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Kostenlose Dienstleistung (Hochzeitsfotografie) legal?

Wenn du beabsichtigst mit Fotos oder Fotodienstleistungen Geld zu verdienen,dann melde ein Gewerbe an.
So kompliziert ist das nun wirklich nicht und die Kosten sind absolut überschaubar.Hast du die Zulassung der Handwerkskammer,kann dir keiner mehr an die Karre fahren.
 
Danke ;)

Nein, ich habe ja auch nicht gesagt, dass ich meine Leistung dauerhaft kostenlos anbiete möchte. Mir geht es primär darum, a) sich einen Namen zu schaffen und b) ein Gefühl dafür zu kommen, ob sich der Schritt in die Selbstständigkeit als Fotograf überhaupt lohnt (schließlich muß ich ja die Fixkosten wie BG, IHK etc.) zahlen, auch wenn überhaupt keinen Aufträge reinkommen würden.

Daher war mein Plan, zumindest dieses Jahr + Winter noch ein Paar kostenlose Hochzeiten durchzuführen und dann daraus eine Tendenz abzuleiten.

So denken in meiner Branche (Medien) viele. Erstmal für umme oder Material arbeiten um "reinzukommen". Du wirst aber so keinen Kundenkreis aufbauen. Du machst damit nur Preise kaputt und schraubst Ansprüche hoch.

Deine Dir erhofften Kunden werden auf den nächsten "Hobby"-Fotografen abspringen, der ganu das probieren wird, wie Du es gerade tust.

Solche Einstiege ins Berufsleben machen nur Branche und Preise kaputt.
 
Ihr macht hier einen Bohei um einen Haufen Nichts.

Wo ist das Problem, der TO fotografiert als Hobby ein paar Hochzeiten (oder auch nicht, wenn ihn keiner engagiert ;) ) und läßt sich die ihm entstehenden Kosten erstatten.

Ist das überhaupt ein Gewerbebtrieb im Sinne der Gewerbeordnung ? Ich bezweifle das ja.
Steuerrechtlich ist das irrelevant, weil er keine Gewinne erzielen will (Einkommensteuer) und sowieso keine nennenswerten Einnahmen erzielt (Umsatzsteuer - Kleinunternehmer).

Berufsgenossenschaft etc. dürften wohl kaum dafür zuständig sein. Oder schauen die bei euch vorbei wenn Oma euch für die Fotos von der Golden Hochzeit ("Ach Junge, die Bilder sind ja schön - hier nimm den 20er für dein Benzingeld" :D) Geld gibt ?

Es betreibt ein Hobby, mehr nicht.


Also locker bleiben. :)

P.S.: So definiert übrigens die IHK Frankfurt/Main (und zahlreiche andere Quellen) ein Gewerbe:

Ein Gewerbe ist jede selbständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit

Das ist wohl beim TO nicht erfüllt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach so, aus Spaß am fotografieren und weil man immer etwas dabei lernen kann. Kommen dabei vernünftige Bilder raus, dann bekommt der Fotografierte das RAW (in den meisten Fällen kann er damit nichts anfangen, also gibt's ein JPG in höchster Auflösung) und ich frage, ob ich das Bild z.B. auf Flickr o.ä. hochladen darf (ja, ohne Modellvertrag, einfach nur so, per Handschlag).
Wo ist das Problem, der TO fotografiert als Hobby ein paar Hochzeiten (oder auch nicht, wen ihn keiner engagiert ;) ) und läßt sich die ihm entstehenden Kosten erstatten.
Ist das überhaupt ein Gewerbebtrieb im Sinne der Gewerbeordnung ? Ich bezweifle das ja....
... Es betreibt ein Hobby, mehr nicht....
lesen bildet:
Langfristig strebe ich zwar den offiziellen Weg als 2. Gewerbe zu meinem Hauptberuf an, aber wenn ich mich richtig eingelesen habe, fallen auf jeden Fall Kosten für die IHK sowie die Berufsgenossenschaft an, außerdem ggf. Steuerberater bzw. Gespräche mit dem Finanzamt.
Ich möchte mir also erst einmal "einen Namen schaffen" und dann ein Gewerbe anmelden.
Als Bräutigam hätte ich überhaupt keine Probleme damit - vorausgesetzt, Du bist mir sympathisch - Dich neben einem Profi rumhüpfen zu lassen. Ganz im Gegenteil, nur zu.
Er möchte aber als Profi (kostenlos) der Hauptfotograf sein. (Sonst kommst auch nicht zu vollständigen Referenzen und die Profis haben nicht gerne Nebenbuhler, wenn nicht vernünftig abgesprochen)
War natürlich nur ein Beispiel, dass auch auf Haustiere und (Amateur-)Sportveranstaltungen ausgedehnt werden kann - Du machst Fotos der E-Jugend des SV Stenkelfed 09? Böse, böse, böse, böse - damit gräbst Du ja einem Gewerbetreibenden E-Jugend-Fotograf das Wasser ab!
Nicht jeder Vergleich ist passend... Ich fotografiere auch viel, wo ich Fotos kostenlos überlasse. Typischerweise wenn ich bei Konzerten Fotos von kleinen Nachwuchsbands mache, da die sich keinen Fotografen leisten können und meist sehr dankbar sind für ein paar Fotos, die man für die Vermarktung brauchen kann. Die Fotos gibts aber nur gratis, wenn mir die Musik gefällt :rolleyes:. Es gibt viele Gelegenheiten, wo man als Amateurfotograf üben kann und man dankbar für gute Fotos ist und trotzdem nicht wirklich in Konkurrenz mit Fotografen ist, welche von ihrer Arbeit leben müssen.
Aber warum (teils gute) Amateure sich immer so unter Wert für ein Butterbrot verkaufen wollen für bspw. so Knochenjobs wie Events/Hochzeiten, etc. ist mir schleierhaft.
 
Ich habe vor ein paar Wochen eine Hochzeit fotografiert. Ohne Berechnung, ohne HWK und BG, für einen Freund.
Falls mich einer der hier immer wieder auftretenden Schlaumeier verklagen möchte, werde ich ihm gerne meine Adresse zukommen lassen.
Es bestätigt mich in meiner Ansicht, daß einige der hier vertretenen Hochzeits- und Passbildfotografen ganz kleine Brötchen backen.
 
Wie war das noch mit dem Glashaus und den Steinen ? :D
Das wird nicht besser wenn du nur den für dich passenden Part aus dem Ausgangspost auschneidest. Er macht ja den Spass nicht kostenlos aus Freude am fotografieren, sondern mit dem klaren Ziel, Referenzen zu bekommen und in den Markt reinzugehen, um das dann als Gewerbe zu betreiben. Steht da, wenn man den von dir verlinkten Part und meinen wieder zusammensetzt.
 
Ich habe vor ein paar Wochen eine Hochzeit fotografiert. Ohne Berechnung, ohne HWK und BG, für einen Freund.
Falls mich einer der hier immer wieder auftretenden Schlaumeier verklagen möchte, werde ich ihm gerne meine Adresse zukommen lassen.
Es bestätigt mich in meiner Ansicht, daß einige der hier vertretenen Hochzeits- und Passbildfotografen ganz kleine Brötchen backen.
Was meinst du wieviel ich schon für Freunde! kostenlos fotografiert habe. Und wenn ich mir die Posts der Profis, sorry Schlaumeier hier anschaue, waren die bisher überaus freundlich und haben auf die Problematik hingewiesen, wo er reintappsen kann, wenn er das so durchzieht, wie in seinem Ausgangspost beschrieben. Denn das das Vorgehen nicht ganz ohne Stolpersteine ist, ist ihm ja selber schon eingeleuchtet. Ist immer noch besser, als dann im nachhinein über Rechte und Pflichten belehrt zu werden.
Denn, nur falls du es übersehen hast, er schreibt da nicht, dass er einfach mal zum Spass gelegentlich für Freunde fotografieren will...
 
Ist das überhaupt ein Gewerbebtrieb im Sinne der Gewerbeordnung ? Ich bezweifle das ja.

Da er eine Dienstleistung anbietet und dafür Werbung macht benötigt er ein Gewerbe.


Steuerrechtlich ist das irrelevant, weil er keine Gewinne erzielen will (Einkommensteuer) und sowieso keine nennenswerten Einnahmen erzielt (Umsatzsteuer - Kleinunternehmer).

Ein Gewerbe hat nichts mit der Höhe des Gewinns zu tun.


Berufsgenossenschaft etc. dürften wohl kaum dafür zuständig sein. Oder schauen die bei euch vorbei wenn Oma euch für die Fotos von der Golden Hochzeit ("Ach Junge, die Bilder sind ja schön - hier nimm den 20er für dein Benzingeld" :D) Geld gibt ?

Das hängt mit dem Gewerbe zusammen und "die" melden sich dann schon ganz von allein. ;)


Es betreibt ein Hobby, mehr nicht.

Nein, er möchte eine Dienstleistung erbringen und möchte dafür auch Werbung machen. DAS ist dann kein Hobby mehr.

Einfach mal zum Finanzamt gehen ;)

Habe selbst mehrere Firmen und nicht alles was der Staat macht ist für den Normalbürger verständlich. Aber der Staat entscheidet ob es ein Hobby oder eine Dienstleistung ist.

Dirk
 
Ich habe vor ein paar Wochen eine Hochzeit fotografiert. Ohne Berechnung, ohne HWK und BG, für einen Freund.
Falls mich einer der hier immer wieder auftretenden Schlaumeier verklagen möchte, werde ich ihm gerne meine Adresse zukommen lassen.

Das kannst Du so oft machen wie du möchtest.

Wenn ich meinem Nachbarn beim Tapezieren helfe ist das ein Freundschaftdienst und dafür benötigt man natürlich kein Gewerbe. Ebenso wenn ich sein Auto repariere oder die Hecke schneide.

Bekommt man aber Geld dafür, so muss man diese bei der Steuererklärung angeben.

Definition:
"Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird."

Gruß

Dirk
 
Was meinst du wieviel ich schon für Freunde! kostenlos fotografiert habe...


Was glaubst Du, wieviele Freunde er hat, wenn er das kostenlos anbietet? :rolleyes:
Wer bitte soll das kontrollieren und ihm einen Strick daraus drehen?
Er macht Portfoliobilder und jeder, der das Risiko eingehen will seine Hochzeit einzig und allein von einem Amateur ablichten zu lassen, der soll´s doch bitteschön machen.
Ansonsten hätte man eben Onkel, Tante, Bruder gebeten.
Vielleicht trifft er ja auch auf einige Paare, die froh sind ein paar Euro zu sparen, weil sie es nicht so Dicke haben.

Jeder Profi muß heute ein Portfolio vorlegen, wenn er an Jobs kommen will.
Hat er keines in dem angestrebten Bereich, muß er eben Probebilder machen.
Das zahlt ihm auch kein Mensch.
 
Was glaubst Du, wieviele Freunde er hat, wenn er das kostenlos anbietet? :rolleyes:
Wer bitte soll das kontrollieren und ihm einen Strick daraus drehen?

Ein unzufriedener Kunde reicht ;)

Und die Steuerfahndung ist nicht zimperlich - hatte auch schon mal Besuch von denen und da wird mal eben kurz das gesamte Büro, sowie auch die Privaträume durchsucht und alles an Akten, PCs etc. mitgenommen.

Wer denkt er könnte das Finanzamt verar.... ist doch sehr auf dem Holzweg.

Dirk
 
Ein unzufriedener Kunde reicht ;)

Und die Steuerfahndung ist nicht zimperlich - hatte auch schon mal Besuch von denen und da wird mal eben kurz das gesamte Büro, sowie auch die Privaträume durchsucht und alles an Akten, PCs etc. mitgenommen.

Dirk
Er hat keine Kunden, er hat Freunde.
Und niemand wird ihm an den Karren fahren, denn niemand zahlt etwas für seinen Freundschaftsdienst.
Dafür geht man eben das Risiko ein, daß die Bilder nichts werden.

P.S.: Ich hatte noch keine Probleme mit der Steuerfahndung. Was treibst Du denn für Sachen? :lol:
 
Er hat keine Kunden, er hat Freunde.

Er möchte die Dienstleistung auf der Webseite anbieten. Irgendwann ist jemand unzufrieden - davon kannst du ausgehen.


Und niemand wird ihm an den Karren fahren, denn niemand zahlt etwas für seinen Freundschaftsdienst.
Dafür geht man eben das Risiko ein, daß die Bilder nichts werden.

Ah ja - bei einer Hochzeit die ein einmaliges Erlebnis ist. Sorry, aber das ist lächerlich.


P.S.: Ich hatte noch keine Probleme mit der Steuerfahndung. Was treibst Du denn für Sachen? :lol:

Frage mal meine Wettbewerber, denen ich ein Dorn im Auge war. Gefunden haben sie ja nichts, da bei mir alles korrekt läuft.
Es gibt immer Neider. Und wenn es nur der Nachbar ist, vor dessen Haus Du parkst.

Dirk
 
Langfristig strebe ich zwar den offiziellen Weg als 2. Gewerbe zu meinem Hauptberuf an,

Für alle hier vorgebrachten Argumente scheint mir die obige Aussage durch einen potentiellen Kläger in einem Rechtsstreit beweiswürdig zu sein.

Jemanden aufgrund zukünftiger Absichten zu verklagen ist einfach, den Prozess zu Gewinnen schwer. Alleine die Veröffentlichung der Bilder auf einer Webseite reicht m.E. nicht aus, glaubt ihr wirklich, ein Blumenpostkartenfotograf kann mich verklagen, weil ich eine - sei sie noch so professionell gestaltete - Webseite mit Blumenfotos hochziehe?

Langfristig sind die professionellen Hochzeitsfotografen einfach in einer sehr misslichen Lage: Ja, es wird immer Leute geben, die eine professionelle fotografische Betreuung ihrer Trauung möchten (ich z.B., bin aber schon vom Markt), aber eben auch immer mehr (mehr oder weniger) talentierte Amateure, die so einen anstrengenden Fototag alleine aus Interesse und Spaß mitmachen wollen. Die werden mit Sicherheit auch ihre "Kundschaft" finden....

Erinnert sich noch jemand an diese Abschlussballfotografen (Junge, Mädel, Blumenstrauß *blitz*)? Auch wenn ich lange aus der Altersklasse raus bin: Die werden sicherlich auch immer weniger. Ich kann mich auch noch an Kindheitsurlaube erinnern, wo man sich vor Sehenswürdigkeiten von "Profis" fotografieren (damals noch "photographieren") lassen konnte - alle weg.

Sehr bedauerlich, aber rechtlich wird's sicherlich schwer dem beizukommen - eher schon mit ordentlicher Arbeit. :cool:

Kopf hoch Jungs und entspannen,
Dembo
 
Hallo

Also bei mir ist das so: Ich treibe ein Nebengewerbe mobiler DJ bzw. mobile Discothek, lebe aber sonst von ALGII. Wenn ich eine Rechnung jemanden stelle und 50 Euro einnehme, gleichzeitig 50 Euro Ausgaben habe, dann ist das egal. Selbst wenn ich 25 Euro einnehme und 50 Euro ausgebe ist das genauso egal, am Anfang des Gewerbes sogar mitunter Normal. Und ich muss nicht nur mit dem Finanzamt abrechnen sondern auch mit der Arge. Das sollte also bei deinem Fall mit dem Nebengewerbe funktionieren (außer natürlich als Fotograf darf man das nicht, was ich nicht weiss).Außerdem bist du mit Gewerbe auf der sicheren Seite. Und kosten außer Gewerbeanmeldung in Höhe von ca. 20€ hatte ich nicht, also nichts mit IHK und co..
Ich hoffe ich konnte ein bisschen Helfen.:)
 
Ah ja - bei einer Hochzeit die ein einmaliges Erlebnis ist. Sorry, aber das ist lächerlich.
Wurde alles schon besprochen. Zweimal mach ich´s nicht:
"Er macht Portfoliobilder und jeder, der das Risiko eingehen will seine Hochzeit einzig und allein von einem Amateur ablichten zu lassen, der soll´s doch bitteschön machen.
Ansonsten hätte man eben Onkel, Tante, Bruder gebeten.
Vielleicht trifft er ja auch auf einige Paare, die froh sind ein paar Euro zu sparen, weil sie es nicht so Dicke haben."
Es gibt immer Neider. Und wenn es nur der Nachbar ist, vor dessen Haus Du parkst.
Das mag ja sein, aber deswegen ist es immer noch erlaubt, kostenlos Hochzeitsbilder zu machen. :rolleyes:
Jeder, der in´s Geschäft kommen will muß in Vorleistung gehen. In der Fotografie sowieso. Da gibt Dir keiner einen Auftrag, weil Du so nett aus der Wäsche guckst.
 
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