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Nein, ich habe ja auch nicht gesagt, dass ich meine Leistung dauerhaft kostenlos anbiete möchte. Mir geht es primär darum, a) sich einen Namen zu schaffen und b) ein Gefühl dafür zu kommen, ob sich der Schritt in die Selbstständigkeit als Fotograf überhaupt lohnt (schließlich muß ich ja die Fixkosten wie BG, IHK etc.) zahlen, auch wenn überhaupt keinen Aufträge reinkommen würden.
Daher war mein Plan, zumindest dieses Jahr + Winter noch ein Paar kostenlose Hochzeiten durchzuführen und dann daraus eine Tendenz abzuleiten.
Ein Gewerbe ist jede selbständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit
Einfach so, aus Spaß am fotografieren und weil man immer etwas dabei lernen kann. Kommen dabei vernünftige Bilder raus, dann bekommt der Fotografierte das RAW (in den meisten Fällen kann er damit nichts anfangen, also gibt's ein JPG in höchster Auflösung) und ich frage, ob ich das Bild z.B. auf Flickr o.ä. hochladen darf (ja, ohne Modellvertrag, einfach nur so, per Handschlag).
lesen bildet:Wo ist das Problem, der TO fotografiert als Hobby ein paar Hochzeiten (oder auch nicht, wen ihn keiner engagiert) und läßt sich die ihm entstehenden Kosten erstatten.
Ist das überhaupt ein Gewerbebtrieb im Sinne der Gewerbeordnung ? Ich bezweifle das ja....
... Es betreibt ein Hobby, mehr nicht....
Langfristig strebe ich zwar den offiziellen Weg als 2. Gewerbe zu meinem Hauptberuf an, aber wenn ich mich richtig eingelesen habe, fallen auf jeden Fall Kosten für die IHK sowie die Berufsgenossenschaft an, außerdem ggf. Steuerberater bzw. Gespräche mit dem Finanzamt.
Ich möchte mir also erst einmal "einen Namen schaffen" und dann ein Gewerbe anmelden.
Er möchte aber als Profi (kostenlos) der Hauptfotograf sein. (Sonst kommst auch nicht zu vollständigen Referenzen und die Profis haben nicht gerne Nebenbuhler, wenn nicht vernünftig abgesprochen)Als Bräutigam hätte ich überhaupt keine Probleme damit - vorausgesetzt, Du bist mir sympathisch - Dich neben einem Profi rumhüpfen zu lassen. Ganz im Gegenteil, nur zu.
Nicht jeder Vergleich ist passend... Ich fotografiere auch viel, wo ich Fotos kostenlos überlasse. Typischerweise wenn ich bei Konzerten Fotos von kleinen Nachwuchsbands mache, da die sich keinen Fotografen leisten können und meist sehr dankbar sind für ein paar Fotos, die man für die Vermarktung brauchen kann. Die Fotos gibts aber nur gratis, wenn mir die Musik gefälltWar natürlich nur ein Beispiel, dass auch auf Haustiere und (Amateur-)Sportveranstaltungen ausgedehnt werden kann - Du machst Fotos der E-Jugend des SV Stenkelfed 09? Böse, böse, böse, böse - damit gräbst Du ja einem Gewerbetreibenden E-Jugend-Fotograf das Wasser ab!
lesen bildet:
....
...Aber zurück zu meiner Frage. Ich möchte meine "Dienstleistung", eben die Hochzeitsfotografie auf meiner Webseite bewerben, vorerst allerdings kostenlos, nur gegen Erstattung der Unkosten anbieten (Tankkosten, Batterien für den Blitz, ggf. Essen).
Ist das legal? ...
Das wird nicht besser wenn du nur den für dich passenden Part aus dem Ausgangspost auschneidest. Er macht ja den Spass nicht kostenlos aus Freude am fotografieren, sondern mit dem klaren Ziel, Referenzen zu bekommen und in den Markt reinzugehen, um das dann als Gewerbe zu betreiben. Steht da, wenn man den von dir verlinkten Part und meinen wieder zusammensetzt.Wie war das noch mit dem Glashaus und den Steinen ?![]()
Was meinst du wieviel ich schon für Freunde! kostenlos fotografiert habe. Und wenn ich mir die Posts der Profis, sorry Schlaumeier hier anschaue, waren die bisher überaus freundlich und haben auf die Problematik hingewiesen, wo er reintappsen kann, wenn er das so durchzieht, wie in seinem Ausgangspost beschrieben. Denn das das Vorgehen nicht ganz ohne Stolpersteine ist, ist ihm ja selber schon eingeleuchtet. Ist immer noch besser, als dann im nachhinein über Rechte und Pflichten belehrt zu werden.Ich habe vor ein paar Wochen eine Hochzeit fotografiert. Ohne Berechnung, ohne HWK und BG, für einen Freund.
Falls mich einer der hier immer wieder auftretenden Schlaumeier verklagen möchte, werde ich ihm gerne meine Adresse zukommen lassen.
Es bestätigt mich in meiner Ansicht, daß einige der hier vertretenen Hochzeits- und Passbildfotografen ganz kleine Brötchen backen.
Ist das überhaupt ein Gewerbebtrieb im Sinne der Gewerbeordnung ? Ich bezweifle das ja.
Steuerrechtlich ist das irrelevant, weil er keine Gewinne erzielen will (Einkommensteuer) und sowieso keine nennenswerten Einnahmen erzielt (Umsatzsteuer - Kleinunternehmer).
Berufsgenossenschaft etc. dürften wohl kaum dafür zuständig sein. Oder schauen die bei euch vorbei wenn Oma euch für die Fotos von der Golden Hochzeit ("Ach Junge, die Bilder sind ja schön - hier nimm den 20er für dein Benzingeld") Geld gibt ?
Es betreibt ein Hobby, mehr nicht.
Ich habe vor ein paar Wochen eine Hochzeit fotografiert. Ohne Berechnung, ohne HWK und BG, für einen Freund.
Falls mich einer der hier immer wieder auftretenden Schlaumeier verklagen möchte, werde ich ihm gerne meine Adresse zukommen lassen.
Was meinst du wieviel ich schon für Freunde! kostenlos fotografiert habe...
Eben, Dirk, und der TO macht´s zur Erstellung eines Portfolios.Definition:
"Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird."
Was glaubst Du, wieviele Freunde er hat, wenn er das kostenlos anbietet?
Wer bitte soll das kontrollieren und ihm einen Strick daraus drehen?
Eben, Dirk, und der TO macht´s zur Erstellung eines Portfolios.
Er hat keine Kunden, er hat Freunde.Ein unzufriedener Kunde reicht
Und die Steuerfahndung ist nicht zimperlich - hatte auch schon mal Besuch von denen und da wird mal eben kurz das gesamte Büro, sowie auch die Privaträume durchsucht und alles an Akten, PCs etc. mitgenommen.
Dirk
Er hat keine Kunden, er hat Freunde.
Und niemand wird ihm an den Karren fahren, denn niemand zahlt etwas für seinen Freundschaftsdienst.
Dafür geht man eben das Risiko ein, daß die Bilder nichts werden.
P.S.: Ich hatte noch keine Probleme mit der Steuerfahndung. Was treibst Du denn für Sachen?![]()
Langfristig strebe ich zwar den offiziellen Weg als 2. Gewerbe zu meinem Hauptberuf an,
Wurde alles schon besprochen. Zweimal mach ich´s nicht:Ah ja - bei einer Hochzeit die ein einmaliges Erlebnis ist. Sorry, aber das ist lächerlich.
Das mag ja sein, aber deswegen ist es immer noch erlaubt, kostenlos Hochzeitsbilder zu machen.Es gibt immer Neider. Und wenn es nur der Nachbar ist, vor dessen Haus Du parkst.