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Kratzer auf der Frontlinse/Vergütung - Was tun?

Ich wundere mich manchmal wirklich über so manche Denke...:ugly:

Einfach als defekt/zerkratzt verkaufen und gut ist. Ist doch legetim.
 
@Super-Q: Na, ich seh schon, Du bist eher der geduldige Brummbär und willst dem Streit mit dem Verkäufer aus dem Weg gehen :).

Falls doch, hier die BGB-Passagen:
§ 434 Sachmangel
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 439 Nacherfüllung

Ich bin immer relativ schmerzfrei wenn mich jemand neppen will. Wenn es nämlich einmal klappt, machen die das immer wieder, wie ich das hasse. Ob Du die 110,00 € wegtust, must Du entscheiden. Mir persönlich wäre es das wert.
 
...und Du bist sicher, daß das auch dem Flohmarkt in der Bucht greift?
 
DAS schon, klang aber für mich bei Dir anders:)

Ich hatte das Thema auch eigentlich so verstanden das der TO das Objektiv bewusst mit den Kratzern für weniger Geld gekauft hat...quasi als Schnäpchen mal zum Fisheye ausprobieren.

...und Du bist sicher, daß das auch dem Flohmarkt in der Bucht greift?

Da kommt auch ein ganz normaler Kaufvertrag zustande. Hat das Objektiv mängel die vorher nicht explizit beschrieben wurden, hat man selbstverständlich das Recht auf Umtausch. Dieser Satz "Da Privatverkauf keine Garantie und Rücknahme" ist ohnehin überflüssig.
 
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I

Da kommt auch ein ganz normaler Kaufvertrag zustande. Hat das Objektiv mängel die vorher nicht explizit beschrieben wurden, hat man selbstverständlich das Recht auf Umtausch. Dieser Satz "Da Privatverkauf keine Garantie und Rücknahme" ist ohnehin überflüssig.
Wir kennen halt den wörtlichen Inhalt der Anzeige nicht und somit ist jeglicher rechtliche Gedanke nur Vermutung - auch mit zitierten §!

Übrigens...Du hast ein interessantes Portfolio auf Deiner Seite (auch wenn das jetzt OT ist).
 
Zuletzt bearbeitet:
Das weiß ich nicht. Da müßte man sich in Bad Kreuznach schlau machen lassen.
....

Ich glaub das würde dort zu nem Lacher im Support führen.

Der Filter ist flach, hat ne gewissen Dicke - und hat ne Fassung die vor dem Glas noch vorsteht - da können keine Lichtstrahlen mit 180° Bildwinkel rein. Zudem steht er in Abstand zu der doch leicht gewölbten Frontlinse des Zenitars da gehen dann nochmals keine 180° Blickwinkel durch.
 
Ich glaub das würde dort zu nem Lacher im Support führen.

Der Filter ist flach, hat ne gewissen Dicke - und hat ne Fassung die vor dem Glas noch vorsteht - da können keine Lichtstrahlen mit 180° Bildwinkel rein. Zudem steht er in Abstand zu der doch leicht gewölbten Frontlinse des Zenitars da gehen dann nochmals keine 180° Blickwinkel durch.

Und das gezeigte Objektiv hat kein Ei als Frontlinse wie ein 17er TS-E und somit dürfte das mit der überbauten Filterversion doch funktionieren.

Und einen Lacher fängst Du Dir Bei B+W Schneider Kreuznach mit Sicherheit nicht ein, das ist eine Firma die noch weiß was sich gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das gezeigte Objektiv hat kein Ei als Frontlinse wie ein 17er TS-E und somit dürfte das mit der überbauten Filterversion doch funktionieren...

Das TS-E hat aber auch keine 180° Bildwinkel.
Ich schrieb ja von leicht gewölbt.

Und wie ich schrieb wird alleine der Rand des Filters ausreichen, um einen 180° Bildwinkel auszuschließen. Die Glasdicke auch. Und dann auch noch die leichte Wölbung der Frontlinse, und der dadurch sich ergebende Abstand,
 
...und Du bist sicher, daß das auch dem Flohmarkt in der Bucht greift?
Ziemlich sicher, ja. Mir fällt kein Grund ein, weshalb das BGB dort nicht gelten sollte.

Das was gurrke schreibt ("Da Privatverkauf keine Garantie und Rücknahme") fügen Privatverkäufer gerne ein, weil sie meinen sie könnten eine Rückgabe damit grundsätzlich umgehen. Das ist zum Teil richtig, Kaufreue o.ä. berechtigt nicht zum Umtausch bei einem privaten Verkäufer, beim Fernabsatzvertrag hat nur ein Endverbraucher gegenüber einem gewerblichen Verkäufer das 14-tägige Rückgaberecht ohne Benennung von Gründen (gibt auch Ausnahmen wie Individualanfertigungen, verderbliche Waren etc.).

Wenn aber Mängel vorliegen, sieht das anders aus, dann haftet auch ein privater Verkäufer. Hier gibt´s natürlich auch wieder Sonderfälle... ob die Mängel offensichtlich waren... ob Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu erwarten war... ob ein technischer Laie von den Mängeln überhaupt Kenntnis haben konnte usw. (bei Autokäufen von privat tritt das gerne auf). Das mal außen vor - hier geht es um einen ganz offensichtlichen Mangel, der jedem ins Auge springt und der die Nutzung des Objektivs wesentlich beeinträchtigt / bis unmöglich macht. Hat das der Verkäufer arglistig verschwiegen, kann das sogar strafrechtlich relevant sein. Genau damit würde ich ihn auch konfrontieren. Und dass man das Paket bei einem Familiennachmittag (Zeugen :)) ausgepackt hat und in der Runde ganz entsetzt war. Weil sonst kommt garantiert "Also bei mir waren die Kratzer aber noch nicht!".

Es kann dann noch weiteres Hickhack geben, Leute die´s drauf anlegen sind da sehr gewieft. Dann kann man immer noch abwägen ob weiterer Aufwand lohnt.

Wir kennen halt den wörtlichen Inhalt der Anzeige nicht und somit ist jeglicher rechtliche Gedanke nur Vermutung - auch mit zitierten §!

Wo Du Recht hast...

Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass Super-Q im Wissen um die tiefen Kratzer das Objektiv nicht gekauft hätte.
 
Auch für solche Objektive gibt es Schutzmöglichkeiten

Ja, klar -- wenn ein Fisheye irgendwann Filtergewinde kriegt, ist das ein dringender Kauf … Es gibt auch die Variante "aufpassen". So wie das Teil aussieht, ist es in einem Werkzeugkoffer neben einer Rohrzange verstaut worden.
 
Es war als "Gebraucht mir normalen Nutzungsspuren" betitelt. Das mag wohl zutreffen, wenn mit normaler Nutzung gleichzeitig auch das Eiskratzen von Scheiben und Ablage für Schlüssel eingeschlossen wäre. :D

Das Problem ist, dass der Kauf schon mittlerweile mehr als zwei Monate zurückliegt. Die auftretenden Bildfehler sind mir erst jetzt aufgefallen. Ich dachte, dass ein paar solche Kratzer vermutlich keine signifikanten Auswirkungen hätten, nachdem ich auch bei anderen Kratzern nie eine Auswirkung gesehen hatte. Hier scheint es ja aber an der Verletzung der Vergütung zu liegen, was zu dem "Glow"-Effekt führt.

Dann werde ich diesen jetzt wohl gestalterisch einsetzen müssen oder bei der Bildkomposition helle Lichtquellen im Zentrum vermeiden. Danke euch für eure Hilfe, aber leider hilft mir jetzt weder ein Filter und auch der Rechtsstreit nach solch einem Zeitraum erscheint mir wenig erfolgsversprechend.


Liebe Grüße,
Jonas
 
... Mit Polieren ist da nix, man würde ja nur noch mehr Coating entfernen und man sieht ja bei Deinem Beispiel schon, wie sich das auswirkt, es überstrahlt ...

Auf die Antireflexbeschichtung vorne auf der Frontlinse kann man relativ gut verzichten - solange man keine Filter benutzt.
Die Transmission wird geringer, aber das dann mehr reflektierte Licht landet nur zu einem verschwindendend kleinen Anteil wieder in der Optik. Innerhalb der Optik und und an der Hinterlinse würde das mehr reflektierende Licht ohne Vergütung zu einem großen Teil im optischen System umher reflektieren - und durch dieses Streulicht den Kontrast verringern.

Offensichtlich hat das Objektiv keine Geli draufgehabt sonst wären keine Kratzer drauf. ..

Die Tulpengegenlichtblende ist bei dem Zenitar 16mm Objektiv fest integriert - sieht man ja ganz gut im Bild.

Bei 180° Fisheye Objektiven ist die Frontlinse wesentlich gefährdeter als bei normalen Optiken, da Glas über die Vertiefungen der Tulpen-Gegenlichtblende überstehen muß. Bei z.B. dem Samyang 14 könnte man schon noch ne Gegenlichtblende bauen, die vor dem Glas steht - allerdings würde die dann unhandlich groß.
Beim Samyang 14 kann man auch noch mit großen planen Front-Filtern arbeiten, bei einem 180° Fisheye nicht.

Aus diesen Gründen haben gebrauchte Fisheye Optiken schon relativ häufig Kratzer - aber dieses hier ist schon extrem.

Gegen die Nutzung von Filtern spricht zusätzlich auch noch die Totalreflektion an der Grenzfläche Glas-Luft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst auch versuchen die Kratzer mit einem dünnen schwarzen Edding oder Ähnlichem "auszumalen". Dadurch gibt es weniger Streuung an den Kanten und der Lichtschleier sowie die anderen Störungen müssten nachlassen. Der Lichverlust dürfte selbst bei dieser Menge gering sein, wenn Du nicht großflächig malst.

Würde ich versuchen bevor, man da aufwendige Schleifaktionen startet.
 
Ich möchte bitte nichts mehr zu AGB, BGB, Rückgaben, Verkäufen und sonstigen Paragraphen lesen. Aus fotografische Sicht es es egal aus welcher Quelle der Schaden stammt.

Wenn ich mir das Bild ansehe, dann finde ich da keine streuende Kratzer, ich sehe nur eine beschädigte Vergütung. Das überstrahlte Testbild kann das nicht erklären, das muss eine andere Ursache haben.
 
Ja das sieht vernünftig aus. :top:
Der Schleier ist eigentlich das einzige was stört, ein geringer Abfall der Lichtaufnahme wäre nicht weiter schlimm, nachdem ich das Objektiv eh meist auf f/8 o.ä. benutze, um eine akzeptable Schärfe zu bekommen! ;)
 
Wenn ich mir das Bild ansehe, dann finde ich da keine streuende Kratzer, ich sehe nur eine beschädigte Vergütung. Das überstrahlte Testbild kann das nicht erklären, das muss eine andere Ursache haben.


Was kann ein solchen Schleier denn noch auslösen? Die Linsen sind soweit klar, nicht milchig und es ist auch kein Pilz zu sehen. Und das Phänomen tritt auch nur zentral mittig auf, wo sich die Kratzer befinden.
 
Wenn ich mir das Bild ansehe, dann finde ich da keine streuende Kratzer, ich sehe nur eine beschädigte Vergütung. Das überstrahlte Testbild kann das nicht erklären, das muss eine andere Ursache haben.
Hm.

Für mich sieht das wie Kratzer aus, aber das, und ob das das im Glas oder nur die Vergütung ist, kannst Du unter Garantie besser beurteilen als ich.

Wenn ich mir aber das Bild der Linse so anschaue, dann stellen sich die allermeisten Beschädigungen weiß dar. Das tuen sie doch, weil sie das einfallende Licht diffus streuen und damit eben Probleme hervorrufen können, oder nicht?
 
Was kann ein solchen Schleier denn noch auslösen?
Vergessene Vergütung bei der Produktion, vergessene Schwärzung vom Linsenrand.

Wenn ich mir aber das Bild der Linse so anschaue, dann stellen sich die allermeisten Beschädigungen weiß dar. Das tuen sie doch, weil sie das einfallende Licht diffus streuen und damit eben Probleme hervorrufen können, oder nicht?
Nein, die Kratzer auf dem Bild siehst nur deshalb, weil beim fotografieren ein ganz bestimmter Winkel gewählt wurde, der die veränderte Reflexionseingenschaft der verletzten Vergütung aus nutzt. Veränderte Reflexion ist was anderes als Streuung. Man kann das leicht aus testen, einfach in der Dunkelheit die Frontlinse mit einer Taschenlampe von der Seite beleuchten, wenn die Frontlinse zu leuchten beginnt, dann sind die Kratzer tief genug dass sie streuen können.
 
Vergessene Vergütung bei der Produktion, vergessene Schwärzung vom Linsenrand.
Das wären ja schon recht heftige Lücken in der Qualitätssicherung, mal eben einen ganzen Produktionsschritt auszulassen.. :eek:
Hast Du sowas in deiner Praxis schon vorliegen gehabt?

Nein, die Kratzer auf dem Bild siehst nur deshalb, weil beim fotografieren ein ganz bestimmter Winkel gewählt wurde, der die veränderte Reflexionseingenschaft der verletzten Vergütung aus nutzt. Veränderte Reflexion ist was anderes als Streuung.

Ok, das ist in einem Standbild nicht zu sehen. Ich hätte nur vermutet das, das wenn es nur anders reflektiert, sich ein Verlauf über die Beschädigungen bildet. Aber das hängt natürlich von der Größe der Lichtquelle ab.

Man kann das leicht aus testen, einfach in der Dunkelheit die Frontlinse mit einer Taschenlampe von der Seite beleuchten, wenn die Frontlinse zu leuchten beginnt, dann sind die Kratzer tief genug dass sie streuen können.
Jedenflalls kann der TO das ja leicht mal testen. :top:
 
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