schau halt selber ob du unternehmer bist und in einem wettbewerbsverhältnis stehst. und lies nicht die fikipediazitate.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
In eigener Sache!
Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
Bitte hier weiterlesen ...
Nein. Denn er macht dies eben nicht im "Geschäftsverkehr". Und nur dann wäre es relevant.Naja, so ein paar Klöpse hat der TE ja schon drin:Zitat von TomRohwer
Genau das aber wäre hier nicht der Fall.
- er bezeichnet sich als Fotograf. Damit steht er im Wettbewerb mit allen anderen Fotografen, die diesen geschützten Begriff legal verwenden;
Nein, da er es ja ausdrücklich nicht als Gewerbe betreibt. (Gewerbe setzt immer voraus: Gewinnerzielungsabsicht. Ohne diese: niemals Gewerbe.)- er betreibt Hochzeitsfotografie, ein Indiz für eine fotografische Tätigkeit mit Kammerzwang;
Nein. Natürlich nicht. Warum sollte sie auch?- und dann schreibt er noch, dass er sich das Recht vorbehält, mit den gemachten Aufnahmen Werbung zu betreiben. Werbung ist immer kommerzieller Natur, oder?
Nö.Wenn er mit seiner Tätigkeitsbeschreibung weiter so mit Begriffen unbedarft um sich schmeisst, hat ihn ein Anwalt nach 5 Minuten am Telefon am Wickel![]()
Nein. Sowieso schon mal nicht, weil eine Dienstleistung auch freiberufliche Tätigkeit sein kann.Da er eine Dienstleistung anbietet und dafür Werbung macht benötigt er ein Gewerbe.
Nein. Aber zum Gewerbe gehören zwingend a) die Gewinnerzielungsabsicht und b) die Nachhaltigkeit.Ein Gewerbe hat nichts mit der Höhe des Gewinns zu tun.
Man darf auch für sein Hobby Werbung machen...Nein, er möchte eine Dienstleistung erbringen und möchte dafür auch Werbung machen. DAS ist dann kein Hobby mehr.
Das Finanzamt kann er sich schenken, da er ja kein Geld nimmt für seine Dienstleistung...Einfach mal zum Finanzamt gehen![]()
Nein. Darüber entscheiden die Umstände. Und wenn man kein Geld damit verdienen will und auch keines verdient, ist und bleibt es ein Hobby.Aber der Staat entscheidet ob es ein Hobby oder eine Dienstleistung ist.
Ist es denn so schwer zu kapieren, daß er gar nicht am Markt teilnehmen will??du suggerierst dem potenziellen kunden-und vielen anderen interessierten-daß hochzeitsfotos nichts wert sind. Kalkuliere deine Preise und stell dich dem markt - ganz einfach.
Er kann kein Gewerbe anmelden, weil er keine Gewinnerzielungsabsicht hat.gewerbeanmeldung 20 Euro und los gehts.
Nein, ich habe ja auch nicht gesagt, dass ich meine Leistung dauerhaft kostenlos anbiete möchte. Mir geht es primär darum, a) sich einen Namen zu schaffen und b) ein Gefühl dafür zu kommen, ob sich der Schritt in die Selbstständigkeit als Fotograf überhaupt lohnt (schließlich muß ich ja die Fixkosten wie BG, IHK etc.) zahlen, auch wenn überhaupt keinen Aufträge reinkommen würden.
Peinlicher geht´s aber nicht mehr, oder?schau halt selber ob du unternehmer bist und in einem wettbewerbsverhältnis stehst. und lies nicht die fikipediazitate.
Danke für Deine ausführlichen Kommentare. Du hast von vorne bis hinten recht.Ist es denn so schwer zu kapieren, daß er gar nicht am Markt teilnehmen will??
Er kann kein Gewerbe anmelden, weil er keine Gewinnerzielungsabsicht hat.
...Ein Gewerbe hat nichts mit der Höhe des Gewinns zu tun.
...
Ich sagt "steuerrechtlich", was du ja auch sehr schön zitiert hast.Viel Spaß beim Lesen des EStG
![]()
Vielen Dank für euer Feedback.
Ich habe in den nächsten 2 Wochen einen Termin beim Steuer-/Unternehmensberater und werde dann wohl direkt den offiziellen Weg mit IHK und BG gehen und ein Gewerbe anmelden. Sicher ist sicher.
Ein 2. Punkt ist nach Gesprächen mit Arbeitskollegen und weitläufigen Bekannten auch, dass viele der Meinung sind "kostenlos, das kann ja nicht sein" und "da gehen wir doch besser Risiko an unserem wichtigsten Tag ein".
Evtl. verbaue ich mir daher von Anfang an selbst die Zukunft und bin das Thema zu blauäugig angegangen.
Daher werde ich mit dem Steuerberater alles kalkulieren und wohl doch mit marktüblichen, dem unteren Preissegment entsprechenden Preisen an den Markt gehen. Ggf. (wenn rechtlich okay, das checke ich noch) kann man als Anfangsangebot 2-3 kostenlose Hochzeiten unter der Premisse Win-Win Situation (das Brautpaar bekommt die Fotos, ich nutze die Fotos für mein Portfolio & Werbung) durchführen und dann zu marktüblichen Preisen übergehen.
Schöne Grüße
André
Ein 2. Punkt ist nach Gesprächen mit Arbeitskollegen und weitläufigen Bekannten auch, dass viele der Meinung sind "kostenlos, das kann ja nicht sein" und "da gehen wir doch besser kein Risiko an unserem wichtigsten Tag ein".
Evtl. verbaue ich mir daher von Anfang an selbst die Zukunft und bin das Thema zu blauäugig angegangen.
Beides mal waren den Brautpaaren die Kosten für einen Fotografen zu hoch bzw. keine Kohle mehr übrig.
Dann kann man ja immer noch einen Sonderpreis vereinbaren.
Ja. Korrekt.Ob man ein Gewerbe hat oder nicht hat nichts mit der Höhe des Gewinns zu tun. Es reicht eine Gewinnabsicht.
Nein.Da der TO vor hat in der nächsten Zeit einen Gewinn zu erzielen (hat er so geschrieben) reicht dies wohl.
Wenn er später anfängt, gegen Entgelt zu arbeiten - dann fängt er an, ein Gewerbe zu betreiben. Nicht vorher.Aber zurück zu meiner Frage. Ich möchte meine "Dienstleistung", eben die Hochzeitsfotografie auf meiner Webseite bewerben, vorerst allerdings kostenlos, nur gegen Erstattung der Unkosten anbieten (Tankkosten, Batterien für den Blitz, ggf. Essen).
Wenn man es als Gewerbe ausübt. Wenn man es gratis macht, nicht. Weil's dann kein Gewerbe ist.Man braucht keinen Meistertitel mehr um als Fotograf zu arbeiten, aber für Portrait-, Hochzeitfotografie ein Gewerbe.
Kosten haben darf er, so lange er will und hat, das spielt keine Rolle. Die meisten Hobbies kosten Geld.Außerdem möchte der TO Geld nehmen wie z.B. für Batterien etc.
Somit nimmt er sehr wohl Geld ein und hat auch Kosten.
Nein. So ist es nicht richtig.Ob nun mit oder ohne Gewinn spielt kein Rolle. Sobald er etwas Geld dafür nimmt, was er ja vor hat, muss er in die Berufsgenossenschaft etc. Die kennen nämlich kein "Hobby", sondern es geht um die Tätigkeit.
Ja. Und? Das ist allein das Problem des TO.Hm. Und wenn die Leute die dich dann von Punkt a) oder Weiterempfehlungen kennen und buchen wollen, wie willst du denen erklären, das die einen es gratis kriegten, und SIE aber jetzt bezahlen sollen?
Ich sag dir was: Das gibt immer böses Blut.
Nein. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit.Du darfst dein Gewerbe auch 1-3 Monate ohne Anmeldung antesten, und ggf. danach die Anmeldung sein lassen, wenn du keine Verdienste hattest, die deine Kosten überstiegen haben.