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Kostenlose Dienstleistung (Hochzeitsfotografie) legal?

schau halt selber ob du unternehmer bist und in einem wettbewerbsverhältnis stehst. und lies nicht die fikipediazitate.
 
eine interessante thema , die auch mich seit gewissen zeit schlaf aus den augen nehmt .
auch ich überlge eine nebentättigkeit zu gründen .
allerdings die muss ihre beine haben ... also gewerbe anmeldung . dammit hat man meisten nur vorteile . bei der ihk zahlt man erst ab 10000€ gewinn
es bleibt nur noch BG und ein mall im jahr steuerberater ...
 
Ich habe meinen ganzen Sermon, denn ich gerade eingetippt hatte, wieder gelöscht, da eigentlich das Wesentliche schon gesagt wurde.

Daher mein dringender Rat: Hole Dir verbindlichen anwaltlichen Rat im Rahmen einer sog. "Erstberatung" ein. Empfehlen kann ich Dir adhoc leider keinen, vielleicht kennt ja jemand aus dem Forum einen kompetenten Anwalt.

Eine Erstberatung ist von den Kosten überschaubar (vorher verbindlich abklären!!) und es gibt Dir Rechtssicherheit. Wenn der Anwalt eine Falschauskunft erteilt, haftet er dafür. Dafür hat er auch eine Haftpflichtversicherung.

Am besten übermittelst Du ihm vor dem Gesprächstermin alle Fragen und Deine Vorstellungen zu Deiner Tätigkeit, damit er diese Dir entsprechend umfassend beantworten kann. Eventuell wird er Dir eine Kopie des Gesprächsprotokolls zusenden können. Sollte aber vorher abgeklärt werden.

Patrik
(Ich könnte jetzt damit "angeben", daß ich ja Rechtsanwalt bin und alles besser weiss, aber das tue ich nicht und besonders nicht auf diesem Gebiet, daher halte ich besser meinen Mund und überlass das den Kollegen. Und ach ja, ich bin nicht im Dienst, daher bitte keine weiteren Fragen o. ä. Ich bin privat im Forum unterwegs und suche keine potentiellen Mandanten, ok?) :ugly:
 
du suggerierst dem potenziellen kunden-und vielen anderen interessierten-daß hochzeitsfotos nichts wert sind. Kalkuliere deine Preise und stell dich dem markt - ganz einfach.

gewerbeanmeldung 20 Euro und los gehts.die anderen (HK,Genossenschaft usw.)kommen eh erst ein paar wochen später.

oder: Schuster bleib bei deinen Leisten(sagt man doch so oder?)
 
Zitat von TomRohwer
Genau das aber wäre hier nicht der Fall.
Naja, so ein paar Klöpse hat der TE ja schon drin:

- er bezeichnet sich als Fotograf. Damit steht er im Wettbewerb mit allen anderen Fotografen, die diesen geschützten Begriff legal verwenden;
Nein. Denn er macht dies eben nicht im "Geschäftsverkehr". Und nur dann wäre es relevant.

- er betreibt Hochzeitsfotografie, ein Indiz für eine fotografische Tätigkeit mit Kammerzwang;
Nein, da er es ja ausdrücklich nicht als Gewerbe betreibt. (Gewerbe setzt immer voraus: Gewinnerzielungsabsicht. Ohne diese: niemals Gewerbe.)

- und dann schreibt er noch, dass er sich das Recht vorbehält, mit den gemachten Aufnahmen Werbung zu betreiben. Werbung ist immer kommerzieller Natur, oder?
Nein. Natürlich nicht. Warum sollte sie auch?

Wenn er mit seiner Tätigkeitsbeschreibung weiter so mit Begriffen unbedarft um sich schmeisst, hat ihn ein Anwalt nach 5 Minuten am Telefon am Wickel :ugly:
Nö.
 
Da er eine Dienstleistung anbietet und dafür Werbung macht benötigt er ein Gewerbe.
Nein. Sowieso schon mal nicht, weil eine Dienstleistung auch freiberufliche Tätigkeit sein kann.

Ein Gewerbe hat nichts mit der Höhe des Gewinns zu tun.
Nein. Aber zum Gewerbe gehören zwingend a) die Gewinnerzielungsabsicht und b) die Nachhaltigkeit.

Da der TE aber Gratisdienstleistungen anbietet, kann es per definitionem kein Gewerbe sein.

Nein, er möchte eine Dienstleistung erbringen und möchte dafür auch Werbung machen. DAS ist dann kein Hobby mehr.
Man darf auch für sein Hobby Werbung machen...

Einfach mal zum Finanzamt gehen ;)
Das Finanzamt kann er sich schenken, da er ja kein Geld nimmt für seine Dienstleistung... :rolleyes: Was soll er dann da versteuern???
Aber der Staat entscheidet ob es ein Hobby oder eine Dienstleistung ist.
Nein. Darüber entscheiden die Umstände. Und wenn man kein Geld damit verdienen will und auch keines verdient, ist und bleibt es ein Hobby.
 
Nein, ich habe ja auch nicht gesagt, dass ich meine Leistung dauerhaft kostenlos anbiete möchte. Mir geht es primär darum, a) sich einen Namen zu schaffen und b) ein Gefühl dafür zu kommen, ob sich der Schritt in die Selbstständigkeit als Fotograf überhaupt lohnt (schließlich muß ich ja die Fixkosten wie BG, IHK etc.) zahlen, auch wenn überhaupt keinen Aufträge reinkommen würden.

Hm. Und wenn die Leute die dich dann von Punkt a) oder Weiterempfehlungen kennen und buchen wollen, wie willst du denen erklären, das die einen es gratis kriegten, und SIE aber jetzt bezahlen sollen?
Ich sag dir was: Das gibt immer böses Blut.

Punkt b)
Das siehst du viel eher, wenn du es gleich ordentlich kalkulierst.
Du darfst dein Gewerbe auch 1-3 Monate ohne Anmeldung antesten, und ggf. danach die Anmeldung sein lassen, wenn du keine Verdienste hattest, die deine Kosten überstiegen haben.
 
schau halt selber ob du unternehmer bist und in einem wettbewerbsverhältnis stehst. und lies nicht die fikipediazitate.
Peinlicher geht´s aber nicht mehr, oder?
Ich habe mich selbst zitiert.
Ist es denn so schwer zu kapieren, daß er gar nicht am Markt teilnehmen will?? :confused:
Er kann kein Gewerbe anmelden, weil er keine Gewinnerzielungsabsicht hat.
Danke für Deine ausführlichen Kommentare. Du hast von vorne bis hinten recht.
 
Ich sagt "steuerrechtlich", was du ja auch sehr schön zitiert hast. ;) Viel Spaß beim Lesen des EStG :)

Oh, ein sehr intelligenter Satz. Kannst Du mit Deinem Allwissen auch Details nennen?

Ob man ein Gewerbe hat oder nicht hat nichts mit der Höhe des Gewinns zu tun. Es reicht eine Gewinnabsicht. Da der TO vor hat in der nächsten Zeit einen Gewinn zu erzielen (hat er so geschrieben) reicht dies wohl.
Oder hat man vielleicht kein Gewerbe mehr wenn man Verlust macht? :o

Man braucht keinen Meistertitel mehr um als Fotograf zu arbeiten, aber für Portrait-, Hochzeitfotografie ein Gewerbe. Einfach mal zum entsprechenden Amt gehen und erkundigen ;)

Auszug der IHK:
Beispiele für gewerbliche Tätigkeiten:
Fotograf: Portrait-, Event-, Hochzeitsfotograf

Freiberuflich (kein Gewerbe):
Foto-Designer: wenn Arbeiten künstlerischen Charakter aufweisen, Eigene Bilderfindungen, Gefühle, Wünsche zum Ausdruck bringt.


Außerdem möchte der TO Geld nehmen wie z.B. für Batterien etc.
Somit nimmt er sehr wohl Geld ein und hat auch Kosten.
Ob nun mit oder ohne Gewinn spielt kein Rolle. Sobald er etwas Geld dafür nimmt, was er ja vor hat, muss er in die Berufsgenossenschaft etc. Die kennen nämlich kein "Hobby", sondern es geht um die Tätigkeit.

...
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für euer Feedback.

Ich habe in den nächsten 2 Wochen einen Termin beim Steuer-/Unternehmensberater und werde dann wohl direkt den offiziellen Weg mit IHK und BG gehen und ein Gewerbe anmelden. Sicher ist sicher.

Ein 2. Punkt ist nach Gesprächen mit Arbeitskollegen und weitläufigen Bekannten auch, dass viele der Meinung sind "kostenlos, das kann ja nicht sein" und "da gehen wir doch besser kein Risiko an unserem wichtigsten Tag ein".
Evtl. verbaue ich mir daher von Anfang an selbst die Zukunft und bin das Thema zu blauäugig angegangen.

Daher werde ich mit dem Steuerberater alles kalkulieren und wohl doch mit marktüblichen, dem unteren Preissegment entsprechenden Preisen an den Markt gehen. Ggf. (wenn rechtlich okay, das checke ich noch) kann man als Anfangsangebot 2-3 kostenlose Hochzeiten unter der Premisse Win-Win Situation (das Brautpaar bekommt die Fotos, ich nutze die Fotos für mein Portfolio & Werbung) durchführen und dann zu marktüblichen Preisen übergehen.

Schöne Grüße
André
 
Vielen Dank für euer Feedback.

Ich habe in den nächsten 2 Wochen einen Termin beim Steuer-/Unternehmensberater und werde dann wohl direkt den offiziellen Weg mit IHK und BG gehen und ein Gewerbe anmelden. Sicher ist sicher.

Ein 2. Punkt ist nach Gesprächen mit Arbeitskollegen und weitläufigen Bekannten auch, dass viele der Meinung sind "kostenlos, das kann ja nicht sein" und "da gehen wir doch besser Risiko an unserem wichtigsten Tag ein".
Evtl. verbaue ich mir daher von Anfang an selbst die Zukunft und bin das Thema zu blauäugig angegangen.

Daher werde ich mit dem Steuerberater alles kalkulieren und wohl doch mit marktüblichen, dem unteren Preissegment entsprechenden Preisen an den Markt gehen. Ggf. (wenn rechtlich okay, das checke ich noch) kann man als Anfangsangebot 2-3 kostenlose Hochzeiten unter der Premisse Win-Win Situation (das Brautpaar bekommt die Fotos, ich nutze die Fotos für mein Portfolio & Werbung) durchführen und dann zu marktüblichen Preisen übergehen.

Schöne Grüße
André

Die optimale Lösungsstrategie :top:

Kannst ja mal berichten, ob das geklappt hat. Bisher hört man nämlich nichts mehr von den Leuten nach solchen oft auftauchenden Anfragen im Forum ...
 
Ein 2. Punkt ist nach Gesprächen mit Arbeitskollegen und weitläufigen Bekannten auch, dass viele der Meinung sind "kostenlos, das kann ja nicht sein" und "da gehen wir doch besser kein Risiko an unserem wichtigsten Tag ein".
Evtl. verbaue ich mir daher von Anfang an selbst die Zukunft und bin das Thema zu blauäugig angegangen.

Ich will Dir Deinen Plan wirklich nicht ausreden, aber das würde ich so nicht verallgemeinern. Denn es gibt sicher auch Leute, die keine Kohle haben, um sich neben den ohnehin hohen Kosten einer Hochzeit auch noch einen Fotografen ins Haus zu holen.

Habe selbst schon zwei Mal (1x im näheren und 1x im etwas "weiteren" Umfeld) Fotos auf Hochzeiten und der Feier danach gemacht. Beides mal waren den Brautpaaren die Kosten für einen Fotografen zu hoch bzw. keine Kohle mehr übrig. Natürlich habe ich Ihnen klar gemacht, dass sie keine Bilder a la Rocco erwarten dürfen und sie waren auch einverstanden und danach zufrieden.

Ich für meinen Fall würde auch einen Profi zu meiner Hochzeit holen, aber das macht eben NICHT jeder, wie ich selber feststellen durfte. ;)

Aber Dein jetzt geplanter Weg, ist sicher nicht schlecht. :top:
 
Zuletzt bearbeitet:
Beides mal waren den Brautpaaren die Kosten für einen Fotografen zu hoch bzw. keine Kohle mehr übrig.

Dann kann man ja immer noch einen Sonderpreis vereinbaren.

Vorteil mit Gewerbe:
Man kann Kosten wie Anfahrt, Kamera etc. steuerlich absetzen und muss erst dann Steuern zahlen, wenn man einen wirklichen Gewinn erwirtschaftet (wird der Steuerberater genau erklären).
Somit kann man im Jahr erst mal einen gewissen Umsatz machen, ohne gleich Steuern zahlen zu müssen (Ausgabe höher als Einnahmen).

Dafür reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (im Prinzip reicht ein Blatt Papier, mit Excel ist es einfacher). Also alle Belege sammeln (sind ja Kosten) und eventuell ein Fahrtenbuch führen (Kosten für Benzin, Auto).
Das erfährt man aber vom Steuerberater.

Schon mal Vorabinfos:
Buchhaltung

Ist alles nicht so schlimm und es kann einem keiner ans Bein pinkeln.

Dirk
 
Dann kann man ja immer noch einen Sonderpreis vereinbaren.

Naja, bei einem Fototgrafen hätten die garnicht erst angefragt, auch nicht nach Sonderkonditionen.

Ich war halt ohnehin als Gast dort, deswegen haben sie mich (weil sie von meinem Hobby wussten) gefragt. Das zweite Paar übrigens nur, weil sie die Bilder vom ersten Paar gesehen hatten und sie wussten, dass ich die Bilder gemacht hatte. ;)

Soviel nur zu dem ersten Konzept und dass es nicht klappen kann... :D

Aber ich will mir ja auch nicht kurz- bis mittelfristig ein zweites Standbein mit Hochzeitsfotografie aufbauen... :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob man ein Gewerbe hat oder nicht hat nichts mit der Höhe des Gewinns zu tun. Es reicht eine Gewinnabsicht.
Ja. Korrekt.

Da der TO vor hat in der nächsten Zeit einen Gewinn zu erzielen (hat er so geschrieben) reicht dies wohl.
Nein.

Du musst schon richtig lesen...

Der TO schrieb ausdrücklich, er wolle keinen Gewinn erzielen, er wolle gratis arbeiten. Du mögest nachlesen:

Aber zurück zu meiner Frage. Ich möchte meine "Dienstleistung", eben die Hochzeitsfotografie auf meiner Webseite bewerben, vorerst allerdings kostenlos, nur gegen Erstattung der Unkosten anbieten (Tankkosten, Batterien für den Blitz, ggf. Essen).
Wenn er später anfängt, gegen Entgelt zu arbeiten - dann fängt er an, ein Gewerbe zu betreiben. Nicht vorher.

Man braucht keinen Meistertitel mehr um als Fotograf zu arbeiten, aber für Portrait-, Hochzeitfotografie ein Gewerbe.
Wenn man es als Gewerbe ausübt. Wenn man es gratis macht, nicht. Weil's dann kein Gewerbe ist.

Außerdem möchte der TO Geld nehmen wie z.B. für Batterien etc.
Somit nimmt er sehr wohl Geld ein und hat auch Kosten.
Kosten haben darf er, so lange er will und hat, das spielt keine Rolle. Die meisten Hobbies kosten Geld.

Ob und ab wann ein "Kostenersatz" zum Einkommen wird, ist eine steuerrechtliche Frage. Hat mit "Gewerbe" nichts zu tun.

Solange aber der "Kostenersatz" "kostenneutral" bleibt und also nicht zur Verschleierung eines Gewinns dient, wird kein Gewerbe daraus.

Nebenbei angemerkt: sogar der, der "ehrenamtlich" tätig ist, darf sich seine Spesen erstatten lassen, ohne das daraus eine "Einkommenserzielungsabsicht" wird.
Ob nun mit oder ohne Gewinn spielt kein Rolle. Sobald er etwas Geld dafür nimmt, was er ja vor hat, muss er in die Berufsgenossenschaft etc. Die kennen nämlich kein "Hobby", sondern es geht um die Tätigkeit.
Nein. So ist es nicht richtig.

Die Zwangsmitgliedschaft in der BG ensteht in dem Moment, wo mit der Fotografie ein Umsatz erzielt wird. Gratistätigkeiten bewirken genausowenig eine BG-Pflicht wie eine Spesenerstattung ohne Einkommenserzielung. (Sagt die BG.)
 
Hm. Und wenn die Leute die dich dann von Punkt a) oder Weiterempfehlungen kennen und buchen wollen, wie willst du denen erklären, das die einen es gratis kriegten, und SIE aber jetzt bezahlen sollen?
Ich sag dir was: Das gibt immer böses Blut.
Ja. Und? Das ist allein das Problem des TO.

Du darfst dein Gewerbe auch 1-3 Monate ohne Anmeldung antesten, und ggf. danach die Anmeldung sein lassen, wenn du keine Verdienste hattest, die deine Kosten überstiegen haben.
Nein. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Die Gewerbeanmeldung hat in dem Augenblick zu erfolgen, wo der Gewerbebetrieb errichtet wird.
 
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