Wo ist denn die im Kontext der FF-Thematik vertraglich zugesicherte Leistung konkret beschrieben?..., Mängel gegenüber der vertraglich zugesicherten Leistung zuzulassen, ...
Grüße,
IcheBins
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Wo ist denn die im Kontext der FF-Thematik vertraglich zugesicherte Leistung konkret beschrieben?..., Mängel gegenüber der vertraglich zugesicherten Leistung zuzulassen, ...
Ist das eine Replik auf meine Frage?fotografiert man in einer lichtsituation, wo der ff auftritt, merkt man das auch ohne ausgeklügelten testaufbau sofort. die bilder sind unscharf. ....
Meiner Meinung nach ist die erste Aussage nicht zu meinen Ausführungen passend. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass zwei von zwei Kameras neueren Bau-Monats fehlerfrei sind. Also ist die Wahrscheinlichkeit, eine fehlerfreie Kamera zu erhalten, durchaus gut - weil deutlich gestiegen. Die zuvor gelieferten Kameras waren alle aus der - ich nenne es einmal - Vorserie. Die QS von Pentax hat den Perlenfehler erkannt und abgestellt. Modelle ab ca. 16.12. haben dieses Problem nicht mehr.Die für das Thema wichtigste Erfahrung von @BAIP ist wohl, dass es derzeit einer großen Menge Glücks (und in seinem Fall auch Geduld) bedarf, oder alternativ den Willen, Mängel gegenüber der vertraglich zugesicherten Leistung zuzulassen, um mit der K-5 zufrieden sein zu können.
Jetzt mal ehrlich: Wenn ein Unbedarfter BAIPs Beitrag liest, erhöht das seine Bereitschaft, 1200€ auf den Tisch zu legen?
...
Gruß
Hafer
Wo ist denn die im Kontext der FF-Thematik vertraglich zugesicherte Leistung konkret beschrieben?
Grüße,
IcheBins
Alles klar, nun kann ich die Substantiierung Deiner Meinungsäußerungen besser einschätzen.§ 434 Abs 1 BGB
Wo ist denn die im Kontext der FF-Thematik vertraglich zugesicherte Leistung konkret beschrieben?
@Hagen: Und bei wem wurde jetzt konkret eine Wandlung des Kaufvertrages nicht akzeptiert, so dass er auf seiner defekten K5 sitzen geblieben ist und nun das BGB bemühen muss, um sein Recht zu kriegen?
Zumindest ich habe weder fabuliert noch angezweifelt, dass es sich beim FF um eine Fehlfunktion im landläufigen Sinne handeln würde.Hier wurde von einigen fabuliert, dass eine K-5 mit FF nicht fehlerbehaftet im Sinne des Kaufvertrages ist. Oder so.
@Hagen: Und bei wem wurde jetzt konkret eine Wandlung des Kaufvertrages nicht akzeptiert, so dass er auf seiner defekten K5 sitzen geblieben ist und nun das BGB bemühen muss, um sein Recht zu kriegen?
Mich bitte nicht fragen, mein Akku hat gerade seinen ersten Ladezyklus begonnen.da musst du Ichebin oder artur fragen. Ich habe mich nur bemüht, den beiden zu erklären, dass das Kaufrecht sehr wohl an die Versprechungen der Hersteller anknüpft.
Quark, der einzig dazu dient, die sehr präzise und objektiv von (Hafer) EDIT:HAGEN ! beschriebene juristische Sachlage nochmal in Zweifel zu ziehen, obwohl Du längst erkannt hast, daß es da garnichts in Zweifel zu ziehen gibt.Das FF-Szenario jedoch, soweit ich die Bedingungen für sein Auftreten verstanden habe, war für mich in der Theorie kein Sachmangel in Deinem Sinne, sondern eine Funktionalität mit Optimierungspotential.
Diese Einschätzung ist ganz banal darin begründet, dass ich in den für den Fehler beschriebenen Belichtungssituationen nur alle Schaltjahre mal photographiere. Der dann auftretende FF würde sehr wahrscheinlich ganz einfach in meinem normalen Bildausschussrauschen untergehen.
da musst du Ichebin oder artur fragen. Ich habe mich nur bemüht, den beiden zu erklären, dass das Kaufrecht sehr wohl an die Versprechungen der Hersteller anknüpft.
Eine Antwort auf den von Dir zitierten nachfolgenden Post hätte mir vielleicht sachdienlich helfen können.Quark, der einzig dazu dient, die sehr präzise und objektiv von (Hafer) EDIT:HAGEN ! beschriebene juristische Sachlage nochmal in Zweifel zu ziehen, obwohl Du längst erkannt hast, daß es da garnichts in Zweifel zu ziehen gibt.