, wie ein Gutachter nun _zweifelsfrei_ nachweisen will, dass die Kamera ausserhalb der Specs laeuft (gibt es ueberhaupt welche???). Dann faellt der Hammer.


Chris
 
Mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen wuerde ich dem Richter nicht kommen wollen. ;)
Der Richter schaut sich die Sachlage nuechtern an. Dann blaettert er das/die Gutachten durch. Wobei ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, wie ein Gutachter nun _zweifelsfrei_ nachweisen will, dass die Kamera ausserhalb der Specs laeuft (gibt es ueberhaupt welche???). Dann faellt der Hammer.


Chris

Wieviele Verfahren hast du in deinem Leben in einer Firma oder privat schon mal begleitet oder erlebt?
Ich denke aufgrund deiner Aussagen sehr wenige, wenn nicht sogar keine.
Ich bin auch kein Jurist aber so ein klein wenig was mit Gutachtern und Firmen inkl. Gerichtsverfahren habe ich schon durch.

Ein Gutachter muß nur nachweisen, dass der Servo AF nicht so funktioniert wie er sollte bzw wie es üblich ist. Hier kann er sich auf die Werbung von Canon berufen.
Es könnte sogar mE mehere andere MIII als Vergleichsmasstab verwendet werden.
Auch ein D3 wäre laut Gesetz denkbar:)

Hier würde ich mich auf: "...bei Sachen gleicher Art üblich ist..." und auf "... in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann..." versteifen.

Interne Specs zählen bei solchen Verfahren wenig. Les dir doch erstmal noch den Text im BGB durch.:rolleyes:

Hier nochmal der Auszug nur für dich:
"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,...

...wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann..."

P.S: Bei AF Servo checken ist auch denkbar einfach oder wie entwickeln die Leute von Canon die AF Servo Module?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Gutachter muß nur nachweisen, dass der Servo AF nicht so funktioniert wie er sollte und so wie es in der Werbung ausgewiesen wird.;)

Ja genau hier scheint doch das Problem zu sein... es gibt keinen Gutachter bisher der das beweisen könnte ... solange hier keiner hinzugegezogen wird sondern nur was von unwahrscheinlich ... kann ich mir nicht vorstellen, ist aber so geredet wird .... fehlt der eindeutige Beweis das die Kamera nicht das macht was sie soll.. und das wird dann auch der Richter sagen...
 
Ja genau hier scheint doch das Problem zu sein... es gibt keinen Gutachter bisher der das beweisen könnte ... solange hier keiner hinzugegezogen wird sondern nur was von unwahrscheinlich ... kann ich mir nicht vorstellen, ist aber so geredet wird .... fehlt der eindeutige Beweis das die Kamera nicht das macht was sie soll.. und das wird dann auch der Richter sagen...

Ja da hast du 100% Recht.
Ohne Gutachten, keine Chance auf Erfolg.:)
 
Ein Gutachter muß nur nachweisen, dass der Servo AF nicht so funktioniert wie er sollte bzw wie es üblich ist. Hier kann er sich auf die Werbung von Canon berufen.
"Nur" ist gut...
Es muesste demnach ein Testaufbau mit absolut identischen und wiederholbaren Bewegtmotiven gebaut werden.
Problem: Wie muss das genau ausschauen? Was fuer Licht? Welche Farbe (Rot mag die IIIer z.B. nicht so sehr)? Was fuer Kontraste? Wer soll denn bitteschoen festlegen, was fuer ein Motiv eine Kamera noch fotografieren koennen muss? Wie schnell darf es sich bewegen? Welche Richtung (auf einen zu, quer durch den Sucher...)?
Dann wird das in AI-Servo fotografiert.
So, und jetzt gehts weiter: Es gibt unzaehlige Konfigurationsmoeglichkeiten in der Einser, welche sich auch noch gegenseitig beeinflussen. Man muesste also ALLE Konfigurationsmoeglichkeiten durchprobieren, in mehreren Durchlaeufen.

Dann hat man irgendwann ein Ergebnis. Z.B. 50% Ausschuss. Wer legt fest, welche Ausschussrate noch vertretbar ist? Es gibt keinerlei Specs, die darueber eine Aussage machen, nur schwammige Formulierungen von wegen toller AF fuer Sport usw... Das ist wertlos.

Dass es womoeglich Kameras gibt, die das besser koennen, also z.B. im Schnitt nur 30% Ausschuss produzieren, sagt allerdings noch nicht aus, dass die erste Kamera defekt waere, wie gesagt: Wer legt denn fest, wieviele Bilder bei was fuer einem Motiv bei welchem Licht usw. _mindestens_ scharf zu sein haben?

Achja, ich bin juristischer Laie aber nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.


Chris
 
Achja, ich bin juristische Laie aber nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
Chris

Nö des bist du ja auch nicht aber du sieht das viel zu kompliziert.

Es reicht eine deutliche Abweichung zwischen den "anderen" MIII und der D3.
So und wenn Armis Knifte im A... ist dann sieht man hier den Unterschied sehr schnell.:)

Letztendlich bildet man einen Standard aus den anderen MKIII und der D3 der von Armins MIII nicht reproduziert werden kann.

Dazu reicht ein einfacher Aufbau. Wie gesagt die Canon Jungs müssen auch irgendwie ihre Module testen können.
Wie dieser Aufbau genau erfolgen soll muß der Gutachter schon wissen. Ich denke eine schwarz/weiß Kontrastscheibe auf einen kleinen Wägelchen an einer Schiene mit regelbaren Motor inkl. vernünftiger Beleuchtung sollte reichen um die Abweichungen zu sehen.
 
Definiere eine eine eindeutige mathmatische sowie jursistisch haltebare Erklärung für deutlich !
Nun ja evtl. kennst du sog. statistische Verfahren die bei der Verhaltensforschung verwendet werden. Die entsprechenden Programme beantworten dir die Fragen wann etwas reiner Zufall ist und wann es eine deutliche Abweichung von der Testgruppe darstellt.

Das sollte sogar einen Richter überzeugen können:)
Im übrigen ist das die Aufgabe eines guten Gutachters hier keine Fehler zu machen.;)

Auch der Ausschuß kann über die Testgruppe genormt werden.
Also ich sehe da keine so großen Probleme.

Manche tun hier so als wäre man den Herstellern ohne Handlungsoptionen ausgeliefert...
 
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