Aha, eine funktionierende Kamera haben zu wollen ist ein unrealistischer Wunsch?
Du bist echt lustig
Rechtlich gesehen ist Canon in der Pflicht der Nacherfüllung, da die Kamera nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Ja das ist alles schoen und gut. Aber wer sagt denn, dass die Kamera NICHT funktioniert?
Canon? Nein, die ziehen sich zurueck hinter ihre Postition von wegen standardisierte Tests, die sie alle besteht, innerhalb der ueberall ueblichen Toleranzen.
Du? Ja, schoen fuer Dich, aber das ist nicht wirklich relevant. Siehe Fehlbedienung, unrealistische Erwartungen usw usf. Damit kommst Du nicht durch.
Noch paar andere, die Deine Kamera ausprobiert haben? Da gilt genau dasselbe.
Wir haben also die Aussage von Canon, dass die Kamera so funktioniert, wie spezifiziert.
Und wir haben Deine Aussage, dass sie nicht so funktioniert, wie Du erwartest.
Man muss kein Prophet sein, um zu sehen, wer den kuerzeren ziehen wird.
Achja, ich bin VOLL auf Deiner Seite. Aber auch das interessiert letzlich niemanden.
Wie oft wurde das schon niedergeschrieben, dass der Händler dein Vertragspartner ist und eben NICHT Canon. Hast Du dich eben auf Canon eingelassen und hast den Händler, wie auch immer, übergangen, so hast Du nun dein Pech.
Das spielt keine Violine. Wenn er es ueber den Haendler gemacht haette, haette der die Kamera zu Canon geschickt, die haetten gesagt, alles i.O. und dann bekommste die Kamera wieder. Fertig ist die Laube. No Chance.
Chris, Canon nicht wirklich verstehend...