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Kunde zahlt nicht - was tun?

Irgendwie hört sich das was ich hier so zwischen den Zeilen lese
auch so an als ob Du dringend mit einem Steuerberater reden
und ggf deine letzten Steuererklärungen nachbessern solltest.

Hier lesen auch Finanzbeamte mit, und da sind solche öffentlichen
Äusserungen.... riskant.

..solange ich die Einnahmen als "sonstige Einnahmen" aufführe, dürfte es da kein Problem geben..
 
Wer hat überhaupt das Stundenhotel bezahlt.

Die lassen doch nicht Jeden da so einfach kostenlos fotografieren, oder?:confused:

Schwärz die beim Finanzamt an.

Geh hin nimm deinen Steuernummer mit und frag mal dort.:cool:

Das Hotel hat niemand bezahlt. War eine Notlösung wegen dem schlechten Wetter. Da ich früher mal dort gearbeitet habe, war es kein Problem, eine Erlaubnis zu bekommen ;)
 
solange er es gemeldet hat. muss halt bissl davon abhängen was er für seine Selbstständigkeit angegeben hat. ich hab damals einfach nur Kommunikationsdesign angegeben, was ich studiere und wozu auch photography gehöhrt. Hab vorher mit dem Finanzamt studiert und es war ok.

Aber das ganze ist natürlich auch ein Hindernis dagegen rechtlich vorzugehen.

Daher habe ich ja gefragt, ob ich das nachtragen lassen soll. Wobei ich jetzt ja erfahren habe, dass ich nicht unbedingt ein Fotogewerbe brauche, um eine Rechnung zu schreiben, so lange es sich auf wenige Male im Jahr begrenzt -Liebhaberei.
 
Ganz ehrlich: So hoch kann die Summe in dem Fall nicht sein. Es wurde ja kein Schützenpanzer geliefert. Ich würde das einfach sausen lassen, mich nicht mehr darüber ärgern und einfach schauen, den selben Fehler nicht nochmals zu machen. Also in diesem Fall daraus lernen: Nie ohne Adresse des Auftraggebers und bei völlig fremden Leuten vielleicht die Hälfte als Anzahlung.

Ich habe selbst mich viel zu lange mit solchen ärgerlichen Leuten herumgeärgert es sind nur enorme Kosten entstanden für Anwalt und Gericht und es kommt bei solchen Leuten typischerweise nichts heraus. Es ist leider so, dass die damit durchkommen, aber die eigene Lebenszeit und die eigene gute Laune hat wohl einen höheren Wert als jemandem beweisen zu wollen, wo der Hammer hängt.

Man darf freilich den selben Fehler nicht nochmals machen. Meine Erfarhung ist, dass das dann extrem selten passeirt und das sollte man einfach hinnehmen, so ärgerlich das auch ist. Es ist noch ärgerlicher und vor allem noch teuerer, sich damit zu beschäftigen. Das ist jedenfalls meine Erfahrung. D.h. also wenn nach einigem normalem Aufwand zu dem Geld zu kommen nichts passiert ist es besser, das einfach unter "Erfarhungen" zu verbuchen und es zu vergessen.

Bei mir ist es so, dass sich der Schaden über die letzten knapp 3 Jahrzehnte im Bereich von etwa 1% bewegt. Es ist zwar ärgerlich, aber wenn man die Zeit zum Geldverdienen verwendet, dann ist das für einen selbst letztlich sicherlich das bessere Geschäft.

Tut mir Leid, dass du auch schon so eine schlechte Erfahrung hast machen müssen.
Ich möchte es aber wenigstens versucht haben, denn dass die Leute nicht pleite sind, liegt klar auf der Hand. Die stellen sich nur quer und das möchte ich mir ehrlich gesagt nicht gefallen lassen.
 
Was ihr immer mit euren Rechnungen habt...

Ich darf dir doch eine Rechnung ausstellen, wenn ich dir meine Gartenschaufel verkaufe, oder etwa in .de nicht? Das wurde nun, denke ich, zu Genüge durchgekaut...
 
Das Problem dabei ist, das man in die Köpfe der Leute nicht rein gucken kann. Eben noch hochsympathisch, gebärden sich manche wenig später (meist wenn es um Geld geht) als die größten Halunken. Je länger man auf Erden mit gut eingestellten Antennen umherläuft, desto geringer wird zwar die Wahrscheinlichkeit einer Fehleinschätzung, ganz gefeit ist man davor allerdings nie.
Wenn das Pärchen wenigstens offen und ehrlich zugeben würde: wir haben im Moment kein Geld übrig, dann könnte man sich ja entgegenkommend zeigen und z.B. eine Ratenzahlung anbieten. Aber so wie der TO es beschreibt versuchen sie es lieber auf die unehrliche Tour, das kommt selten gut an.

Mit Ratenzahlung hätte ich überhaupt kein Problem.
Ich habe sie auch darauf angesprochen, dass sie mir nur sagen müssen, wenn sie es momentan nicht bezahlen können. Daraufhin hieß es aber, sie würden es am nächsten Tag überweisen. Haben sie angeblich auch, nur die Bank war zu dumm um den Auftrag zu bearbeiten. Das war so die letzte Ausrede und seitdem nimmt die Braut alles persönlich, da ich ihr nicht glauben würde und hat daher auf Stur geschaltet.
 
Was ihr immer mit euren Rechnungen habt...

Ich darf dir doch eine Rechnung ausstellen, wenn ich dir meine Gartenschaufel verkaufe, oder etwa in .de nicht? Das wurde nun, denke ich, zu Genüge durchgekaut...

Eine Gartenschaufel ist aber keine Dienstleistung..Es geht hier jetzt nicht nur um die Rechnung.. Tips zu holen zur weiteren Vorgehensweise ist ja wohl noch erlaubt..
 
Zuletzt bearbeitet:
Und die hast du ja auch erhalten...

(und von wegen Rechnung für Dienstleistung: Dürft ihr das nicht per Rechnung belegen? Also Rasenmähen, Gartenzaun flicken? ich frag echt aus Interesse...)
 
Punkt 4. ist falsch.

Punkt 4. Muss lauten: Mahnbescheid beantragen.
Geht einfacher - in vielen Bundesländern mittlerweile online -,

Nicht ganz korrekt. Der Online-Mahnantrag unter www.online-mahnantrag.de ist für ALLE Bundesländer möglich.
Die Dialogführung ist aber Lichtjahre weit entfernt davon, ausgereift oder gar idiotenlaiensicher zu sein. Man kann beim Ausfüllen einiges bis alles falsch machen... die korrekte Bezeichnung der Parteien, oder auch Zinsen ist so ein Thema, aber auch die Katalogisierung des Anspruchs, oder falsche/unzweckmäßige Verfahrensanträge. Aber nur zu, learning by doing, auch wenns schmerzhaft bzw. kostenträchtig sein kann.

und ist billiger, als ein Anwalt.

:lol:

Ja mag sein. Qualität und Ausbildung haben halt ihren Preis.

Was machst Du zB, wenn
a) eine Monierung des Mahngerichts kommt
b) der Antragsgegner Widerspruch oder - schlimmer - Teilwiderspruch einlegt
c) Du womöglich noch dazu versehentlich den Abgabeantrag angekreuzt hast
d) oder Du doch zuguterletzt reibungslos den Vollstreckungsbescheid in Händen hältst, aber der Schuldner noch immer nicht zahlt?
 
Ich würde auch einfach auf Stur schalten und keine Bilder bis zur Begleichung der Forderung rausrücken. Dh Rechnung abschicken und abwarten. Wenn ihnen an den Bildern gelegen ist, werden sie sich schon melden.
 
Was machst Du zB, wenn
a) eine Monierung des Mahngerichts kommt
b) der Antragsgegner Widerspruch oder - schlimmer - Teilwiderspruch einlegt
c) Du womöglich noch dazu versehentlich den Abgabeantrag angekreuzt hast
d) oder Du doch zuguterletzt reibungslos den Vollstreckungsbescheid in Händen hältst, aber der Schuldner noch immer nicht zahlt?
a.) das vermeidet man im Vorfeld indem man eben eine Rechnung über die Dienstleistung stellt und ggf. den Email Verkehr bereit hält.
b.) Böser Bube^^ ja in dem Fall sollte man dann zum RA nur wer das Thema Teilwiderspruch kennt der hat es schon ziemlich faustdick hinter den Ohren...
d.) GV beauftragen

Im Ernst...das ganze ist normalerweise bis zum Vollstreckungsbescheid problemlos. Ab da entscheidet es sich dann wie ernst es der Gegenpartei ist.
Legt da einer Widerspruch ein (man hat ja nicht mehr so viele Möglichkeiten) sollte man am besten zum RA. Ebenso bei einem Teilwiderspruch im gesamten Verfahren. Dann wird es lustig aber bei dieser Sachlage auch nur für die Gegenpartei, denn WAS wollen sie dann einlassen?
Somit ein RA ist erstmal teuer und wenn man richtig Spaß haben will kann man ihn sofort einsetzen. ABER wenn die Gegenpartei zahlt, hat man die Kosten die man im Gegensatz zum Mahn/Vollstreckungsbescheid nicht geltend machen kann...somit würde ich mir bei den Summen den RA erstmal sparen.
 
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